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125ccm Klasse mit Auto-Führerschein

Themenstarteram 20. Mai 2012 um 14:18

Hallo Community,

habe mal beim ADAC bzgl. 125ccm-Klasse folgende Anfrage "vom Stapel gelassen".

Mal sehen, was sich tut - würde dann auch Verkehrsministerium anschreiben.

Wie denkt Ihr darüber?

Bin selber ein End-Dreißiger, der sich mit einem Fuffi-Roller sicherer im Straßenverkehr bewegen würde, aber nicht um den Preis eines Motorradführerscheins (ca. 1700-2000 EUR in der Großstadt).

---------------------

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin begeisterter 50ccm Roller-Fahrer – möchte ihn in Bezug auf Beweglichkeit und Parkplatz-Suche innerhalb von Nürnberg nicht missen. Mit der etwas unglücklichen Beschränkung auf 45 km/h wird man jedoch auf normalen Straßen zum Verkehrshindernis – auch werden eng überholende Autos zum Sicherheitsrisiko für einen selber.

Auf innerstädtischen Ausfallstraßen (z.B. Münchner Str., Tempolimit 70 km/h) ist dieses Risiko immens höher.

Gerne würde ich einen 125ccm Roller fahren, jedoch erlaubt mein Führerschein Klasse 3 dies nicht, da er erst 1992 erworben wurde. Eine generelle Freigabe durch EU-Recht existiert bereits, wird jedoch auf Bundesebene aus mir unbekannten Gründen nicht forciert.

Die Vorteile, mit einem „Auto“-Führerschein 125ccm-Maschinen fahren zu dürfen, überwiegen meines Erachtens die Nachteile. Ich würde eine Regelung wie in Österreich (Ergebnis Internet-Recherche) begrüßen, die die Freigabe der 125ccm-Klasse nach einer gewissen Zahl von Fahrstunden (z.B. 2-5h) vorsieht – damit würde Unfällen aus mangelnder Fahrpraxis vorgebeugt werden.

Weitere Vorteile 125ccm ggü. 50ccm:

- Tuning-Maßnahmen betreffend Geschwindigkeit unnötig

- Verbesserung der Verkehrstüchtigkeit der Fahrzeuge durch TÜV im 2-Jahres-Rhythmus

- Erhöhung der Steuereinnahmen durch Fahrstunden bei Fahrschulen und regelmäßigen TÜV (damit auch regelmäßigere Inspektionstermine)

- Erhöhte Steuereinnahmen auch durch höhere Basispreise der „größeren“ Roller

- Verminderter Schadstoff-Ausstoß, da in der 125ccm-Klasse fast ausschließlich 4-Takt-Motoren mit Katalysator verwendet werden.

Ich bin überzeugt, dass viele (wie auch ich) die hohen Kosten eines Motorrad-Führerscheins scheuen, nur um mit einem Roller schneller als 45 km/h fahren zu dürfen.

Als Jahrzehnte-langes ADAC-Mitglied bitte ich Sie daher, sich dafür auf Bundesebene für meinen Vorschlag einzusetzen. Als Beobachter in einschlägigen Foren (z.B. motor-talk.de) bin ich mir sicher, nicht nur für mich zu sprechen, sondern für eine Vielzahl vernünftiger Fuffi-Roller-Fahrer.

Vielen Dank.

Viele Grüße

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 20. Mai 2012 um 14:18

Hallo Community,

habe mal beim ADAC bzgl. 125ccm-Klasse folgende Anfrage "vom Stapel gelassen".

Mal sehen, was sich tut - würde dann auch Verkehrsministerium anschreiben.

Wie denkt Ihr darüber?

Bin selber ein End-Dreißiger, der sich mit einem Fuffi-Roller sicherer im Straßenverkehr bewegen würde, aber nicht um den Preis eines Motorradführerscheins (ca. 1700-2000 EUR in der Großstadt).

