1.3 nz in Berlin Fahren

VW Golf 2 (19E)

Guten Tag liebe Forumnutzer.

Und zwar habe ich folgendes Problem. Ich wollte mir schon seit längerem einen Golf 2 zulegen und habe vor kurzer Zeit einen 2er 1.3l Nz BJ 91 gefunden. Leider war mir nicht bewusst, das der 1.3L nz trotz KAT wohl keine Grüne Plakette bekommt. Das Problem ist nur das ich in Berlin wohne und ich mein Auto ohne Grüne Plakette nicht vor der Tür parken kann. Zudem kann ich den Wagen wohl auch nicht auf H Kennzeichen anmelden da ich erst 19 bin... Ich weiß das ich mich vorher informieren sollte aber jetzt steht der Wagen nun mal bei mir und ich bin etwas ratlos.

Nun stellt sich mir die Frage ob es GGF. eine Versicherung gibt die Oldtimer auch für jüngere Fahrer versichert oder man mithilfe von Nachrüst Kat oder Kaltlaufregler die Kiste noch irgendwie auf EURO 4 bekommt...

Mfg. Pepe

28 Antworten

Zitat:

@Lum_ schrieb am 12. April 2023 um 07:56:24 Uhr:


Hi,

@schreyhalz
Abgasschlüssel 03, betrifft den NZ ja nicht, war/ist doch bei vorhanden G-KAT auf 02 umzuschlüsseln.

@Pepe2609
1. Zunächsteinmal, was steht den aktuell in den Papieren zur Abgasnorm.

2. Da du den NZ ja aus Polen importiert hast und ohne COC Datenblatt sollte der Weg ja....

"Nach Deutschland importierte Fahrzeuge, für die keine COC-Dokumente vorliegen, müssen im Wege der Einzelbetriebserlaubnis mittels Gutachten nach § 21 StVZO (Gebrauchtfahrzeuge) zugelassen werden.
Die Gebühren hierfür richten sich nach der Anlage zu § 1 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Hier sind die Gebührennummern 413 ff. des Gebührentarifes für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebTSt) anzuwenden. Die Gebühren liegen je nach Fahrzeug zwischen 43,60 € und 138,00 €. Werden für die Begutachtung nach § 21 StVZO die erforderlichen Unterlagen und Nachweise vom Antragsteller nicht vorgelegt, kann der Zeitaufwand für die Datenbeschaffung oder für weitere erforderliche Prüfungen entsprechend der Gebührennummer 499 berechnet werden. Im Einzelfall kann auch die Einholung einer Ausnahmegenehmigung erforderlich sein (z. B. wegen fehlender Leuchtweitenregulierung)."

Mein vorgehen wäre jetzt wohl erstmal checken wie er aktuell eingestuft wurde, dann, falls der falsche Abgasschlüssel in deinen Papieren ist, beim Prüfer vorsprechen was er haben möchte für eine Korrektur, falls beim TÜV, ob ihn sein eigenes Datenblatt dafür genügt, ob er nicht gerade selber in seine Datenbank schauen möchte.

Das Datenblatt des TÜV 146€:
https://www.tuvsud.com/.../HBR-DBS-00-013

Das oben genannnte VW-Datenblatt, übrigens nur 60€, enthält wohl keinen Abgassverhalten:
https://...kswagen-classic-parts.com/.../volkswagen-datenblatt.html

.

Danke für die Hilfe, da ich heute arbeiten muss und das Auto nunmal nicht vor der Tür sondern etwas weiter weg steht werde ich morgen mal ein Foto vom Fahrzeugschein machen... und dann hier reinposten. Sonst werde ich wohl den von dir vorgeschlagenen Weg eingehen da ich mir relativ sicher bin das ich im Schein kein Abgasschlüssel habe, deswegen konnte die Dekra mir auch nicht weiterhelfen...
mfg.

Moin Moin !

