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Unterbodenbeleuchtung...

Opel Corsa B
Themenstarteram 7. Juli 2004 um 18:19

Hallo,

ich such derzeit eine gute Unterbodenbeleuchtung (rot), da es aber ziemlich viele Angebote gibt, wollte ich mal bei euch um Meinungen dazu fragen?!

Habt ihr vielleicht schon Erfahrung sammeln können?!

Ich wäre für Tips usw.. sehr dankbar!

Grüße

 

M.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von _RGTech

Mal so gesehen - wenn die Tür offen ist, fährt das Auto ja nicht.

was trotzdem nichts daran ändert, dass sich das fz im geltunsgbereich der stvo befindet (die auch im ruhenden verkehr gillt!), die ganz klar vorschreibt das fz der stvzo entsprechen müssen.....

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Alleine durch den reinen Anbau erlischt bereits die ABE des Fahrzeugs.

STVO-§ dazu, der Link stammt zwar aus dem Motorradbereich, es gilt aber genau so auch für PKWs.

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von lebeau

Da liegst du falsch die unterbodenbeleuchtung ist erlaubt solange du sieh an die Türkontakte anschließt. Sprich wenn du die Tür auf machst leuchtet sie. Aber wer macht das schon.

da wiederum liegst du falsch....seit irgend nem datum (4/2003??) wurde das dahingehend geändert dass du die röhren GAR NICHT MERH drunter bauen darfst, egal wie sie verkabelt sind

am 7. Juli 2004 um 19:38

Also wurde demletzt noch (vor 2 monaten circa)angehalten mit UB. Der Bulle meinte als ich austieg das es ja wohl nicht angeht das ich mit UB fahre. Leider musst ich ihn dann erstmal das erzählen was mein TÜV mensch mir sagte. Die UB darf angeklemmt werden wenn folgendes beachtet wird "Sie darf nicht wärend der fahrt angehen es reicht nicht sie nur an den Türkontaktschalter zu klemmen sie muss auch eine art sperre bei laufendem Motor haben, Zum einsteigen bzw austeigen ist die Unterbodenbeluchtung dafür gedacht den Boden unter dem Fahrzeug zu erhellen sodass man nicht in sch** oder anderes beim Austeigen tritt" Naja danach war die welt in ordnung. So aber jetzt nochal zum thema würde mir an deiner stelle durchgehende UB holen da sie mir persönlich besser gefällt wie die LED dinger die blinken lauflich haben und so desweiteren würde ich drauf achten das sie für den aussenbereich sind und nicht beim ersten steinchen platzen reißen o.a Meine haben den Geist nach etwa 10 wochen aufgegeben liegt aber daran das ich sehr viel feld geheizt bin. MFg

am 7. Juli 2004 um 20:24

Dann macht es euch dran wenn ihr mein. Wurde schon viel drüber geschrieben und sie ist nicht legal ob vom Tüv eingetragen oder nicht. Wenn es ein Polizist genau nimmt legt er hat dein Auto still. Dann kannst dir denken was da für Kosten auf einen zukommen und Natürlich auch Punkte. Wenn du es sogar noch unter der Fahrt an hast dann haben sie dich riesig beim Arsch, bei ein Unfall kannst dir sogar passieren da ja deine Betriebserlaubnis erloschen ist das du alles selber zahlen kannst.

Wenn du Tüv für was bekommst ist das keine Garantie das es wirklich legal ist. TÜV haft nicht dafür da du das machst, ist halt mal so.

und was ist hiermit???

originalzitat 4.1 Jomkatalog:

"EntryStyxx

Blau leuchtende Neon-Einstiegsbeleuchtung mit E-Prüfzeichen }eintragungsfrei}, 12V, 60cm lang, wasserdicht, schlagfest, witterungsbeständig, werden mit Türkontaktschalter verbunden und dadurch durch Zentralverriegelung aktiviert, inkl. Kunstoffclips. Satz á 2 Stk."

So der original Text. Find ich jetzt leider nicht auf der Site www.jom.de könnt ja mal selber gucken oder auf Seite 156 im 4.1 Update katalog

schließlich e-prüfzeichen und hat halt die einschränkende bedingung --> türkontakt bla bla bla!!!!!

War auch persönlich bei Jom und die sagten mir, dass das erlaubt ist??? Was denn nun! Was ne schei* Grauzone...Mal wieder!!!!

"Beweis" :-D

 

HABS DOCH NOCH GEFUNDEN!!!!

http://jom.de/select.php3?...

also ich kenn das so dass es überhaupt net mehr erlaubt ist röhren unterm auto zu haben, egal ob auf Tk geklemmt oder net, denn du KÖNNTETS sie ja schliesslich sehr einfach und problemlos umklemmen bzw während der fahrt anmache (innenraumlichtschalter ... boah, wat n langes wort ;) )

und das mit dem e-zeichen sagt ja nur aus, dass die dinger von der sicherheit nach euro norm geprüft wurden und die lampen an sich so genutzt/verkauft werden dürfen, also einfach legal sind. die kannste dir zb übers bett hängen...wäre erlaubt. aber unterm auto isses afaik nicht gestattet. wer schön wenn jemand dazu mal den entsprechenden gesetzestext hätte, bin mir ziemlich sicher dass es da vor nicht allzulanger zeit ne änderung diesbezüglich gab, vorher war es nämlich über Tk erlaubt

ja also heißt das jetzt, das alles mit e-prüfzeichen immer erlaubt ist, oder was?