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Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin begeisterter 50ccm Roller-Fahrer – möchte ihn in Bezug auf Beweglichkeit und Parkplatz-Suche innerhalb von Nürnberg nicht missen. Mit der etwas unglücklichen Beschränkung auf 45 km/h wird man jedoch auf normalen Straßen zum Verkehrshindernis – auch werden eng überholende Autos zum Sicherheitsrisiko für einen selber.

Auf innerstädtischen Ausfallstraßen (z.B. Münchner Str., Tempolimit 70 km/h) ist dieses Risiko immens höher.

Gerne würde ich einen 125ccm Roller fahren, jedoch erlaubt mein Führerschein Klasse 3 dies nicht, da er erst 1992 erworben wurde. Eine generelle Freigabe durch EU-Recht existiert bereits, wird jedoch auf Bundesebene aus mir unbekannten Gründen nicht forciert.

Die Vorteile, mit einem „Auto“-Führerschein 125ccm-Maschinen fahren zu dürfen, überwiegen meines Erachtens die Nachteile. Ich würde eine Regelung wie in Österreich (Ergebnis Internet-Recherche) begrüßen, die die Freigabe der 125ccm-Klasse nach einer gewissen Zahl von Fahrstunden (z.B. 2-5h) vorsieht – damit würde Unfällen aus mangelnder Fahrpraxis vorgebeugt werden.

Weitere Vorteile 125ccm ggü. 50ccm:

- Tuning-Maßnahmen betreffend Geschwindigkeit unnötig

- Verbesserung der Verkehrstüchtigkeit der Fahrzeuge durch TÜV im 2-Jahres-Rhythmus

- Erhöhung der Steuereinnahmen durch Fahrstunden bei Fahrschulen und regelmäßigen TÜV (damit auch regelmäßigere Inspektionstermine)

- Erhöhte Steuereinnahmen auch durch höhere Basispreise der „größeren“ Roller

- Verminderter Schadstoff-Ausstoß, da in der 125ccm-Klasse fast ausschließlich 4-Takt-Motoren mit Katalysator verwendet werden.

Ich bin überzeugt, dass viele (wie auch ich) die hohen Kosten eines Motorrad-Führerscheins scheuen, nur um mit einem Roller schneller als 45 km/h fahren zu dürfen.

Als Jahrzehnte-langes ADAC-Mitglied bitte ich Sie daher, sich dafür auf Bundesebene für meinen Vorschlag einzusetzen. Als Beobachter in einschlägigen Foren (z.B. motor-talk.de) bin ich mir sicher, nicht nur für mich zu sprechen, sondern für eine Vielzahl vernünftiger Fuffi-Roller-Fahrer.

Vielen Dank.

Viele Grüße

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am 20. Mai 2012 um 15:05

Top, betrifft mich zwar als A-Inhaber nicht, dennoch stehe ich mit deiner Meinung voll hinter dir. Hab mit 16 sehr oft das Hindernis dargestellt und es war oft nicht ungefährlich. Weiter so!

am 20. Mai 2012 um 15:56

Ohne irgendeine Prüfung oder einen Unterricht mit Praxis halte ich das auch für sehr gefährlich! Es muss von mir aus kein voller Motorradführerschein aber einige Pflichtstunden mit Prüfung sollten auf alle Fälle sein. Das weiss ich nur zu gut von meinem Kollegen der noch nie ein motorisiertes Zweirad gefahren ist und sich dann eine MP3 zugelegt hat. Bei der ersten Probefahrt hat es ihn um haaresbreite bei langsamer Geschwinidkeit gelegt. Danach hatte er so einen Respekt davor das er eigentlich gar nicht mehr kaufen wollte. Ich habe ihm dann die MP3 nach Hause gefahren und er hat langsam auf einem Parkplatz angefangen zu üben.

Das Gleiche gilt für 125er. Für Leute die niemals vorher ein Zweirad gefahren sind ist das definitiv viel zu schnell und gefährlich!!

Was ich allerdings als Abzocke empfinde ist, das ehemalige 1B Besitzer den A auch komplett neu machen müssen. Es werden lediglich einige Pflichtstunden erlassen. Das sollte einem deutlich günstiger ermöglicht werden können!

