Sun Feb 28 11:21:12 CET 2010
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Earlian
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Kommentare (8)
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POI Blitzer Q5 Navi MMI 3G, Technische Änderungen
Was haltet ihr davon das Audi die POI/Geschwindigkeitsanzeige- Funktion verweigert?Weil es immer noch keine Lösung für die POI Situation gibt und Audi sich hinter der "rechtlichen Argumentation" versteckt. Problem1: Blitzer (Standgeräte), bzw. POI sind nicht einblendbar. Ein Feature, welches fast jedes 08/15-Mobil-Navi leistet und das zu einem Fünftel des Preises. Problem2: Dazu kommt, dass die aktuell geltende Geschwindigkeit nicht mehr angezeigt wird. Versteht mich nicht falsch: Das Audi-Navi ist ansonsten eine Wucht, da kommen die Mobilen nicht mit. Allein das 3D Terrain View, der Zoom u.v.m. sind einfach genial. Daher meine Frage: POI/Tempoanzeige im Audi Navi Plus? Gruß Earl Ps.: Ich will keine Diskussion über die puritanische Seite eines Einsatzes dieser Funktion entfachen, dafür gab es schon andere Threads. Jeder weiss, dass man immer die angegebene Geschwindigkeit einhalten muss, da es sonst zu einem Sicherheitsrisiko im Strassenverkehr kommen kann. Trotzdem, gibt es Situationen, bei denen eine zusätzliche technische Assistenz durchaus auch die Sicherheit erhöhen kann. Wenn ich diese Funktion im Auto hatte, war es bei mir immer so, dass ich die Geschwindigkeit peinlich genau kontrollierte und meine Fahrweise defensiver wurde! Diese positive Wirkung wird leider meist nicht bedacht. Hintergrund: Die Software gilt auch dann als betriebsbereit, wenn sie auf ein Navigationsgerät aufgespielt ist, aber nicht arbeitet. Grund: Die POI-Warner werden mit wenigen Klicks im Untermenü eingeschaltet. Die Folgen: Die CDs mit den POI-Warnern dürfen ebenso wie die elektronischen Radarwarner beschlagnahmt und zerstört werden. Unklar ist, ob auch die Navigationsgeräte zerstört werden dürfen. Blitzerwarnungen im Radio indes sind erlaubt. Laut Verwaltungsgericht Saarbrücken gelten die Durchsagen trotz Nennung einer konkreten Meßstelle wegen der vielen Hörer als Hinweis, daß jederzeit und überall Tempokontrollen möglich sind (Az. 6 F 6/04)." |
Mon Mar 29 09:26:44 CEST 2010 |
StefanLi
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Kommentare (23)
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Technische Änderungen
Was kann man ändern?
Was darf man ändern?
Wovon sollte man die Finger lassen?
In der nun hoffentlich von sash-deli und mir angezettelten Diskussion soll es bitte um rechtliche Grenzen und halbwegs gesicherte Erkenntnisse gehen, nicht um Sinnhaftigkeit und Geschmack!
Wie alles beganNachdem hier schon öfter darüber berichtet wurde, wie die Schlusslichter mit den Tagfahrleuchten zusammengeschaltet werden können, hatte sash-deli Zweifel an der Rechtmäßigkeit dieser Maßnahme. Tatsächlich hat auch der ADAC im Dokument „Alles zu Tagfahrleuchten und Taglichtpflicht“ behauptet:
Ich war aber gegenteiliger Meinung, denn unter §49a (5) StVZO steht:
Das würde lediglich bedeuten, dass Tagfahrleuchten eben nicht zwingend zusammen mit den Schlussleuchten einschaltbar sein müssen – aber sie dürften!
Sash-deli hat daraufhin kurzerhand eine Anfrage an die ADAC-Rechtsberatung gestartet (Wer so eine Behauptung aufstellt, soll es auch ausbügeln! 😁:
Die Antwort vom ADAC offenbarte dann eine Gesetzeslücke:
Ein eindeutiges Verbot, die Rücklichter zusammen mit den Tagfahrlichtern leuchten zu lassen, gibt es in Deutschland demnach also doch nicht!
Klarheit oder Fragezeichen - Ein Blogthema!
Dieses Ergebnis hat sash-deli und mich auf die Idee gebracht, daraus ein neues Thema zu machen. Dieser neue Blogartikel soll sich um alle Veränderungen am Q5 drehen und mit den vielen landläufigen „Halbwahrheiten“, Behauptungen und Rechtsunsicherheiten aufräumen, die hier im Forum häufig zu lesen sind:
Was ist erlaubt und was nicht?
Was sind die Vor- und Nachteile bei den Veränderungen?
Welche Probleme könnte es mit Zulassung und Versicherungsschutz geben?
Was ist der Anlass für eine Veränderung oder Umcodierung (Optik, Sicherheit etc.)?
Wie sind die Erfahrungen mit TÜV oder Polizei?
Wir möchten Rechtssicherheit
vorgaukelngeben oder auch darauf aufmerksam machen, falls etwas rechtlich nicht einwandfrei sein sollte. Er sollte einen informativen Charakter behalten und idealerweise als „Nachschlagewerk“ dienen. Deshalb soll es hier auch nicht darum gehen, ob etwas gut aussieht oder nicht oder ob es jemandem nicht passt, wenn sich jemand vielleicht nicht ganz gesetzeskonform verhalten sollte. Wir sind schließlich kein Moralaforum! 😛Hier sind Fakten gefragt (möglichst mit Quellenangaben oder Zitaten), weniger irgendwelche unbelegten Behauptungen.
Beispiele für mögliche weitere Themenbereiche, über die wir hier gerne erwarten:
- LED-Kennzeichenbeleuchtung
- Diebstahlwarnanlagen-Quittungston beim Verriegeln
- Abdimmen der Tagfahrleuchten beim Blinken
- Deaktivierung der Gurtwarnung
- Freischaltung der Videowiedergabe während der Fahrt (Video in Motion, VIM)
- Äußere Umbauten (z.B. an Fahrwerk, Karosserie oder Abgasanlage) oder Motortuning
- Verlust der Zulassung oder des Versicherungsschutzes – Wahrheit oder Mythos?
- Eintragung, ABE und Co.
- Regelungen in anderen Ländern
- Mögliche Bußgelder …und so weiter und so fort!
Gerne dürfen sich hier auch gelernte Juristen (Anonymität wird, wenn gewünscht sicher gestellt) beteiligen! 😉
Mit einem netten Gruß zum Wochenstart
Stefan
(und sash-deli)