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1,6-l-TDI: Kontrollleuchte "Katalysator gestört" -> AGR-Defekt

VW Polo 5 (6R / 6C), VW Golf 6 (1KA/B/C)
Themenstarteram 25. August 2013 um 17:43

Hallo Forum,

ich mache hier mal ein neues Thema auf, da ich zwar einige Threads gefunden habe, in denen dieses Thema behandelt wird, oft aber mit anderen Schwerpunkten bzw. unter einer anderen Überschrift.

Ausgangspunkt:

Bei meinem Polo (EZ 11/10, also MJ 2011) mit 1,6-l-TDI-Motor (77 kW = 105 PS) leuchtete jetzt im zarten Alter von 2 3/4 Jahren bzw. nach ca. 91.000 km die gelbe Kontrolleuchte "Katalysator gestört" (Kat-Symbol) auf.

In der Betriebsanleitung (S. 248) heißt es dazu: "Vom Gas gehen. Vorsichtig zum nächsten Fachbetrieb fahren. Motor prüfen lassen."

Das tat ich dann auch. Beim Direkt-Service eines in der Nähe gelegenen VW-Autohauses las man einen Fehler in der Ab-Gas-Rückführung (AGR) aus, löschte den vorsichtshalber und schickte mich mit dem Hinweis "Beobachten" wieder auf die Bahn. Dazu sei gesagt: Mehr ging auch nicht an einem spontanen Nachmittagstermin. Dazu war die Aktion auch noch kostenlos!

Dann der Besuch bei einem wohnungsnahen VW-Autohaus, wo zufälligerweise am nächsten Tag ein Termin anstand (die Warnleuchte hatte bis dahin nicht wieder aufgeleuchtet): Dort wurde auch ein Problem mit der AGR in der Fehlerhistorie gefunden, aus dem sich ein undichter AGR-Kühler ableiten ließ.

Da aber (bisher) kein Kühlflüssigkeitsverlust festzustellen ist und eine Undichtigkeit ja nicht durch einen Sensor erfasst wird, muss, um nicht auf diesen bloßen Verdacht hin den Kühler zu tauschen und um eine sichere Diagnose zu erhalten, eine bestimmte Messprozedur mittels einiger zusätzlicher Bauteile (Schläuche, Pumpe, Druckmessgerät etc.) durchgeführt werden, die bei einem gesonderten Termin in der nächsten Woche durchgeführt wird.

Ich bin ja mal gespannt, was sich dabei ergibt. Denn der Meister kennt diese Problematik bei diesem Motor natürlich schon zur Genüge. Er hatte auch schon einen solchen Fall, bei dem die Druckmessung einen dichten Kühler ergab, dieser etwas später aber trotzdem ausgetauscht werden musste. Das Problem scheint zu sein, dass von der Elektronik ein mangelhafter Abgasstrom durch die AGR gemessen wird, die Ursache aber erst einmal im Dunkeln liegt. Dazu habe ich in den folgenden Threads

die verschiedensten Theorien gefunden:

  • der AGR-Kühler wird undicht, Kühlflüssigkeit gelangt in den Abgasstrom und führt zu einer zähen, den Kühler und die Leitungen verstopfenden Masse
  • die Kühlflüssigkeit führt zur Korrosion (der Verstellung?) des AGR-Ventils
  • der für die AGR abgezweigte Abgasstrom, in dem Ruß und Öl (vom Turbolader) vorhanden sind, verklebt alleine Kühler, Leitungen und Ventil

Es mag sein, dass der AGR-Kühler jetzt noch gar nicht das Problem ist, aber nach ca. 2 1/2 Jahren scheint sich dieses Problem sowieso bei den 1,6-l-TDI-Motoren standardmäßig einzustellen. Dann würde nur eine Reinigung dieses Kühlers und der AGR-Leitungen auch keinen dauerhaften Erfolg bringen.