Zitat:

Original geschrieben von rkrist

Hallo Community,

habe mal beim ADAC bzgl. 125ccm-Klasse folgende Anfrage "vom Stapel gelassen".

Mal sehen, was sich tut - würde dann auch Verkehrsministerium anschreiben.

Wie denkt Ihr darüber?

Bin selber ein End-Dreißiger, der sich mit einem Fuffi-Roller sicherer im Straßenverkehr bewegen würde, aber nicht um den Preis eines Motorradführerscheins (ca. 1700-2000 EUR in der Großstadt).

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Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin begeisterter 50ccm Roller-Fahrer – möchte ihn in Bezug auf Beweglichkeit und Parkplatz-Suche innerhalb von Nürnberg nicht missen. Mit der etwas unglücklichen Beschränkung auf 45 km/h wird man jedoch auf normalen Straßen zum Verkehrshindernis – auch werden eng überholende Autos zum Sicherheitsrisiko für einen selber.

Auf innerstädtischen Ausfallstraßen (z.B. Münchner Str., Tempolimit 70 km/h) ist dieses Risiko immens höher.

Gerne würde ich einen 125ccm Roller fahren, jedoch erlaubt mein Führerschein Klasse 3 dies nicht, da er erst 1992 erworben wurde. Eine generelle Freigabe durch EU-Recht existiert bereits, wird jedoch auf Bundesebene aus mir unbekannten Gründen nicht forciert.

Die Vorteile, mit einem „Auto“-Führerschein 125ccm-Maschinen fahren zu dürfen, überwiegen meines Erachtens die Nachteile. Ich würde eine Regelung wie in Österreich (Ergebnis Internet-Recherche) begrüßen, die die Freigabe der 125ccm-Klasse nach einer gewissen Zahl von Fahrstunden (z.B. 2-5h) vorsieht – damit würde Unfällen aus mangelnder Fahrpraxis vorgebeugt werden.

Weitere Vorteile 125ccm ggü. 50ccm:

- Tuning-Maßnahmen betreffend Geschwindigkeit unnötig

- Verbesserung der Verkehrstüchtigkeit der Fahrzeuge durch TÜV im 2-Jahres-Rhythmus

- Erhöhung der Steuereinnahmen durch Fahrstunden bei Fahrschulen und regelmäßigen TÜV (damit auch regelmäßigere Inspektionstermine)

- Erhöhte Steuereinnahmen auch durch höhere Basispreise der „größeren“ Roller

- Verminderter Schadstoff-Ausstoß, da in der 125ccm-Klasse fast ausschließlich 4-Takt-Motoren mit Katalysator verwendet werden.

Ich bin überzeugt, dass viele (wie auch ich) die hohen Kosten eines Motorrad-Führerscheins scheuen, nur um mit einem Roller schneller als 45 km/h fahren zu dürfen.

Als Jahrzehnte-langes ADAC-Mitglied bitte ich Sie daher, sich dafür auf Bundesebene für meinen Vorschlag einzusetzen. Als Beobachter in einschlägigen Foren (z.B. motor-talk.de) bin ich mir sicher, nicht nur für mich zu sprechen, sondern für eine Vielzahl vernünftiger Fuffi-Roller-Fahrer.

Vielen Dank.

Viele Grüße

Wo siehst du ein Problem ??

Nur wegen "Geiz ist geil" ???

Wer mit Pkw-Führerschein 5 Fahrstunden nimmt um eine Erweiterung fürs Leichtkraftrad fahren zu erhalten, kann auch mit 8 Fahrstunden (sofern er verkehrssicher fahren kann) auch den A1 erhalten !! theoretische Kenntnisse sollte er ja genügend vom Pkw-Führerschein her haben !!

Dass Kradfahren (Leichtkraftrad fahren) vom Pkw-Führerschein abgetrennt wurde, ist völlig richtig, da Krad fahren eine völlig andere Motorik verlangt als Autofahren !!

