1.2 TSI Steuerkette schon wieder defekt...

VW Golf 6 (1KA/B/C)

Guten Abend zusammen,

ich bin frustriert und weiss nicht, was noch auf mich zu kommt. Vielleicht gibt es ja hier jemanden, der auch das Problem hat. Die Suche hat leider nichts passendes gefunden.

Unser Golf 1.2 TSI 77KW ist aus 04/2011 und 06/2013 wurde die Steuerkette bei knapp 40.000km getauscht. Die Symptome, die einen Tausch veranlassen, dürften mittlerweile jedem geplagten TSI-Besitzer bekannt sein. Die Kosten für den Tausch übernahm die Anschlussgarantie. Heute habe ich wieder dieses laute Geräusch wahrgenommen und habe "meine" neue VW-Werkstatt kontaktiert, bei der ich den letzten Intervallservice habe machen lassen. Die wollen sich das genauer anschauen und soll das Auto 2-3 Tage da lassen.

Soweit so gut. Die Frage, ob es eine Garantie/Gewährleistung auf die auf Garantie ausgeführten Arbeiten gibt, wurde mit "nein" beantwortet. Ich habe nichts bezahlt, daher habe ich keinen Anspruch darauf. Sobald ich 1 Cent dazu bezahle, dann wäre das der Fall. 😕 Kann das jemand bestätigen?

Mich ärgert es, dass ich die Garantie nicht verlängert hatte. Von dem gesparten Geld hatte ich lieber den großen Service bei 60.000km machen lassen. Ich war irgendwie überzeugt, dass die neue Steuerkette endlich für Ruhe sorgt. Leider habe ich jetzt Kopfschmerzen. Es kann doch nicht sein, dass die neue Kette nach knapp 25.000km wieder schlapp und Ärger macht. Bin frusriert. 🙁

Gruß
TeamTSI

Beste Antwort im Thema

Hallo TeamTSI!

Ich kann den Ärger bestätigen. Ich habe nämlich das selbe Problem. Unser 1.2 TSI hat auch bei 33.000 km eine neue Steuerkette, neues Öl, Kettenspanner etc. bekommen. Seit ein paar Tagen klappert die Kette wieder. Ich war schon zweimal in der Werkstatt und habe den Wagen für zwei Tage dort gelassen - Der Meister hat natürlich nichts gehört. Am Sonntag stelle ich ihm den Wagen wieder hin. Zu dem klappern kommt nun auch noch ein ruckeln bei Beschleunigung von ca. 2000 Touren aufwärts, dieses Problem tritt auch immer öfter auf - Die Suche in verschiedenen Foren ergab, dass es ein beginnender Defekt des Turboladers ist.

Vor Kurzem hatte ich eine Panne und wurde abgeschleppt (Zündverteiler defekt). Der nette Fahrer des Abschleppwagens (Meine VW-Werkstatt) hatte mir geraten, die Karre so schnell wie möglich los zu werden, da VW das Problem zu keiner Zeit im Griff hatte und auch nicht an einer Lösung interessiert ist. Deshalb habe man auch wieder auf Zahnriemen umgestellt.

Ich habe vor drei Jahren 17.000 Euro für den Jahreswagen bezahlt, der Händlerankaufpreis leigt bei 8.000 Euro! Ich habe also jedes Jahr 3.000 Euro verbrannt und nun soll ich den Wagen für ein Taschengeld wieder abgeben? Ich bin jemand, der seine Autos auffährt also bleibt mir nur die Anschlussgarantie immer zu erweitern. So dachte ich jedenfalls, wenn ich nun jedoch höre, dass VW die Reparatur nicht ein weiteres mal kostenlos durchführt könnte ich mich übergeben - Kübelweise!

Ich werde mir definktiv NIE wieder einen VW zulegen. Der nächste Wagen wurde in Korea entwickelt. Soll ich etwa die deutsche Autowirtschaft retten? Vergesst es 😉

Gruß
Ronald

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Zitat:

Original geschrieben von Gala1100


ich kann nur immer wieder mit dem Kopfschütteln wie mann ein Golf 1.2 TSI 77KW mit einer Steuerkette, sich Kaufen kann , ein schöner 2,0 TDI 140 ps ,,, die motore sind echt supper da hat mann Freude dran

Dazu möchte ich mich einmal äußern, ich habe sogar den 1.2 mit 85PS.

Was soll ich bitte schön mit einem Diesel machen, wenn ich etwa 12.000km und fast nur Stadtverkehr fahre?