Es kann aber auch sein, dass eine nicht korrosionsbeständige Konstruktion des Kühlers (Zulieferer) gar nicht das Problem ist, sondern einfach eine nicht genügend auf dauerhaften Gebraucht ausgelegte Konstruktion, die sich zwangsläufig zusetzt - was von VW nur nicht zugegeben wird.

Dieser Theorie könnte die überarbietet Konstruktion der AGR (seit 03/12) widersprechen, die fast identisch aussieht und doch problemlos zu funktionieren scheint. Bisher - denn die kommt ja erst noch ins "kritische" Alter ...

Da der Abeitsaufwand mit 8 Stunden erheblich ist (Vorderachse lösen und absenken, DPF demontieren, Turbolader demontieren, AGR demontieren), laufen laut dem Service-Meister Gesamtkosten in Höhe von 1.600(!) € auf. :eek:

Wie das dann bei mir aussähe, ist noch eine andere Sache, da ich den Wagen in 03/2013 mit 82.000 km auf dem Tacho als ehemaligen Fahrschulwagen gekauft habe. D. h. die VW-Garantierverlängerung erlischt mit diesem Übergang von gewerblicher auf private Nutzung automatisch und ich kann nur noch auf Kulanz hoffen. Der Wagen ist zumindest scheckheftgepflegt (nur bei VW) und hatte erst vor 2 Wochen seinen letzten Intervall-Service.

Ich berichte jedenfalls hier weiter. :cool:

Schönen Gruß

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 25. August 2013 um 17:43

Hallo Forum,

ich mache hier mal ein neues Thema auf, da ich zwar einige Threads gefunden habe, in denen dieses Thema behandelt wird, oft aber mit anderen Schwerpunkten bzw. unter einer anderen Überschrift.

Ausgangspunkt:

Bei meinem Polo (EZ 11/10, also MJ 2011) mit 1,6-l-TDI-Motor (77 kW = 105 PS) leuchtete jetzt im zarten Alter von 2 3/4 Jahren bzw. nach ca. 91.000 km die gelbe Kontrolleuchte "Katalysator gestört" (Kat-Symbol) auf.

In der Betriebsanleitung (S. 248) heißt es dazu: "Vom Gas gehen. Vorsichtig zum nächsten Fachbetrieb fahren. Motor prüfen lassen."

Das tat ich dann auch. Beim Direkt-Service eines in der Nähe gelegenen VW-Autohauses las man einen Fehler in der Ab-Gas-Rückführung (AGR) aus, löschte den vorsichtshalber und schickte mich mit dem Hinweis "Beobachten" wieder auf die Bahn. Dazu sei gesagt: Mehr ging auch nicht an einem spontanen Nachmittagstermin. Dazu war die Aktion auch noch kostenlos!

Dann der Besuch bei einem wohnungsnahen VW-Autohaus, wo zufälligerweise am nächsten Tag ein Termin anstand (die Warnleuchte hatte bis dahin nicht wieder aufgeleuchtet): Dort wurde auch ein Problem mit der AGR in der Fehlerhistorie gefunden, aus dem sich ein undichter AGR-Kühler ableiten ließ.

Da aber (bisher) kein Kühlflüssigkeitsverlust festzustellen ist und eine Undichtigkeit ja nicht durch einen Sensor erfasst wird, muss, um nicht auf diesen bloßen Verdacht hin den Kühler zu tauschen und um eine sichere Diagnose zu erhalten, eine bestimmte Messprozedur mittels einiger zusätzlicher Bauteile (Schläuche, Pumpe, Druckmessgerät etc.) durchgeführt werden, die bei einem gesonderten Termin in der nächsten Woche durchgeführt wird.

