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1.2 TSI Steuerkette schon wieder defekt...

VW Golf 6 (1KA/B/C)

Guten Abend zusammen,

ich bin frustriert und weiss nicht, was noch auf mich zu kommt. Vielleicht gibt es ja hier jemanden, der auch das Problem hat. Die Suche hat leider nichts passendes gefunden.

Unser Golf 1.2 TSI 77KW ist aus 04/2011 und 06/2013 wurde die Steuerkette bei knapp 40.000km getauscht. Die Symptome, die einen Tausch veranlassen, dürften mittlerweile jedem geplagten TSI-Besitzer bekannt sein. Die Kosten für den Tausch übernahm die Anschlussgarantie. Heute habe ich wieder dieses laute Geräusch wahrgenommen und habe "meine" neue VW-Werkstatt kontaktiert, bei der ich den letzten Intervallservice habe machen lassen. Die wollen sich das genauer anschauen und soll das Auto 2-3 Tage da lassen.

Soweit so gut. Die Frage, ob es eine Garantie/Gewährleistung auf die auf Garantie ausgeführten Arbeiten gibt, wurde mit "nein" beantwortet. Ich habe nichts bezahlt, daher habe ich keinen Anspruch darauf. Sobald ich 1 Cent dazu bezahle, dann wäre das der Fall. 😕 Kann das jemand bestätigen?

Mich ärgert es, dass ich die Garantie nicht verlängert hatte. Von dem gesparten Geld hatte ich lieber den großen Service bei 60.000km machen lassen. Ich war irgendwie überzeugt, dass die neue Steuerkette endlich für Ruhe sorgt. Leider habe ich jetzt Kopfschmerzen. Es kann doch nicht sein, dass die neue Kette nach knapp 25.000km wieder schlapp und Ärger macht. Bin frusriert. 🙁

Gruß
TeamTSI

Beste Antwort im Thema

Hallo TeamTSI!

Ich kann den Ärger bestätigen. Ich habe nämlich das selbe Problem. Unser 1.2 TSI hat auch bei 33.000 km eine neue Steuerkette, neues Öl, Kettenspanner etc. bekommen. Seit ein paar Tagen klappert die Kette wieder. Ich war schon zweimal in der Werkstatt und habe den Wagen für zwei Tage dort gelassen - Der Meister hat natürlich nichts gehört. Am Sonntag stelle ich ihm den Wagen wieder hin. Zu dem klappern kommt nun auch noch ein ruckeln bei Beschleunigung von ca. 2000 Touren aufwärts, dieses Problem tritt auch immer öfter auf - Die Suche in verschiedenen Foren ergab, dass es ein beginnender Defekt des Turboladers ist.

Vor Kurzem hatte ich eine Panne und wurde abgeschleppt (Zündverteiler defekt). Der nette Fahrer des Abschleppwagens (Meine VW-Werkstatt) hatte mir geraten, die Karre so schnell wie möglich los zu werden, da VW das Problem zu keiner Zeit im Griff hatte und auch nicht an einer Lösung interessiert ist. Deshalb habe man auch wieder auf Zahnriemen umgestellt.

Ich habe vor drei Jahren 17.000 Euro für den Jahreswagen bezahlt, der Händlerankaufpreis leigt bei 8.000 Euro! Ich habe also jedes Jahr 3.000 Euro verbrannt und nun soll ich den Wagen für ein Taschengeld wieder abgeben? Ich bin jemand, der seine Autos auffährt also bleibt mir nur die Anschlussgarantie immer zu erweitern. So dachte ich jedenfalls, wenn ich nun jedoch höre, dass VW die Reparatur nicht ein weiteres mal kostenlos durchführt könnte ich mich übergeben - Kübelweise!

Ich werde mir definktiv NIE wieder einen VW zulegen. Der nächste Wagen wurde in Korea entwickelt. Soll ich etwa die deutsche Autowirtschaft retten? Vergesst es 😉

Gruß
Ronald

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Ganz Einfach.

Der Händler sichert Dir beim Kauf 2 Jahre Mängelfreiheit zu. Wenn etwas kaputt geht muss er nachbessern. Tut er dies, kommt ja kein neuer Vertrag zustande der eine neue Gewährleistung nach sich ziehen könnte.

Ähnlich ist es, wenn er Schäden außerhalb der Gewährleistung auf Kulanz zu 100% übernimmt. Dies ist vergleichbar mit einem Geschenk. Wenn es kaputt geht stehst du ja nicht schlechter da als vorher.

