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? Richtige Einstellung ACC

VW Golf 7 (AU/5G)
Themenstarteram 11. April 2015 um 9:16

Hallo,

ich habe das Gefühl, dass das ACC anders eingestellt werden müsste. Vielleicht muss man aber auch damit leben?

Folgendes:

1) ist der vorgewählte Abstand eigentlich geschwindigkeitsabhängig?

2) Das Problem: auf der Autobahn erkennt das System langsam in die eigene Spur ziehende Fahrzeuge erst sehr spät. Hatte erst gestern den Fall, wo jemand von der rechten auf meine mittlere Spur zog, aber sehr langsam. Normalerweise würde ich dann rechtzeitig vom Gas gehen und den Wagen einscheren lassen.

Hier gab das System aber weiter Gas und erst, als der andere Wagen gemächlich, aber mittlerweile sehr dicht vor mir einschert, bremst das ACC meinen Wagen ab.

3) Daran anschließend: ich selbst würde auch, wenn langsam fahrende Fahrzeuge voraus sind, früh vom Gas gehen und den Wagen rollen lassen, um die Schubabschaltung zu nutzen. Hier wird aber recht lange automatisch beschleunigt, dann kurz rollen gelassen und dann gebremst. Total unwirtschaftlich. Kann man das irgendwie ändern?

Danke.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@aLpi82 schrieb am 12. April 2015 um 10:47:20 Uhr:

Und warum sollte ich mir dann das ACC kaufen? Wenn man eingreifen muss, dann tuts auch eine GRA

Weil es in 90 % der Fälle, z.B. im einfachen Kolonnenverkehr, schon sehr gut funktioniert.

Wenn Du Dir allerdings erst ein System kaufst, wenn Du den Kopf komplett ausschalten kannst, weil es in jeder Situation perfekt funktioniert, dann kannst Du aktuell kein Einziges bestellen. Die Systeme sollen den Fahrer unterstützen und (noch nicht) ersetzen.

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Zitat:

@whoareyou3004 schrieb am 14. September 2017 um 21:47:21 Uhr:

Interessant, dass VW eine Einstellung zulässig, die eine Ordnungswidrigkeit nach sich ziehen kann. Das war mir überhaupt nicht bewusst.

Mir auch nicht, ich meinte in der Bedienungsanleitung meines Vorgänger Golf 7 gelesen zu haben, dass "sehr klein" immer noch mindestens den gesetzlich vorgeschriebenen Abstand einhält.

Ich werde auch nochmal in der aktuellen Anleitung (MJ18) nachlesen.

Mir geht es ebenfalls so wie oben beschrieben, ACC beschleunigt nach dem Ausscheren eines Scharchers viel zu langsam. Ständig muss man die "Lücke" mit Gas geben auffüllen, sonst rauscht einem im Berufsverkehr morgens einer rein, denkend, man ist eh zu langsam bzw. man wolle ihn vielleicht sogar reinlassen.

also das wäre mir auch neu das auf der "kleinsten" einstellung der Abstand unter dem gesetzlich vorgeschriebenen ist!

Ich fahre prinzipiell mit dem kleinsten Abstand da alles andere zu viel raum für andere zum einscheren gibt und bin so auch schon öfters durch "kontrollen von der Brücke" gefahren und es ist nie etwas gekommen.

Wäre das wirklich so hätte ich bisher mega viel glück gehabt UND ich vw hätte ein riesen problem was bestimmt schon in einer Autozeitung etc. aufgeschlagen wäre.

Zitat:

@kinofan90 schrieb am 5. Februar 2018 um 09:03:07 Uhr:

also das wäre mir auch neu das auf der "kleinsten" einstellung der Abstand unter dem gesetzlich vorgeschriebenen ist!

Isser aber: https://www.skodacommunity.de/.../

Abstand 1 ist Vierteltacho! Abstand 3 ist Halber Tacho.

Zitat:

Ich fahre prinzipiell mit dem kleinsten Abstand da alles andere zu viel raum für andere zum einscheren gibt

Und dir und dem ACC ziemlich wenig Reaktionszeit. Du bewegst dich mit 1 Strich an der Grenze der Technik!

Zitat:

und bin so auch schon öfters durch "kontrollen von der Brücke" gefahren und es ist nie etwas gekommen.

Wenn der Beamte sich den Aufwand wegen 15€ nicht machen will, kann ich ihm das nicht verübeln.

 

Zitat:

Wäre das wirklich so hätte ich bisher mega viel glück gehabt UND ich vw hätte ein riesen problem was bestimmt schon in einer Autozeitung etc. aufgeschlagen wäre.

Warum sollte? Das Fahrzeug verhält sich auf Fahrerwunsch nicht regelkonform. Das Fahrzeug fährt ja nicht vollautomatisch zu schnell und zu dicht auf, das hat der Fahrer vorgegeben.

Außerdem ist der kurze Abstand im Kolonnenverkehr durchaus nicht zu beanstanden.

Zitat:

@whoareyou3004 schrieb am 14. September 2017 um 21:47:21 Uhr:

Interessant, dass VW eine Einstellung zulässig, die eine Ordnungswidrigkeit nach sich ziehen kann. Das war mir überhaupt nicht bewusst.

VW? Wir sind nicht allein auf dieser Welt. Ein guter Freund machte mit seinem Daimler die selbe Erfahrung. Scheint allgemein üblich zu sein.

am 5. Februar 2018 um 10:09

<ironie an>

Stellt euch mal vor - VW lässt nicht nur beim ACC eine Einstellung zu, die eine Ordnungswidrigkeit nach sich ziehen kann, sondern sogar beim Gaspedal. Ich kann bei meinem Golf problemlos in der Stadt 90 fahren, ohne dass der Golf das verhindert.......

<ironie aus>

Ich war immer davon ausgegangen, dass der Fahrer für die Einhaltung der Regelungen der STVO verantwortlich ist - und nicht der Hersteller.....

-sorry, erst lesen und dann posten_

Die Sache ist ja dass es eigentlich nirgendwo in der StVO die Vorschrift von dem halben Tachowert gibt. Zumindest habe ich keine gefunden.

Die allgemeine Regel ist: In der Stadt 3 Autolängen (ca. 15 m) bei 50 km/h (entspricht ungefähr 1/4 Tacho) und bei Landstraßen/Autobahnen der halbe Tachowert. Die Bußgelder fangen hier allerdings (ab 80 km/h) erst bei weniger als 5/10 des halben Tachowerts (entspricht auch 1/4 Tacho) an.

Somit dürfte man auf der kleinsten Stufe bußgeldmäßig nichts zu befürchten haben. Ob das empfehlenswert ist, steht natürlich auf einem anderen Blatt.

https://www.allianz-autowelt.de/bussgeld/abstandsmessung/

https://www.bussgeldkatalog.de/sicherheitsabstand/

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