Ich bin ja mal gespannt, was sich dabei ergibt. Denn der Meister kennt diese Problematik bei diesem Motor natürlich schon zur Genüge. Er hatte auch schon einen solchen Fall, bei dem die Druckmessung einen dichten Kühler ergab, dieser etwas später aber trotzdem ausgetauscht werden musste. Das Problem scheint zu sein, dass von der Elektronik ein mangelhafter Abgasstrom durch die AGR gemessen wird, die Ursache aber erst einmal im Dunkeln liegt. Dazu habe ich in den folgenden Threads

die verschiedensten Theorien gefunden:

  • der AGR-Kühler wird undicht, Kühlflüssigkeit gelangt in den Abgasstrom und führt zu einer zähen, den Kühler und die Leitungen verstopfenden Masse
  • die Kühlflüssigkeit führt zur Korrosion (der Verstellung?) des AGR-Ventils
  • der für die AGR abgezweigte Abgasstrom, in dem Ruß und Öl (vom Turbolader) vorhanden sind, verklebt alleine Kühler, Leitungen und Ventil

Es mag sein, dass der AGR-Kühler jetzt noch gar nicht das Problem ist, aber nach ca. 2 1/2 Jahren scheint sich dieses Problem sowieso bei den 1,6-l-TDI-Motoren standardmäßig einzustellen. Dann würde nur eine Reinigung dieses Kühlers und der AGR-Leitungen auch keinen dauerhaften Erfolg bringen.

Es kann aber auch sein, dass eine nicht korrosionsbeständige Konstruktion des Kühlers (Zulieferer) gar nicht das Problem ist, sondern einfach eine nicht genügend auf dauerhaften Gebraucht ausgelegte Konstruktion, die sich zwangsläufig zusetzt - was von VW nur nicht zugegeben wird.

Dieser Theorie könnte die überarbietet Konstruktion der AGR (seit 03/12) widersprechen, die fast identisch aussieht und doch problemlos zu funktionieren scheint. Bisher - denn die kommt ja erst noch ins "kritische" Alter ...

Da der Abeitsaufwand mit 8 Stunden erheblich ist (Vorderachse lösen und absenken, DPF demontieren, Turbolader demontieren, AGR demontieren), laufen laut dem Service-Meister Gesamtkosten in Höhe von 1.600(!) € auf. :eek:

Wie das dann bei mir aussähe, ist noch eine andere Sache, da ich den Wagen in 03/2013 mit 82.000 km auf dem Tacho als ehemaligen Fahrschulwagen gekauft habe. D. h. die VW-Garantierverlängerung erlischt mit diesem Übergang von gewerblicher auf private Nutzung automatisch und ich kann nur noch auf Kulanz hoffen. Der Wagen ist zumindest scheckheftgepflegt (nur bei VW) und hatte erst vor 2 Wochen seinen letzten Intervall-Service.

Ich berichte jedenfalls hier weiter. :cool:

Schönen Gruß

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70 Antworten
am 25. August 2013 um 17:52

Da wird vermutlich mal das AGR ausgetauscht.

Die Leute ohne Garantieverlängerung haben das zum großen Teil auf Kulanz bekommen.

@unbrakeable:

Zitat:

D. h. die VW-Garantierverlängerung erlischt mit diesem Übergang von gewerblicher auf private Nutzung automatisch und ich kann nur noch auf Kulanz hoffen.

Ist jetzt nicht so wichtig, aber:

gewerblich gibt es m.E, keine Garantieverlängerung.

Die Garantieverlängerung eines Privatkundenautos wird beim Kauf des Autos durch einen gewerblichen Kunden (auch bei Inzahlungnahme durch VW selbst) aufgehoben.

Hallo,

Ich habe bis jetzt beim Thema AGR immer nur von defekten und dem geänderten AGR Ventil gehört.

Da ich selbst nicht davon betroffen bin, kann ich nicht sagen, ob dann jeweils nur das Ventil oder dir ganze Einheit - also incl Kühler getauscht wurde.

Also ich tippe bei Dir eher auf das Ventil - bin aber kein Profi - ist nur ein Bauchgefühl.