Sollte der Händler aber nur 50% oder 99% des Schadens auf Kulanz übernehmen, wird ein neuer Vertrag geschlossen. Du hast dann auf die Reparatur wieder Gewährleistung.

Danke für die Rückäußerung, Diesel_Inside.

Leider erklärt/begründet es mir die Sachlage rechtlich nicht wirklich.

Zudem: Garantie- und Gewährleistungsreparaturen sind keine Geschenke!
Beide werden vom Hersteller selbstverständlich von vorne herein in den Neuwagenpreis eingerechnet, also auf alle Käufer umgelegt und von ihnen bezahlt. Ebenso die Prämien für die Versicherung, die die Hersteller natürlich für größere Schadens-/Rückruf-Fälle abschließen. Mitleid ist hier also fehl am Platze.
Kulanzreparaturen erfolgen ebensowenig uneigennützig, sondern dienen in erster Linie der Aufrechterhaltung der Reputation des Herstellers und werden nur gewährt, wenn offensichtlich Mängel in der Konstruktion oder den Teilen vorliegen. - Wer sich keinen Vorteil davon verspricht, gewährt auch keine Kulanz!

Eigentlich ein klasse Motor bis auf Steuerkette und Turbo. Also was könnt Ihr machen?
Es gibt im ETKA eine "verbessere" Steuerkette (teilenummer habe ich nichtparat).
Beim Turbo sollten auch immer die Ölzuführungen getauscht werden, die 60€ sollten mit eingeplant werden.

Zitat:

Original geschrieben von Remus_qrts


Danke für die Rückäußerung, Diesel_Inside.

Leider erklärt/begründet es mir die Sachlage rechtlich nicht wirklich.

Zudem: Garantie- und Gewährleistungsreparaturen sind keine Geschenke!

Das habe ich auch nicht behauptet. Es handelt sich hierbei um eine Nachbesserung, sollte der Artikel vor Ablauf der Gewährleistung bzw. Garantie einen Mangel aufweisen.

Zitat:

Beide werden vom Hersteller selbstverständlich von vorne herein in den Neuwagenpreis eingerechnet, also auf alle Käufer umgelegt und von ihnen bezahlt. Ebenso die Prämien für die Versicherung, die die Hersteller natürlich für größere Schadens-/Rückruf-Fälle abschließen.

Richtig. Das ist ja auch der Sinn von Versicherungen. Natürlich berechnet sich die Prämie aus dem Risiko.

Zitat:

Kulanzreparaturen erfolgen ebensowenig uneigennützig, sondern dienen in erster Linie der Aufrechterhaltung der Reputation des Herstellers und werden nur gewährt, wenn offensichtlich Mängel in der Konstruktion oder den Teilen vorliegen. - Wer sich keinen Vorteil davon verspricht, gewährt auch keine Kulanz!

Auch Richtig. Geschenke erhalten die Freundschaft. Ist doch auch überall so.

Alles in allem.

VW macht da keinen illegalen Alleingang, sondern hält sich ans Gesetz.

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Zitat:

Original geschrieben von Diesel_inside


...
VW macht da keinen illegalen Alleingang ...

Das habe wiederum ich nicht behauptet!

Mir ging es in meinem von Dir zitierten Post auch nur darum, die Behauptung zu widerlegen, derartige Reparaturen seien kostenlos, da mit ebendieser Unentgeltlichkeit der Haftungsausschluß begründet wird.

Zitat:

Original geschrieben von Diesel_inside


...
sondern hält sich ans Gesetz.

Das ist des Pudels Kern:

wo bitte steht im Gesetz

, daß die Werkstatt für eine mangelhaft durchgeführte Garantie-/Gewährleistungsreparatur nicht haften muß?

Bisher höre und lese ich dazu immer nur Behauptungen und Meinungen - kein Vorwurf (!) -, aber keine verifizierbare Begründung bzw. Quellenangabe, um die es mir eigentlich geht.

Auf den konkreten Fall bezogen:

1. Eine Steuerkette hält üblicherweise ein "Autoleben" lang. Wenn diese ohne Verschulden des Fahrzeugverwenders bereits nach 11 Monaten wieder defekt ist, kann man in der Regel davon ausgehen, daß entweder das verbaute Ersatzteil und/oder die Arbeitsleistung mangelhaft waren und somit der Gewährleistungsanspruch in 6/2013 nicht erfüllt wurde.
Infolge dessen sollte in meinen Augen ein weiterer Nachbesserungsanspruch bestehen.

