Zweifelhafte Tankstellen-Erfahrung
Servus,
wie schätzt ihr das folgende Erlebnis ein?
Ich war heute an einer Tankstelle und wollte ganz normal tanken. Zapfhahn hochgenommen, Zapfsäulenanzeige stand auf 0,00€, Zapfhahn in den Tank gesteckt. Dann wollte ich den Tankvorgang starten. Nichts passierte. Dann habe ich den Zapfhahn herausgenommen, nochmals eingesteckt, passierte wieder nichts. Kein Benzin floss. Zapfhahn wieder an die Säule gehängt. Zapfsäule zeigte plötzlich 14,22€ an. Dann habe ich erneut versucht zu tanken. Beim Entnehmen des Zapfhahnes sprang die Anzeige wieder auf 0,00€, wieder kam kein Benzin. Beim Zurückhängen sprang die Anzeige wieder auf 14,22€.
Dann bin ich an die Kasse und habe höflich gefragt, ob die Zapfsäule defekt sei, weil ich den Tankvorgang nicht starten könne. Das Einzige, was mir die Kassiererin sagte war, dass ich 14,22€ zu zahlen hätte. Ich habe versucht, ihr nett zu erklären, dass ich noch kein Benzin im Tank habe. Das hat sie nicht verstanden. Nach langer Diskussion setzte sie die Säule zurück, ich konnte tanken und habe den dann entstandenen Betrag gezahlt.
Allerdings ging nach dem Bezahlen die Diskussion erneut los. Vor vollem
Tank-Shop erklärte mir die nette Dame, dass ich Benzin geklaut habe und betrügerische Absichten verfolgen würde. Sie notierte sich dann mein Kennzeichen und sagte, sie werde das prüfen und ggf. Anzeige erstatten. HALLO???? Geht's noch?
Der mehrmals von mir angeforderte Chef war übrigens nicht zu sprechen. Der wird aber am Montag einen Anruf erhalten!
Beste Antwort im Thema
Bei einer Abgabeleistung von ca. 35 Liter pro Minute bei PKW Zapfsäulen halte ich die Aussage "11-12 Liter in 3 Sekunden" für ein Gerücht :-)
187 Antworten
Zitat:
@Jupp78 schrieb am 24. Januar 2017 um 10:14:14 Uhr:
Na dann nenne doch mal eine Verfahrensweise, die natürlich auch hinreichende Sicherheit für den Tankstellenpächter bietet?
Hinterlegen einer Liste mit Stammkunden (die Anzahl in der genannten Größenordnung dürfte überschaubar sein) und definieren einer Verfahrensweise für diese Stammkunden. Für die anderen dann eben eine Verfahrensweise, bei der die Gefahr gegeben ist den Kunden dauerhaft zu verprellen.
Wie schon in anderen Beiträgen bemerkt worden ist: bei einer Spedition mit Deutschem Sitz, bei der auch die Personalien des Fahrers problemlos notiert werden können und deren Fahrzeuge zudem regelmäßig zum Tanken kommen dürfte das nachträgliche Begleichen der Rechnung gar kein Problem sein.
Zitat:
Ansonsten sehe ich es als fahrlässig seitens der Spedition an, hier auf nur eine Karte zu setzen. Denn du sagst selbst, früher oder später wird das mal schief gehen.
???
Also sollte jeder LKW mindestens 2 Tankkarten mitführen, weil ja eine defekt sein könnte? Oh je... Dann ist mein Arbeitgeber auch fahrlässig, hat er mir doch auch nur 1 Tankkarte zur Verfügung gestellt. Naja, als Backup noch die Firmen-Kreditkarte. Mir ist es übrigens in meinen mittlerweile 8 Jahren im Außendienst noch keinmal passiert, dass die Tankkarte versagt hätte. Ein einziges mal der Kartenleser, da hat die Kassiererin einfach eine Kopie der Tankkarte und meines Personalausweises gemacht und der Käs war gegessen - was dann übrigens eine weitere mögliche Verfahrensweise wäre.
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 24. Januar 2017 um 14:57:36 Uhr:
Hinterlegen einer Liste mit Stammkunden (die Anzahl in der genannten Größenordnung dürfte überschaubar sein) und definieren einer Verfahrensweise für diese Stammkunden.
...
