"Bitte Gurt anlegen!"

VW Touran 1 (1T)

Hallo!

Boah, wie mich dieses Geklingel annervt...... :-/

Als Fahrer, klar, schnallt man sich immer an (schwöre)....aber dieses Ding auf der Beifahrerseite....ist das normal?
Ist das bei Euch auch so???

Ich kann NICHTS auf den Beifahrersitz legen, ohne daß dieses Gebimmel losgeht.........Handtasche? ---Geht mal gar nicht....
Starthilfekabel? -----Nix da!

Nicht mal ein LEERER Eimer darf unangeschnallt Platz finden.

Ehrlich, das ich doch nicht normal.....wer soll denn da sitzen mit 300g???

Ich hab nu schon den Beifahrergurt dauerangeschnallt, weil mich das sonst rasend macht....! Keine Handtasche auf dem Beifahrersitz?-----da bin ich aufgeschmissen ;-)!

Also...ich das bei anderen Touris auch so schlimm?
Ist unser Bimmel-Ding vielleicht falsch eingestellt?
Kann das der Frdl anders einstellen oder gar (am allerallerbesten *g*) ganz abstellen?

Wir sind doch inzwischen alle mit der Anschnallpflicht großgeworden, warum müssen wir dann so gequält werden? ;-))

Danke für Eure hilfreichen Antworten!
lg!!

147 Antworten

So, nun meine Meinung dazu 😁

Das Ding bleibt bei mir an und piepst mich auch nicht voll, da ich immer angeschnallt bin. Von daher ist mir die BE sowas von egal, weil ich ja niiiiiiiiiiiiiichts verändere 😉

Und wenn ich mal kurz nicht angeschnallt bin, weil ich nur mal aus der Garage fahre, dann soll er mich ruhig anpiepsen. Ist doch was nettes wenn der Touri mit einem kommuniziert 😁

Gruß

Afralu

In der AutoBild hat deren Jurist auch mal was zu einem ähnlichen Thema geschrieben. Es ging um nicht eingetragene/zugelassene Felgen. Er schrieb, dass der Versicherungsschutz bei einem Unfall nur in Gefahr ist, wenn der Unfall ursächlich mit den gefahrenen Felgen zusammenhängt, also z.B. der Reifen am Kotflügel geschleift ist und man daher in der Kurve in den Gegenverkehr geschleudert ist.

Meiner Meinung nach ist das von TTThorsten Geschriebene schon sehr sinnvoll, dass es bei einem Unfall, bei dem man eh angeschnallt war, ja unerheblich ist, ob der Piepser geht oder nicht.

Das betrifft jetzt NUR den Versicherungsschutz, ob es evtl. bei einer Kontrolle Strafe kostet, hat damit natürlich nix zu tun.

btw: Der Gurtwarner stellt auch nicht SICHER, dass man sich anschnallt ! Man könnte ja auch die Hard-Trance-CD voll aufdrehen, dann hört man das Gepiepse auch nicht mehr. 😉

Warum so Laut Musik hören? Das Gepäck auf dem Baifahrersitz versuchen anzuschnallen :-) Ansonsten Gurtschnapper ins Gurtschloss stecken und gut ist es
:-)))))))))))

Zitat:

Original geschrieben von touranfaq


......Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die
....
2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ....

Welche konkrete Gefährdung soll denn vom deaktivierten GW ausgehen?

Heißt das im Umkehrschluss, alle Auto ohne GW stellen eine Gefährdung für die Allgemeinheit dar?

Was ist mit Reimporten, müssen diese im Zweifel nachgerüstet werden (falls es Märkte ohne GW gibt)?

Zahn

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@Zahn:

Also, ich versuche es nochmal ganz ausführlich:

Bekommt ein Auto seine ABE mit GW, dann ist der GW ein Teil der sicherheitsrelevanten Ausstattung. Da keine generelle GW-Pflicht besteht, ist der GW bei Fahrzeugen ohne GW ab Werk eben kein sicherheitsrelevantes Ausstattungsmerkmal. Das ist genau so bei Oldtimern. Es gibt Oldtimer ohne Gurte, aber mit einer gültigen ABE. Das heißt aber im Umkehrschluss nicht, dass Du deine Gurte ausbauen darfst (da dein Fahrzeug eben seine ABE mit Gurten bekommen hat).