Die Sache ist doch ganz einfach:
Das Fzg hat eine eingeschlagene FIN und ein angenietetes Typschild. Man vergleicht die eingeschlagene FIN mit der auf dem Typschild, die müssen übereinstimmen. Damit ist klar, das Typschild gehört zu diesem Fzg.
Wie schon geschrieben , das Fzg kann keine EG-Typgenehmigung haben , die gab es damals noch nicht. Demzufolge kann logischerweise auch kein CoC vorliegen. Diese Fzge hatten entweder eine ABE (nur in D gültig) oder eine Betriebserlaubnis in einem anderen Staat oder hier oder dort eine EBE (Einzelbetriebserlaubnis)

Jetzt schaut man auf das Typschild. Idealerweise steht dort "Nr. der ABE : D186/2" Das bedeutet: Dieses Fzg entspricht der deutschen ABE D 186 Nachtrag 2 . Damit hat dieses Fzg ab Werk einen G-Kat , und die Daten einschliesslich der Abgasverschlüsselung sind eindeutig der ABE zu entnehmen. Das ist der ganz simple und billige Fall.

Tja, und dann gibt es noch den Fall , dass auf dem Typschild eben keine solche Angabe steht. Dann ist das ein Exportfzg , mit abweichenden Daten. Welche das sind und ob dieses Fzg überhaupt in D zulassungsfähig ist , bzw. unter welchen Auflagen , kann dann nur VW mitteilen. Das kann z.B. die fehlende LW-Regulierung sein , kann aber auch ein völlig anderer Motor sein , der keine der damals in D geltenden Abgasbestimmungen erfüllt. ich hatte mal einen 2012er Polo , der hatte keinen Kat , vom OBD ganz zu schweigen! war für Afrika bestimmt und irgendein Höker hat den in einem italienischen Hafen als Re-Import gekauft. Tja , war absolut nicht zulassungsfähig.

MfG Volker

Also das Fahrzeug hat die ABE und die steht auch in fahrzeugschein

So, ich war jetzt noch einmal beim Auto und hab Fotos vom Typenschild und dem Fahrzeugschein gemacht welche Anhängen. Die FIN stimmt überein, er hat einen GKAT und die ABE D186/2 ist auch eingetragen… jetzt muss ich das doch eigentlich nur der Dekra bzw. Der Zulassungsstelle klar machen oder?

Asset.HEIC.jpg
Asset.JPG
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Zitat:

@Pepe2609 schrieb am 13. April 2023 um 14:05:13 Uhr:


So, ich war jetzt noch einmal beim Auto und hab Fotos vom Typenschild und dem Fahrzeugschein gemacht welche Anhängen. Die FIN stimmt überein, er hat einen GKAT und die ABE D186/2 ist auch eingetragen… jetzt muss ich das doch eigentlich nur der Dekra bzw. Der Zulassungsstelle klar machen oder?

Pkw, Lkw oder Bus mit Benzin oder Gas
Erstzulassung vor 01.01.1993

Euro 1
Schadstoffgruppe 1

Umweltplakette -> Nein.

Erst ab Euro 1 Schadstoffgruppe 4 gibt es die Umweltplakette.

Lösung des Problems Umrüstung auf Euro 2:

HJS Kaltlaufregler siehe link.

Also wenn die Wahl besteht und annähernd gleiche Kosten aufzubringen sind, würde ich jederzeit lieber einen Minikat einbauen. Mit den nachgerüsteten Kaltlaufreglern laufen die ganzen alten Autos kalt wie ein Sack Flöhe. Sowohl beim W201 als auch beim Audi C3 haben wir das beobachtet. Kurz abgeklemmt, um zu gucken, ob es daran liegt: Keine Probleme.

