"Bitte Gurt anlegen!"
Hallo!
Boah, wie mich dieses Geklingel annervt...... :-/
Als Fahrer, klar, schnallt man sich immer an (schwöre)....aber dieses Ding auf der Beifahrerseite....ist das normal?
Ist das bei Euch auch so???
Ich kann NICHTS auf den Beifahrersitz legen, ohne daß dieses Gebimmel losgeht.........Handtasche? ---Geht mal gar nicht....
Starthilfekabel? -----Nix da!
Nicht mal ein LEERER Eimer darf unangeschnallt Platz finden.
Ehrlich, das ich doch nicht normal.....wer soll denn da sitzen mit 300g???
Ich hab nu schon den Beifahrergurt dauerangeschnallt, weil mich das sonst rasend macht....! Keine Handtasche auf dem Beifahrersitz?-----da bin ich aufgeschmissen ;-)!
Also...ich das bei anderen Touris auch so schlimm?
Ist unser Bimmel-Ding vielleicht falsch eingestellt?
Kann das der Frdl anders einstellen oder gar (am allerallerbesten *g*) ganz abstellen?
Wir sind doch inzwischen alle mit der Anschnallpflicht großgeworden, warum müssen wir dann so gequält werden? ;-))
Danke für Eure hilfreichen Antworten!
lg!!
147 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von TTThorsten
Ich denke damit wär die Sache geklärt.
Da hast Du vollkommen recht, damit ist die Sache geklärt, denn Du hast genau den § genannt, der die Ursache für das Erlöschen der BE des Fahrzeugs ist.
Die Wahrscheinlichkeit, dass Du dich vergisst anzuschnallen ohne GW ist durchaus gegeben, also greift der §.
@ bernd30:
Bildersehenwill (von Leuten, die sich nicht angeschnallt haben 😁 )
Zitat:
Original geschrieben von ERIBE
Aha,
baue meine Rücksitze aus um meinen Rasenmäher zu transportieren.
Betriebserlaubnis erloschen - dumm gelaufenWer glaubt denn sowas?
Du scheinst es nicht zuverstehen:
Ist es vom Werk her vorgesehen, dass du die Sitze ausbauen kannst um die Ladefläche zuvergrößern, dann darfst du das ohne das irgendeine ABE oder EBE beeinträchtigt wird. Nur bist du dazu verpflichtet die Ladung ordnungsgemäß zusichern. Baust du den Fahrersitz, die Türen oder das Dach aus, sieht das schon anders aus, aber wer macht das schon 😉 ... der Touran als Anhänger *lol* ..
Zitat:
Original geschrieben von SemiconBCL
Du scheinst es nicht zuverstehen
Hab ich auch schon gemerkt, dass es für einige offensichtlich sehr schwer ist, eine zulässige Veränderung von einer unzulässigen zu unterscheiden 😁
Ich versuche mal das an ein paar Beispielen festzumachen:
Unzulässige Veränderung:
-Stossfänger abbauen
-Gurte/Airbags ausbauen
-Gurtwarner deaktiveren
-Kopfstützen demontieren
Zulässige Veränderung:
-Aschenbecher ausbauen
-Sitze (falls dafür vorgesehen) ausbauen
-Lichtschalter rosa lackieren 😁
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Zitat:
Original geschrieben von SemiconBCL
Wenn die Scheinwerferbirne defekt ist, bist du auch verpflichtet die zu ersetzen und musst dich ggf. sogar mit der neuen Lampe bei der Polizei melden, die dann auch schaut, ob die Lampe wirklich wieder geht. Das gleiche gilt dann auch für die Gurtdinger ... ich hab hier in einem anderen Thread neulich irgendwo gelesen, dass einige Polizisten sogar prüfen, ob die der Gurtwarner anspringt ... und wie die meisten hier shcon gesagt haben: Teile, die eine ABE benötigen und defekt sind müssen (!!!) repariert werden. Eine Veränderung des Teils bringt automatisch die ABE zum Erlöschen. Alles andere ist Blödsinn. Ob das mit dem Gurtwarner, dass er halt so ewig blöde piept, angenehm ist oder nicht, sei mal dahin gestellt. Oder reißt du einfach mal die Heckklappe ab, weil sie dir nicht gefällt?!
Wenn die Scheinwerferbirne defekt ist, werde ich das auch bemerken. Wenn der Gurtwarner nicht bimmelt, fällt das nicht gleich auf.