Mein Nachbar hat einen Passat mit einem 2.0l Diesel fährt 15.000km im Jahr und auch fast nur Stadt.
Er hat seit längerem Probleme mit dem Russpartikelfilter, jetzt ist es so schlimm, daß er diesen wechseln lassen muss.
Warum wohl??

Es gibt Leute für die macht es Sinn, einen Diesel zu fahren, und andere wo es einfach quatsch ist.

Und wenn ich meinen Verbrauch sehe, unter 6 Liter, kann da sicher der Diesel auch nicht groß weniger verbrauchen. Und erst als 2. an der nächsten Ampel zu stehen kann ich gut mit leben, dafür freue ich mich bei den geringen Kfz Steuern und der guten Versicherungseinstufung.

Deutsche Autohersteller und Partikelfilter werden wohl nie gute Freunde.

Hallöchen Leute,

ich lese schon lange still mit, da mein Auto (Golf 6 1.2 TSI) nun aber mit 51.000 km das gleiche Problem aufwies, habe ich mich hier angemeldet und möchte mich auch mal zu Wort melden.
Ich wusste von der Problematik schon vor dem Kauf, aber da meiner vom Baujahr her genau in dem Zeitfenster war, indem die Golf 6 auf die neue Kette umgerüstet wurden, habe ich gehofft, dass meiner nicht betroffen ist. Die Sache habe ich aber immer im Hinterkopf gehabt und bin unter anderem deshalb auch immer schön für alle Serviceintervalle und sonstige Reparaturen zur VW-Servicewerkstatt gefahren (aber auch deshalb, weil unser Servicepartner glücklicherweise sehr nett und vor allem ehrlich ist). Vor ziemlich genau einem Monat hatte ich TÜV + ASU und da wurde mir nichts über ein rasseln mitgeteilt. Auch ich habe zu dieser Zeit kein rasseln wahrgenommen.

Das rasseln muss so vor ca. 2 Wochen angefangen und sich stetig gesteigert haben, bis ich es am Montag Abend ganz extrem wahrgenommen und das Auto Dienstag morgen direkt in die Werkstatt gebracht habe. Dort wurde schon direkt auf die Steuerkette getippt und Antrag auf Kulanz gestellt.
Nun bekam ich heute die Info, dass das Auto fertig sei und ich es abholen könne.
Dem Kulanzantrag wurde stattgegeben und die Kosten zu 100% von VW übernommen.

Nun habe ich schon mehrfach gelesen, dass man Probleme bei eventuellem wiederauftreten des Problems und damit verbundenen Kosten bekommt und die Kosten dann aufgrund fehlender Garantie nicht mehr übernommen würden.
Kann ich da was tun, damit ich im Zweifelsfall auch im erneuten Problemfall mit einer Kostenübernahme durch VW rechnen kann? Wenn ja, was?

Zudem riet mir ein Kumpel dazu mein Öl, wenn möglich, auf 10W40 umstellen zu lassen insofern für meinen Golf zugelassen. Bei Seat wurden wohl jahrelang die gleichen Motoren verbaut und dort gäbe es die Problematik der Steuerkettenlängung wohl nicht und da wird eben vermutet, dass es mit dem unterschiedlichen Öl zusammenhängt (auch die Öl-Schuldfrage las ich hier ja schon mehrfach). Meint Ihr das das Sinn macht da, wenn für mein Auto zugelassen, einen Ölwechsel anzustreben?

Kurze Randinfo: die sowieso bald anstehende zweite Inspektion wurde in dem Zuge auch gleich gemacht, eine Rechnung bekomme ich also ohnehin. Ich weiß nicht, ob das eine Rolle spielen könnte, aber ich wollte es nicht unerwähnt lassen.

Schon mal vielen lieben Dank für Euer Feedback.

Zitat:

Original geschrieben von Kittieeee



[.....]
Nun habe ich schon mehrfach gelesen, dass man Probleme bei eventuellem wiederauftreten des Problems und damit verbundenen Kosten bekommt und die Kosten dann aufgrund fehlender Garantie nicht mehr übernommen würden.
Kann ich da was tun, damit ich im Zweifelsfall auch im erneuten Problemfall mit einer Kostenübernahme durch VW rechnen kann? Wenn ja, was?
[.....]

Wenn du solche Fragen stellst, solltest du das genaue Baujahr nicht verschweigen, dann müsste ich jetzt nicht fragen, ob eine Garantieverlängerung noch machbar wäre. Ansonsten kannst du in der Zukunft nur auf Kulanz hoffen, einen lückenlosen Service vorausgesetzt.

