.... und Plötzlich Motorschaden ... na schönen Dank auch ...

BMW 3er E36

Was für ein bewegender Tag ....

Hatte heute auf der Autobahn nen mehr oder weniger Motorschaden, Motor läuft zwar noch klingt aber nicht mehr wirklich gut .... eher ziemlich bescheiden .... musste mich demnach abschleppen lassen .... oh man ... . Die freundlichen aus der Freien Werkstatt meinten klingt schwer nach Pleullager, Kurbelwellenlager bzw. Kurbelwelle allgemein, zumindest der Richtung her zu Urteilen (Schlagen, Klopfen, Klackern aus dem unteren Motorblock)
Habe mich dann in meine "Heim"-Werkstatt schleppen lassen ... bzw. ist es die wo ich den wagen erst vor ein paar wochen gekauft hatte.

Bis her war mit dem auch nichts wirklich großes ( bin ja nun auch ca. 3000km mit ihm gefahren, habe ihn erst seit circa 5wochen)... keine mucken ... und heute mit eine Schlag ...
Ich bin auf der AB gefahren viellei so mit 160 +- langhin und musike laut, plötzlich merke ich wie der Anzug verloren geht ... drehe die musik ab und höre: klack, klack, klack, klack .... ich bis zur nächsten abfahrt gefahren, im schleichschritt ( die war eh nicht mehr weit, viellei noch ein kilometer ) da ging es dann auch ... aber sobald ich gas gegeben habe war das klackern wieder da ... beim kupplung treten ging er dann auch schon immer aus ... naja grad so bis an die nächste tanke gekommen. schaue nach dem öl ... alle ... hm ... ansonsten konnte ich nix wieter endecken ... ( kühlwasser konnte ich nicht schauen, war ja noch heiß ... )

die vom abschlepp dienst meinten das kann beim 3er schon mal passieren, bitte was ?! .... (also das mit den lagern usw. ... )

mein Händler will sich den wagen bis montag abend anschauen und will mir dann mal info geben was es sein könnte und was es evtl kostet ... er sagte aber gleich was von nem austausch motor ... alles andere wäre gefusche ... naja ....

Habt ihr schon mal von solch einem vorfall gehöhrt ?!

Daten zum Fahrzeug:

318i Touring
Bj 01.1998
Km: knappe 300.000
scheckheft gepflegt, letzter eintrag von meinem händler : Zylinderkopfdichtung gewechselt.

Danke für eure Hilfe und Antworten ...

ps. quer über den daumen gepeilt .... gebrauchter austauschmotor und einbau ... was darfs kosten ?!

Beste Antwort im Thema

Das Ding soll doch bitte noch der tauschen, der den Motor getauscht hat, denn offensichtlich wurde ein defektes Thermostat einfach mit dem Motor mit übernommen. Er gibt dir doch ein halbes Jahr Garantie auf den Motor, dann nutz Sie jetzt doch auch gleich.

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Die juristischen Aspekte kannst Du knicken denke ich, denn im worst case gilt: Rep. > Zeitwert, also bleibt nur Rücktritt vom Kaufvertrag und damit wahrscheinlich die beste Lösung, denn der Preis war auch nicht der beste. Schlecht ist nur, daß Du dann für die gefahrenen km Nutzungsentschädigung leisten mußt, irgendwas um die 10cent/km.

Also ich hatte mal nen ganz ähnlichen Fall mit nem B-Corsa vor nen paar Jahren.
Hatte den auch beim Händler gekauft, Zylinderkopfdichtung war gerade neu (bei 160tkm). Nachdem ich 1200km mit gefahren bin hatte ich auch das von die beschrieben Klackern auf der BAB...... Ende vom Lied war nen Pleullagerschaden.

Der Händler hatte sich von der Sache nichts angenommen, da er meinte es handele sich um ein Verschleißteil was da kaputt gegangen ist.
Da nichts zu bewegen war bin ich direkt zum Anwalt gegangen. Dieser hat zweimal auf Nachbesserung, sprich Reparatur gedrängt. Als sich da dann nichts getan hat, wurde der Händler auf Vertragswandlung hin verklagt.
Das Problem bei der ganzen Sache ist halt die Zeit, ich hatte damals als Zivi keine Kohle und war schon auf den Wagen angewiesen. Hab damals den Motor tauschen lassen, um wieder mobil zu sein. Leider war an dem Karren hinterher noch soviel andere Sch..., dass ich den Wagen kurz danach wieder verkaufen musste.
Die Chancen das ich das Geld für das Fahrzeug plus die Reparaturen zurück bekommen hätte standen zunächst recht gut, als der Wagen dann hinterher verkauft war hatte ich aber keine Chance mehr, somit hab ich letzten Endes kein Geld gesehen.

