„Fahren“ ohne Fahrerlaubnis?
Guten Abend liebe Leser
ich habe eine Frage an euch alle und zwar war ich an einem Abend draußen und paar Tage vorjer
hat sich mein kumpel über mein Handy bei einer Carsharing firma angemeldet und verifiziert
sind halt rumgefahren das ist nicht die Sache dann halt paar Tage danach hatte ich halt viele Sachen
aber wollte die nicht Tragen dachte ich mir dann einfach ich öffne ein Auto und fahr direkt nachhause ware ca nur 3k nachhause aufjedenfall bin ich aber nicht los gefahren und den Motor hab ich auch
nicht gestartet ich saß da im Auto einfach mal so 10 Min rum und habe überlegt ob ich fahren soll oder nicht
dann irgendwann kam ein Mitarbeiter der Firma und sagte aussteigen und ich bin ausgestiegen
er meinte ist der Account auf dein namen und ich meinte nein auf ein Kumpel und er fragte mich
ob ich einen Führerschein habe daraufhin auch ein Nein dann wollte er mein ausweis habs ihn auch gegeben
er rief daraufhin die Polizei und die kam auch zügig und ja ich wurde aufgeschrieben hatte auch schon eine vorladung hab dort meine Aussage gemacht wie da halt und das ding ist wäre ich schuldig wäre ich ja abgehauen aber naja egal jetzt meine Frage an euch was kann so auf mich zukommen? war derzeit dabei meinen Führerschein zu machen und jetzt wurde mir auch mein Antrag auf die Fahrerlaubnis entzogen hab auch ein Anwalt jetzt an meiner Seite morgen gebe ich ihn alle Polizeibriefe und so weiter aber vielleicht hatte jemand so ne erfahrung und kann mir sagen was auf mich zu kommen könnte
zu mir ich bin 18 und wohne in Berlin
danke für jeden im voraus der was hilfreiches schreibt
Mit freundlichen Grüßen
Beste Antwort im Thema
Jetzt mach mal einen Punkt!
141 Antworten
Zitat:
@Daemonarch schrieb am 28. Juni 2019 um 20:20:11 Uhr:
Dubios wie unterhaltsam... Ich habe zwar keine Lösung, aber ich bewundere das Problem!
Ich muss auch sagen, dass ich die Situation interessant finde, hoffentlich berichtet er, was der Anwalt empfohlen hat.
Wenn es so wie beschrieben abgelaufen ist, bin ich für eine Sperre von 2 Jahren und wenn der TE danach eine FE beantragen möchte vorher eine MPU damit sichergestellt wird ob er überhaupt geeignet ist ein Fahrzeug zu führen.
Ich habe mich nie mit Carsharing beschäftigt, da es für mich nicht in Frage kommt. Mir ist bei dem Thread hier aber eine Sache in den Sinn gekommen. Wenn man sich per Handy dort registrieren kann ist ja nicht einmal sicher ob die Person eine FE hat. Der Fall des TE riecht für mich nach Vorsatz indem er eine Registrierung durch einen Kumpel mit FE bekommen hat (Abrechnung über sein Konto!) und damit unberechtigter Weise zumindest fahren konnte. Ob er gefahren ist oder nicht tut für mein Rechtsempfinden nichts zur Sache, denn er hat das Auto mit dem Code geöffnet und saß drin. Vielleicht hat er auch nur Glück gehabt und wurde vor der Fahrt aufgehalten.
Ganz so hart würde ich es nicht sehen. Wir waren alle mal jung und unerfahren und haben (zumindest die Meisten) irgendwelchen Blödsinn gemacht und der eine hatte halt mehr und der andere weniger Glück.
Problematisch könnte es für den angegebenen Führerscheininhaber werden, da die Zugangsdaten wohl wie ein Zündschlüssel zu werten sind und der Führerscheininhaber dafür zu sorgen hat, dass niemand ohne Führerschein damit fährt. Die Fahrlässigkeit ist wohl damit erwiesen, dass der Führerscheininhaber den Account auf einem fremden Handy eingerichtet hat.
Der TE selbst saß nur im Auto. So lange er den Zündschlüssel nicht umdreht, ist es kein Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Es sollte nicht heißer gegessen werden, als gekocht wird.
hm... ob sich der TE noch meldet oder dauert der Termin mit dem RA seines Vertrauens (den er ja auch sehr gut kennt) noch andauert- von gestern 15 Uhr!
Leider kenne ich mich mit dem Verfahren des Carsharing nicht aus (wie komme ich an den "Schlüssel"?)
Tatsächlich ist es aber so, dass das Verfahren eingeleitet ist ....
An ein "ungeschoren" davon kommen kann und will ich nicht glauben!
