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Zweimassenschwungrad defekt-Gewährleistung?

VW Golf 5 (1K1/2/3)
Themenstarteram 31. Oktober 2016 um 16:56

Hallo,

ich hoffe ich bin mit meinem Anliegen hier richtig und ihr könnt mir weiter helfen.

Ich habe vor gerade einmal einen Monat einen gebrauchten Golf 5 Variant bei einem Händler ( eigentlich freier Nissanhändler ) für 6000 Euro gekauft. Das Auto hatte zu dem zeitpunkt um die 180000km runter.

Er bekam neu TÜV, soweit alles okay.

Nun haben wir letzten Freitag in einer VW-Werkstatt bei uns um die Ecke die Bremsflüssigkeit erneuern lassen, da dieses laut Serviceheft dran gewesen ist. Soweit so gut.

Am Samstag darauf sind wir mit dem Auto über die Autobahn, auf dem Rückweg fiel uns ein sehr unschönes Geräusch auf, es knatterte und ratterte was das Zeug hält.

Also sind wir heute nochmal zurück zur Werkstatt, denn man hört ja ab und an mal, das soetwas nach Entlüftung der Kupplung passieren könne. Der nette Herr entlüftete also erneut, stellte aber eben beschriebenes Geräusch beim rausfahren aus der Werkstatt ebenfalls fest. Er fuhr also nochmal eine Runde um den Block und kam mit der Erkenntniss zurück, das wir das Auto unter keinen Umständen weiter bewegen sollten, denn soetwas hätte er in dieser Art noch nicht gehört und selbst ein bisschen Angst bekommen.

Das Ergebnis nach erneuter Untersuchung, sehr wahrscheinlich ist das Zweimassenschwungrad defekt und so wie sich das Auto anhört, können wir froh sein, wenn nichts weiter defekt ist ( also durch das defekte Teil keine weiteren Teile in Mitleidenschaft gezogen worden sind ).

Kostenpunkt, knapp 2000 Euro, je nachdem welche Teile verbaut sind und ggf. mehr, sollte noch mehr gemacht werden müssen.

Wir selbst sind mit dem Auto noch nicht viel gefahren, maximal 400km und besitzen es, wie gesagt, auch erst seid einem Monat.

Wie schaut es nun aus? Muss der Händler dafür aufkommen? Zählt das Ding zu den typischen Verschleissteilen und wenn ja, muss ich für dieses aufkommen, selbst wenn ich das Auto erst so kurz besitze? Ich hoffe sehr ihr könnt mir helfen, denn morgen steht der Erstkontakt mit dem Händler an und ich würde ihm gerne von vornherein den Wind aus den Segeln nehmen, insofern er dafür gerade stehen muss ( ich bin echt ein Laie in Sachen Autos und will ihn sich nicht rausreden lassen ).

Ich dank euch!

LG

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Matador 8 schrieb am 2. November 2016 um 12:35:21 Uhr:

 

Wenn man ein Fahrzeug (auch ein gebrauchtes) kauft, darf man grundsätzlich davon ausgehen, dass es fahrtechnisch sicher ist. Und zwar unabhängig von Alter und KM-Leistung. Darum ist beispielsweise ein Verkauf mit bekannten Mängeln verboten. Abgefahrene Bremsklötze, verminderte Bremswirkung wegen alter Bremsflüssigkeit oder Luft im System oder glasierten Bremsbelägen auch wenn diese als Verschleißteile gelten.

Man darf beim Kauf bei einem Händler davon ausgehen, dass das Fahrzeug beim Verlassen des Hofes verkehrssicher ist, korrekt. Dieser langzeitig wünschenswerte Zustand kann sich jedoch, auch durch natürlichen Verschleiss innerhalb der Gewährleistungsfrist, ändern.

Erschöpfend gehen viele Gerichtsurteile darauf ein, dass jegliche Teile eines Fahrzeuges Verschleiß unterliegen und demnach "Verschleißteile" sind, wenn auch nicht im umgangssprachlichen Gebrauch (dort sind ja i.d.R. Teile wie Bremsen etc. gemeint, welche in regelmäßigem Turnus erneuert werden müssen).

Ein Verkauf mit bekannten Mängeln ist selbstverständlich nicht verboten.

"Verboten" ist vielmehr, bekannte Mängel nicht anzugeben. Das war aber schon immer so...