Zitat:

Zudem riet mir ein Kumpel dazu mein Öl, wenn möglich, auf 10W40 umstellen zu lassen insofern für meinen Golf zugelassen.

Je nachdem wie dein Fahrprofil ist, wäre die Umstellung auf jährlichen Ölwechsel in der Tat ratsam. Dabei sollte die Viskosität aber eine untergeordnete Rolle spielen. Wichtig ist, dass das Öl die VW-Norm erfüllt.

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Ohweh! Ich krieche zu Kreuze und bitte ausdrücklich um Entschuldigung.
Na klar, braucht Ihr auch das Datum der Erstzulassung. Hätte ich mir eigentlich auch denken können, aber bin ja auch ne Frau :P
Erstzulassung war der 10.05.2011.

Fahrprofil war bisher ca. 18.000 km pro Jahr, großteils Autobahn.
Wie das Fahrprofil zukünftig ist, ist derzeit noch nicht absehbar.
Ich hoffe, dass es sich weiter so in dem Rahmen bewegt, da ich mir dessen bewusst bin, dass ein Fahrzeug mit Turbolader nichts für Kurzstrecken mit vorwiegend Stadtverkehr ist 🙁

Ich habe mein Fahrzeug ja vorhin abgeholt und nun auch die Rechnung bekommen.
Da steht auch alles mit drauf was auf Kulanz ging (ist dann vorn mit einem K gekennzeichnet) und am Ende der Rechnung steht "für mit "K" gekennzeichnete Positionen gewähren wir Kulanz in Höhe von 608,98 €". Kann ich mich dann getrost zurücklehnen oder bekäme ich im wiederholten Falle dennoch Probleme?

Mit der Garantieverlängerung hat es sich dann erledigt, du bist jetzt auf das Wohlwollen von VW angewiesen, sprich auf mögliche Kulanz. Und da dies eine freiwillige Leistung ist, wirst du dich jedes mal aufs neue überraschen lassen müssen.

Aber du solltest nicht soviel nachdenken, was wäre wenn.... Erfreue dich an dein Auto und immer daran denken, andere Marken kochen auch nur mit Wasser. 😉

Da hast Du vermutlich Recht.
Ich neige sowieso immer viel zu sehr dazu Dinge zu zerdenken.
Aber ist halt schon hart, wenn man nach knapp 2 Jahren Besitztum schon gar nicht mehr damit gerechnet hat und genau DANN erwischt es mich doch noch 🙁
Aber das Mit den Ölwechselintervallen behalte ich auf jeden Fall im Hinterkopf.

Zitat:

Original geschrieben von Kittieeee


... bin ja auch ne Frau :P ...

Hatte ich offline schon aufgrund Deines Schreibstils vermutet. Diesen findet man(n) hier i.Allg., leider (!), eher selten.

Da wird sogar Jubi "handzahm" 😕😉😉 (scnr, s. Signatur).

BTW:
Ich hoffe, diesen Thread lesen auch die Propagandisten eines generellen Austausches sämtlicher "alten" Steuerketten auf Kosten von VW bzw. der VW-Kunden per Rückruf.
N.B.: Nicht alles läßt sich schwarz/weiß klassifizieren. -» Man weiß nie, was man bekommt. -» NEVER CHANGE A RUNNING SYSTEM - KOW!

Back On Topic:

Die Rechnung mit den ausgewiesenen Kulanzreparaturen würde ich mir sehr gut aufheben!!
- So ganz überzeugt bin ich nicht, daß darauf keinerlei Garantie bzw. Gewährleistung bestehen soll, siehe Österreich. Käme mEn notfalls auf einen RS an. Dies wurde hier aber schon ausdiskutiert, meinerseits ist ohne neue Erkenntnisse keine Neuauflage erforderlich.

Rein interessehalber: Wurde lt. Rechnung auch der Kettenspanner gewechselt - der Nockenwellenversteller wohl eher nicht?

Bzgl. Motoröl/Wechselintervall:
1.) Umstellung auf Festintervall und 0W-40 (VW-Norm 50200) rechnet sich mMn nicht, dann müßtest Du bei 18tkm p.a. alle 10 Monate zum Ölwechsel-Service.

