„Fahren“ ohne Fahrerlaubnis?
Guten Abend liebe Leser
ich habe eine Frage an euch alle und zwar war ich an einem Abend draußen und paar Tage vorjer
hat sich mein kumpel über mein Handy bei einer Carsharing firma angemeldet und verifiziert
sind halt rumgefahren das ist nicht die Sache dann halt paar Tage danach hatte ich halt viele Sachen
aber wollte die nicht Tragen dachte ich mir dann einfach ich öffne ein Auto und fahr direkt nachhause ware ca nur 3k nachhause aufjedenfall bin ich aber nicht los gefahren und den Motor hab ich auch
nicht gestartet ich saß da im Auto einfach mal so 10 Min rum und habe überlegt ob ich fahren soll oder nicht
dann irgendwann kam ein Mitarbeiter der Firma und sagte aussteigen und ich bin ausgestiegen
er meinte ist der Account auf dein namen und ich meinte nein auf ein Kumpel und er fragte mich
ob ich einen Führerschein habe daraufhin auch ein Nein dann wollte er mein ausweis habs ihn auch gegeben
er rief daraufhin die Polizei und die kam auch zügig und ja ich wurde aufgeschrieben hatte auch schon eine vorladung hab dort meine Aussage gemacht wie da halt und das ding ist wäre ich schuldig wäre ich ja abgehauen aber naja egal jetzt meine Frage an euch was kann so auf mich zukommen? war derzeit dabei meinen Führerschein zu machen und jetzt wurde mir auch mein Antrag auf die Fahrerlaubnis entzogen hab auch ein Anwalt jetzt an meiner Seite morgen gebe ich ihn alle Polizeibriefe und so weiter aber vielleicht hatte jemand so ne erfahrung und kann mir sagen was auf mich zu kommen könnte
zu mir ich bin 18 und wohne in Berlin
danke für jeden im voraus der was hilfreiches schreibt
Mit freundlichen Grüßen
Beste Antwort im Thema
Jetzt mach mal einen Punkt!
141 Antworten
Hallo!
Zitat:
@NDLimit schrieb am 30. Juni 2019 um 12:15:14 Uhr:
ich bezog mich ja auch nur auf Dein Beispiel, dass man ohne FE ein Auto kaufen kann 😉
Wohingegen ich mich auf die Aussage eines anderen Users bezog (siehe Zitat oben), wonach es schon juristisch relevant sein könnte, dass jemand ohne Führerschein einen Account bei einem Car-Sharing erstellt. 🙂
Gruß
.SD
hier hilft ein Blick in §3 und §4 der AGB von car2go
https://www.car2go.com/.../de-de-terms-and-conditions.pdf
Andere Anbieter dürften ähnliche Bedingungen haben 🙂
daher sind wir uns schon einig 🙂
Hallo!
Zitat:
@NDLimit schrieb am 30. Juni 2019 um 12:28:45 Uhr:
hier hilft ein Blick in §3 und §4 der AGB von car2gohttps://www.car2go.com/.../de-de-terms-and-conditions.pdf
Andere Anbieter dürften ähnliche Bedingungen haben 🙂
daher sind wir uns schon einig 🙂
Sind wir das wirklich? 🙂
Ich halte die AGB des Anbieters insgesamt für vollkommen irrelevant in Bezug auf den (durch die hinzugerufene Verkehrspolizei erhobenen) Vorwurf des Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Und nur danach hatte der TE gefragt. Es ging ihm ausdrücklich nicht um juristische Konsequenzen aus einer unberechtigten Registrierung oder ähnlichem.
Gruß
.SD
hm... so einfach lasse ich dich nicht von der Leine....
Die AGB sagt ausdrücklich dass der Anmelder der Fahrer ist!
Du erkennst das An... - die Frage wird sein - wer ist denn der Anmelder wenn der TE Konto und Handy "zur Verfügung" stellt und dann zufällig (herzhaftlache!) den Account trotzdem für sich nutzt....
Ähnliche Themen
nunja... Juristen sollen ja bekanntlich zwischen Straf- und/oder Zivilrecht unterscheiden. Daher sollte sich der TE auch damit beschäftigen....
aber es ist ja nicht mein Problem 🙂
Eventuell wird er hier weiter berichten.... oder auch nicht.
Zitat:
@Roadrunner2018 schrieb am 30. Juni 2019 um 11:59:01 Uhr:
Wir haben aber hier jemanden der einen widerrechtlich erlangten Zugang zu einem Auto genutzt hat.
Auch die Tatsache dass mit dem Zugang auch ein Auto nachweislich gefahren wurde- (durch wen wird ermittelt!)ist dann doch etwas kleinwenig anderes.....
Andersrum
- du kaufst ein Auto -geht
- Du lässt es auf deinen Namen zu - geht!
