120d in 140i umtauschen lassen / Erklärung

BMW 1er F20 (Fünftürer)

Hallo Zusammen,

ich spiele seit längerer Zeit mit dem Gedanken meinen Finanzierten 120d EZ 09/2016 gegen einen gebrauchten 140i zu "tauschen". Ich habe gestern auch mit einem Händler von BMW telefoniert, dieser meinte es wäre kein Problem die Finanzierung zu ändern. (Für die ist das alles positiv) 😉

Der Grund für den tausch ist, dass ich zum Zeitpunkt meiner Bestellung davon ausgegangen bin jeden Tag 200km zur arbeit zu fahren wegen meinem damaligen Freund. Er hat mich dazu überredet. Daher habe ich den 120d auch zu überstürtzt gekauft ohne mir vorher groß Gedanken zu machen.

In der Versicherung sind beide Fahrzeuge fast identisch, klar der 140i verbraucht 10-11l.

Jetzt gibt es nur ein kleines Problem...meine Eltern werden wahrscheinlich nicht begeistert sein über die Entscheidung...daher meine Frage :
Welchen vorwand könnte ich nennen, dass ich plötzlich ein anderes Auto habe? der 140i ist leider nicht weiß sonst würde Ihnen das nicht auffallen. Z.B. zu sagen es war ein Garantiefall das Getriebe war defekt o.ä.? Da hat hat mir BMW den tausch angeboten.

Wäre super wenn da jemand einen Tipp hätte!

Liebe Grüße!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@BMW1995 schrieb am 20. Jan. 2017 um 08:26:38 Uhr:


Welchen vorwand könnte ich nennen, dass ich plötzlich ein anderes Auto habe?

Mein Tipp diesbezüglich, um das (hoffentlich noch) vorhandene Vertrauensverhältnis nicht unnötig zu strapazieren: Ehrlich währt am längsten!

Wenns eh wurscht ist, dann kannst eh machen was du willst.
Wenn die Eltern Sponsor vom Auto sind: Lege Ihnen deine Beweggründe nah und rede mit Ihnen und nicht im Forum darüber.

Just my 2 cents 😉

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Zitat:

@habu01 schrieb am 21. Jan. 2017 um 09:22:53 Uhr:


die Mwst abziehst

Er/Sie ist Privatperson (der Beschreibung nach)!

Zitat:

@BMW1995 schrieb am 21. Januar 2017 um 08:58:41 Uhr:


Also Leute vielen Dank für die ganzen Beiträge!
Das Thema hat sich vorerst erledigt.....hab gesterm mit dem Verkäufer gesprochen.
Der hätte mir meinen 120d gerade mal für 26,- abgekauft, NP waren 34,- hatte damals 6.000 Angezahlt. Sprich ich würde 7.000€ in den Sand setzen.

Genau das war von Anfang an zu vermuten. Und das Angebot des Händler ist noch nichtmal schlecht, Fahrzeuge verlieren halt in den ersten Monaten am meisten an Wert.

Zitat:

@habu01 schrieb am 21. Januar 2017 um 09:22:53 Uhr:


Gerade mal 26.000 ist gut, wenn du von dem Neupreis die Mwst abziehst,
(die bekommst du ja nicht wieder) hat das Fzg. 27540,- Euro gekostet.

Der Gebrauchtpreis beinhaltet natürlich auch einen Teil der usprünglichen Mehrwertsteuer, auch wenn diese nicht immer ausgewiesen werden kann.

Im Anhang mal zum Vergleich ein nackter 120d aus 09/2016.

Bildschirmfoto-2017-01-21-um-09-35-56

Zitat:

@halifax schrieb am 21. Januar 2017 um 09:27:14 Uhr:



Zitat:

@habu01 schrieb am 21. Jan. 2017 um 09:22:53 Uhr:


die Mwst abziehst

Er/Sie ist Privatperson (der Beschreibung nach)!

Genau meinte ich, dass die im Neuwagenpreis enthaltene Mwst weg ist, bzw. nicht wiederbekommt.

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Zitat:

@habu01 schrieb am 21. Jan. 2017 um 15:49:55 Uhr:


Genau meinte ich, dass die im Neuwagenpreis enthaltene Mwst weg ist, bzw. nicht wiederbekommt.

Entschuldige, das verstehe ich nicht. Kannst du das bitte genauer erklären. Fiskalisch ist das doch Jacke wie Hose, oder?

Zitat:

@habu01 schrieb am 21. Januar 2017 um 15:49:55 Uhr:



Zitat:

@halifax schrieb am 21. Januar 2017 um 09:27:14 Uhr:


Er/Sie ist Privatperson (der Beschreibung nach)!

Genau meinte ich, dass die im Neuwagenpreis enthaltene Mwst weg ist, bzw. nicht wiederbekommt.

Die ist nicht weg, sie ist anteilig im Händler-Einkaufspreis enthalten. Für die Frage, ob sie weg ist, geht es nur um den Betrag, nicht darum, ob sie jemand geltend machen kann.