Und Moped fahren ist (noch) erlaubt, weil man mit Fahrrad genauso schnell oder gar noch schneller fahren kann ! oder sollte Moped fahren auch noch vom Autoführerschein abgetrennt werden ? Richtig wärs ja !! :rolleyes:

Und die früher geltende Regelung hat eben "Bestandschutz", so wie die DDR-Mopedregelung und wird ja in absehbarer Zeit sowieso hinfällig !! :rolleyes:

wölfle ;)

Zitat:

Original geschrieben von chiefcom

Ohne irgendeine Prüfung oder einen Unterricht mit Praxis halte ich das auch für sehr gefährlich! Es muss von mir aus kein voller Motorradführerschein aber einige Pflichtstunden mit Prüfung sollten auf alle Fälle sein. Das weiss ich nur zu gut von meinem Kollegen der noch nie ein motorisiertes Zweirad gefahren ist und sich dann eine MP3 zugelegt hat. Bei der ersten Probefahrt hat es ihn um haaresbreite bei langsamer Geschwinidkeit gelegt. Danach hatte er so einen Respekt davor das er eigentlich gar nicht mehr kaufen wollte. Ich habe ihm dann die MP3 nach Hause gefahren und er hat langsam auf einem Parkplatz angefangen zu üben.

Das Gleiche gilt für 125er. Für Leute die niemals vorher ein Zweirad gefahren sind ist das definitiv viel zu schnell und gefährlich!!

Was ich allerdings als Abzocke empfinde ist, das ehemalige 1B Besitzer den 1A auch komplett neu machen müssen. Es werden lediglich einige Pflichtstunden erlassen. Das sollte einem deutlich günstiger ermöglicht werden können!

Eben ! Ein völlig anderer Fahrzeugtyp erfordert andere "Einweisungen" und auch einen völlig anderen "Befähigungsnachweis" !!

...ein Panzer hat wieder einen anderen "Führerschein" wie ein Bagger !

Nö nö, ist schon völlig richtig !!

Wer Leichtkraftrad fahren will, soll auch gefälligst den dazu nötigen "Befähigungsnachweis" erbringen !! :cool:

(um mit ABS das Bremsen neu zu lernen, soll man ja auch möglichst einen "Extra-Führerschein" machen) :D

(wird dann womöglich auch noch Pflicht) :eek:

 

wölfle ;)

am 20. Mai 2012 um 16:21

Zitat:

Original geschrieben von kleiner_boeser_Wolf

 

Wo siehst du ein Problem ??

Nur wegen "Geiz ist geil" ???

Wer mit Pkw-Führerschein 5 Fahrstunden nimmt um eine Erweiterung fürs Leichtkraftrad fahren zu erhalten, kann auch mit 8 Fahrstunden (sofern er verkehrssicher fahren kann) auch den A1 erhalten !! theoretische Kenntnisse sollte er ja genügend vom Pkw-Führerschein her haben !!

Dass Kradfahren (auch Leichtkraftrad fahren) vom Pkw-Führerschein abgetrennt wurde, ist völlig richtig, da Krad fahren eine völlig andere Motorik verlangt als Autofahren !!

Und Moped fahren ist erlaubt, weil man mit Fahrrad genauso schnell oder gar noch schneller fahren kann ! oder sollte Moped fahren auch noch vom Autoführerschein abgetrennt werden ? Richtig wärs ja !! :rolleyes:

Und die früher geltende Regelung hat eben "Bestandschutz", so wie die DDR-Mopedregelung und wird ja in absehbarer Zeit sowieso hinfällig !! :rolleyes:

wölfle ;)

da kann ich mal zustimmen, bis auf das man den A1 mit 8 Std. schaffen könnte (sind schon alleine 12 Pflichstunden ...)

(und PS: den Sonderschein für ABS Fahrer sollte es nur für notorische ABS Verweigerer geben ;) :D)

am 20. Mai 2012 um 16:25

Hallo,

dieser Meinung bin ich auch. Mich würde es auch nicht stören, etwas schneller Unterwegs sein zu können.