Da kann ja dann jeder Hinz und Kunz ein Carsharing Auto für Straftaten nutzen- und zur Not bin ich ja nur "dringesessen"... - wer es vorher genutzt hat kann und will und muss ich auch nicht sagen....
Schöne neue Welt!
Nur da wird dann auch das Geschäftsmodell der Carsharer dünn werden...
Somit werden - und haben sie ja auch getan ! - wehren!
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Zitat:
@Schubbie schrieb am 28. Juni 2019 um 22:58:06 Uhr:
Der TE selbst saß nur im Auto. So lange er den Zündschlüssel nicht umdreht, ist es kein Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Gerade in diesem Punkt bin ich neugierig, was der Rechtsanwalt sagt, weil es unterschiedliche Urteile gibt... Oder die Rechtslage hat sich in den letzten Jahren geändert.
Zitat:
@Halodri1 schrieb am 28. Juni 2019 um 21:49:27 Uhr:
Wenn es so wie beschrieben abgelaufen ist, bin ich für eine Sperre von 2 Jahren und wenn der TE danach eine FE beantragen möchte vorher eine MPU damit sichergestellt wird ob er überhaupt geeignet ist ein Fahrzeug zu führen.Ich habe mich nie mit Carsharing beschäftigt, da es für mich nicht in Frage kommt. Mir ist bei dem Thread hier aber eine Sache in den Sinn gekommen. Wenn man sich per Handy dort registrieren kann ist ja nicht einmal sicher ob die Person eine FE hat. Der Fall des TE riecht für mich nach Vorsatz indem er eine Registrierung durch einen Kumpel mit FE bekommen hat (Abrechnung über sein Konto!) und damit unberechtigter Weise zumindest fahren konnte. Ob er gefahren ist oder nicht tut für mein Rechtsempfinden nichts zur Sache, denn er hat das Auto mit dem Code geöffnet und saß drin. Vielleicht hat er auch nur Glück gehabt und wurde vor der Fahrt aufgehalten.
Selbstverständlich überprüfen die Unternehmen, ob der Account-Inhaber einen Führerschein besitzt. Je nach Unternehmen ist es nicht mal erlaubt, eine andere Person fahren zu lassen bzw. der Account-Inhaber muss sicherstellen, dass der Zweitfahrer ebenfalls den Führerschein besitzt. Wer dagegen verstößt, muss ordentlich Geld zahlen. Was in diesem Fall ebenfalls geschah. Aber eins verstehe ich nicht: Reus fuhr auch jahrelang ohne Führerschein und erhielt keine Sperre. Dafür musste er natürlich eine halbe Million zahlen (die Strafe war an seinem Jahreseinkommen gekoppelt). Im schlimmsten Fall muss also der Fragesteller mit einem schmalen Geldbeutel rechnen oder eben den Führerschein in 12 Monaten machen. Wäre immer noch besser als lebenslang eine Sperre zu erhalten. Aber warten wir lieber ab, was der Rechtsanwalt ihm empfohlen hat.
Also Merkwürdig ist der Fall schon und man könnte Glauben das zwischen Grundschule und Fahrschule Nichts mehr kommt!
Der TE wird auf jeden Fall dran kommen da er ja bei der Fälschung der Anmeldung mitgewirkt hat.
Ich bezweifele auch das es den "Kumpel" gibt denn wäre dieser Real hätte er den ganzen Sachverhalt doch locker Aufklären können.
Was mir da bitter aufstößt, immer öfter machen Junge "Kumpels" mit Illegalen Autorennen auf sich Aufmerksam und oft mit Autos die ihnen nicht einmal gehören.
Wenn ich dann Lese wie einfach die Jungs an Mietfahrzeuge gelangen wird es mir Übel!
Klar haben wir in der Jugend alle mal irgend einen Scheiß gemacht nur kannte ich mit 17 Jahren noch keine Anwälte näher......
Ich finde es nur Traurig das mancher TE im Glauben ist man könnte uns hier jeden Mist auftischen wir werden es schon Glauben....
Zitat:
@blnmbt21 schrieb am 28. Juni 2019 um 13:19:49 Uhr:
...hier um die ecke ist eine Rechtsanwaltskanzlei werde dahin gehen so um 15 uhr..
Was hat das Beratungsgespräch nun
konkretergeben?
Zitat:
@Drahkke schrieb am 29. Juni 2019 um 19:23:36 Uhr:
Zitat:
@blnmbt21 schrieb am 28. Juni 2019 um 13:19:49 Uhr:
...hier um die ecke ist eine Rechtsanwaltskanzlei werde dahin gehen so um 15 uhr..
Was hat das Beratungsgespräch nun konkret ergeben?
es dauert noch an....
Zitat:
@Hennaman schrieb am 29. Juni 2019 um 18:18:46 Uhr:
Also Merkwürdig ist der Fall schon und man könnte Glauben das zwischen Grundschule und Fahrschule Nichts mehr kommt!