Grüße

Touri

Hallo zusammen,

das AGR Ventil ist mit dem Kühler ein Bauteil und deswegen nicht einzeln austauschbar :(

Gruß Merlin

Hi,

bei meinem Polo (EZ 2009) mit dem 1.6 TDI ist das AGR Ventil bei etwa 66.000km defekt gewesen. Hier wurde mir beim Austausch gesagt, dass ich jetzt ein "optimiertes" AGR eingebaut bekommen habe. 

Der Mensch, der damals die Diagnose bei meinem Polo gab meinte, dass das Problem eher bei Fahrzeugen auftritt, die eher höhere Autobahnfahrten auftreten...ob das stimmt kann ich allerdings nicht beurteilen...

 

Gruß

Wenn Merlin recht hat ist sch... egal was defekt ist ( Kühler oder Ventil) - tauschen und alles ist gut.

Grüße

Touri

Themenstarteram 7. September 2013 um 13:48

Na, dann will ich Euch mal "auf Stand" bringen:

Im VW-Autohaus wurde nach einer TPI (Technische Produkt Information) für diese Art von Fehlermeldung eine Dichtigkeitsmessung für den AGR-Kühler durchgeführt. Dazu wird eine Messmimik von außen am Kühlmittelkreislauf dieses Kühlers angeschlossen und eine Druckverlustmessung durchgeführt.

Dabei ergaben sich eindeutige Hinweise auf ein aufkommendes Dichtigkeitsproblem (u. a. Gase in der Kühlflüssigkeit).

Dann brauchte der Serviceberater nur noch die Fahrzeugdaten in das entsprechende Programm einzugeben (u. a. auch den Kilometerstand) und schon erfuhr ich, dass der Hersteller VW von den bis zu 1.400 € Kosten 50 % auf Kulanz übernimmt. D. h. ich bin mit 600 - 700 € für diesen Konstruktionsfehler "dabei". :mad:

Eine Herstellergarantie gibt es ja nach jetzt 2 3/4 Jahre nicht mehr, da zwar eine solche über 3 Jahre vom Vorbesitzer abgeschlossen wurde, diese aber entsprechend den Garantiebedingungen durch den Übergang von der gewerblichen (Fahrschule) auf die private Nutzung (durch mich) endete.

Und meine beim Kauf abgeschlossene Gebrauchtwagen-"Garantie"von CG Car Garantie, die ja eigentlich nichts anderes ist als eine Versicherung, greift auch nicht, da sich der Sachbearbeiter bei einem Telefongespräch darauf zurückzog, dass in den Versicherungsbedingungen beim Umfang lediglich steht

"§2 Umfang, Dauer und Geltungsbereich der Garantie:

g) Kraftstoffanlage: Kraftstoffpumpe, Einspritzpumpe, elektronische Bauteile der Einspritzanlage (z. B. Steuergeräte, Luftmengen- und Massenmesser, AGR-/EGR-Ventil) sowie Turbolader."

und damit der AGR-Kühler nicht ausdrücklich eingeschlossen ist!

Dass für das Erreichen der Euro5-Schadstoffklasse seit einigen Jahren eine Kühlung der rückgeführten Abgase notwendig geworden ist und die gesamte AGR-Einheit mittlerweile eine Baugruppe bestehend aus mehreren Bauteilen darstellt, die bei einem Defekt komplett getauscht wird, ist leider in den Versicherungsbedingungen noch nicht angekommen. :(

In 2 Wochen gibt es nach dem Werkstatttermin hier dann die Fortsetzung von mir!

Schönen Gruß

Wenn VW dir bestätigt, dass die Kühlung des AGR Bestandteil des AGR ist, dann ist das AGR defekt oder kann der AGR-Kühler für sich allein von VW getauscht werden?

(Wieviele Turbolader wurden schon getauscht, nur weil andere Funktionskomponenten in diesem Bauteil vereinigt sind und einen Defekt hatten?)

am 8. September 2013 um 9:41

Weis jemand, ob das AGR Ventil im Rahmen der 30.000 Km Inspektion mittlerweile überprüft wird?