Außerdem dürfen Diejenigen, die den ganz alten Führerschein, auch Klasse 3, haben, sowieseo 125 ccm fahren.

Warum dann wir nicht???

am 20. Mai 2012 um 16:28

Zitat:

Original geschrieben von tom19772702

Hallo,

dieser Meinung bin ich auch. Mich würde es auch nicht stören, etwas schneller Unterwegs sein zu können.

Außerdem dürfen Diejenigen, die den ganz alten Führerschein, auch Klasse 3, haben, sowieseo 125 ccm fahren.

Warum dann wir nicht???

das hat das Wölfle schon erwähnt und nennt sich Besitzstandwahrung. Du kannst nicht einem etwas wegnehmen was er jahrelang benutzt hat/benutzen durfte. Mit einer Gesetzesänderung gilt es eben erst ab diesem Datum für alle "Neulinge" ...

Was mich allerdings interessiert ist, wie die Ösis das so handhaben. Die müssen also nur ein paar Übungsstunden nachweisen oder wie? Wie sind die Unfallstatistiken dabei ??

Zitat:

Original geschrieben von chiefcom

 

da kann ich mal zustimmen, bis auf das man den A1 mit 8 Std. schaffen könnte (sind schon alleine 12 Pflichstunden ...)

(und PS: den Sonderschein für ABS Fahrer sollte es nur für notorische ABS Verweigerer geben ;) :D)

Naja, kommt auf die Fahrschule drauf an !

Ich hatte (damals) die Klasse 3 + 1 (gleichzeitig) in der gleichen Fahrschule gemacht, in der ich zuvor auch die Klasse 4 gemacht hatte !!

Ich hatte für die Klasse 1 weder Fahrstunden gemacht und bezahlt, noch eine Prüfungsfahrt, sondern nur zusätzlich zu allem Klimbim für die Klasse 3, die für Klasse 1 eben nötigen "Anmeldegebühren" etc. bezahlt !!

Naja "Früher" war eben vieles (nicht alles) besser !! :D

wölfle ;)

am 28. Mai 2012 um 16:57

Guten Tag

Ich beschäftige mich auch schon einige Wochen mit diesen Thema und wollte nun auch mal meinen Senf dazu geben.

Rkrist ich bin absolut deiner Meinung und finde es echt schade, dass es in Deutschland einfach nicht zugelassen wird.

Ich bin der Meinung, dass es immer an der Umsetzung liegt, ob man damit die Verkehrssicherheit gefährdet oder nicht.

Wenn man z.B. jeden Autofahrer verpflichtet bei einer Fahrschule seiner Wahl Fahrstunden (evtl. 4) und diverse Grundfahraufgaben (Ausweichen, Bremsen etc.) zu absolvieren, wäre das doch kein Nachteil in der Verkehrssicherheit.

Das kann von mir aus auch 200 - 400 Euro kosten um diese Stunden zu machen.

Ab 19. Januar 2013 dürfen 16 Jährige mit ihrer 125er (120 km/h) "offen" fahren.

Meiner Meinung nach kann kein 16 Jähriger mit einem 125 ccm Führerschein, ca. 12 - 15 Fahrstunden und kaum Erfahrung im täglichen Verkehr, besser fahren als ein Autofahrer, der mindestens 5 Jahre Erfahrung im Verkehr und zusätzlich 4 - 6 Fahrstunden absolviert hat.