- du sitzt im Auto 5km von Zuhause mit dem Zündschlüssel in der Hand im noch betriebswarmen Motor......Naja... - irgendwann wird man dir halt berechtigte Zweifel an deiner Erklärung zu Teil werden lassen
na das möchte ich sehen 😁
Hallo!
Zitat:
@Roadrunner2018 schrieb am 30. Juni 2019 um 12:50:21 Uhr:
hm... so einfach lasse ich dich nicht von der Leine....
Die AGB sagt ausdrücklich dass der Anmelder der Fahrer ist!
Du erkennst das An... - die Frage wird sein - wer ist denn der Anmelder wenn der TE Konto und Handy "zur Verfügung" stellt und dann zufällig (herzhaftlache!) den Account trotzdem für sich nutzt....
Falls ich gemeint war ... ich glaube nicht, dass ich an deiner Leine hänge. Du hast da eher einen Gummistiefel herausgefischt. 😁
Es sei denn du kannst erklären, welche - nochmal - Relevanz selbst eine zweifelsfrei widerrechtliche Anmeldung für Car-Sharing auf den zu beweisenden Vorwurf (der Verkehrspolizei resp. Staatsanwaltschaft) des Fahrens ohne Fahrerlaubnis hätte. Das sind zwei juristisch völlig voneinander unabhängige Tatbestände.
Gruß
.SD
Der am Fahrzeug genutzte Account ist immer noch der des "Kumpels" des TE. Der Kumpel hat den TE nur als Zahlungsverbindung befugterweise eingegeben. 😉
ICH muss ganrichts beweisen!
Der TE auch nicht -aber das Gericht wägt ab!
Und da kommen alle Fakten auf dne Tisch!
Dann wird der TE verurteilt oder freigesprochen!
Um zu einen Urteil zu gelangen werden alle Fakten gebündelt und auf Wahrheitsgehalt hin "beleuchtet"
Sollte jetzt (nur mal so als Beispiel) der TE schon öfter mit fahren ohne Fahrerlaubnis oder ähnlichen Sachen erwischt worden sein, sinkt der Stern....
Fakten sind
- Handy des TE
- Konto des TE
- Account wurde auch schon benutzt
- Beim wiedererlangen wurde er erwischt!
Fraglich ist wer das Fahren unterbunden hat!- ggf wurde durch den Carsharer das Anlassen unterbunden !
Bereits der Startversuch wäre dann anders zu beleuchten - zumal ja schon gefahren ist....(zumindest die "Zulassung"😉
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 30. Juni 2019 um 13:16:06 Uhr:
Der am Fahrzeug genutzte Account ist immer noch der des "Kumpels" des TE. Der Kumpel hat den TE nur als Zahlungsverbindung befugterweise eingegeben. 😉
mit der Kontoverbindung des Freundes... - ja da kommt dann das mit der "Lebenserfahrung" dazu.....
Der Richter wird sagen (oder argumentieren) können: warum hat der Kumpel nicht SEIN Handy und SEIN Konto genutzt?
Das entspricht dem was die normalen Menschen erlebt haben eben nicht!
Hallo!
Zitat:
@Roadrunner2018 schrieb am 30. Juni 2019 um 13:19:32 Uhr:
ICH muss ganrichts beweisen!
Hat auch niemand behauptet!
Zitat:
Der TE auch nicht -aber das Gericht wägt ab!
Und da kommen alle Fakten auf dne Tisch!
Dann wird der TE verurteilt oder freigesprochen!
Um zu einen Urteil zu gelangen werden alle Fakten gebündelt und auf Wahrheitsgehalt hin "beleuchtet"
Hat auch niemand anders behauptet!
Zitat:
Sollte jetzt (nur mal so als Beispiel) der TE schon öfter mit fahren ohne Fahrerlaubnis oder ähnlichen Sachen erwischt worden sein, sinkt der Stern....
Spekulation ohne jede Basis.
Zitat:
Fakten sind
- Handy des TE
- Konto des TE
- Account wurde auch schon benutzt
- Beim wiedererlangen wurde er erwischt!
Fakt ist auch - vorausgesetzt die Geschichte entspricht der Wahrheit - dass er in einem Auto erwischt wurde, dessen Motor nicht lief. Und dass das anhand der fahrzeugeigenen Logdateien beweisbar ist.
Zitat:
Fraglich ist wer das Fahren unterbunden hat!- ggf wurde durch den Carsharer das Anlassen unterbunden ! Bereits der Startversuch wäre dann anders zu beleuchten [...]
Nein, überhaupt nicht fraglich. Sofern der TE korrekt berichtet hat, gab es seinerseits gar keinen Startversuch. Einmal mehr also haltlose Spekulation.