...

Nicht auf diesen Thread bezogen, aber auf viele andere hier:

Ich persönlich verstehe immer die Erwartungshaltung dahinter nicht, sich mit ganz kleinem Geld die große Welt kaufen zu wollen. Und dann zu jaulen, wenn die Gewährleistung bei bereits "stark genutzten Fahrzeugen" nicht zu greifen scheint.

Vollkaskomentalität wird durch die Gewährleistung nicht unterstützt und das ist für mich in Ordnung.

Ansonsten dürften viele Kleingeldinhaber mit Bus und Bahn fahren, während die älteren Fahrzeuge Richtung Afrika abdampfen.

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Mußt mal bei Ebay nachforschen. z.B. diese hier von Sachs, da ist alles dabei. Gibt noch Hersteller wie LUK, Valeo, die evtl noch günstiger sind

Kupplungssatz-golf-5

Zitat:

@cki77 schrieb am 1. November 2016 um 20:11:23 Uhr:

und selbst wenn, kann es ja wohl auch objektiv gesehen nicht sein,

dass du für viel Geld einen Wagen kaufst, und nach ein paar Wochen nach dem Kauf dumm in die

Röhre guckst......dafür kauft man beim Fachhändler und kann jetzt reklamieren.

Ein Gebrauchtwagen (zum Bruchteil des Neupreises) ist ein Gebrauchtwagen, ist ein Gebrauchtwagen...

Man KANN immer reklamieren - sobald der Verkäufer sich auf Verschleiß beruft, wird's aufwändig und langwierig.

Bei der Händlergewährleistung sollte das Auto ohne nenneswerte Rep. 1 Jahr laufen !! Daher machen die auch gern die Bremsen neu und eine Inspektoin. Diese Gewährleistung wurde doch genau deswegen erfunden, das der Kunde 1 Jahr ruhe, sicherheit hat. Und der Mangel war doch möglicherweise schon vorher, ein Leie wird das nicht erkennen können.

Zitat:

@Bitboy schrieb am 2. November 2016 um 09:21:36 Uhr:

Bei der Händlergewährleistung sollte das Auto ohne nenneswerte Rep. 1 Jahr laufen !! Daher machen die auch gern die Bremsen neu und eine Inspektoin. Diese Gewährleistung wurde doch genau deswegen erfunden, das der Kunde 1 Jahr ruhe, sicherheit hat. Und der Mangel war doch möglicherweise schon vorher, ein Leie wird das nicht erkennen können.

Das ist Wunschdenken aus den bloßen Gesetzesbuchstaben.

Urteile und Kommentare aus dem Gewährleistungsrecht haben schon immer gezeigt, dass diese nicht als "Reparatur-Vollkasko" zu verstehen ist und sehen Gebrauchtfahrzeuge (zurecht) immer in Relation zu Alter, Laufleistung, oft Nebenfaktoren wie Kaufpreis, sogar Anzahl der Vorbesitzer.

Ein Fahrzeug mit 45.000km, für 15.000 EUR, welches 3 Jahre alt ist, "darf" in vielen Teilen weniger verschlissen sein, als eines für 5.000 EUR mit 200.000 km. Einleuchtend.

Wenn's anders wäre, würde auch kein Händler mehr das Risiko eingehen, mit Autos über grob gesagt 100.000km/5 Jahre zu handeln, so war das nämlich in der ersten Zeit nach der Schuldrechtsreform, als die Gesetzeslage viele verunsicherte.

Nix für ungut: Lest doch einfach mal Urteilssammlungen, anstatt hier Gefühle zu äußern...

 

Es gibt auch sicher einen Unterschied ob nach 10 Tagen oder nach 300 Tagen ein Fehler auftritt. Auch bei Gebrauchtwagen Garantie sind die km mitentscheidend. Bei schon vorhandenem Mangel könnte der Käufer ja auch auf Wandlung bestehen. Macht den Verkäufer kulanter. Klar Recht haben und Recht bekommen, und Urteile wo der beste Freund des Richters ein Autohaus hat?? Eine Vertragsrechtschutz hat auch nicht jeder. Ist immer Verhandlungssache, Vertragshändler oder Schotterplatz machen hier sicher einen großen Unterschied. (im Kundenauftrag) !?!?