Baumschule ?oder kommt die nach der Fahrschule?
Hallo!
Zitat:
@Halodri1 schrieb am 28. Juni 2019 um 21:49:27 Uhr:
[...]
[...] Mir ist bei dem Thread hier aber eine Sache in den Sinn gekommen. Wenn man sich per Handy dort registrieren kann ist ja nicht einmal sicher ob die Person eine FE hat. Der Fall des TE riecht für mich nach Vorsatz indem er eine Registrierung durch einen Kumpel mit FE bekommen hat (Abrechnung über sein Konto!) und damit unberechtigter Weise zumindest fahren konnte. [...]
Man kann ohne Führerschein auch ganz legal ein Auto kaufen. Womit dann unberechtigterweise gefahren werden könnte. Also ohne Führerschein im Besitz eines Autos zu sein, ist erstmal von keinerlei rechtlicher Relevanz.
Zitat:
@MvM schrieb am 29. Juni 2019 um 10:56:36 Uhr:
Zitat:
@Schubbie schrieb am 28. Juni 2019 um 22:58:06 Uhr:
Der TE selbst saß nur im Auto. So lange er den Zündschlüssel nicht umdreht, ist es kein Fahren ohne Fahrerlaubnis.Gerade in diesem Punkt bin ich neugierig, was der Rechtsanwalt sagt, weil es unterschiedliche Urteile gibt... Oder die Rechtslage hat sich in den letzten Jahren geändert.
Ob sich die Rechtslage geändert hat, weiss ich nicht. Aber es ist aus meiner Sicht schon ein Unterschied, ob man alkoholisiert auf dem Fahrersitz (schlafend) seines Autos "erwischt" wird, ohne jedoch ein "Alibi" in Form einer Dokumentation durch Auto selbst zu haben. Oder ob man am Steuer eines komplett getrackten Car-Sharing-Fahrzeugs saß, das nachweislich seit dem Öffnen vor 10 Minuten nicht gestartet, geschweige denn bewegt wurde.
Gruß
.SD
"Man kann ohne Führerschein auch ganz legal ein Auto kaufen. Womit dann unberechtigterweise gefahren werden könnte. Also ohne Führerschein im Besitz eines Autos zu sein ist erstmal von keinerlei rechtlicher Relevanz."
Hier handelt es sich aber nicht um ein eigenes Auto. Der Halter und Versicherungsnehmer hat die Obliegenheit, nur berechtige Fahrer mit gültiger FE fahren zu lassen.
Wir haben aber hier jemanden der einen widerrechtlich erlangten Zugang zu einem Auto genutzt hat.
Auch die Tatsache dass mit dem Zugang auch ein Auto nachweislich gefahren wurde- (durch wen wird ermittelt!)
ist dann doch etwas kleinwenig anderes.....
Andersrum
- du kaufst ein Auto -geht
- Du lässt es auf deinen Namen zu - geht!
- du sitzt im Auto 5km von Zuhause mit dem Zündschlüssel in der Hand im noch betriebswarmen Motor......
Naja... - irgendwann wird man dir halt berechtigte Zweifel an deiner Erklärung zu Teil werden lassen
Hallo!
Zitat:
@NDLimit schrieb am 30. Juni 2019 um 11:56:01 Uhr:
Hier handelt es sich aber nicht um ein eigenes Auto. Der Halter und Versicherungsnehmer hat die Obliegenheit, nur berechtige Fahrer mit gültiger FE fahren zu lassen.
Das ist schon richtig. Nur ist das Thema hier ja nicht mögliche Versäumnisse des Car-Sharing-Anbieters sondern juristisch relevantes Fehlverhalten des TE.
Und das unberechtigte Registrieren eines Accounts ist nach meinem Dafürhalten erstmal noch nichts, wofür man jemandem die Fahrerlaubnis versagen kann.
Der Vorfall direkt vor der Firma sollte anhand der Logdaten des Fahrzeugs zweifelsfrei aufklärbar sein. Entweder das Auto wurde bewegt, dann ist eine Sanktionierung klar gerechtfertigt. Wenn aber nicht, dann kann zumindest diese Situation dem TE nicht als Fahren ohne Fahrerlaubnis angelastet werden.
Anders sieht die Sache natürlich bei den vorherigen, nachweislich mit dem Account des TE stattgefundenen und von seinem Konto bezahlten Fahrten aus. Wenn da allerdings der Kumpel die Aussage des TE stützt, dass er und nicht der TE gefahren ist, gibt es meiner Meinung nach auch hier keinen Angriffspunkt gegen Letzteren. Jedenfalls nicht in der Frage, um die es hier geht (Fahren ohne Fahrerlaubnis).
Gruß
.SD