„Fahren“ ohne Fahrerlaubnis?

Guten Abend liebe Leser

ich habe eine Frage an euch alle und zwar war ich an einem Abend draußen und paar Tage vorjer
hat sich mein kumpel über mein Handy bei einer Carsharing firma angemeldet und verifiziert
sind halt rumgefahren das ist nicht die Sache dann halt paar Tage danach hatte ich halt viele Sachen
aber wollte die nicht Tragen dachte ich mir dann einfach ich öffne ein Auto und fahr direkt nachhause ware ca nur 3k nachhause aufjedenfall bin ich aber nicht los gefahren und den Motor hab ich auch
nicht gestartet ich saß da im Auto einfach mal so 10 Min rum und habe überlegt ob ich fahren soll oder nicht
dann irgendwann kam ein Mitarbeiter der Firma und sagte aussteigen und ich bin ausgestiegen
er meinte ist der Account auf dein namen und ich meinte nein auf ein Kumpel und er fragte mich
ob ich einen Führerschein habe daraufhin auch ein Nein dann wollte er mein ausweis habs ihn auch gegeben
er rief daraufhin die Polizei und die kam auch zügig und ja ich wurde aufgeschrieben hatte auch schon eine vorladung hab dort meine Aussage gemacht wie da halt und das ding ist wäre ich schuldig wäre ich ja abgehauen aber naja egal jetzt meine Frage an euch was kann so auf mich zukommen? war derzeit dabei meinen Führerschein zu machen und jetzt wurde mir auch mein Antrag auf die Fahrerlaubnis entzogen hab auch ein Anwalt jetzt an meiner Seite morgen gebe ich ihn alle Polizeibriefe und so weiter aber vielleicht hatte jemand so ne erfahrung und kann mir sagen was auf mich zu kommen könnte

zu mir ich bin 18 und wohne in Berlin

danke für jeden im voraus der was hilfreiches schreibt

Mit freundlichen Grüßen

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Zitat:

@Roadrunner2018 schrieb am 28. Juni 2019 um 13:21:54 Uhr:


Rechtsanwaltskanzlei Am Freitag um 15:00 hast du nen Termin?

alles geklärt ?
Konto gelöscht?
ich denke du wirst erst in einem Jahr wissen was da alles auf dich zugekommen ist....

Wieso in einem Jahr wie kommst du darauf?

Nein brauche kein Termin da ich da alle kenne und mir auch meinten das ich heute kommen kann wann ich will.

Konto ist nicht gelöscht aber gesperrt.

Ich denke nicht, dass es Ohne Prozess klappen wird!
Immerhin hast du zumindest vermeintlich eine Straftat begangen - und bestreitest das!
Denkst du dass der Staatsanwalt das Verfahren einstellt, weil du eine (Märchen?-) Geschichte erzählst?
Das wird so nichts werden!
Der Rechtsanwalt wird dich schon beraten, ein bisschen wird es dauern... - die Ermittlungen
die Anklage, die Terminfindung, Zeugenladung... - ein Bisschen ist das schon - Gerichte sollen ja überlastet sein

PS

Zitat:

Nein Brauche dort keinen Termin da ich dort alle kenne

äh... wenn du Vorstrafen (einschlägig???) hast wird das natürlich hier alles ganz anders laufen!

warum kenne ich einen Rechtsanwalt mit Verkehrsrecht - ich meine jetzt als 18 jähriger....

Mit nem bisschen Glück (oder Pech, wie man es nimmt) könnte es auch erstmal einen Strafbefehl geben. Wa die Sache verkürzen oder aber auch verlängern kann.

Verfolgungsjagd...

Ich breche ab. Die Verfolgungsjagd entnimmt er aus dem Schreiben, in dem etwas von Kosten der Rechtsverfolgung steht. Das hat mit Verfolgungsjagd ungefähr soviel zu tun wie ein Eisbär mit der Sahara... 😁

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Zitat:

@Eagleseven schrieb am 28. Juni 2019 um 13:32:02 Uhr:


Mit nem bisschen Glück (oder Pech, wie man es nimmt) könnte es auch erstmal einen Strafbefehl geben. Wa die Sache verkürzen oder aber auch verlängern kann.

also verkürzen auf keinen Fall!
Klar kommt ein Strafbefehl....

Aber dort steht ein Betrag sagen wir mal 500 Euro!
und eine Sperre von 12 Monaten für den Schein
100 Sozialstunden.....

und dann ?
Der Te ist doch UNSCHULDIG!

glaubt einer hier, dass er nicht klagt und den Strafbefehl akzeptiert, weil angemessen?

Der ganze andere ominöse Drumherum ist doch für die Fragestellung "fahren ohne Fahrerlaubnis" belanglos.

Wenn der TE das KFZ nicht bewegt hat, kann man ihm wenig am Zeug flicken
Dokumentiert wurde die Öffnung eines verschlossenen KFZ Zeitpunkt X.
Dokumentiert wurde Antreffen des TE zeitpunkt X+10Minuten
Dokumentiert ist, dass in diesem Zeitraum das KFZ NICHT bewegt wurde, ergo kein Fahren ohne Fahrerlaubnis vorliegt.

