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„Fahren“ ohne Fahrerlaubnis?

Themenstarteram 27. Juni 2019 um 20:42

Guten Abend liebe Leser

ich habe eine Frage an euch alle und zwar war ich an einem Abend draußen und paar Tage vorjer

hat sich mein kumpel über mein Handy bei einer Carsharing firma angemeldet und verifiziert

sind halt rumgefahren das ist nicht die Sache dann halt paar Tage danach hatte ich halt viele Sachen

aber wollte die nicht Tragen dachte ich mir dann einfach ich öffne ein Auto und fahr direkt nachhause ware ca nur 3k nachhause aufjedenfall bin ich aber nicht los gefahren und den Motor hab ich auch

nicht gestartet ich saß da im Auto einfach mal so 10 Min rum und habe überlegt ob ich fahren soll oder nicht

dann irgendwann kam ein Mitarbeiter der Firma und sagte aussteigen und ich bin ausgestiegen

er meinte ist der Account auf dein namen und ich meinte nein auf ein Kumpel und er fragte mich

ob ich einen Führerschein habe daraufhin auch ein Nein dann wollte er mein ausweis habs ihn auch gegeben

er rief daraufhin die Polizei und die kam auch zügig und ja ich wurde aufgeschrieben hatte auch schon eine vorladung hab dort meine Aussage gemacht wie da halt und das ding ist wäre ich schuldig wäre ich ja abgehauen aber naja egal jetzt meine Frage an euch was kann so auf mich zukommen? war derzeit dabei meinen Führerschein zu machen und jetzt wurde mir auch mein Antrag auf die Fahrerlaubnis entzogen hab auch ein Anwalt jetzt an meiner Seite morgen gebe ich ihn alle Polizeibriefe und so weiter aber vielleicht hatte jemand so ne erfahrung und kann mir sagen was auf mich zu kommen könnte

zu mir ich bin 18 und wohne in Berlin

danke für jeden im voraus der was hilfreiches schreibt

Mit freundlichen Grüßen

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Zitat:

@Schubbie schrieb am 6. Juni 2020 um 21:15:01 Uhr:

Der Kumpel hat sinnbildlich den Schlüssel mit dem Wissen aus der Hand gegeben, dass der Account auf dem Handy seines Kumpels läuft.

Warum ist der Mitarbeiter gleich zum Fahrzeug gekommen? Da muss doch bei der Registrierung etwas angegeben worden sein, was auffällig ist, was hätte geprüft werden müssen, bevor Zugriff auf die Fahrzeuge gewährt wird?

Naja, wenn es zuvor schon mal eine Verfolgungsjagd gab? :confused:

Zitat:

@Schubbie schrieb am 6. Juni 2020 um 21:15:01 Uhr:

Der Kumpel hat sinnbildlich den Schlüssel mit dem Wissen aus der Hand gegeben, dass der Account auf dem Handy seines Kumpels läuft.

Der Kumpel hat auch offenbar auch sein Passwort auf dem Handy abgespeichert. Demzufolge kann hier erstmal nicht das Carsharing-Unternehmen verantwortlich gemacht werden.

Es dreht sich nun eigentlich nur noch um die Frage, wie genau das -Fahren ohne Fahrerlaubnis- definiert wird. Muss dazu der Motor gestartet und das Fahrzeug in Bewegung gesetzt werden ? Oder reicht hier schon die pure Absicht, indem man sich Zugang verschafft und den Fahrersitz belegt ?

 

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 7. Juni 2020 um 09:20:06 Uhr:

Zitat:

@Schubbie schrieb am 6. Juni 2020 um 21:15:01 Uhr:

Der Kumpel hat sinnbildlich den Schlüssel mit dem Wissen aus der Hand gegeben, dass der Account auf dem Handy seines Kumpels läuft.

Der Kumpel hat auch offenbar auch sein Passwort auf dem Handy abgespeichert. Demzufolge kann hier erstmal nicht das Carsharing-Unternehmen verantwortlich gemacht werden.

Es dreht sich nun eigentlich nur noch um die Frage, wie genau das -Fahren ohne Fahrerlaubnis- definiert wird. Muss dazu der Motor gestartet und das Fahrzeug in Bewegung gesetzt werden ? Oder reicht hier schon die pure Absicht, indem man sich Zugang verschafft und den Fahrersitz belegt ?

Motor anlassen reicht auf jeden Fall. Ein Bekannter von mir hat mal einen wegen Alkohol am Steuer dran bekommen. Er hat besoffen im Auto gepennt und weil es so kalt war, hat er den Motor laufen lassen. Blöde Idee!

Edit:

Hab grad mal nachgelesen und es ist tatsächlich so, dass erst das Losfahren ausschlaggebend ist. Also Motor anlassen reicht nicht...das sehen Polizisten aber gerne mal anders, da ist dann ein Gang zum Anwalt fällig.

Richtig, Motor anlassen reicht, wobei es eventuell noch einen Unterschied machen könnte, ob man sich auf dem Fahrersitz befindet. Aber da kenne ich mich nicht aus, daher frage ich ja, wie es zu dem "Fahren ohne Fahrerlaubnis" gekommen ist, wenn der Motor gar nicht an war.

 

Kannst doch nicht editieren, wenn ich antworte. Ich hätte das nun auch so gesehen, dass Motor anlassen ausschlaggebend ist. Das Handy darf ja ebenfalls nicht genutzt werden, wenn das Fahrzeug nur fahrbereit ist, sprich Start-/Stoppautomatik schützt einen nicht. Kannst du deine Info verlinken?

Klar, hier geht es allerdings um den Fall, wie mein Bekannter ihn erlebt hat:

https://www.anwalt-suchservice.de/.../...ein_weg_oder_nicht_23566.html

In dem verlinkten Fall wurde erst vor Gericht alles geklärt. Die Polizei hat erstmal auf Trunkenheitsfahrt "bestanden".

Zitat:

@Chaoz_Mezziah schrieb am 9. Juni 2020 um 13:08:59 Uhr:

 

In dem verlinkten Fall wurde erst vor Gericht alles geklärt. Die Polizei hat erstmal auf Trunkenheitsfahrt "bestanden".

Und wie würde wohl das Urteil ausfallen, wenn der Schlafende gar keinen Führerschein hat ? Man sitzt auf dem Fahrersitz. Nüchtern, aber ohne Führerschein.

Die Geschichte die hier erzählt wird stimmt hinten und vorne NICHT :D

Der Richter hat geglaubt, dass du nicht gefahren bist, verurteilt dich aber?!

Naja, jeder soll glauben was er will:)

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