2.) Dein letzter LL-Intervallservice/Ölwechsel war vermutlich ca. im Mai 2013?
Wenn LL-Intervall-Service und Inspektion im jährlichen Wechsel erfolgen, würde sich in Deinem Fall gegebenenfalls eine Kompromiß-Lösung anbieten:
Beim variablen LL-Intervallservice nach Anzeige bleiben und
- rein vorsorglich und für den Seelenfrieden, falls Du VW weniger traust als den MT-Foristen -
zwischendurch einen zusätzlichen, jährlichen Ölwechsel ohne Intervall-Reset mit LL-Öl 5W-30 (VW-Norm 50400) einschieben.
- U.U. zusammen mit der Inspektion? Der freiwillige Zwischen-Ölwechsel kann, muß aber nicht beim 🙂 sein, kann man auch selbst, Bekannte(r) etc. machen (evtl. per Absaugen).
- In jedem Fall, m.Empf.: Marken-Öl selbst mitbringen und dokumentieren!

Rein vorsorglich, wg. Zitat: "... bald anstehende zweite Inspektion ..." EZ 05/2011, Intervallservice und Inspektion sind zwei Paar Stiefel:
LL-/Fest-Intervallservice = Ölwechsel etc. / Inspektion = Sichtprüfung etc. ohne Ölwechsel!
VAG 😕 - Früher hieß dies allgemein verständlich und ohne Kundenverblödung/VAG-Service-Verwirrung: Kleiner/Großer Service, Punctum!

MfG
Remus

Zitat:

Original geschrieben von Remus_qrts


... So ganz überzeugt bin ich nicht, daß darauf keinerlei Garantie bzw. Gewährleistung bestehen soll, siehe Österreich. Käme mEn notfalls auf einen RS an. Dies wurde hier aber schon ausdiskutiert, meinerseits ist ohne neue Erkenntnisse keine Neuauflage erforderlich.

Hallo Remus,

dann versuche ich mal, für eine neue Erkenntnis zu sorgen. 😉

Zitat:

Original geschrieben von Remus_qrts


... Aber wir drehen uns im Kreis. Bereits in meinem 1. Beitrag hatte ich geschrieben:
Zitat:
Auch wenn wegen der Unentgeltlichkeit u.U. kein Werkvertrag zustande kommt ...

Ob unentgeltlich oder nicht spielt hier keine Rolle. Entschuldige, dass ich bzw. "wir" dich aufs Glatteis geführt haben. Ich kann dies jedoch erklären. 😉

"Unentgeltlichkeit = kein Werkvertrag" oder der "1 Cent Hinweis" - beides sind Erklärungen für Nichtjuristen. Im Ergebnis treffen sie zu, als juristische Begründung taugen sie natürlich nicht.

Wieso macht man sowas? Wie soll ein Nichtjurist (Serviceberater, Meister, Mechatroniker, ...) einem Nichtjuristen (= die Mehrheit der Kunden) erklären, wann er Gewährleistungsansprüche erwirbt und wann nicht? Das geht nur über ein Hilfskonstrukt, welches jeder versteht und in diesem Fall lautet: "Ohne Moos nix los". 😉

Die juristische Erklärung(en) hat Diesel_inside oben geliefert und wie man sieht, kann man ohne juristische Grundkenntnisse wenig damit anfangen.

Um neue Gewährleistungsansprüche zu erwerben, bedarf es eines neuen Vetrages. So einfach ist das.

Wenn man juristisch prüfen will, ob man neue Gewährleistungsansprüche erworben hat, muss man prüfen, ob ein neuer Vertrag zustande kam.

Wie die Leistungen des Vetrages dabei aussehen, ob z.B. unentgeltlich oder nicht, spielt hier keine Rolle. Hier wird ausschließlich geprüft, ob ein neuer Vertrag zustande kam (oder nicht).

Kam einer zustande, muss der Kunde (oder seine Versicherung) die erbrachte Leistung bezahlen. Es reicht auch ein Anteil und wenn es nur 1 Cent ist. 😉

VG myinfo

Zitat:

Hatte ich offline schon aufgrund Deines Schreibstils vermutet. Diesen findet man(n) hier i.Allg., leider (!), eher selten.
Da wird sogar Jubi "handzahm" 😕😉😉 (scnr, s. Signatur).

Ich habe hier ja auch hilfreiches Feedback bekommen. Warum sollte ich dann doof werden?

Wenn man mir allerdings grundlos doof kommt, dann kann ich auch ganz anders 😉

Zitat:

Die Rechnung mit den ausgewiesenen Kulanzreparaturen würde ich mir sehr gut aufheben!!

Ich hebe Rechnungen, vor allem im Bezug aufs Auto, IMMER gut auf 😉

Zitat:

- So ganz überzeugt bin ich nicht, daß darauf keinerlei Garantie bzw. Gewährleistung bestehen soll, siehe Österreich. Käme mEn notfalls auf einen RS an. Dies wurde hier aber schon ausdiskutiert, meinerseits ist ohne neue Erkenntnisse keine Neuauflage erforderlich.