Beim Touran ist es aber eben nun mal so, dass er seine ABE mit GW erhalten hat. Darin sind wir uns hoffentlich alle einig. Also ist die Deaktivierung des GW eine Änderung (ist wohl auch klar), die zur Folge hat, dass man das Anschnallen vergessen kann, und das ist die zu erwartende Gefährdung.

Jetzt kommst Du sicher mit dem Argument "aber ich schnalle mich immer an". Glaube ich Dir auch.

Aber was ist, wenn dein Auto jemand anders fährt? Der sich eben nicht gewohneitsmäßig anschnallt? Für den ist durch den GW sichergestellt, dass er es tut. Ist der GW deaktiviert, stellt das für diese Person eine Gefahr dar.

Letztendlich kann man es drehen und wenden wie man will. Der Gesetzestext sagt sonnenklar aus, wie die Lage ist, und wer das nicht glaubt, kann sich gerne beim KBA erkundigen. Seltsamerweise hat das ausser w.boos noch niemand getan, wäre aber mal an der Zeit, damit wir zwei unabhängige Bestätigungen haben und damit das Thema nicht alle zwei Wochen neu durchgekaut werden muss... also, wer ruft an?

P.S.: Lest euch hier mal Beitrag Nr. 19 durch... so kann's dann nämlich auch gehen...

Danke, touranfaq für die ausführliche Erklärung.

nur rein dem Interesse halber: wäre es nicht möglich die Abschaltung des GW eintragen zu lassen?

Nichts für ungut: erst gurten dann spurten ist mir auch klar, da mein Beifahrersitz aber als Ablage, Schreibtisch und verlängertes Handschuhfach gilt nervt die GW halt extrem ... deswegen hab ich die beim Freundlichen abschalten lassen

@passat32:

- Begutachtungen gemäß § 19 Abs. 2 StVZO (Abnahmen)

Liegt für eine technische Änderung am Fahrzeug kein TG bzw. keine ABE vor, dann muss eine Begutachtung gemäß § 19 Abs. 2 erfolgen, um die Verkehrssicherheit und Vorschriftsmäßigkeit des Fahrzeugs zu bestätigen. Der Sachverständige muss in diesem Fall alle Untersuchungen vornehmen, die sonst für das Erstellen des TG bzw. der ABE erforderlich wären. Dafür wird der erforderliche Zeitaufwand nach dem offiziellen Stundensatz in Rechnung gestellt.

Genauso ist zuverfahren, wenn sicherheitsrelevante Teile verändert oder ausgebaut wurden. Selbstverständlich darfst du da ausschließlich (!!!) nur mit einem Überführungskennzeichen vorfahren, solange du keine gültige ABE hast. Das Kennzeichen bekommst du bei deinem Freundlichen oder bei der zuständigen Zulassungsstelle.

Moin moin zusammen,

muss innerlich ja ein bischen grinsen,
schwören, dass sie sich anschnallen aber
über den GW motzen .

Passat, nutze meinen touri auch viel als rollendes
büro und geb dir recht , schlapptop und aktentasche/koffer
auf beifahrersitz geht nicht - dann bimmelt es.
reduziere mich daher immer auf eins von beiden und
der rest kommt nach hinten auf den rechten sitz.
geht auch, ist ne frage der organisation.

denn, nachdem ich mit dem kba geredet hatte, nahm
ich schnell abstand von der idee, den GW abschalten zu
lassen, mal abgesehen davon, dass mein freundlicher
sich hartnäckig weigerte, es zu tun.
ohne BE durch die gegend zu fahren ist auch nicht der hit,
und wenn mal was passiert, kann man dann schnell der
dumme sein.