Sollte es zu einem Prozess kommen und Zeugen/Kumpels bestätigen, dass über den gleichen Zugangsaccount auch andere Personen Zugriff zu diesem Fhzg hatten, ist der TE fein raus. Ist wie mit einem Autoschlüssel - die Tatsache, dass ICH ihn in der Hosentasche habe ist nicht gleichbedeutend, dass ich ihn vor einer Stunde auch hatte, wenn er am Schlüsselbrett der WG hing.

Zitat:

@Eagleseven schrieb am 28. Juni 2019 um 13:32:02 Uhr:


Mit nem bisschen Glück (oder Pech, wie man es nimmt) könnte es auch erstmal einen Strafbefehl geben. Wa die Sache verkürzen oder aber auch verlängern kann.

Was soll denn in dem Strafbefehl drin stehen? Wie hat sich der TE durch das Sitzen in einem fremden Auto, das er durch eine vertragswidrige Überlassung der Zugangsdaten öffnen konnte, strafbar gemacht? Das Sitzen allein ist wohl noch kein "Führen eines Kraftfahrzeugs" i.S.d. 21 StVG.

Grüße vom Ostelch

Zumindest der Staatsanwalt wird das mit dem
Account welcher auf B lautet von einem Handy das A gehört und einem Konto das ebenfalls A gehört schon genauer beleuchten wollen.
Eine Einstellung ohne weitere Ermittlungen und Befragungen halte ich für ausgeschlossen!

Auch die Firma hat ja schon ihre Kosten geltend gemacht - und A - also der TE hat die Kosten dafür bereits anerkannt...
Was ich ja jetzt mal als Schuldeingeständnis werten würde...

Zitat:

@Roadrunner2018 schrieb am 28. Juni 2019 um 14:13:28 Uhr:


Zumindest der Staatsanwalt wird das mit dem
Account welcher auf B lautet von einem Handy das A gehört und einem Konto das ebenfalls A gehört schon genauer beleuchten wollen.
Eine Einstellung ohne weitere Ermittlungen und Befragungen halte ich für ausgeschlossen!

Auch die Firma hat ja schon ihre Kosten geltend gemacht - und A - also der TE hat die Kosten dafür bereits anerkannt...
Was ich ja jetzt mal als Schuldeingeständnis werten würde...

Das mag die Staatsanwaltschaft machen. Aber dass da ein Strafbefehl bei rauskommt, halte ich nicht für wahrscheinlich. Zivilrechtlich hat sich vor allem der "Kumpel" vertragswidrig verhalten. Dafür wird es eine mehr oder weniger saftige Vertragsstrafe geben. Vielleicht sind das die 500 € für "Rechtsverfolgung". Bei car2go wird für so etwas eine Vertragsstrafe von 1000 € fällig.

Grüße vom Ostelch

Nö roadrunner. Die Rechnung ging ja an den "Kumpel" vom TE und beim TE wurde sie nur abgebucht. Der TE hat das Geld von seinem "Kumpel" erstattet bekommen. Es kann zwar sein, dass mit einem der Mietwägen unter Nutzung des Accounts Straftaten begangen worden sind. Das würde auch erklären, weshalb ein Mitarbeiter direkt zum Fahrzeug kommt, wenn der Account sich am Fahrzeug einloggt. Aber das an sich ist was es ist ... nix von Relevanz.

Warten wir ab was der TE nach dem Rechtsanwalt sagt!

Zitat:

@blnmbt21 schrieb am 27. Juni 2019 um 22:42:10 Uhr:


....mir auch mein Antrag auf die Fahrerlaubnis entzogen hab auch ein Anwalt jetzt an meiner Seite ...

das macht mich nachdenklich....

Es wurde also bereits Maßnahmen ergriffen!
Wie wurde denn die Entziehung begründet?

Also zumindest Staatsanwalt und Polizei wollen so Recht die Kröte äh Geschichte nicht glauben....

PS nochmal an den TE gab es (einschlägige-) Vorstrafen?

Wenn die vorgegebenen Parameter der Wahrheit entsprechen wird das Ding sang- und klanglos eingestellt.
Hat der TE allerdings alles mögliche geschehen lassen und ist erst dann zum Anwalt gegangen..... dann wünsche ich viel Vergnügen.

Zitat:

@Roadrunner2018 schrieb am 28. Juni 2019 um 14:52:51 Uhr:



Zitat:

@blnmbt21 schrieb am 27. Juni 2019 um 22:42:10 Uhr:


....mir auch mein Antrag auf die Fahrerlaubnis entzogen hab auch ein Anwalt jetzt an meiner Seite ...

das macht mich nachdenklich.... Es wurde also bereits Maßnahmen ergriffen!
Wie wurde denn die Entziehung begründet?

Also zumindest Staatsanwalt und Polizei wollen so Recht die Kröte äh Geschichte nicht glauben....

es wurde nichts entzogen, er hat ja noch gar keine Fahrerlaubnis. Es ist aber ganz normal, dass die FSSt den Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis nicht weiterbearbeitet, so lange ein Verfahren wegen Fahren ohne FE läuft.

Das ist Standard-Prozedur.

Dubios wie unterhaltsam... Ich habe zwar keine Lösung, aber ich bewundere das Problem!

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