1 Vorbesitzer im Brief...
Hallo,
ich habe mir einen PKW gekauft, der gerade einmal 10 Monate alt war. Ich habe das Fahrzeug mit 27000 km gekauft bei einem Händler. Das Auto stammte nach Händlerangabe aus 1. Hand. Laut Verkäufer hatte das Fahrzeug keine Vorschäden, ich habe aber im Nachhinein festgestellt, dass an dem Fahrzeug schon ziemlich viel nachlackiert, gedrückt und ausgetauscht wurde.
Nun habe ich weiterhin festgestellt, dass der im Brief eingetragene Halter das Fahrzeug mit 24000 km abgegeben hatte.
Das Fahrzeug wurde, wie ich annehme, vor dem Verkauf an mich genutzt. Von wem auch immer. Eingetragen im Brief ist nur einer. Stammt das Auto nun aus 1. Hand oder habe ich die Möglichkeit, wegen dieser KM-Differenz vom Vertrag zurücktreten?
Danke für eure Einschätzungen.... vielleicht hat auch einer Gerichtsurteile zum Nachlesen. DANKE
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Eagleseven schrieb am 22. Dezember 2018 um 09:54:00 Uhr:
Schwere Fall von Kaufreue?
Das könnte man echt vermuten!
Zusammenfassung:
Die TE kauft ein Fahrzeug und führt drei Punkte auf, die sie ihrer Meinung nach zur Rückgabe berechtigen.
Da sie sich nicht sicher ist, fragt sie hier im Forum nach Rat.
- Fahrzeug wurde mit 27.000km gekauft obwohl Vorhalter nur 24.000km gefahren ist. Dieser Zahn wurde relativ schnell gezogen, da keine km verschwiegen wurden.
Fazit: kein Rücktrittsgrund
- Vorhalter war Sixt und es soll sich um ein ehem. Mietauto handeln was verschwiegen wurde. Trotz mehrfacher Rückfrage ist die TE aber leider immer noch nicht auf die Eintragungen in der ZB eingegangen. Es ist somit nicht zu 100% geklärt ob es tatsächlich überhaupt ein ehem. Mietwagen ist.
Fazit: ohne die entsprechenden Nachweise kein Rücktrittsgrund
- Das Fahrzeug soll angeblich ein Unfallwagen sein, denn die TE hat
Zitat:
aber im Nachhinein festgestellt, dass an dem Fahrzeug schon ziemlich viel nachlackiert, gedrückt und ausgetauscht wurde.
Leider blieb sie auch hier die Antwort schuldig wie das festgestellt und was genau gemacht wurde.
Fazit auch hier: ohne die entsprechenden Nachweise kein Rücktrittsgrund.Auch wenn einige hier der Meinung sind, dass uns das ja alles nichts angeht - aber wie um Himmels Willen soll man vernünftige Antworten liefern, wenn relevante Details nicht genannt werden?
121 Antworten
Und warum müssen wir das wissen?
Reicht es nich das TE das weiß?
Und mit den Infos die sie aus dem Thread hat weiß sie das jetzt.
Sie ist uns hier doch nicht Rechenschaft schuldig.
Zitat:
@Tand0r schrieb am 20. Dezember 2018 um 16:43:52 Uhr:
Und warum müssen wir das wissen?
Reicht es nich das TE das weiß?
Und mit den Infos die sie aus dem Thread hat weiß sie das jetzt.
Sie ist uns hier doch nicht Rechenschaft schuldig.
Rechenschaft ist sie mit Sicherheit nicht schuldig, allerdings sind mMn manche Details immer noch irgendwo im Nebel.
Wenn man dann eine gesicherte Auskunft erwartet, dazu aber wichtige Fakten weglässt und sogar berechtigte Rückfragen ignoriert, dann können selbst gutgemeinte Tipps und Antworten u.U. falsch sein.
Zitat:
@Tand0r schrieb am 20. Dezember 2018 um 16:43:52 Uhr:
Und warum müssen wir das wissen?
Reicht es nich das TE das weiß?