Diese steht bei mir bald an...

...sieh doch in deinem Serviceheft nach. Da sind alle Arbeitspunkte aufgelistet.

M.E. wird da ohnehin kaum etwas geprüft, was du nicht auch selbst erledigen könntest.

Themenstarteram 20. September 2013 um 11:00

So, da bin ich wieder mit Neuigkeiten:

Zur Gebrauchtwagenversicherung von "CG Car Garantie":

Die hat mir mittlerweile auch schriftlich bestätigt, dass von ihr nichts zu erwarten ist (Zitat):

"Sehr geehrte Damen und Herren,

folgende in Ihrer Schadenmeldung/Rechnung genannten Arbeiten/Teile sind nicht im vereinbarten Umfang enthalten:

AGR-Kühler

Bitte prüfen Sie die Bedingungen der abgeschlossenen Vereinbarung. Aus den Bedingungen geht hervor, welche Bauteile vom Umfang umfasst sind.

Aus o.g. Gründen können wir keine Regulierungsleistung erbringen. Wir bitten um Ihr Verständnis für unsere Entscheidung.

Wir verbleiben mit freundlichen Grüßen

CG Car-Garantie Versicherungs-Aktiengesellschaft"

Es ist natürlich ein Unding, dass hier jedes einzelne Bauteil aufgeführt sein muss, damit die Garantie greift. Denn im Zweifelsfall war es dann eben eine Schraube, die zum Ausfall des Motors geführt hat, die aber "leider" in der Aufzählung des Versicherungsvertrags nicht explizit aufgeführt ist.

Zudem geht die Entwicklung ja weiter: Wenn also zum Erreichen von Euro 4 noch ein schnödes AGR-Ventil reichte, so gehört heute für Euro 5 eben auch ein AGR-Kühler dazu und das Ventil ist nicht mehr pneumatisch sondern elektrisch betätigt. Das ist aber anscheinend noch nicht in den Gebrauchtwagen-Versicherungsverträgen angekommen. Natürlich nur zum Leidwesen der Versicherungsnehmer! :mad:

Seriöser wäre es, eine Funktion zu versichern, egal wie die im Einzelfall vom jeweiligen Hersteller im jeweiligen Modell realisiert wurde.

Aber was rege ich mich auf - Versicherungen eben ... :(

Zum Auto:

Die neue AGR (also Kühler und Ventil) wurde verbaut: Werkstattaufenthalt 3(!) Tage, da zusätzlich zu den veranschlagten mindestens 6 Stunden noch ein abgerissener Stehbolzen (des Auspuffkrümmers?) hinzu kam.

Die Rechnung wird mir erst in der nächsten Woche zugesandt, da auch noch die 50 % VW-Kulanz herausgerechnet werden muss.

Ich werde aber früher wieder beim Autohaus aufschlagen, denn schon nach der Druckmessung vor 2 Wochen war der Kühlmittelstand 2,5 cm unter Min. (rote Warnleuchte kam) und die Motorabdeckung fehlte!

Heute dann die Krönung: Nach dem zweiten Start nach der "Reparatur" leuchtete mir sofort wieder die bekannte gelbe Leuchte "Katalysator gestört" entgegen, so als wenn nichts gemacht worden wäre! (Beim Abholen gestern blieb sie noch aus.) Bei einem Blick unter die Motorhaube sah ich dann zudem noch, dass offenbar eine Halterung für die orange der vier Steckverbindungen oben links (wenn man vor dem Fahrzeug steht) an der Spritzwand bei der Montage abgebrochen wurde, und die nur notdürftig mittels eines Kabelbinders am Kabel(!) wieder befestigt wurde.

Der Serviceberater weiß noch nicht, was heute Nachmittag auf ihn zukommt ... :mad:

Fortsetzung folgt!

Schönen Gruß

Du hast den Polo doch von einer Fahrschule gekauft, also von einer Firma.