Ein 18 Jähriger kann sich sofort ein Auto kaufen egal wieviel PS es besitzt; oder ein 25 Jähriger macht Führerschein-Klasse A und kann sich auch sofort Motoräder jenseits der 200 PS-Grenze kaufen. Sollte nicht dort in die Verkehrssicherheit investiert werden? z.B. Autoführerschein -> als Fahranfänger in der Probezeit nicht schnellere Autos als 100PS, oder Motorradführerschein egal in welchen Alter man diesen macht immer 2 Jahre eine drossellung von 48 PS. Das wäre meiner Meinung nach ein deutlich cleverer Schachzug in Sachen Verkehrssicherheit, da jeder, egal wie alt er ist, sich erstmal an sein Gefährt gewöhnen muss und sich über dessen Kräfte im Klaren werden muss. Es kam schon häufig vor, dass in den Nachrichten, Zeitungen Radio etc. junge Fahranfänger mit ihren Kumpels und ihren PS-starken Auto irgendwo hin wollten (Party, Konzert, Kino) und es dann zum Unfall kam mit mehreren Verletzten oder gar Toten. Da finde ich es verantwortungsloser solch Leute mit solch PS-starken Autos auf die Straße zu schicken, als jemanden, der schon Erfahrung im Straßenverkehr hat und Sonderstunden mit einer 125er neben dem B-Führerschein machen würde, mit einen Leichtkraftrad fahren zu lassen. Es ist natürlich klar, dass kein Mensch, nachdem er die Sonderstunden genommen hat, das Leichtkraftrad beherrscht, aber ergeht das nicht jedem Autofahrer so, nachdem er seinen Führerschein bekommen hat?!

Man sollte immer beachten, dass wenn man den Führerschein frisch bekommen hat, man nicht Auto fahren kann, sondern fahren DARF. deshalb sollte es in jeder Führerscheinklasse eine Drosselung geben damit sich erstmal jeder mit seinem KFZ vertraut machen kann.

Ich würde es auch erstmal empfehlen, dass die B-Führerscheinbesitzer mit einer 80er Drosselung fahren müssen.

am 28. Mai 2012 um 18:19

Zitat:

Original geschrieben von chiefcom

Was mich allerdings interessiert ist, wie die Ösis das so handhaben. Die müssen also nur ein paar Übungsstunden nachweisen oder wie? Wie sind die Unfallstatistiken dabei ??

(fast) ja

Wer mehr als 5 Jahre den B-Schein (mehrspurige KFZ <3,5 T) hat kann/darf nach 6 Praxisstunden (ohne Prüfung, dafür ca. 100 EUR ärmer) 125 ccm mit max. 15 PS fahren.

Die Unfallstatistik dürfte durch die doch längere B Praxiszeit nicht stark negativ auffallen...

Eben. Stufenführerschein ist das Zauberwort. Mit Versicherungsnachweis das man eben in seiner Klasse entsprechende Erfahrung gesammelt hat. Kann man ja auch gerne noch Flensburg oder das Ordnungsamt als Befähigungsnachweiß (oder eben auch Nicht-Fähigkeitsnachweiß) mit heranziehen.

Und das mit der Besitzstandswahrung stimmt auch nicht so ganz. Man kann einem schon etwas entziehen was man Jahrelang genutzt hat, siehe beispielsweise das Waffenrecht...

am 28. Mai 2012 um 19:12

Zitat:

Original geschrieben von chiefcom

Was ich allerdings als Abzocke empfinde ist, das ehemalige 1B Besitzer den A auch komplett neu machen müssen. Es werden lediglich einige Pflichtstunden erlassen. Das sollte einem deutlich günstiger ermöglicht werden können!

Ganz so ist es nicht. Ich glaube, zu meiner Zeit musste man bei Vorbesitz 1b/A1 5 oder 6 Sonderfahrten absolvieren und damit gerade die Hälfte der Sonderfahrten ("Pflichtfahrstunden") ohne Vorbesitz. Und wegen dem 1b/A1-Vorbesitz hielten sich weitere Übungsfahrten in sehr engen Grenzen.

Wenn man dann noch eine "nette" Fahrschule gehabt hat, bei der man als "guter Kunde" (Mofa, 1b/A1, Auto und dann eben Motorrad) bekannt war, hat der Fahrlehrer auch schon 'mal in den offiziellen Sonderfahrten lieber die Grundfahrübungen etc. geübt und dafür auf die eigentlichen Sonderfahrten somit zum Teil verzichtet.

Unbegreiflich ist mir hingegen, weshalb man nach der ab 2013 geltenden Neurregelung zweimal die selbe Motorrad-Prüfung ablegen soll. Vgl. meinen Beitrag hier.