Mich wird das Problem, nur deutlich komplizierter, auch noch beim Mitsubishi Sigma Station Wagon ereilen, sobald der wieder auf die Straße kommt: Der hat die damals geltende, gegenüber Euro2 deutlich schärfere, australische Abgasnorm erfüllt. Aber Mitsubishi hat sich für die paar Hundert Autos nie die Mühe gemacht, das Modell nachprüfen zu lassen, als Euro 2 akut wurde. Also steht der mit Euro 1 im Schein, obwohl er Euro 2 locker schafft, und die ABE für den Minikat gibts nur für die Limo (Werkscode F10), nicht aber für den Kombi (Werkscode F07W und natürlich auch andere Schlüsselnummer). Aber ohne bauliche Veränderungen/zusätzliche Abgasreinigungssysteme werden die Fahrzeuge nicht nachgeprüft und umgeschlüsselt.
Die Limo hat natürlich auch ein anderes Motorsteuergerät für den 6G72 (177PS in der Limo vs. 170PS im Kombi), so dass man auch nicht ohne Weiteres argumentieren kann, dass die Fahrzeuge technisch identisch sind. Ach und KLR nachrüsten geht auch nicht, weil das Fahrzeug natürlich ab Werk einen verbaut hat - weshalb er ja auch problemlos Euro 2 schafft...

Insgesamt ist das ein gigantischer Clusterf***.
Sorry für die Abhandlung, aber das fiel mir gerade wieder ein, weil ich den Sigma jetzt wieder straßenfit machen will und da sprudelte das aus mir raus.

Hi,

@Pepe2609

Ja, deinem NZ steht die Grüne Plakette so wie er ist zu.

@Anarchie-99

Ja, aber es geht hier um einen NZ, nicht um einen Diesel oder einen U-Kat Benziner,

@Tank-Line

Jo, beim NZ nie einen Kaltlaufregler, wenn dann Mini-KAT, z.b. Walker, der greift nicht in die Regeltechnikund macht keine Probleme.

.

Also das der 2er die Grüne Plakette bekommen "würde" ist für mich eigentlich keine Frage mehr, ich bin mir nur jetzt nicht sicher ob ich nun wirklich das teure Importzertifikat brauche oder ich einfach so zur Dekra/ Zulassungstelle fahren kann und das irgendwie anders "beweisen" kann

Hi,

es kommt immer drauf an wieviel Erfahrung/Sachverstand/Motivation usw. du vor Ort antriffst.
Sprech mit den zuständigen Menschen von GTÜ/DEKRA/TÜV, schilder dein Problem und lass dir sagen was an Papieren vorgelegt werden soll bzw. ob es vor Ort bezogen werden kann oder ob das was du hast dem Prüf-Ing. ausreicht für eine andere Einstufung.

Die 1300ccm Abgasschlüssel 0 = 323 € Steuern
Der NZ mit korrektem Abgassschlüssel = 200€ mit Mini-Kat 100€ Steuern
...da scheint mir das Geld für ein einmaliges Gutachten im Zweifel gut angelegt +Grüne Plakette.

Einzige Alternative die +/- 160€ für eine H-Abnahme wenn der NZ entsprechend dasteht und auch da spielt wieder Erfahrung/Sachverstand/Motivation rein wenn der Wagen nicht Top-Liga ist.

Zitat:

@Lum_ schrieb am 14. April 2023 um 13:33:07 Uhr:


Hi,

es kommt immer drauf an wieviel Erfahrung/Sachverstand/Motivation usw. du vor Ort antriffst.
Sprech mit den zuständigen Menschen von GTÜ/DEKRA/TÜV, schilder dein Problem und lass dir sagen was an Papieren vorgelegt werden soll bzw. ob es vor Ort bezogen werden kann oder ob das was du hast dem Prüf-Ing. ausreicht für eine andere Einstufung.

Die 1300ccm Abgasschlüssel 0 = 323 € Steuern
Der NZ mit korrektem Abgassschlüssel = 200€ mit Mini-Kat 100€ Steuern
...da scheint mir das Geld für ein einmaliges Gutachten im Zweifel gut angelegt +Grüne Plakette.