Und mit den Infos die sie aus dem Thread hat weiß sie das jetzt.
Sie ist uns hier doch nicht Rechenschaft schuldig.
Weil ohne die Antworten auf diese Fragen keiner der lieben TE eine vernünftige Antwort geben kann, ob und wie sie das Fahrzeug relativ einfach wieder zurück geben kann, da dies anscheinend ihr Anliegen ist.
Will sie ein bessere Antwort?
Muss alles immer bis ins Kleinste durchgekaut werden?
Erwartet irgendjemand einen Konsens?
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Ich war verreist, daher erst jetzt die Antwort.
Im Kaufvertrag war erwähnt, dass der Wagen unfallfrei war. Mietwagen wurde nicht in Kaufverhandlung und auch nicht in Kaufvertrag erwähnt.
Zitat:
@Autofrau1 schrieb am 21. Dezember 2018 um 15:57:50 Uhr:
Ich war verreist, daher erst jetzt die Antwort.
Im Kaufvertrag war erwähnt, dass der Wagen unfallfrei war. Mietwagen wurde nicht in Kaufverhandlung und auch nicht in Kaufvertrag erwähnt.
Na dann ist doch alles klar.
Lass dir vom Vermieter schriftlich Bestätigen das es sich um einen Mietwagen gehandelt hat und vordere den Verkäufer zur Rückabwicklung auf.
Warum bestätigen lassen?
Dachte das steht ganz eindeutig im "Brief" .
Leider wurde zwar schon nach dem Eintrag gefragt, aber nicht geantwortet.
Ich denke im Brief steht nur Sixt als Halter, das muss ja noch nicht bedeuten, dass das Fahrzeug als Mietwagen lief.
Steht im Brief oder im Fahrzeugschein, das es ein Mietwagen war!
Zitat:
@Autofrau1 schrieb am 21. Dezember 2018 um 17:06:55 Uhr:
Ich habe es von Sixt erfahren, dass es ein ehemaliger Mietwagen ist.
Das hat dir irgendjemand von Sixt am Telefon gesagt, das wissen wir bereits!
Lt dem User @windelexpress muss das aber auch in Ziffer 21 der ZB 1 stehen.
Steht das dort?
Wahnsinn, jetzt sind wir schon auf Seite 7 und es ist immer noch nicht ganz klar ob es tatsächlich ein Mietwagen war.
Zitat:
@Autofrau1 schrieb am 21. Dezember 2018 um 17:06:55 Uhr:
Ich habe es von Sixt erfahren, dass es ein ehemaliger Mietwagen ist.
Steht den irgendwo in deiner ZB 1 oder ZB 2 was von Mietwagen?
Nur der Fahrzeughalter (Sixt) heißt noch nicht, dass es ein "Selbstfahrervermiet.Fzg" war. In der ZB 1 Ziffer 21 ,die bei der Zulassungsstelle eingezogen wurde und wo Sixt als Halter drin stand, ist die Nutzung als SelbstFahrervermiet.Fzg vermerkt gewesen oder nicht. Diese gilt es zu prüfen und sollte das dort drin gestanden haben, hat der Händler auch von gewusst.
Und dann kann man sich Gedanken machen, ob man dagegen angehen möchte.
Gruß m
Zitat:
@Autofrau1 schrieb am 21. Dezember 2018 um 17:45:20 Uhr:
Sixt steht auch im Brief.
Es ist nicht der Halter entscheident sondern der Verwendungszweck.
Was steht in Ziffer 21 der alten ZB1, hast du die überhaupt?
Wenn nicht, lass dir von Sixt es schriftlich geben.
Zitat:
@Autofrau1 schrieb am 21. Dezember 2018 um 17:45:20 Uhr:
Sixt steht auch im Brief.
Deiner Logik nach muss es also wegen des Halters ein Mietfahrzeug gewesen sein? Dann hättest Du also bei Müller GmbH keinen Verdacht geschöpft - obwohl diese auch Fahrzeuge zur Vermietung anbieten könnte? Der_Nordmann hat doch den entscheidenden Hinweis gegeben