"Bitte Gurt anlegen!"
Hallo!
Boah, wie mich dieses Geklingel annervt...... :-/
Als Fahrer, klar, schnallt man sich immer an (schwöre)....aber dieses Ding auf der Beifahrerseite....ist das normal?
Ist das bei Euch auch so???
Ich kann NICHTS auf den Beifahrersitz legen, ohne daß dieses Gebimmel losgeht.........Handtasche? ---Geht mal gar nicht....
Starthilfekabel? -----Nix da!
Nicht mal ein LEERER Eimer darf unangeschnallt Platz finden.
Ehrlich, das ich doch nicht normal.....wer soll denn da sitzen mit 300g???
Ich hab nu schon den Beifahrergurt dauerangeschnallt, weil mich das sonst rasend macht....! Keine Handtasche auf dem Beifahrersitz?-----da bin ich aufgeschmissen ;-)!
Also...ich das bei anderen Touris auch so schlimm?
Ist unser Bimmel-Ding vielleicht falsch eingestellt?
Kann das der Frdl anders einstellen oder gar (am allerallerbesten *g*) ganz abstellen?
Wir sind doch inzwischen alle mit der Anschnallpflicht großgeworden, warum müssen wir dann so gequält werden? ;-))
Danke für Eure hilfreichen Antworten!
lg!!
147 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von dianos
Wie gehen eigentlich Landwirte, Jäger, Forstwirte etc mit dem Klingelton um ? Abseits der öffentlichen Straßen .
Die verfügen berufsbedingt über ein ausgeprägtes Sicherheitsbewußtsein und werden daher den Gurtwarner als ein zusätzliches Sicherheitsfeature akzeptieren.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Die verfügen berufsbedingt über ein ausgeprägtes Sicherheitsbewußtsein
Richtig, deswegen benötigen sie auch kein Gebimmel.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
und werden daher den Gurtwarner als ein zusätzliches Sicherheitsfeature akzeptieren.
Nö, man lässt sich was einfallen, um vom Gebimmel nicht abgelenkt zu werden, wenn man mit Schritt-Tempo durch die Gegend fährt.
Auch als Angler kann die Glocke nerven!!!
Gruß Otti, bei dem nur der Fahrersitz "entbimmelt" ist.
@touranfaq
Meine Anfrage bei der Guten Fahrt bezog sich auf die DEAKTIVIERUNG DES GURTWARNERS. Und man bestätigte mir, daß bei der Deaktivierung die ABE nicht erlischt. Es gibt auch eine legale ANLEITUNG zum Deaktivierung des Gurtwarners (oder des Gurtwarntons). Es ist definitiv erlaubt. Frag doch die Gute Fahrt mal an oder Volkswagen direkt. Es gibt auch schon im Golf V-Forum Anfragen bei VW mit positiver Rückmeldung dazu.
@w.boos
Mich interessiert in erster Linie die Aussage vom Hersteller oder von Unternehmen, die mit dem Hersteller verbunden sind und mit der Materie vertraut sind. Also hier noch mal:
"[...]Der
Warnton ist nicht Bestandteil der Allgemeinen Betriebserlaubnis und darf
daher ohne jegliche Einschränkung deaktiviert werden."
Für diese Deaktivierung des Warntons gibt es in einer Ausgabe der Guten Fahrt (11/04 glaube ich) eine Anleitung, die das Deaktivieren des Gurtwarners beschreibt. Warum das KBA rumstänkert weiß ich nicht. Wie gesagt, ich denke, daß es der Hersteller besser wissen sollte. Und wenn dieser mir das OK gibt, dann kann ich mich darauf auch berufen!
Fragt doch einfach mal bei der Guten Fahrt oder bei Volkswagen an...
So Carsten,
ich gehe es jetzt mal anderst an.
Habe gerade meinen Freundlichen angerufen
und ihm mitgeteilt, dass ich vom Werk eine
Unbedenklichkeitserklärung für die Dektivierung
des GW benötige, da ich meinen Touri ohne vorführen
möchte und es eingetragen habe nöchte.
Mal sehen was passiert.
Grüssle
Willi
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Zitat:
Original geschrieben von Carsten1978
Es ist definitiv erlaubt.