Einzige Alternative die +/- 160€ für eine H-Abnahme wenn der NZ entsprechend dasteht und auch da spielt wieder Erfahrung/Sachverstand/Motivation rein wenn der Wagen nicht Top-Liga ist.

Danke @Lum_ für deine erneute Hilfe, ich werde die nächten Tage mal die Dekra Kontaktieren/Besuchen und dann ein kleines Update geben 🙂 Die Motivation ist auf jeden fall da sonst hätte ich meinen 6er Kombi nicht verkauft... Nur das Schrauben ist in Berlin ohne Garage nicht so einfach, aber damit muss man sich abfinden...

Vielen dank.

Zitat:

Ja, aber es geht hier um einen NZ, nicht um einen Diesel oder einen U-Kat Benziner,

Der wagen hatte vorher Polnische zulassung.
Beim umschreiben auf deutsche Papiere wurde nur das nötigste übernommen.

Hier ist ein Fahrzeugschein (1,3l NZ) von einem 89er golf.

https://www.golf2forum.de/images/forum/42001_58f8b7d75874d.jpg

https://www.golf2forum.de/.../...arm-oder-schadstoffarm--nz-motor.html

Moin Moin !

Zitat:

hab Fotos vom Typenschild

Seh ich nicht! Das Typschild ist vorne im Motorraum , schwarz und aus Metall!

Der Fzg schein ist nicht vollständig , bzw dein Fzg hat überhaupt keine Schadstoffklasse , damit zahlst du Steuern ohne Ende.
Kaltlaufregler und andere Dinge bringen dir überhaupt nichts , die sind samt und sonders gar nicht eintragungsfähig!
Laut Papiere hat dein Fzg keine Schadstoffklasse , also kann die gar nicht verbessert werden!

Hier hat irgendein Depp richtig Mist gebaut! Vermute, es hat mal einer Von der Zulassungsstelle dir helfen wollen , und unter Missachtung seiner Kompetenzen und ohne jede Fachkenntnis einfach irgendeinen Quatsch zusammengeschrieben.
Die Aussagen des Dekra Prüfers sind völlig richtig, hier muss erst einmal eine Berichtigung der Fzg-Papiere erfolgen , diese Papiere sind nicht das Papier wert. Dann achte darauf , dass erstens eine Schadstoffklasse eingetragen wird, und zweitens alle zulässigen Reifengrössen. Im Moment hast du nur einen einzige zulässige Grösse.

MfG Volker

Hier nochmal das Typenschild, stimmt alles…
Werde nächste Woche zur Dekra fahre bzw so ein Zertifikat anfordern… hoffentlich klappt alles

Asset.HEIC.jpg

Moin Moin !

genau , Das ist das Typschild, und wenn da die FIN die gleiche wie die eingeschlagene und in den Papieren ist, dann ist eindeutig , dass dieses Fzg die deutsche ABE D186/2 hat.
Damit kann man das Fzg eindeutig identifizieren , ich würde (ist billiger) die Dekra um eine Berichtigung der Fzg-papiere bitten und dann zur Zul.stelle. Sollte noch die 21er Abnahme vorliegen , diese prüfen und ggf. eine Korrektur dieser verlangen! Kann natürlich auch sein , dass die Zul.stelle gepennt hat. habe die 21er nicht vorliegen , daher kann ich das nicht beurteilen.
Vorher überlegen, was andere hier geschrieben haben , ob der Einbau eines Abgasverbesserungssystems sich lohnen würde. Nach meiner Erfahrung nur, wenn nicht Euro 2 laut Berichtigung der Fzg-papiere , sondern nur Euro 1 oder E2 . E2 ist Euro 1 !!!!! Wird gerne als Euro 2 verkauft! Wenn so etwas eingebaut wird, dann erst danach zur Zul.stelle , sonst kostet es 2 x .

mfG Volker

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