nein eben nicht! das heisst nur dass das teil selbst geprüft wurde. jedoch nicht der ort bzw. die art wie es verbaut wird. also wurde eine neonröhre geprüft, diese ist legal und NUR das sagt das e-zeichen aus, es ist aber nicht legal, eine solche neonröhre unterm auto zu verbauen.

kam das jetzt einigermassen verständlich an?

aber moment mal:

im Katalog steht noch dieser text über einem extra bild, welches das e-pürfzeichen zeigt, was nicht auf der site ist:

original SO geschrieben:

!ACHTUNG: Zulassung durch E-Prüfzeichen ausschließlich für den Gebrauch als Einstiegsbeleuchtung. Die Inbetriebnahme währedn der Fahrt ist NICHT gestattet!"

Dass das während der Fahrt nicht erlaubt is, is klar, aber als Einstiegsleiste definitiv laut dieses textes zugelassen!!!!!

Ich mein, andere wagen haben eine rote leuchte in der Tür als "Einstiegsbeleuchtung" oder sogar leuchten in der A-Säule!!!!

Zitat:

Original geschrieben von souls-war

und zu dem von jom .... wenns da steht! *gg*

Echt mal!

Vor allem kennzeichnet Jom Dinge, die nicht erlaubt sind mit folgenden Spruch:

"ACHTUNG! Die Inbetriebnahme der Artikel auf dieser Seute/Nummer .... ist nicht zulässig im Bereich der StVZO. Abgebildete und aufgeführte Artikel dienen nur für den Export oder für Showzwecken!"

Und gerade dieser Satz steht da NICHT!!!!!!!

nu aber...habs doch noch gefunden.....

AN ALLE ZWEIFLER: ES IST DEFINITIV NICHT LEGAL, ABER LEST SELBST!

Zitat:

Hinweis zur Unterboden- bzw. Unterflurbeleuchtung

In der StVZO (§ 49a Abs.1) ist festgelegt, dass an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern nur die vorgeschriebenen und zulässigen lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein dürfen.

Mit dem Thema der Unterbodenbeleuchtung haben sich Fachgremien beschäftigt und sich u.a. wie folgt geäußert:

* die Unterflurbeleuchtung verändert das Signalbild des Fahrzeugs

* die Unterflurbeleuchtung erzeugt unnötige Aufmerksamkeit und kann andere Verkehrsteilnehmer irritieren

* bei nasser Straße könnte es zu einer direkten Reflektion des Lichtes kommen, sodass durch den direkt reflektierenden Anteil andere Verkehrsteilnehmer mehr als unvermeidbar behindert oder belästigt werden können

* das von der Unterflurbeleuchtung erzeugte Licht hat eine unbestimmte und nicht definierte Signalwirkung und wirkt deshalb verwirrend

Begutachtungen im Rahmen von § 19 (2) StVZO bzw. Änderungsabnahmen nach § 19 (3) StVZO können demnach nicht positiv abgeschlossen werden; diese Aussage trifft auch für Fahrzeuge mit ausgeschalteter Zündung zu.

quelle

Oh man, da ist aber jemand ehrgeizig :-D

Wie gesagt: ich fahr wenn ich zeit hab zum Tüv und hatte sowieso vor, mir dass dann falls erlaubt schriftlich geben zu lassen!

Aber nochmal zum "Widerleg":

so ganz kann das ja nicht stimmen: denn dann würde Bentley, Rolls-Royce ja über Jahre hinweg illegale Beleuchtungseinrichtungen verbaut haben...denn die haben auch solch ähnliche Einstiegsbeleuchtungen. Zwar nicht blau, aber halt in anderen Farben.

Und das Hauptaugenmerk wird ja auf die Inbetriebnahme während der Fahrt genommen; das mit "ausgeschalteter Zündung" ist nur nebenbei erwähnt! Aber gut, nicht länger streiten, ich geh ma gucken!

@deep....

aus nem fremdforum:

 

Zitat:

ich frag mich nur wieso vw, mercedes, skoda, brabus und andere hersteller sollche beleuchtungen verbauen dürfen.

antwort darauf:

Zitat:

Weil sie gewisse Bedingungen wie Splitterverhalten,Blendwirkung usw durch Gutachten belegen können.Eine primitivlösung wie Leuchtstoffröhren undters Auto klemmen bringen die auch nicht durch.

jetzt dürfte alles geklärt sein....

 

und ja, ich bin in dieser beziehung ehrgeizig, weils mir tierisch auf die nüsse geht, dass hier ca. einmal pro woche nen thread zu UBB auftaucht, und die hälfte der leute dann meint es sei legal, ich mir aber 99,9% sicher war dass ich diesen oben geposteten text schonmal gelesen hatte.

und da da steht, dass es auch für abgeschaltete zündung zutrifft, sind eigentlich sämtliche mögliche betriebszustende gesetzlich ausgeschlossen.

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