Mein Ratschlag wäre:
Versuche zunächst mit dem Händler eine Vertragswandlung auszuhandeln, der Händler weiß ganz genau, dass wenn es hart auf hart kommt seine Chance mehr als schlecht stehen günstig aus der Angelegenheit heraus zu kommen.
Und je weniger fremde Leute, die nicht zu deinem Händler gehören am Auto rumfummeln, desto besser!
In der Realität ists aber so, dass die Händler auf Zeit spielen. Wer Autos in dieser Preisklasse kauft hat in der Regel nicht das Geld und den Langen Atem wirklich ein Gerichtsverfahren bis zum Ende durchzuziehen, von daher wäre ich an deiner Stelle schon zufrieden wenn dir der Händler einigermaßen entgegenkommt und den Motortausch weitestgehend selbst bezahlt.
Sollte es vor Gericht gehen, Karren abmelden und irgendwo einmotten bis die Sache geklärt ist, dann sind die Chancen das du das Geld wieder siehst sehr hoch.

@ Imperator1024

Danke für deinen post. Wie du schon sagst die Zeit, das wäre auch mein Problem. Eine Rechtsschutz habe ich ja, von der Seite würde es gehen... aber wie gesagt ...lust hab ich da auch keine drauf ... weil ich weiß wie lange so was dauern kann.

Was mich aber interessieren würde ist die Umwandlung des Vertrages ?! Was meinst du damit genau ?!
Zurzeit ist es ja schlichtweg ein Kaufvertrag für einen Verbrauchsgüter.

Danke dir und grüße !

Zitat:

Original geschrieben von tovetrca867


ich hatte mich übrigens vor dem kauf ausgiebig hier im forum belesen und bin eigentlich auf überwiegend postive meinungen zu den 4zylindern und solcher hohen laufleistung gestoßen ... naja jetz is es sowieso zu spät ...

Das ist ja unbestritten.

Es war aber vielleicht schon etwas blauäugig, ausgerechnet ein Polizeifahrzeug zu kaufen...das ist ja fast so schlimm wie ein Mietwagen, und da schrecken die Leute schon bei niedrigen Laufleistungen zurück...

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@ Gerry08

tja, genau das hatte ich eigentlich als gut empfunden ... da die wagen ja uch bei jeder kleinigkeit in die werkstatt gehen. Technisch wurde ja er laut papieren gut gepflegt. Ich denke zwar auch nicht das der Wagen für wilde verfolgungsjagten genutzt wurde, ich denke da kommt mit den 115PS auch nicht weit .... aber wahrscheinlich hatte es schon einen grund das der Wagen veräußert wurden ist ... denn schließlich ist es ja so das sich auch die Dienststellen nicht aus lieber langer weile ein neues Autos zulegen, nur damit sie wieder ein neues bekommen. Wahrscheinlich hatte der sein Gled rein, die Reperaturen waren zu unwirtschaftlich und damit durfte der dann auch gehen ...

Naja späte weißheiten, bringt mich bis jetz auch erstmal nicht weiter .... ich bin mal echt gespannt wie sich der händler dazu verhält, ich hoffe er ist nicht all zu naiv und weißt jeglich schuld von sich ... gut ich meine was heißt hier schuld, er steckt ja auch nicht zu 100% drin aber das ist halt sein berufsrisiko und er hätte mir auch von dem Kauf abraten können ...

grüße

ein fahrzeug zu kaufen bei dem die zylinderkopfdichtung erneuert wurde ist grundsätzlich ein lotteriespiel.

wie oben schon mal erwähnt ist es eine enorme belastung für die pleuellager wenn wssser in den brennraum eintritt. je nach schaden der zylinderkopfdichtung oder auch riss im zylinderkopf kann dieser zustand recht lange unbemerkt bleiben.

wechselt man dann die zylinderkopfdichtung können die pleuellagerschalen auf den betroffenen zylinder(n) schon kurz vorm exitus sein. eigentlich hört man das recht gut am 'klingeln' des motors bei lastwechsel.

noch viel schlimmer ist wenn der riss im zylinderkopf nicht bemerkt wird oder der vorbesitzer bewusst in kauf nimmt das der käufer eigentlich ein schrottmotor übernimmt. trotz gerade gemachter zylinderkopfdichtung. und risse im zylinderkopf sind bei den M43 motoren nicht selten bei hoher laufleistung.