2. Angenommen die Steuerkette wurde damals z.B. schief eingebaut oder eine Schraube mit zu geringem Drehmoment angezogen etc., was den vorzeitigen Verschleiß nach nur 11 Monaten zur Folge hatte.
Dafür soll die Werkstatt "nach dem Gesetz" nicht haftbar sein?
Dies widerspricht meinem Rechtsempfinden, und wohl nicht nur meinem.

Wenn ein Ausschluß jeglicher Mängelhaftung bei derartigen Reparaturen legal sein soll, dann kann die Werkstatt, wie bereits gesagt, "Schrottteile von einer Reinigungskraft mangelhaft verbauen" lassen, sie haftet ja nicht.

FG & schönes Rest-WE
Remus

ich kann nur immer wieder mit dem Kopfschütteln wie mann ein Golf 1.2 TSI 77KW mit einer Steuerkette, sich Kaufen kann , ein schöner 2,0 TDI 140 ps ,,, die motore sind echt supper da hat mann Freude dran

Zitat:

Das ist des Pudels Kern: wo bitte steht im Gesetz, daß die Werkstatt für eine mangelhaft durchgeführte Garantie-/Gewährleistungsreparatur nicht haften muß?

Im Gesetz steht sinngemäß, dass der Verkäufer dem Käufer einer Sache 2 Jahre Mängelfreiheit gewährleisten muss. Diese 2 Jahre beginnen mit der Übergabe der Ware. Bei einer Reparatur auf Gewährleistung gibt es ja keinen Käufer und keinen Verkäufer. Also greift hier auch nicht das Gesetz. Solltest du im Rahmen einer Kulanz etwas dazubezahlen, dann bist du wieder Käufer einer Sache und hat auf diese Sache (das einzelne Ersatzteil inkl. Montage) ab Kaufdatum 2 Jahre Gewährleistung.

Hab zwar einen Audi A1 mit 1.2 TFSI (86 PS) , aber auch schon den zweiten Steuerkettentausch hinter mir.

Vor Ablauf der Garantie wurde die Steuerkette gewechselt.

Nun, vor einem Monat, bekam ich erneut eine Kette. Obwohl es eigentlich nicht wild gerasselt hat. Da die erste ja zwei Jahre Garantie hat zahlte ich dafür nichts.

Das Auto ist BJ. 2011 und hat nicht mal 32.000 km auf dem Tacho! Die zweite Kette hielt nicht mal ein Jahr bzw. extrem wenige Kilometer!

Leider heißt das nicht, dass man keine Probleme hat! Ölverlust tritt auf!

http://www.motor-talk.de/.../...schwitzt-am-kettenkasten-t4892217.html

Noch hab ich für die Tauschaktionen nichts bezahlt. Dazu wurde auch der Ölabscheider (siehe Thread oben) getauscht.

Offenbar ist es echt nicht so dass nach dem einmaligen Tausch auf die bessere Kette dann eine Ruhe ist!!! Nun hab ich ja wieder zwei Jahre Garantie auf die (Rassel)kette.

Man hat das Gefühl motormäßig eine tickende Zeitbombe zu fahren!

Zitat:

Original geschrieben von Simius


Hab zwar einen Audi A1 mit 1.2 TFSI (86 PS) , aber auch schon den zweiten Steuerkettentausch hinter mir.

Vor Ablauf der Garantie wurde die Steuerkette gewechselt.

Nun, vor einem Monat, bekam ich erneut eine Kette. Obwohl es eigentlich nicht wild gerasselt hat. Da die erste ja zwei Jahre Garantie hat zahlte ich dafür nichts.

Das Auto ist BJ. 2011 und hat nicht mal 32.000 km auf dem Tacho! Die zweite Kette hielt nicht mal ein Jahr bzw. extrem wenige Kilometer!

[.....]

Noch hab ich für die Tauschaktionen nichts bezahlt. Dazu wurde auch der Ölabscheider (siehe Thread oben) getauscht.

Offenbar ist es echt nicht so dass nach dem einmaligen Tausch auf die bessere Kette dann eine Ruhe ist!!! Nun hab ich ja wieder zwei Jahre Garantie auf die (Rassel)kette.
[.....]

Deinen letzten Satz würde ich nicht unterschreiben!

Aus deinen Beitrag geht nicht eindeutig hervor, wer für den zweiten Kettentausch aufgekommen ist. Ging das 100% auf Kulanz von Audi? Da du selber schreibst, "Obwohl es eigentlich nicht wild gerasselt hat." vermute ich das mal, denn ich kann mir nicht vorstellen, dass deine Werkstatt diese Kosten übernommen hat.