Wie schon in anderen Beiträgen bemerkt worden ist: bei einer Spedition mit Deutschem Sitz, bei der auch die Personalien des Fahrers problemlos notiert werden können und deren Fahrzeuge zudem regelmäßig zum Tanken kommen dürfte das nachträgliche Begleichen der Rechnung gar kein Problem sein.
Naja, so eine Datenbank halte ich für nicht praktikabel. Zumal es genau die Lücke ist, die dann irgendwer vielleicht mal ausnutzt.
Ansonsten klar, Identitätsfeststellung ist die einzige Variante. Ob mit oder ohne Polizei ist eine Ermessensfrage.
Und du sagst es doch selber, dass du das Backup in der Tasche hast, die Firmenkreditkarte. Reicht doch.
So, heute endlich das Ende der ursprünglichen Geschichte:
Der Chef der Tankstelle hat sich bei mir gemeldet und in aller Form entschuldigt. Ein sehr angenehmes Gespräch. Es hat sich herausgestellt, dass jemand vor mir ohne zu zahlen davongeeilt ist. Erleichterung! 🙂
Wäre vielleicht schlau vorher die Karte einzulesen. Wenn das EC Gerät spinnt, ist das dann halt so.
Erlebe ich hier auch immer. Dummerweise ist es die billigste Tankstelle im Umkreis.
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...wer als Tankstelle nicht in der Lage ist Beträge in der entsprechenden Höhe -1000,- €... also 4 stellige Beträge eben- zu händeln, weil er sich kein brauchbares Personal leisten kann, der sollte halt seine LKW-Zapfsäulen dicht machen.
Was mich an der ganzen Geschichte am meisten stört... so lange alles glatt läuft nimmt man den Umsatz wie selbstverständlich mit, gibts aber mal ein Problem- egal aus welchen Gründen- dann schiebt man den schwarzen Peter rüber zum Kunden.
Käme ich als Kunde heute nochmal in so eine Situation, würde ich mit der Bitte den Betrag in Rechnung zu stellen ne Visitenkarte mit den Daten auf den Tresen legen. Danach würde ich unverzüglich noch in der Tankstelle bei der Polizei anrufen -möglichst nicht auf der 110 um die Notrufnummer nicht zu blockieren-, die bisherige Situation schildern und den Polizisten -dessen Namen ich mir selbstverständlich notieren würde- bitten mal eben meine Personalien bzw. die Firmenadresse zu notieren...
Polizisten sind da sehr hilfsbereit, hab da schon öfter mal angerufen um entsprechende (Verkehrs-)Situationen für den worst case einfach gemeldet zu haben um ggf. einer Anzeige zuvor zu kommen - wer weiß schon was sich so mancher Chaot da draußen so zusammenspinnt.
Anschließend würde ich einfach weiterfahren... und wie @Erwachsener schon schrieb handelt es sich bei der Spritrechnung um eine Forderung aus einem Kaufvertrag... ergo befinden wir uns im Zivilrecht und der Tankstellenbetreiber kann den Betrag ggf. wie jeder andere Gläubiger auch durch eine Zivilklage vor einem ordentlichen Gericht einklagen.
Für irgendwelche "Wild-West-Methoden" gibts nach dem Hinterlassen der Personalien, Kontakdaten, etc. keinerlei Rechtfertigungsgründe... daher würde ich, sollte mich jemand am Verlassen der Tankstelle hindern sofort Strafanzeige mindestens wegen Nötigung (§ 240 StGB) erstatten.
Ja, das wäre ein an der Stelle denkbarer Straftatvorwurf. Je nach Verlauf der Handlung auch § 239 Freiheitsberaubung. Bei öffentlicher Beschuldigung der Zechprellerei (hier sind wir beim Fall des TE) sicherlich auch § 187 Verleumdung.
Das aber lediglich als private Vermutung. Wie gesagt, ich bin nur Küchenjurist.
Nur zum Verständnis: dem Tankstellenpächter wird heutzutage alles vom Konzern vorgegeben. Das ist ganz überwiegend Lohnsklaverei im Gewand von "Selbständigkeit".
...niemand hat den Gutsten gedrängt, genötigt, oder was auch immer so einen Vertrag einzugehen.
Ein kleiner LKW-Fahrer fährt auch nicht zum Spaß an der Freude rum... der hat neben Lieferterminen sogar Zeiten einzuhalten, die der Gesetzgeber vorgibt - nennt sich Lenkzeitverordnung.