(...)
Wie gesagt, ich denke, daß es der Hersteller besser wissen sollte. Und wenn dieser mir das OK gibt, dann
kann ich mich darauf auch berufen!
Ähm... hab ich was verpasst oder liegt Dir eine schriftliche Stellungnahme / Genehmigung des
Herstellerszu dem Thema vor? Wenn ja, scanne sie ein und stelle sie hier ein, dann ist das Thema ein für allemal vom Tisch...
Im Servicesystem ist (wie mir mein Servicemeister eben nach Rückfrage bestätigte) nach wie vor dokumentiert, dass der Gurtwarner nur bei Taxifahrzeugen deaktiviert werden darf.
Zitat:
Original geschrieben von touranfaq
...liegt Dir eine schriftliche Stellungnahme / Genehmigung des Herstellers zu dem Thema vor? Wenn ja, scanne sie ein und stelle sie hier ein, dann ist das Thema ein für allemal vom Tisch...
Diese Vorgehensweise halte ich ebenfalls für den sinnvollsten Weg. Alles andere wäre "Stochern im Nebel"....
Moin!
Also ich hätte hier das schriftliche Verbot zu bieten, das hat mir mein Händler mal gefaxt, weil ich ihm auch nicht glauben wollte, dass er es nicht darf.
Lässt meiner Ansicht nach keine Zweifel daran, dass es seitens des Herstellers nicht gedultet bzw. erlaubt ist, das Gebimmel abzuschalten...
VIele Grüße,
Doxam
Sorry Anhang vergessen, Anfängerfehler :-)
'nabend zusammen,
hier werden die Köpfe heissgedredet, weil der Touran bimmelt und die EOS-Fraktion wundert sich, warum er (EOS) nicht bimmelt....
Das soll noch einer verstehen...!?
Gruß
Christian
Zitat:
Original geschrieben von Doxam
Also ich hätte hier das schriftliche Verbot zu bieten, das hat mir mein Händler mal gefaxt, weil ich ihm auch nicht glauben wollte, dass er es nicht darf.
Endlich haben wir da mal etwas Konkretes. Danke Doxam.
Also, fassen wir das nochmal zusammen:
1) Nach §19 II 2 Nr. 2 StVZO erlischt die Betriebserlaubnis eines Fahrzeuges, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist. Schon allein dadurch sollte klar sein, dass der GW nicht aktiviert werden darf.
2) Nach w.boos' Anfrage beim KBA hat der Touran seine BE mit Gurtwarner bekommen, weshalb bei einer Deaktivierung die BE erlischt
3) Der Hersteller erteilt ebenso keine Freigabe für die Deaktivierung des Gurtwarners (siehe Posting von Doxam).
4) Lediglich laut der "Guten Fahrt" ist die Deaktivierung erlaubt.
So, nun habe ich die Aussagen eines
a) Gesetzestextes und
b) dem KBA und
c) dem Hersteller
gegen
d) die Hausgazette des VAG-Konzerns.
Wer nun recht hat... das kann jetzt sicherlich jeder selbst entscheiden... eine weitere Diskussion sollte nun eigentlich hinfällig sein (es sei denn, Carsten kann die von ihm erwähnte Freigabe des Herstellers vorlegen)...
Hallo zusammen,
soweit hätte ich das verstanden, aber warum erlischt denn bei dem TAXI nicht auch die ABE, wenn der Gurtwarner deaktiviert wird?
Divebalu
@ divebalu,
weil es für Taxen und Postfahrzeuge eine Sonderregelung
gibt.
@ all
habe soeben die Antwort von meinem Freundlichen bekommen, bezüglich UB-Erklärung für die Deatktivierung des GW:
UB-Erklärung grundsätzlich nein. Ich könnte aber eine
Freistellungserklärung für meinen Freundlichen unterschreiben,
in der aber unter anderem steht, dass die BE erloschen ist.
Das heisst im Klartext - man fährt trotzdem illegal
durch die Gegend und jetzt wissentlich.