Ich bin kein Rechtsexperte aber ist eine Firma bei einem Verkauf

(auch von einer Gebrauchtware) nicht zur Gewährleistung verpflichtet ?

Wenn ich Dich richtig verstanden habe dann ist der

Kauf etwa 6 Monate her, also die Zeit wo die Beweislastfristumkehr eintritt.

 

Jetzt wo es schon repariert ist geht aber bestimmt nichts mehr...

 

Das von der CG Car-Garantie find ich ist schon ne Frechheit, aber gut zu

wissen was diese Versicherung (nicht) wert ist.

 

Themenstarteram 20. September 2013 um 20:43

@mkfsns:

Da hast du mich missverstanden: Gekauft habe ich den Wagen von einem Gebrauchtwagenhändler in Hamburg. Der hatte ihn wiederum zuvor von einer Fahrschule aufgekauft. Mein Vertragspartner ist also der Händler!

Und das mit dem ersten halben Jahr der gesetzlichen Gewährleistung ist so eine Sache. Gekauft habe ich ihn am ja 09.03., am 05.09. wurde mittels einer Druckverlustmessung die Undichtigkeit des AGR-Kühlers diagnostiziert. Das wäre also gerade noch so innerhalb dieses halben Jahres.

Nur kann man natürlich auch sagen, dass dieser Schaden erst auf den von mir gefahrenen 10.000 km eingetreten ist. Genau genommen ist er das natürlich über die gesamten 90.000 km bzw. während der gesamten 2 3/4 Jahre, was aber wiederum nicht der Vorbesitzer, der davon ja noch gar nichts wissen konnte (der Wagen bekam sogar noch vor dem Kauf eine neue HU und AU sowie eine Untersuchung nach dem Dekra-Gebrauchtwagen-Siegel), sondern eigentlich der Hersteller zu verantworten hat, der sich ja auch auf Kulanz mit 50 % an den Reparaturkosten beteiligt.

Apropos Versicherung: In den Bedingungen steht übrigens auch (Zitat):

"§ 3 Garantieausschlüsse

Keine Garantie besteht ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen für Schäden:

...

i) für die ein Dritter einzutreten hat bzw. deren Behebung im Rahmen der Herstellerkulanz erfolgt oder die auf einen Herstellungs- oder Materialfehler zurückzuführen sind, der beim jeweiligen Fahrzeugtyp in gößerer Zahl auftritt (Serienfehler) und für den nach Art und Häufigkeit grundsätzlich Herstellerkulanz in Betracht kommt."

Das heißt: Hier gibt es noch eine weitere Begründung für die CG-Versicherung, keine Zahlung zu leisten!

Nun wieder zum Auto:

Der die Reparatur ausgeführt habende Monteur hat versichert, dass die orange Steckverbindung gar nicht fest in der Halterung saß (da ist ein Teil ausgebrochen) und er sie nur hilfsbereit mit dem Kabelbinder fixiert hat. Dazu kann ich jetzt nicht viel sagen, nur dass ich seit dem Kauf schon einige prüfende Blicke in den Motorraum geworfen und auch eine Motorwäsche gemacht habe und meine, diese Verbindungen auch interessehalber mal angefasst zu haben. Dabei ist mir dort aber keine lockere Steckverbindung aufgefallen ...

Und die wieder leuchtende Warnlampe "Katalysator gestört" soll nach einem Anruf des Autohauses, den mein Sohn entgegen nahm, auf einem Marderschaden beruhen! Dabei wollte ich nach der Reparatur nur noch einmal den Motorraum säubern, versiegeln und dann eine Anti-Marder-Duftscheibe hineinhängen (habe ich schon zu Hause liegen). Zu spät, das Untier war schneller! :rolleyes:

Und auch dies ist natürlich in den Bedingungen der Gebrauchtwagenversicherung (-Garantie) ausgeschlossen (Zitat):

"§ 3 Garantieausschlüsse

Keine Garantie besteht ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen für Schäden:

...

b) ..., durch unmittelbare Einwirkung von Tierschäden, Sturm, Hagel, Frost, Korrosion, Blitzschlag, Erdbeben oder Überschwemmung sowie durch Verschmorung, Brand oder Explosion;"

Das Ganze wird jetzt wegen dieses blöden Viehs also noch teurer ... :( Näheres erfahre ich morgen.