Wenn man ein Fahrzeug (auch ein gebrauchtes) kauft, darf man grundsätzlich davon ausgehen, dass es fahrtechnisch sicher ist. Und zwar unabhängig von Alter und KM-Leistung. Darum ist beispielsweise ein Verkauf mit bekannten Mängeln verboten. Abgefahrene Bremsklötze, verminderte Bremswirkung wegen alter Bremsflüssigkeit oder Luft im System oder glasierten Bremsbelägen auch wenn diese als Verschleißteile gelten.

Ein Kupplungsproblem, dass schon bei Übergabe des Fahrzeugs bestand, kann somit sehr wohl noch unter Gewährleistung fallen. Wenn es dann die Kupplungsscheibe ist, dann leider nicht. Aber die anderen Bestandteile der Kupplung müssen nicht grundsätzlich Verschleißteile sein.

Das Problem bei Gerichtsurteilen der ersten Instanz ist, dass sehr viele davon leider nicht (Kosten- und Prozeßrisiko, etc.) in weitere Instanzen gehen. Erst dann erhält man ein klares Bild wie sich die tatsächliche Judikatur darstellt. Man sieht es ja zum Beispiel an den derzeit laufenden Verfahren in Sachen VW-Abgasskandal bezüglich Fahrzeugrücknahmen. Es gibt hier sehr starke Unterschiede ob man gewinnt oder verliert. Erst in höheren Instanzen trennt sich dann die Spreu vom Weizen. Viele Konsumenten scheuen leider die Kosten, welche eine Rechtsdurchsetzung erfordern können. Diesbezüglich wird es jetzt sicher spannend, zumal es ja ein Rechtsgutachten gibt, in dem sogar die Gültigkeit der Betriebserlaubnis dieser Fahrzeuge in Abrede gestellt wird.

Zitat:

@Matador 8 schrieb am 2. November 2016 um 12:35:21 Uhr:

 

Wenn man ein Fahrzeug (auch ein gebrauchtes) kauft, darf man grundsätzlich davon ausgehen, dass es fahrtechnisch sicher ist. Und zwar unabhängig von Alter und KM-Leistung. Darum ist beispielsweise ein Verkauf mit bekannten Mängeln verboten. Abgefahrene Bremsklötze, verminderte Bremswirkung wegen alter Bremsflüssigkeit oder Luft im System oder glasierten Bremsbelägen auch wenn diese als Verschleißteile gelten.

Man darf beim Kauf bei einem Händler davon ausgehen, dass das Fahrzeug beim Verlassen des Hofes verkehrssicher ist, korrekt. Dieser langzeitig wünschenswerte Zustand kann sich jedoch, auch durch natürlichen Verschleiss innerhalb der Gewährleistungsfrist, ändern.

Erschöpfend gehen viele Gerichtsurteile darauf ein, dass jegliche Teile eines Fahrzeuges Verschleiß unterliegen und demnach "Verschleißteile" sind, wenn auch nicht im umgangssprachlichen Gebrauch (dort sind ja i.d.R. Teile wie Bremsen etc. gemeint, welche in regelmäßigem Turnus erneuert werden müssen).

Ein Verkauf mit bekannten Mängeln ist selbstverständlich nicht verboten.

"Verboten" ist vielmehr, bekannte Mängel nicht anzugeben. Das war aber schon immer so...

...

Nicht auf diesen Thread bezogen, aber auf viele andere hier:

Ich persönlich verstehe immer die Erwartungshaltung dahinter nicht, sich mit ganz kleinem Geld die große Welt kaufen zu wollen. Und dann zu jaulen, wenn die Gewährleistung bei bereits "stark genutzten Fahrzeugen" nicht zu greifen scheint.

Vollkaskomentalität wird durch die Gewährleistung nicht unterstützt und das ist für mich in Ordnung.

Ansonsten dürften viele Kleingeldinhaber mit Bus und Bahn fahren, während die älteren Fahrzeuge Richtung Afrika abdampfen.

Dem ist ja schon so, mit Afrika. Geh mal für einen Fahranfänger ein günstiges Auto suchen.

Ist hier im Ruhrgebiert mittlerweile jetzt wieder kein Problem, die "freien" Händlerhöfe sind voll mit günstigen Autos, auch schicke Ersthand-Teile dabe welche die Vertragshändler schon aufgrund des Alters nicht möchten.

Natürlich nicht für 500 Euro jetzt...