Ich bin zwar kein Jurist, aber dadurch das ich die Geschichte schon einmal durchgespielt habe, kann ich zumindest ein wenig was sagen.

Wie schon weiter oben von jemandem geschrieben muss der Händler eine Gewährleistung von 12 Monaten geben, es sei denn es war ein "Verkauf im Kundenauftrag". Der Ausschluss der Gewährleistung aufgrund der hohen Laufleistung ist nichtig, und absoluter Quatsch.... dient maximal der Abschreckung den Händler im Schadensfall zu kontaktieren.
Die ersten 6 Monate muss der Händler im Schadensfall beweisen, dass der Schaden bei Verkauf noch nicht vorlag, ab dem 7. Monat liegt die Beweispflicht bei dir.
Da dein Händler, so wie ich es verstanden habe, die Kopfdichtung gewechselt hat, wird er wohl aus der Nummer nicht herauskommen, dass der Schaden schon beim Verkauf vorlag. Der Pleullagerschaden ist in diesem Fall ein Folgeschaden einer schlechten Reparatur..... so war es zumindest bei mir.

Aus dem Kaufvertrag kommst du aber aktuell noch nicht raus, Stichwort Vertragswandlung. Der Händler muss eine angemessene Frist zur Nachbesserung (ich würde sagen ca. 14 Tage ist angemessen) bekommen. Nachbesserung bedeutet in diesem Fall: Das Fahrzeug wieder fahrtauglich machen, bzw. reparieren so das der Zustand vor dem Schaden wieder hergestellt ist. Wenn er wieder einen Motor mit 300Tkm einpflanzen würde, solltest du gar nichts zahlen müssen. Wird beispielsweise ein Motor mit 150Tkm eingepflanzt, kann es sein das du einen Teil dazu zahlst, weil dieser vermeindlich neuere Motor einen gewissen Mehrwert darstellt.
In der Praxis wird es aber wohl so sein das kein Händler freiwillig auf eingene Kosten den Wagen repariert.
Wenn die erste Nachbesserungsfrist verstrichen ist, musst du eine weitere angemessene Nachbesserungsfrist ansetzen. Erst wenn der Händler diese Frist wieder verstreichen lässt, kannst du eine Vertragswandlung einleiten. Wenn du Glück hast lässt sich der Händler direkt drauf ein, wenn du Pech hast musst du dies über ein Gericht durchsetzen.
Im Fall der Gerichtsverhandlung kann ich dir wirklich nur empfehlen das Fahrzeug abzumelden und nichts dran zu machen.
Es ist schon problematisch wenn der Pleullagerschaden in einer unabhängigen Werkstatt festgestellt wird, da der Händler darauf plädieren könnte, dass bei der "Motoröffnung" Fehler gemacht wurden.

Achso, die Frist zu Nachbesserung sollte natürlich schriftlich erfolgen, damit du dies auch hinterher beweisen kannst!

Habe im Bekanntenkreis jemanden der bei einer Motoreninstandsetzung arbeitet. Der sagt, wenn man einen Motor mit vielen Betriebsstunden (bzw. KM) überholt, also Kopfdichtung erneuert (Kopf sollte immer geschliffen werden) oder neue Kolben o.ä. erhöht man immer die Kompression und bei einem Motor, wo die Lager sowieso nicht übermäßig stabil dimensioniert sind liegt die Wahrscheinlichkeit für einen Lagerschaden bei über 90%.
Würde mal sagen genau der Fall ist bei dir eingetreten.

Ich weiß, hilft dir jetzt natürlich weniger aber dieses Wissen sollten eigentlich auch KFZ-Werkstätten haben und danach handeln

Noch etwas undurchsichtig die Sache hier. Ich vermute das heute kein Händler die Gewährleistungspflicht wissentlich gegenüber einer Privatperson (widerrechtlich) ausschließen wird. Vielleicht kann der TE ja mal den Kaufvertrag einscannen. Dann haben wir Gewissheit.

Übrigens: Richtig heißt es: Tritt ein Sachmangel innerhalb der ersten 6 Monate nach Übergabe der Sache auf wird vermutet, dass dieser bereits bei Gefahrenübergang (also bei Übergabe der Sache) vorlag.

@ browndoc

ganz genau ... §476 BGB 🙂

Leider habe ich den KV nur abfotographieren können, nen scanner habe ich nicht. Die Quali sollte eigentlich passen, wenn nicht schick es noch mal per mail in einer besseren ...

