1 Vorbesitzer im Brief...

Hallo,

ich habe mir einen PKW gekauft, der gerade einmal 10 Monate alt war. Ich habe das Fahrzeug mit 27000 km gekauft bei einem Händler. Das Auto stammte nach Händlerangabe aus 1. Hand. Laut Verkäufer hatte das Fahrzeug keine Vorschäden, ich habe aber im Nachhinein festgestellt, dass an dem Fahrzeug schon ziemlich viel nachlackiert, gedrückt und ausgetauscht wurde.
Nun habe ich weiterhin festgestellt, dass der im Brief eingetragene Halter das Fahrzeug mit 24000 km abgegeben hatte.
Das Fahrzeug wurde, wie ich annehme, vor dem Verkauf an mich genutzt. Von wem auch immer. Eingetragen im Brief ist nur einer. Stammt das Auto nun aus 1. Hand oder habe ich die Möglichkeit, wegen dieser KM-Differenz vom Vertrag zurücktreten?

Danke für eure Einschätzungen.... vielleicht hat auch einer Gerichtsurteile zum Nachlesen. DANKE

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Eagleseven schrieb am 22. Dezember 2018 um 09:54:00 Uhr:


Schwere Fall von Kaufreue?

Das könnte man echt vermuten!

Zusammenfassung:
Die TE kauft ein Fahrzeug und führt drei Punkte auf, die sie ihrer Meinung nach zur Rückgabe berechtigen.
Da sie sich nicht sicher ist, fragt sie hier im Forum nach Rat.

- Fahrzeug wurde mit 27.000km gekauft obwohl Vorhalter nur 24.000km gefahren ist. Dieser Zahn wurde relativ schnell gezogen, da keine km verschwiegen wurden.
Fazit: kein Rücktrittsgrund

- Vorhalter war Sixt und es soll sich um ein ehem. Mietauto handeln was verschwiegen wurde. Trotz mehrfacher Rückfrage ist die TE aber leider immer noch nicht auf die Eintragungen in der ZB eingegangen. Es ist somit nicht zu 100% geklärt ob es tatsächlich überhaupt ein ehem. Mietwagen ist.
Fazit: ohne die entsprechenden Nachweise kein Rücktrittsgrund

- Das Fahrzeug soll angeblich ein Unfallwagen sein, denn die TE hat

Zitat:

aber im Nachhinein festgestellt, dass an dem Fahrzeug schon ziemlich viel nachlackiert, gedrückt und ausgetauscht wurde.

Leider blieb sie auch hier die Antwort schuldig wie das festgestellt und was genau gemacht wurde.

Fazit auch hier: ohne die entsprechenden Nachweise kein Rücktrittsgrund.

Auch wenn einige hier der Meinung sind, dass uns das ja alles nichts angeht - aber wie um Himmels Willen soll man vernünftige Antworten liefern, wenn relevante Details nicht genannt werden?

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Wieso muss?

Man muss sich nicht an Spekulationen beteiligen, nur weil jemand vielleicht ne Paranoia hat.

Zitat:

@bsawanderer schrieb am 17. Dezember 2018 um 22:06:08 Uhr:


Wieso muss?

Man muss sich nicht an Spekulationen beteiligen, nur weil jemand vielleicht ne Paranoia hat.

Naja, vo alleine wird der Verkäufer eohl kaum aktiv.
Also muss die TE auf ihn zugehen und ihn damit konfrontieren.

Liest du den Thread auch, TE hat den Verkäufer drauf angesprochen und er hat wohl was ihn die Richtung gesagt, habe ich doch erwähnt das es nen Mietfahrzeug war.
Deshalb wollte sie jetzt wissen wer dafür Beweispflichtig ist.
Und das ist eben der Verkäufer.

War es denn jetzt überhaupt ein Mietfahrzeug (bzw. Selbstfahrervermietfahrzeug)?
Sixt im "Brief" könnte auch ein normales Leasingfahrzeug gewesen sein.

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Zitat:

@Tand0r schrieb am 17. Dezember 2018 um 22:39:15 Uhr:


Liest du den Thread auch, TE hat den Verkäufer drauf angesprochen und er hat wohl was ihn die Richtung gesagt, habe ich doch erwähnt das es nen Mietfahrzeug war.
Deshalb wollte sie jetzt wissen wer dafür Beweispflichtig ist.
Und das ist eben der Verkäufer.

Zeig mal wo sie das geschrieben hat.
Find ich gerade nicht.

Zitat:

@Autofrau1 schrieb am 16. Dezember 2018 um 09:17:27 Uhr:


Es war ein Mietwagen... Das mir das verschwiegen würde, weiß der Verkäufer nicht mehr...

Zitat:

@Lukas_2014 schrieb am 17. Dezember 2018 um 22:54:41 Uhr:



Zitat:

@Autofrau1 schrieb am 16. Dezember 2018 um 09:17:27 Uhr:


Es war ein Mietwagen... Das mir das verschwiegen würde, weiß der Verkäufer nicht mehr...

Und weiter?
Damit lässt man sich doch nicht abspeisen.
Außerdem gibt es doch den Vertrag. Also mit nicht wissen, das es verschwiegen wurde, hätte ich mich nicht zufrieden gegeben.

Mein Gott lässt sie sich doch auch ganz offensichtlich nicht, deshalb ist sie ja hier um sich Rat zu holen.
Das die Nutzung als Mietwagen eben nicht verschwiegen werden darf muss man aber erst mal wissen.
Selbst hier wussten das ja ganz offensichtlich die meisten nicht.
Jetzt weiß sie es, und kann dem Verkäufer gegenüber ganz anders auftreten. Von daher hat sie alles richtig gemacht.