Danke für den Hinweis, gesucht würden 2-3Tsd 2 Jahre TÜV mit der Möglichkeit das das nochmal geht.

Themenstarteram 3. November 2016 um 19:19

Gute Neuigkeiten von meinem Händler, er repariert mir das Auto anstandslos :) es gab keine Diskussionen oder sonstiges. Mein einziges Problem besteht eigentlich nur im Transport des Autos. Es muss von Berlin nach Brandenburg, motorisiert bewegt werden darf es ja nicht ( bzw soll es nicht ), somit muss ich einen Abschleppdienst beauftragen. Zum Glück muss ich die Kosten aber nicht komplett selbst tragen, 200 Euro übernimmt meine Versicherung ( da Schutzbrief vorhanden, hätte nicht gedacht, das der mal was bringt ).

Wenn also jemand einen guten und nicht zu sehr teuren Abschleppdienst in Berlin kennt, bitte an mich wenden.

Ich werde auf jeden Fall weiter berichten. Im Übrigen hätte ich mich auf eine Klage eingelassen, hätte es sein müssen, denn ich denke sehr wohl, das meine Chancen ziemlich gut gestanden hätten, da der Hädnler nun wirklich nicht beweisen kann, das das Teil, oder was auch immer da kaputt sein möge, nicht schon zum Zeitpunkt des Kaufes kaputt gewesen ist. 400km in vier Wochen sind ein absoluter Witz und so sehr kann man in diesem Zeitraum kein Teil verschleißen.

Also ein Händler, den man weiter empfehlen kann:). Vlt gibt es für ihn auch so eine Versicherung, die sollche Schäden, die mal auftreten, übernehmen.

Dann alles gute mit Deinem Golf.

th

Zitat:

@Shira12687 schrieb am 3. November 2016 um 20:19:52 Uhr:

Gute Neuigkeiten von meinem Händler, er repariert mir das Auto anstandslos :) es gab keine Diskussionen oder sonstiges. Mein einziges Problem besteht eigentlich nur im Transport des Autos. Es muss von Berlin nach Brandenburg, motorisiert bewegt werden darf es ja nicht ( bzw soll es nicht ), somit muss ich einen Abschleppdienst beauftragen. Zum Glück muss ich die Kosten aber nicht komplett selbst tragen, 200 Euro übernimmt meine Versicherung ( da Schutzbrief vorhanden, hätte nicht gedacht, das der mal was bringt ).

Wenn also jemand einen guten und nicht zu sehr teuren Abschleppdienst in Berlin kennt, bitte an mich wenden.

Ich werde auf jeden Fall weiter berichten. Im Übrigen hätte ich mich auf eine Klage eingelassen, hätte es sein müssen, denn ich denke sehr wohl, das meine Chancen ziemlich gut gestanden hätten, da der Hädnler nun wirklich nicht beweisen kann, das das Teil, oder was auch immer da kaputt sein möge, nicht schon zum Zeitpunkt des Kaufes kaputt gewesen ist. 400km in vier Wochen sind ein absoluter Witz und so sehr kann man in diesem Zeitraum kein Teil verschleißen.

Du hast absolut Recht. Schön dass das so reibungslos klappt.

Schöne Grüße

Themenstarteram 12. November 2016 um 8:50

Hallo,

mein Mann ist gerade unterwegs, das Auto wieder abholen :). Dank unseres Schutzbriefes bei der Versicherung haben die tatsächlich den größten Teil der Transportkosten übernommen.

Und es war nicht das ZMS, sondern "nur" die Kupplung und die Schwungscheibe. Auf jeden Fall sind wir sehr froh, das der Händler so kulant reagiert hat :)

Allerdings bleibt mir noch die Frage ob oben genannte Teile defekt tatsächlich so üble Geräusche machen, selbst im Stand und nur mit laufendem Motor? Etwas Misstrauen bleibt leider..

Ich könnt übrigens wetten, das VW das ZMS trotzdem ausgetauscht und als Ursache angegeben hätte..und die Kupplung nur so "nebenbei" ausgetauscht hätte, weil das Auto ja grad offen ist.

LG

Die Schwungscheibe ist in diesem Fall das ZMS :)

Und bei 180tsd km ist es wirklich sinnvoll (sofern die nicht bei 150tsd schon platt war) die Kupplung gleich mitzumachen, denn es ist die gleiche Arbeit.

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