@ tommy87

jetz wo du es sagst ... eiegntlich ganz klar ... aber werd denkt denn schon so weit ?! 🙂
Aber trotzdem gutes Argument was ich dem Verkäufer evtl. vorwerfen kann.

@ Imperator1024

ganz genau so hatte ich es mir auch überlegt ... was mich noch interessieren würde, wer legt die fristen zur nachbesserung fest, klar sie müssen vertretbar sein .... aber würde nicht schon eine woche reichen ?! ... vorrausgesetzt hat schon alle teile soweit da ?!

Ich denke mal wenn er mir einen Motor einbaut würde ich einen bekommen aus einem Abwrack wagen, er meinte er hätte noch 318er da ... allerdings kenne ich da laufleistungen nicht ... aber das wird er mir ja dann schon sagen.

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Danke soweit und grüße ! ihr seit eucht gut in punkto schnelligkeit und faktenwissen ... schön finde ich es auch das noch keine "blöden" kommentare gekommen sind 🙂

Echt Klasse !!!

Ok, scheint in der Tat ein normaler gewerblicher Verkäufer zu sein, der seine gesetzliche Gewährleistung widerrechtlich ausschließen wollte. Dann hast du alle Trümpfe in der Hand. Spreche mit ihm ganz freundlich und frage, was er dir anbieten kann/möchte.

Zitat:

Original geschrieben von browndoc


Ok, scheint in der Tat ein normaler gewerblicher Verkäufer zu sein, der seine gesetzliche Gewährleistung widerrechtlich ausschließen wollte. Dann hast du alle Trümpfe in der Hand. Spreche mit ihm ganz freundlich und frage, was er dir anbieten kann/möchte.

So ist es. Aber nicht fragen sondern VERLANGEN. Und zwar: Nachbesserung o. Neulieferung. Der Händler kann entscheiden. Schlägt dies beim ersten mal fehl, zweiter Versuch für den Händler. Schlägt dies wieder fehl, kannst du sämtliche nachrangigen Rechte geltend machen. Rücktritt vom Vertrag, Schadenersatz statt/neben Leistung, Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

Lass dich nicht einschüchtern. Du bist ganz klar im Recht. Die Klausel "...wegen hoher Km.." ist nichtig.

Grüße

bw83

Freut mich zu hören 🙂

naja ich warte wirklich erstmal ab was er vorzuschlagen hat .... "passt" sein vorschlag ist ja alles ok.
"passt" er nicht lege ich ihm dirket den Brief mit dem Schreiben für die Nachbesserung und deren Fristsetzung auf den Tisch, und dann er sich es ja nochmal überlegen 🙂

Die Frage ist halt nur: ab welchen wert lohnt sich es wirklich zu "streiten" ... für einen "besseren" Motor muss ich ihn ja auch entschädigen, denn motoren mit 300.000Km liegen ja auch nicht zu hauf rum.
Trete ich vom KV zurück und verlange den Kaufpreis muss ich ihn ebenfalls für die von mir gefahrenen Kilometer entschädigen ...
( 3400 Km zu á 10cent sind auch knappe 350€ )
sehe ich das richtig ?!

Ab wann hätte ich den ein anrecht auf einen Leihwagen , schon nach der ersten verstrichenen Fristsetzung oder erst nach der 2. ?!
und kann ich mir dann einfach einen nehmen oder muss ich den händler davon in kentniss setzten ?!

.... oh man oh man ... ich hoffe ja nur er kennt seine rechtliche lage und legt es nicht drauf an ... wie gesagt, ich möchte es mir auch ersparen ....

Wenn er was macht am Auto, egal für wieviel, kann ich dafür eine Rechnung verlangen oder dergleichen ?! denn was mache ich wenn er mir den nächsten schrottmotor einbaut ?!

grüße und wie immer DANKE 😁

Zitat:

Original geschrieben von tovetrca867


Ich denke mal wenn er mir einen Motor einbaut würde ich einen bekommen aus einem Abwrack wagen, er meinte er hätte noch 318er da ... allerdings kenne ich da laufleistungen nicht ... aber das wird er mir ja dann schon sagen.

Wichtig zu beachten wäre hier,das er dir auch wieder nen M43 einbaut wie der,der aktuell verbaut ist und dir keinen M40 reinschraubt......alles schon passiert,also ein wachsames Auge darauf richten!

Greetz

Cap

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