Zitat:

@Tand0r schrieb am 18. Dezember 2018 um 09:58:23 Uhr:


...
Das die Nutzung als Mietwagen eben nicht verschwiegen werden darf muss man aber erst mal wissen.
Selbst hier wussten das ja ganz offensichtlich die meisten nicht.
Jetzt weiß sie es, und kann dem Verkäufer gegenüber ganz anders auftreten. ...

So wie ich das verstanden habe ist noch gar nicht klar ob es sich überhaupt um einen richtigen Mietwagen handelt.
Es war nur Halter Sixt bekannt - Mietwagen war lediglich Vermutung.

Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 18. Dezember 2018 um 10:09:05 Uhr:


Es war nur Halter Sixt bekannt - Mietwagen war lediglich Vermutung.

Laut dieser Aussage, handelt es sich um einen Mietwagen

Zitat:

@Autofrau1 schrieb am 17. Dezember 2018 um 21:12:40 Uhr:


Weil Sixt im Brief steht. Habe es von der Mietwagefirma erfahren, dass es in der normalen Flotte gelaufen ist. Tägliche Vermietungen...

Ich finde es etwas seltsam und auch ermüdend, wenn die TE solche knappen Antworten liefert.
Die meisten hier raten und vermuten

In den 4 Seiten gibt es vielleicht 10 Antworten von der TE

Ihr wurde es von Sixt bestätigt, der Verkäufer bestreitet das auch gar nicht, was wollt ihr den noch.
Sie ist auch nicht verpflichtet uns das zu beweisen, solange sie sich sicher ist reicht das.
Beweisen muss sie das dann ggf. einem Richter wenn es den so weit kommt.

Zitat:

@Autofrau1 schrieb am 17. Dezember 2018 um 18:05:31 Uhr:


Hallo... merci für die vielen Antworten und Einschätzungen.

Beim Kauf wurde mir gesagt, das Fahrzeug wäre als Leasingfahrzeug gelaufen und nur von einer Person gefahren worden. Im Kaufvertrag steht nichts von einem Mietwagen. Außerdem wurde im Inserat angegeben, dass der nächste TÜV erst nach 2 Jahren fällig ist...
Nachdem mein "altes" Fahrzeug ebenfalls ein Leasingfahrzeug war und innerhalb von 3 Monaten 24000 km immer von München nach Berlin gependelt ist, kam ich gar nicht auf die Idee, dass es sich um ein Mietfahrzeug handen kann. So oft kauft man schließlich auch keine Autos...

Wer trägt die Beweislast? Ich war beim Kauf mit dem Händler allein...

Es gibt auch Fahrzeuge die in Langzeitmiete waren.
Dabei kann es auch vorkommen das nur eine Person das Fahrzeug gefahren hat

Zitat:

@Lukas_2014 schrieb am 18. Dezember 2018 um 10:34:48 Uhr:


...
Die meisten hier raten und vermuten

In den 4 Seiten gibt es vielleicht 10 Antworten von der TE

wenn die Leute nicht über Aspekte des Sachverhalts raten und mutmaßen würden, zu denen sich die TE bereits geäußert hätte, dann wäre der Thread allerdings deutlich kürzer 😉

Raten muss die TE doch gar nicht, weil ein Selbstfahrervermietfahrzeug nur 1 Jahr HU bekommt. Das müsste vermerkt sein, bzw. die HU mit Nachweis erneuert.
Bei normaler Nutzung gibt es 3 Jahre von vorne herein, da muss nichts mehr vorgeführt und geprüft werden.

Nachdem ich hier 6 seiten Ueberflogen habe:

- TE hat ein Auto gekauft, und nachtraeglich erfahren, dass es ein Mietwagen war und auch so eingesetzt wurde.

Das wuerde auch erklaeren, dass einige Sachen nachlackiert/ausgebessert wurden. Ist bei Mietwagenruecklaeufern so ueblich. Das Fahrzeug muss aber jetzt nichtmal ein Unfallfahrzeug sein, es kommt drauf an, welche Schaeden vorhanden waren. Hier koennte gegebenfalls ein Sachverstaendiger wie z.B. ein TUEV Pruefer weiterhelfen.

- TE gefaellt neben einigen anderen Sachen nicht, dass das Auto im ersten Leben ein Mietwagen war. Laut ihrer Aussage wurde sie nicht darauf hingewiesen.

Hier kann bis jetzt keiner nachvollziehen, ob das so ist, oder auch nicht

- Der Verkaeufer muss (ungefragt) auf eine solche Nutzung hinweisen.

Sollte er normalerweise im eigenen Interesse schriftlich machen, da ihm sonst daraus ein Strick gedreht warden kann.

Was man jetzt wissen muesste: Ist im Kaufvertrag irgendwo erwaehnt/angekreuzt, dass das Auto als Mietfahrzeug eingesetzt wurde, oder nicht?
Wurde es als Unfallfrei verkauft?

Von der Antwort auf diese Fragen haengt das weitere moegliche Vorgehen ab, Unfallfreiheit muesste gegebenfalls durch einen Sachverstaendigen geklaert werden. Die km zwischen Kauf und Verkauf durch den Haendler sind nicht wirklich relevant.

Nachtrag: Ein eingescannter Kaufvertrag (Kauefer und Verkaeufer Daten unkenntlich gemacht) koennte viele Fragen auf einmal beantworten.

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