Na dann bin ich mal gespannt darauf, wenn die Polizei bei mir den Gurtwarner für die Beifahrerseite überprüfen möchte. Meiner hat den ab Werk nur auf der Fahrerseite. Also mal im Ernst. Die grünen Männchen können doch wohl kaum alle Änderungen (z.B. Gurtwarner ab xx/xx auch auf Beifahrerseite bei Modell xy) die im laufe der Zeit kommen mit der Erstzulassung abgleichen und dann kontrollieren.
Also mir scheint, hier wurde die Ernsthaftigkeit des Problems nicht verstanden.
Das Problem sind nicht die "grünen Männchen" oder eine evtl. Wiedervorführung, sondern das Problem ist, dass mit deaktiviertem GW die ABE und damit der Versicherungsschutz für das Fahrzeug verloren geht! Das ist das eigentliche Problem!
Wenn nach irgendeinem x-beliebigen Unfall ein Gutachter (am besten noch von einer gegnerischen Versicherung) das Auto in die Hände bekommt, kann er sehr leicht feststellen, ob der Gurtwarner deaktiviert wurde (im Falle des gezogenen Steckers springt es einem förmlich ins Auge) und hat damit einen willkommenen Grund, der Versicherung die Ablehnung der Haftung vorzuschlagen. Und dann hat man je nach schwere des Unfalls ein echtes Problem...
Alle die hier den Gurtwarner deaktivieren wollen, wollen doch nur ein paar kleinigkeiten auf dem Beifahrersitz transportieren. Darin sehe ich ein großes Risiko ... bei einer Vollbremsung rutsch u.U. das Zeug in den Fußraum uns ist kaputt. Oder bei einem Lenkmanöver fällte es in den Fußraum des Fahrers, und macht ein Bremsen unmöglich.
Deshalb würde ich den Gurtwarner auch als eine Art "den Beifahrersitz nicht beladen" - Warnung verstehen!
Und außerdem ... der Gurtwarner warnt euch auch wenn ein Beifahrer sich mal nicht angeschnallt hat. Soweit ich weiß ist der Fahrer dafür verantwortlich, und auch das interessiert die Versicherung im Falle eines Unfalls.
Also, seit froh, das ihr ihn habt.
Da fällt mir ein, evtl kann man ja nur das Piepen abstellen, aber die Anzeige in der MFA bzw Kombiinstrument lassen. Dann "nervt" nur noch die Anzeige, aber kein gepiepe ...
(wäre ein Mittelweg 🙂 )
Gruß,
Bigchipmunk
Ich habe den Eindruck das hier einige erlaubt -> nicht erlaubt mit ABE -> ABE erloschen gleichsetzten.
Wie schon von mir beschrieben erlischt die Betriebserlaubnis nur wenn durch die Veränderung eine Gefährdung anderer Verkehsteilnehmer zu erwarten ist und nicht evtl. möglich sein kann.
Selbst wenn man z.B. auf seinen Touran Reifen der Größe 225/40-18 fährt und nicht eintragen läßt erlischt die Betriebserlaubnis nicht weil ja keine unmittelbare Gefährdung zu erwarten ist.
Ich weise allerdings ausdrücklich darauf hin das es nicht erlaubt ist und zu einer Strafe führt wenn man kontrolliert wird aber die Betriebserlaubnis erlischt deswegen nicht.
Ich glaube das bringen einige durscheinander, die meinen alles was nicht erlaubt ist führt zum erlöschen der BE.
Gruß
Thorsten
ok.
Beispiel:
Der Stecker unter dem Fahrersitz für den GW ist abgerutsch!!!!
Was passiert bei einem Unfall und oder Kontrolle durch Mehlmützen????
Nicht eingetragen Felgen NARDO´s 225/45/17" und dazu auch noch SVB plus Flaps an den Kotflügel nicht montiert!!!!
Was passiert bei einem Unfall und oder Kontrolle durch Mehlmützen?????
Vielleicht versteht es ja dann jeder!
G.
@TTThorsten:
Da hast Du zunächst mal recht. Nicht jede unzulässige Veränderung führt automatisch zum Erlöschen der ABE.
Beim Gurtwarner ist die Sache aber deshalb eine andere, weil er eine sicherheitsrelevante Einrichtung ist. Denn dazu sagt die StVZO folgendes:
§ 19 Erteilung und Wirksamkeit der Betriebserlaubnis.
(...)
(2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die
1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
(...)
Da der Gurtwarner sicher stellt, dass man nicht "vergisst", sich anzuschnallen, ist bei der Deaktivierung zu erwarten, dass man es eben doch einmal vergisst, womit die Voraussetzung für Punkt 2. erfüllt ist.