Du hast ja ev. im oben verlinkten DAT-Auszug gesehen, dass die den Händler-Einkaufspreis "inkl. Mehrwertsteuer" angeben.

Zitat:

@habu01 schrieb am 21. Januar 2017 um 15:49:55 Uhr:



Zitat:

@halifax schrieb am 21. Januar 2017 um 09:27:14 Uhr:


Er/Sie ist Privatperson (der Beschreibung nach)!

Genau meinte ich, dass die im Neuwagenpreis enthaltene Mwst weg ist, bzw. nicht wiederbekommt.

Sorry, aber du scheinst das mit der MwSt nicht so ganz verstanden zu haben!

Stichwort Differenzbesteuerung...

Gut, ich habe solche Geschäfte schon erlebt, bspw. hat der Käufer meines 435xd GC seinen A200 mehr oder weniger verschleudert, um den unbedingt zu bekommen, der hat ihn innerhalb eines Tages von 28' auf 23' reduziert und dann auch innerhalb einer Stunde verkauft. Das nennen ich Brechstangenmethode, und die sind sehr unsinnig.
Hier kann man nur dazu raten, wenn der 140er unbedingt sein muss und der enorme Verlust gut verkraftbar ist. Läuft es über eine Finanzierung, kann man nur abraten, da dann auch noch die Verluste am 120d mitfinanziert werden, dass die AZ weg ist, ist eh klar. Das ganze wird dann nicht billig, übrigens werden die Restsummen auf den Kreditbetrag des 140er drauf geschlagen, da droht dann schon die nächste Diskrepanz zwischen tatsächlichem Fahrzeugwert des 140 nach Ablauf des Kredites und der Restwertsumme.
Also eigentlich dringend Finger weg und sich am 120d erfreuen, 190 PS ist auch ne Hausnummer.

Zum Thema MwSt:

Der in Zahlung nehmende Händler hat das Problem, dass er den sehr neuen Wagen mit MwSt Ausweis verkaufen können muss. Oder anders: gewerbliche Kunden würden für den Wagen ausscheiden, wenn die MwSt nicht ausweisbar ist. Daher nimmt der Händler den Wagen auch von einer Privatperson nur zum Nettopreis rein.

Es geht auch anders, aber dann kommen nur Endverbaucher als Kunden in Frage.

Zitat:

@mkw schrieb am 26. Januar 2017 um 09:35:17 Uhr:


Zum Thema MwSt:

Der in Zahlung nehmende Händler hat das Problem, dass er den sehr neuen Wagen mit MwSt Ausweis verkaufen können muss. Oder anders: gewerbliche Kunden würden für den Wagen ausscheiden, wenn die MwSt nicht ausweisbar ist. Daher nimmt der Händler den Wagen auch von einer Privatperson nur zum Nettopreis rein.

Die angebotenen 26.xxx EUR können kein Nettopreis sein. Ansonsten muss der Händler halt an eine Privatperson verkaufen.

Hin und her macht Taschen leer 😉 Meine Frau fährt aktuell auch 120d - wird ebenfalls demnächst gegen M140i oder A45 getauscht. Meine persönliche KM Grenze von 70.000 wird überschritten.
Allerdings würde ich nie Finanzierte Fahrzeuge tauschen. Meiner Meinung nach sollte man gar keine Fahrzeuge finanzieren, wenn es keinen super Steuervorteil gibt.
Ausgenommen 0% Finanzierungen.

Zitat:

@mkw schrieb am 26. Januar 2017 um 09:35:17 Uhr:


Zum Thema MwSt:
Daher nimmt der Händler den Wagen auch von einer Privatperson nur zum Nettopreis rein.

Der Händler hat gar keine freie Wahl. Wenn der Verkäufer keine MWSt. ausweisen kann, weil er eine Privatperson ist, kann er das Auto auch nur zu einem Preis X ohne MWSt. reinnehmen (er wird sich dabei am Marktwert orientieren). Beim Verkauf wendet er die Differenzbesteuerung gegenüber dem FA an, führt also den MWSt.-Anteil auf die Marge an das FA ab, kann diesen aber nicht ausweisen.

Dies hat aber mit dem Fall der TE nichts zu tun.

Gruß
Der Chaosmanager

Mwst ist mehr oder weniger nur dann ausweisbar wenn das Fahrzeug nur durch Gewerbliche Hände gegangen ist.

Zitat:

@Tomcyk schrieb am 6. Februar 2017 um 10:30:28 Uhr:


Mwst ist mehr oder weniger nur dann ausweisbar wenn das Fahrzeug nur durch Gewerbliche Hände gegangen ist.

Was bedeutet in diesem Zusammenhang "mehr oder weniger" ...? Aus meiner Sicht gibt es da nur eine eindeutige Erklärung: EK mit Vorsteuerabzug bedeutet VK mit ausgewiesener MWSt. - da kann es m. E. kein "mehr oder weniger" geben ...

Gruß
Der Chaosmanager

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