Das werde ich wohl oder übel auf mich zukommen lassen müssen 🙁

Zitat:

Rein interessehalber: Wurde lt. Rechnung auch der Kettenspanner gewechselt - der Nockenwellenversteller wohl eher nicht?

Kettenspanner ja, Nockenwellenversteller nein.

Zitat:

Bzgl. Motoröl/Wechselintervall:
1.) Umstellung auf Festintervall und 0W-40 (VW-Norm 50200) rechnet sich mMn nicht, dann müßtest Du bei 18tkm p.a. alle 10 Monate zum Ölwechsel-Service.

Klingt in der Tat nicht so sehr sinnvoll.

Zitat:

2.) Dein letzter LL-Intervallservice/Ölwechsel war vermutlich ca. im Mai 2013?

Richtig 🙂

Zitat:

Wenn LL-Intervall-Service und Inspektion im jährlichen Wechsel erfolgen, würde sich in Deinem Fall gegebenenfalls eine Kompromiß-Lösung anbieten:
Beim variablen LL-Intervallservice nach Anzeige bleiben und
- rein vorsorglich und für den Seelenfrieden, falls Du VW weniger traust als den MT-Foristen -
zwischendurch einen zusätzlichen, jährlichen Ölwechsel ohne Intervall-Reset mit LL-Öl 5W-30 (VW-Norm 50400) einschieben.
- U.U. zusammen mit der Inspektion? Der freiwillige Zwischen-Ölwechsel kann, muß aber nicht beim 🙂 sein, kann man auch selbst, Bekannte(r) etc. machen (evtl. per Absaugen).
- In jedem Fall, m.Empf.: Marken-Öl selbst mitbringen und dokumentieren!

Danke Dir. So werde ich es machen.

Zitat:

Rein vorsorglich, wg. Zitat: "... bald anstehende zweite Inspektion ..." EZ 05/2011, Intervallservice und Inspektion sind zwei Paar Stiefel:
LL-/Fest-Intervallservice = Ölwechsel etc. / Inspektion = Sichtprüfung etc. ohne Ölwechsel!
VAG 😕 - Früher hieß dies allgemein verständlich und ohne Kundenverblödung/VAG-Service-Verwirrung: Kleiner/Großer Service, Punctum!

Wusste ich in der Tat nicht. Nun lerne ich hier ja tatsächlich auch noch was 😁

Mein Vater fuhr mit seinem Seat Altea 1.2 Tsi jedes Jahr zum Ölwechsel. Dennoch wurde die Kette nach 2-3 Jahren kaputt. Wurde auf Kulanz gewechselt.

Vor ca. einem Monat hat mein 1.2 TSI auch den Reparatursatz verpasst bekommen und damit wäre das Problem laut Werkstatt erledigt. Mich gruselt es beim Gedanken, dass der Ärger noch mal auftritt. Weniger wegen des Tags ohne Auto, mehr wegen der Tatsache, dass ein per Reparatur(!)satz behobenes Problem wieder auftritt/auftreten kann. Wofür kaufe ich dann einen VW, da hätte ich ja gleich einen Dacia kaufen können. Nichts gegen Dacia, nur als Beispiel für preiswerte Autos.

Was mich umso nervöser macht, ist folgendes Zitat von Kittie:
"... bewusst bin, dass ein Fahrzeug mit Turbolader nichts für Kurzstrecken mit vorwiegend Stadtverkehr ist."
Ja was soll man denn sonst kaufen? Es gibt doch nur noch aufgeladene Zwergmotoren, bei Fiat sogar mit nur zwei Zylindern. Diesel ist für Kurzstrecke - bei mir pro Tag 2 x 10 km - sicher keine Alternative. Und für Elektro fehlt mir das Geld.

Ich schließe die Garantieverlängerung dann doch mal ab...

Zitat:

Original geschrieben von TEgold


Wofür kaufe ich dann einen VW, da hätte ich ja gleich einen Dacia kaufen können. Nichts gegen Dacia, nur als Beispiel für preiswerte Autos.

Die Einsicht kommt spät, aber sie kommt.

Bei den modernen TCe-Motoren sind bisher keinerlei Probleme bekannt, die Steuerkette läuft unauffällig.

Zitat:

Original geschrieben von Remus_qrts



Rein interessehalber: Wurde lt. Rechnung auch der Kettenspanner gewechselt - der Nockenwellenversteller wohl eher nicht?

Da der 1.2 TSI im Golf 6 gar keinen Nockenwellenversteller hat, ist ein Austausch auch nicht nötig.

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