Dann schließe ich mich der Meinung von "Diesel_inside" an und meine auch, dass in deinen geschilderten Fall keine erneute zweijährige Gewährleistung auf die Kettenreparatur besteht.

Morgen, bis jetzt hat alles die Werkstatt übernommen. Die zweite Kette wurde ja dann getauscht weil ich beanstandet hatte dass es rund um den Kettenkasten der ersten getauschten Kette Ölverlust gab. Dann haben sie gemeint dass sie kein Risiko eingehen und alles tauschen. Garantie hatte ich eh darauf weil die Kette noch keine zwei Jahre alt war.

Nach der Aussage meiner Werkstatt habe ich auf die Kette bzw aller sonst in dem Rahmen durchgeführten Aktionen immer (wieder) zwei Jahre Garantie.

Komme aber aus Österreich. Im oben angeführten Thread sind die Probleme genau geschildert.

Öl verliert er noch immer.

Ok, wie die rechtliche Situation bezüglich Garantie/Gewährleistung in AT aussieht habe ich keine Ahnung.

Ok... es bleibt ohnehin dabei dass es ein Witz ist dass ein so neues Auto mit wenigen Kilometern so viele Probleme hat...

Da verliert man die Freude.

Schade dass nach dem einmaligen Tausch der Kette keine Ruhe ist denn ihr fahr den Audi wirklich gerne ...

Die Angaben von

Simius

(für Österreich!)

Zitat:

Nach der Aussage meiner Werkstatt habe ich auf die Kette bzw aller sonst in dem Rahmen durchgeführten Aktionen immer (wieder) zwei Jahre Garantie.

bestärken allerdings mich in meiner Rechtsauffassung.

So irrig kann sie also nicht sein. Und so unterschiedlich sind die Gesetze in D und A, insbesondere im Verbraucherschutz, nicht. Wir haben die gleiche Rechtstradition und sind beide an die diesbezüglichen EU-Richtlinien gebunden.

Aber wir drehen uns im Kreis. Bereits in meinem 1. Beitrag hatte ich geschrieben:
Zitat:
Auch wenn wegen der Unentgeltlichkeit u.U. kein Werkvertrag zustande kommt, kann dies doch eigentlich kein völlig rechtsfreier Raum sein, in dem, ich übertreibe mal, "Schrottteile von einer Reinigungskraft mangelhaft verbaut" werden dürfen.

Im diesbezüglichen § 631 BGB heißt es ausdrücklich lediglich: "... Entrichtung der vereinbarten Vergütung ...". Man könnte m.E. also auch 0 Cent vereinbaren (plus ein Danke und einen warmen Händedruck 😉) und damit einen Werkvertrag mit der daraus resultierenden Mängelhaftung begründen.

Dessen ungeachtet halte ich es weiter für Unfug, wenn die Mängelhaftung allein davon abhängen soll, ob ich als Kunde 1 Cent zahle oder nicht.
Dies mag vielleicht (!) formaljuristisch legal sein (was noch zu belegen wäre), richtig und legitim ist es keineswegs.

Leider habt weder Ihr noch ich bisher in Gesetzestexten, -kommentaren oder der Rechtsprechung einen Passus im Sinne von: "Gewährleistungsreparaturen sind von der Mängelhaftung ausgeschlossen" gefunden.

Infolgedessen ist es müßig, hier Meinungen auszutauschen, letztlich erklären und belegen könnte es vermutlich nur ein mitlesender Jurist; und der ist offenbar absent.

FG & So Long!

Update:

Da die Geräusche nicht mehr vorhanden waren, habe ich den Termin abgesagt. Es wäre wahrscheinlich zum berühmten Vorfüreffekt gekommen und ich hätte unnötige Kosten für die Fehlersuche + Leihwagen. Aber ich bleibe dran.

Gruß
TeamTSI

Der Ölverlust kam von einer defekten Ventildeckeldichtung! Wurde auf Kulanz gewechselt! Stundenlang Arbeit auch wenn der Ersatzteil selber nicht teuer ist.

Die Werkstatt weiß auch nicht warum diese Dichtung nach 32.000 km schon kaputt ist.

Ich kann mir fast denken: Zwei mal Steuerkette heißt zwei mal Motor aufmachen und wer weißt, ob das so gesund ist!!

Nun habe ich: 2 neue Steuerketten, einen neuen Ölabscheider, eine neue Ventildeckeldichtung. 32.000 km und bei einem Auto welches über 20.000€ gekostet hat!!! Auch, wenn mir das alles nix gekostet hat, traurig!!!

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