Weil ich dies nicht will, habe ich bei meinem Freundlichen
darauf bestanden, selbst mit WOB Kontakt aufnehmen
zu dürfen, um eine Unbedenklichkeitserklärung zu erwirken,
für späterer Eintragung in die Wagenpapiere bei TÜV/Dekra.
Er gab mir die Service Tel. Nr 0800 8655792436, wo ich soeben mein Anliegen und Gründe dafür vorgetragen habe.
Ich erhalte nun schriftlich Bescheid in den nächsten
Tagen.
Schaun mer mal
willi
Peinlich/Armselig
Zitat:
Original geschrieben von Carsten1978
@touranfaq
Meine Anfrage bei der Guten Fahrt bezog sich auf die DEAKTIVIERUNG DES GURTWARNERS. Und man bestätigte mir, daß bei der Deaktivierung die ABE nicht erlischt. Es gibt auch eine legale ANLEITUNG zum Deaktivierung des Gurtwarners (oder des Gurtwarntons). Es ist definitiv erlaubt. Frag doch die Gute Fahrt mal an oder Volkswagen direkt. Es gibt auch schon im Golf V-Forum Anfragen bei VW mit positiver Rückmeldung dazu.
@w.boos
Mich interessiert in erster Linie die Aussage vom Hersteller oder von Unternehmen, die mit dem Hersteller verbunden sind und mit der Materie vertraut sind. Also hier noch mal:
"[...]Der
Warnton ist nicht Bestandteil der Allgemeinen Betriebserlaubnis und darf
daher ohne jegliche Einschränkung deaktiviert werden."Für diese Deaktivierung des Warntons gibt es in einer Ausgabe der Guten Fahrt (11/04 glaube ich) eine Anleitung, die das Deaktivieren des Gurtwarners beschreibt. Warum das KBA rumstänkert weiß ich nicht. Wie gesagt, ich denke, daß es der Hersteller besser wissen sollte. Und wenn dieser mir das OK gibt, dann kann ich mich darauf auch berufen!
Fragt doch einfach mal bei der Guten Fahrt oder bei Volkswagen an...
@carsten1978
Hallo,
wenn ich gewußt hätte, dass Du Dich mit fremden Federn schmückst, hätte ich Dir die INFO von mir per PN
nicht weiter gegeben. Wirklich peinlich und armselig.
http://www.motor-talk.de/showthread.php?...
PS:
Die INFO der ''GF'' erhielt ich am 16.06.06, darauf meldete sich carsten1978 und fagte mich woher die INFO hätte.
Jetzt postet der hier rein, er wäre der Erlöser des Problems.
🙁
Hier nochmal zu nachlesen aus dem Ver-Forum:
Hallo Leute,
auf Anfrage bei einer VW sehr nahestehenden Autozeitung
zum Thema ''Deaktivierung Gurtwarnton''
hab ich heute ein Antwortschreiben erhalten,
die aussagt, das die ABE nicht
erlischt, sollte man den Warnton deaktivieren.
Somit wären die frei erfundenen Beiträge einiger User hier
nichtig.
Hier der Wortlaut des Schreibens:
Hallo Herr xxx,
die ABE erlischt nicht, wenn Sie den Gurtwarnton deaktivieren lassen,
da dieser nicht Bestandteil der Fahrzeugprüfung ist. Volkswagen erzählt seinen Händlern zwar etwas anderes,
eine Nachfrage beim Kraftfahrtbundesamt und bei der Dekra belegen jedoch die Richtigkeit unsere Angaben.
Viele Grüße aus Stuttgart,
xxx
Auf Wunsch geb ich auch den Autor bzw. dessen Redaktion per PN weiter.
Hoffe, dass nun alles geklärt ist und nicht wieder
einer mit ''Haftstrafe'' droht.
Gruss
PS: Immer anschnallen, auch ohne Warnton !
Re: Peinlich/Armselig
Zitat:
Original geschrieben von ERIBE
@carsten1978
Hallo,
wenn ich gewußt hätte, dass Du Dich mit fremden Federn schmückst, hätte ich Dir die INFO von mir per PN
nicht weiter gegeben. Wirklich peinlich und armselig.
😰 Uiiiiiiiiiiiiiii, ein Dieb geistigen Eigentums unter uns ? 😰
Gruß
Afralu