Schönen Gruß

Themenstarteram 26. September 2013 um 10:37

So, ich dann noch mal (hoffentlich) abschleißend zu meinem "Fall":

Ich war bzgl. des Marderschadens bei meinem letzten posting natürlich auf dem Holzweg (es war wohl schon etwas spät ...). Der hat ja auch nichts mit der Gebrauchtwagenversicherung sondern mit der Teilkasko zu tun. Und die zahlt (da in meinem Vertrag ohne SB) Marderschäden an der Elektrik voll. Und da die Knabberei auch keine Folgeschäden verursachte, ist das glimpflich für meinen Geldbeutel ausgegangen.

Glimpflich ausgegangen ist für mich auch die Reparatur des AGR-Systems. :D

Insgesamt beliefen sich die Kosten auf ca. 1.240 €, wovon ich selbst nur noch 241 € für die Reparatur zahlen muss (die übrigen 840 € (ohne MwSt.) übernimmt VW)!

Am Telefon erfuhr ich jetzt zur Rechnung, dass ich von den Materialkosten angeblich nichts tragen soll (was nicht ganz stimmt, s. u.), aber auch vom Lohn blieb nur noch einen Teil übrig. Denn der Servicemeister fand da neben der bei diesem Schaden und diesem Alter (2 3/4 Jahr) bzw. Kilometerstand (92.000) des Fahrzeugs normalen Kulanz von 50 % auf Teile und Arbeit auch noch eine Sonderkulanzregelung, die er zur Anwendung bringen konnte, u. a. weil ich wegen der ganzen Geschichte immerhin 4 mal beim Autohaus war, auf den Wagen insgesamt 4 Tage verzichten musste, einmal über 2 Stunden auf die Mitnahme des Wagens warten musste und nach dem Drucktest zwecks Diagnose das Aufffüllen der Kühlflüssigkeit und die Montage der Motorabdeckung vergessen wurde.

Die genauen Positionen, die mir noch angerechnet wurden, waren (jeweils inkl. MwSt.):

  • Kühler für Abgasrückführung geprüft ..... 24,50 €
  • Partikelfilter aus- und eingebaut ............. 87,60 €
  • Kühler für AGR aus- u. eingebaut .......... 66,60 €
  • Kopp(el)stange (2 Stk.) 6R0 411 315 ... 62,00 €

Damit bin ich jetzt sehr zufrieden. Das ist zwar immer noch eine Menge Geld, aber eben deutlich weniger als die in Aussicht gestellten 600 - 700 €. (Meiner freundliche geäußerten Vermutung über die wahrscheinlich durchaus beabsichtigte Schockwirkung dieser ersten Schätzung wurde ebenso freundlich auch sofort widersprochen.)

So hat sich die nur wenige Tage vorher dort durchgeführte (teure) Inspektion in diesem VW-Autohaus dann doch auch "gelohnt" (und ein paar Kaffee und heiße Schokoladen sind dabei auch noch herausgesprungen. ;) ).

Schließlich war die an diese Bedingung geknüpfte (ja immer freiwillige) Kulanz mein letzter Rettungsanker, nicht auf den ganzen Kosten von 1.240 € für diesen Konstruktionsfehler sitzen zu bleiben. :)

Schönen Gruß

 

Edit:

Ach ja, das verbaute Ersatzteil nennt sich schlicht Kühler, hat die ETKA-Nr. 03L 131 512 CE und kostet normalerweise 296 € (inkl. MwSt.).

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