Zitat:
[...] zumal ja schon gefahren ist....(zumindest die "Zulassung"😉
Und eben da sagen der zahlende TE und der accountinhabende Kumpel übereinstimmend aus, dass der Kumpel gefahren ist. Zeugen, die Gegenteiliges aussagen, gibt es wohl keine. Da wird das Gericht Mühe haben.
Welche Relevanz die AGB des Car-Sharing-Anbieters hierzu haben, die du wiederholt anführst ... diese Antwort bist du schuldig geblieben.
Gruß
.SD
na dann hoffen wir mal dass der Kumpel nicht sein Handy während der Befragung klingeln lässt und dann nach Handydaten am Fahrtag auch da war wo sein Handy sich bewegt hat....
Ich finde immer wieder gut, wenn man einen Guten Freund hat der das was man getan (oder auch nicht getan) hat!
Vor Gericht sitzen aber auch "Profis" die wissen wie man Lügen aufdeckt und Menschen dazu bringt die Wahrheit zu sagen!
Klar spekuliere ich!
Wer tut dsas nicht?- andere Frage
Wie viele Beiträge werden hier nach und nach dann doch in ein 2 Punkten korrigiert wenn man noch mal nachfragt!??
Ich habe den TE gefragt warum er den Anwalt und "ALLE" dort (O-Ton TE) so gut kennt?
weil er die Pizza mit dem Fahrrad dort immer ausfährt?
Wobei die Existenz des Kumpels noch nicht geklärt ist.......
woran ich mich störe, der Kumpel hat laut TE kein Smartphone weil er noch Schüler sei (aber schon einen Führerschein)
also musste der Kumpel den Account über das Smartphone des TE mit dem Konto des TE einrichten und nutzen!
Der TE hat dann die Idee eventuell seine Einkäufe mit dem Carsharing Auto nach Hause zu fahren und öffnet den Wagen mit besagtem Account und seinem eigenen Handy!
Soweit so gut (oder auch nicht)
Zeitgleich soll der Imaginäre Kumpel sich ebenfalls für den Wagen eingelocht haben nur hat er doch gar kein Smartphone!!! Also wie hat der das gemacht?
Und oh Zufall hat dieser Kumpel auch noch zufällig genau das selbe Auto nutzen wollen wie der TE
Und es gibt hier Tatsächlich User die genau das Glauben?
Sorry ich gehöre nicht dazu....
Hallo!
Zitat:
@Hennaman schrieb am 30. Juni 2019 um 15:03:19 Uhr:
Wobei die Existenz des Kumpels noch nicht geklärt ist.......woran ich mich störe [...]
also musste der Kumpel [...]
Der TE hat dann die Idee [...]
Zeitgleich soll der Imaginäre Kumpel [...]
Und oh Zufall hat dieser Kumpel [...]Und es gibt hier Tatsächlich User die genau das Glauben?
Sorry ich gehöre nicht dazu....
Niemand muss ja die Story glauben ... genauso wenig, wie er dann darauf antworten muss (und lt. der speziellen V+S - Beitragsregeln eigentlich auch gar nicht soll).
Ich finde die Geschichte offen gestanden auch etwas ... nunja merkwürdig. Von der üblen Orthografie ganz zu schweigen. Aber ich antworte trotzdem so, als ob der TE wahrheitsgemäß berichtet hätte. Hat er es nicht ... tut es mir letztlich auch nicht weh!
Gruß
.SD
Zitat:
@.SD schrieb am 30. Juni 2019 um 11:52:03 Uhr:
Ob sich die Rechtslage geändert hat, weiss ich nicht. Aber es ist aus meiner Sicht schon ein Unterschied, ob man alkoholisiert auf dem Fahrersitz (schlafend) seines Autos "erwischt" wird, ohne jedoch ein "Alibi" in Form einer Dokumentation durch Auto selbst zu haben. Oder ob man am Steuer eines komplett getrackten Car-Sharing-Fahrzeugs saß, das nachweislich seit dem Öffnen vor 10 Minuten nicht gestartet, geschweige denn bewegt wurde.Gruß
.SD
Ich finde es auch ein Unterscheid.
Ein mal die Motorhaube berühren, und man weiß, ob der Wagen bewegt wurde. Der Fahrer wurde geweckt, hatte solit keine Absicht gleich loszufahren. Somit zählt für mich (Als Laie) nicht der aktuelle Alkoholpegel, sondern der, den der Fahrer am nächsten Tag haben würde.
Der TE wurde in einem "fremden" Mietwagen aufgefunden, wo man sie die Fragen stellen darf, warum er das gemacht hat. Wenn der Kumpel (Vertragspartner des Carsharing Anbieters) wenigstens noch aufgetauscht wäre, hätte man denken können, dass der TE schon mal ins Auto gestiegen ist. Da er alleine war besteht schon mal der verdacht, dass er mit dem Wagen Fahren wollte.