Themenstarteram 3. Juni 2012 um 13:19

So, der ADAC hat mal geantwortet...

nicht, dass ich so eine Antwort erwartet hätte - überrascht hat sie mich dennoch nicht...

-----------------------------------------

vielen Dank für Ihre Anfrage und das damit verbundene Vertrauen.

Ihr Anliegen, die Freigabe für die Klasse A1 mit der Führerscheinklasse B zu verknüpfen, ist aus Ihrer Sicht gut belegt.

Sicherlich ermöglicht das Fahren einer 125er Klasse mehr Freiheitsgrade, als das Fahren auf einer auf 50 ccm beschränkten Klasse.

Gerade das Argument, besser im Verkehr "mitschwimmen" zu können, sofern auch Ausfall- und/oder Überlandstraßen befahren werden, ist nachvollziehbar.

Allerdings steigt damit auch die Unfallgefahr an, nicht nur weil längerer und statistisch betrachtet gefährlichere Streckenprofile attraktiver bewältigt werden können, sondern auch weil die Mitnahme einer weiteren Personen sich einfacher gestalten lässt.

Höherer Geschwindigkeiten erfordern auch eine damit einhergende erhöhte Fahr- und Gefahrenkompetenz. Stichwort: starke Verzögerung aus zum Beispiel 80 km/h. Das Üben von Überholsituationen etc.

Hierzu wiederum ist eine professionelle Ausbildung unerlässlich. Bitte bedenken Sie, dass das Risiko auf einem motorisierten Zweirad im Straßenverkehr zu verunglücken um den Faktor zwölf - im Vergleich zu einem Pkw - erhöht ist.

Dieser Umstand erschwert es, eine Lockerung von Zugangsberechtigungen zu erzielen, die auch aus unserer Sicht eine negative Auswirkung auf die Unfallzahlen bewirken würde.

Die Ausbildung für eine andere Motorradklasse sollte also als eine wertvolle Investition in seine eigene Sicherheit gesehen werden.

am 3. Juni 2012 um 16:40

Zitat:

Original geschrieben von rkrist

So, der ADAC hat mal geantwortet...

nicht, dass ich so eine Antwort erwartet hätte - überrascht hat sie mich dennoch nicht...

-----------------------------------------

vielen Dank für Ihre Anfrage und das damit verbundene Vertrauen.

Ihr Anliegen, die Freigabe für die Klasse A1 mit der Führerscheinklasse B zu verknüpfen, ist aus Ihrer Sicht gut belegt.

Sicherlich ermöglicht das Fahren einer 125er Klasse mehr Freiheitsgrade, als das Fahren auf einer auf 50 ccm beschränkten Klasse.

Gerade das Argument, besser im Verkehr "mitschwimmen" zu können, sofern auch Ausfall- und/oder Überlandstraßen befahren werden, ist nachvollziehbar.

Allerdings steigt damit auch die Unfallgefahr an, nicht nur weil längerer und statistisch betrachtet gefährlichere Streckenprofile attraktiver bewältigt werden können, sondern auch weil die Mitnahme einer weiteren Personen sich einfacher gestalten lässt.

Höherer Geschwindigkeiten erfordern auch eine damit einhergende erhöhte Fahr- und Gefahrenkompetenz. Stichwort: starke Verzögerung aus zum Beispiel 80 km/h. Das Üben von Überholsituationen etc.

Hierzu wiederum ist eine professionelle Ausbildung unerlässlich. Bitte bedenken Sie, dass das Risiko auf einem motorisierten Zweirad im Straßenverkehr zu verunglücken um den Faktor zwölf - im Vergleich zu einem Pkw - erhöht ist.

Dieser Umstand erschwert es, eine Lockerung von Zugangsberechtigungen zu erzielen, die auch aus unserer Sicht eine negative Auswirkung auf die Unfallzahlen bewirken würde.

Die Ausbildung für eine andere Motorradklasse sollte also als eine wertvolle Investition in seine eigene Sicherheit gesehen werden.

Spitzenklasse Antwort!!

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