Grüssle
willi

Und wo ist da jetzt das Problem?

Ich nutze meinen Touran auch gelegentlich bei Messeinsätzen und hab nen Laptop auf dem Beifahrersitz montiert....dafür gibts doch die umklappbare Lehne. Dann bimmelt es einem auch nicht das Hirn raus und nach vorne rutschen kann auch nichts wegen dem kleinen Plastiktisch.

Gruß stef

Glockengeläut

Zitat:

Original geschrieben von SemiconBCL


Du scheinst es nicht zuverstehen:

Ist es vom Werk her vorgesehen, dass du die Sitze ausbauen kannst um die Ladefläche zuvergrößern, dann darfst du das ohne das irgendeine ABE oder EBE beeinträchtigt wird. Nur bist du dazu verpflichtet die Ladung ordnungsgemäß zusichern. Baust du den Fahrersitz, die Türen oder das Dach aus, sieht das schon anders aus, aber wer macht das schon 😉 ... der Touran als Anhänger *lol* ..

Doch, habs verstanden.

Wie bereits erwähnt hab ich den Tip aus der GF aufgegriffen.

Bin zu meinem Händler, dem es dann zwischenzeitlich auch bekannt war, wie man das ''läuten'' deaktiviert.

In keiner nachfolgenden Ausgabe dieser Zeitschrift wurde

darauf ein rechtlicher Hinweis abgedruckt.

Somit ist dies für mich erledigt.

PS: Schnalle mich trotzdem an, auch ohne Warton.

Wie gehen eigentlich Landwirte, Jäger, Forstwirte etc mit dem Klingelton um ? Abseits der öffentlichen Straßen .

ABE erlischt nicht!

Moin!

Für alle zur Info: Die Deaktivierung des Gurtwarners ist erlaubt, die ABE erlischt laut der Aussage der Gute Fahrt-Redaktion nicht!

Zitat der Antwortmail von der Redaktion "Gute Fahrt" vom 19.06.2006:

"Hallo Herr[...],
die ABE erlischt NICHT, wenn Sie den Gurtwarnton deaktivieren lassen. Der
Warnton ist nicht Bestandteil der Allgemeinen Betriebserlaubnis und darf
daher ohne jegliche Einschränkung deaktiviert werden. Volkswagen hatte zwar
seinen Händlern geschrieben, dass es nicht erlaubt sei und das wir eine Falschinformation veröffentlicht hätten, dem ist aber nicht so!
[...]"

Re: ABE erlischt nicht!

Zitat:

Original geschrieben von Carsten1978


"Hallo Herr[...],
die ABE erlischt NICHT, wenn Sie den Gurtwarnton deaktivieren lassen. Der
Warnton ist nicht Bestandteil der Allgemeinen Betriebserlaubnis (...)"

Obacht, Freunde! Hier wird zweimal explizit der

Warnton

erwähnt! Der Gurtwarner lässt sich aber nur komplett deaktivieren, also Warnton und optische Signalisierung!

Von daher ändert diese Antwort an der Situation nichts...

Sorry Carsten,
ich will überhaupt nicht rechthaberisch sein -
aber dann sollte sich die Redaktion mal beim
Bundesamt in Flensburg schlau machen.

Ich habs gemacht und der zuständige
Sachbearbeiter hat mir ausdrücklich, auf mehrfache
Nachfrage, bestätigt, dass der Warner Bestandteil
der ABE ist und eine Deaktivierung automatisch
ein Erlöschen derselben zur Folge hat.
Der Warner (Warnton und optische Anzeige) sei ein relevantes Teil des gesamten Sicherheits-
pakets des Touran (für den Warner hats dann auch einen
Stern mehr bei den einschlägigen Tests gegeben) und eine
Deaktivierung ohne Einzelabnahme nicht zulässig.

Mich nervt das Ding auch gelegentlich und darf sich
dann von mir beschimpfen lassen, aber dafür zum TÜV/Dekra fahren, ist es mir dann auch wieder nicht wert.

grüssle
Willi

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