Wer das immer noch nicht glaubt, kann sich das durch einen Anruf beim KBA gerne bestätigen lassen...
@ frhofer
ich hätte euch den Link schon längst eingestellt. Vor 3 - 4 Wochen habe ich diese noch irgendwo gesehen. Habe es aber sofort wieder vergessen, wenn meine Frau davon Windbekäm müsste ich die sofort bestellen znd außerdem steht Sie auf solche Bilder, aber ich schaue mich weiter um und stelle den Link dann rein. Habe gestern beim fahren mit der Hand mal ein wenig auf dem Beifahrersitz rumgedrückt, ist TOTAL empfindlich das Ding, aber auch sehr bereichs abhängig.
Ich glaub ich gebs auf.
Du schreibst, bei einer Deaktivierung ist zu erwarten das man sich nicht anschnallt.
Nicht mal das stimmt, oder fahren alle die keinen Gurtwarner haben ohne Gurt rum?
Es kann evtl. sein das man es eher vergißt aber zu erwarten ist es nicht.
Gruß
Thorsten
P.S: ich schreib jetzt nix mehr, hat halt jeder so seine eigenen Ansichten.
Ich für meinen Teil brauche kein gebimmel damit ich mich anschnalle oder nicht mit offenen Türen oder angezogener Handbremse durch die gegend fahre, ich schaff das auch so. 😁
Also ich muss TTThorsten irgendwie recht geben. Wenn ich den Gurtwarner deaktiviere und angeschnallt einen Unfall baue, dann kann die KFZ-Versicherung mir doch gar nichts. Denn wenn ich angeschnallt fahre, hat die Deaktivierung des Pieptones meiner Meinung nach keinen Einfluss auf die BE, da sich am Ergebnis sich nichts ändert: Ich fahre angeschnallt. Und die Frage ist doch wirklich, ob durch Deaktivieren des Pieptones eine Gefährdung der Verkehrsteilnehmer wirklich zu erwarten ist. Immerhin werden heutzutage auch noch viele Fahrzeuge gebaut, wo es nicht piept.
Gruß,
Carsten
Die alte Leier. Genauso war das mit meinem neuen Renault Grand Espace Initiale. Das Teil kommt serienmässig mit 18" Felgen samt Reifendruckmessung. Die Renault-Händler hat dazu dann auch die passenden Winterreifen für schlappe 1300€ auf Stahlfelge.
Der Händler wollte mir dann erzählen, daß der Versicherungsschutz / die BE erlischt, weil das Auto mit RDM ausgeliefert wurde und somit zwingend auf Reifen mit dem System verbaut werden müssen. In meinen Augen ein viel sensibleres System als ein Gurtwarner, daß sich im Fall einer Kontrolle auch nicht mit einem "versehentliche Abrutschen eines Steckers" erklären liese.
Wollte ich aber nicht einsehen, denn was ist z.B. wenn ein Reserverad montiert wird? Dann erschlischt ja bei allen Autos mit so einem System automatisch der Versicherungsschutz, da man wesentliche Teile der ABE anders auslegt hat und bewußt andere Teile montiert, die nicht ausdrücklich Teil der ABE sind.
Dazu habe ich dann direkt die Zentrale von Renault in Brühl angerufen und mir von der Rechtsabteilung schriftlich bestätigen lassen, dass diese Aussage totaler Humbug ist und die BE nicht erlischt. Gleiches gilt für die Aussage der Versicherung. Hier also selbst irgendwelche Paragraphen auszulegen bringt meiner Meinung nicht unbedingt eine Lösung.
Es wird also wohl auch zwischen sicherheitsunterstützenden Merkmalen (Gurtwarner, RDM) und sicherheitsrelevanten Systemen (Airbag etc.) unterscheiden. Und selbst dort darf man mit ausgefallenen Systemen (ABS, ESP) noch am Verkehr teilnehmen um den Wagen zur nächsten Werkstatt zu verbringen. Na ja, nur meine Meinung. Ich verkaufe sie nicht als letzte Wahrheit und jeder darf sich seine eigene Meinung bilden 😉.
Schöne Grüße,
Brokit
Zitat:
Original geschrieben von Brokit
und jeder darf sich seine eigene Meinung bilden 😉.
Klar kann sich jeder seine eigene Meinung dazu bilden. Im "Ernstfall" zählen aber nun mal Fakten und Paragraphen. Die betroffenen Paragraphen habe ich mehrfach genannt. w.boos hat die Stellungnahme des KBA auch schon mehrfach zum Besten gegeben. Also gibt es in der Tat nicht mehr viel zu diskutieren... ausser eben über "Meinungen" 😁