Der kann sichs nicht leisten ewig rumzumachen nur weil ein Tanstellenbetreiber offensichtlich nicht in der Lage ist sein Geschäftsgebaren den gegebenen rechtlichen Rahmenbedingunen anzupassen bzw. weil er meint seine Tankstelle mit geschäftsunfähigem Personal betreiben zu müssen.
Das wäre das Gleiche, wenn der Spediteur den Hilfsarbeiter aus der Werkstatt ohne LKW-Führerschein... also jemanden ohne bzw. mit nur mangelhaften Kenntnissen was das Führen eines LKWs anbelangt losschicken würde... da hätte bestimmt jeder Verständnis für jede überfahrene "rote Ampel"... kann der arme dumme auf Niedrigslohnniveau beschäftigte Kerl ja nicht wissen.
Da hast Du Recht. Ich wollte nur anmerken, dass da im Grunde zwei Dinge aufeinanderprasseln, die aus ganz unterschiedlichen Gründen total Mist sind.
Zitat:
@Erwachsener schrieb am 24. Januar 2017 um 20:32:44 Uhr:
Wie gesagt, ich bin nur Küchenjurist.
Merkt man mehr als deutlich.
Zitat:
@gast356 schrieb am 24. Januar 2017 um 19:51:41 Uhr:
...wer als Tankstelle nicht in der Lage ist Beträge in der entsprechenden Höhe -1000,- €... also 4 stellige Beträge eben- zu händeln, weil er sich kein brauchbares Personal leisten kann, der sollte halt seine LKW-Zapfsäulen dicht machen.Was mich an der ganzen Geschichte am meisten stört... so lange alles glatt läuft nimmt man den Umsatz wie selbstverständlich mit, gibts aber mal ein Problem- egal aus welchen Gründen- dann schiebt man den schwarzen Peter rüber zum Kunden.
Würde mich auch stören, ist aber eben so. So lange das Geld reinkommt, ist alles gut. Wenn mal einmal was quer läuft kennt man keine Verwandten.
Zitat:
Käme ich als Kunde heute nochmal in so eine Situation, würde ich mit der Bitte den Betrag in Rechnung zu stellen ne Visitenkarte mit den Daten auf den Tresen legen.
Wobei das Hinterlassen einer Visitenkarte nun mal gar nicht ausreicht. Da kann jeder Name draufstehen und ist kein Nachweis deiner Identität. So was kann man sich überall basteln.
Zitat:
Danach würde ich unverzüglich noch in der Tankstelle bei der Polizei anrufen -möglichst nicht auf der 110 um die Notrufnummer nicht zu blockieren-, die bisherige Situation schildern und den Polizisten -dessen Namen ich mir selbstverständlich notieren würde- bitten mal eben meine Personalien bzw. die Firmenadresse zu notieren...
Polizisten sind da sehr hilfsbereit, hab da schon öfter mal angerufen um entsprechende (Verkehrs-)Situationen für den worst case einfach gemeldet zu haben um ggf. einer Anzeige zuvor zu kommen - wer weiß schon was sich so mancher Chaot da draußen so zusammenspinnt.
Und das glaubst du wirklich, dass, wenn du bei der Polizei anrufst, irgendwelche Aktennotizen auf Grund deiner telefonischen Angaben gemacht werden? Eventuell schickt man dir jemanden, um bei der Feststellung der Personalien zu helfen. Wie du ja richtig feststellt, handelt es sich um Zivilrecht.
Zitat:
Anschließend würde ich einfach weiterfahren... und wie @Erwachsener schon schrieb handelt es sich bei der Spritrechnung um eine Forderung aus einem Kaufvertrag... ergo befinden wir uns im Zivilrecht und der Tankstellenbetreiber kann den Betrag ggf. wie jeder andere Gläubiger auch durch eine Zivilklage vor einem ordentlichen Gericht einklagen.
Wobei wir jetzt wieder bei dem Thema Visitenkarte wären. Was soll der Betreiber mit so einer Karte anfangen, auf der irgendein Name steht.
Zitat:
Für irgendwelche "Wild-West-Methoden" gibts nach dem Hinterlassen der Personalien, Kontakdaten, etc. keinerlei Rechtfertigungsgründe... daher würde ich, sollte mich jemand am Verlassen der Tankstelle hindern sofort Strafanzeige mindestens wegen Nötigung (§ 240 StGB) erstatten.
Es gibt einen Rechtfertigungsgrund, dich am Fahren zu hindern. Und zwar der, dass du dich nicht oder unzureichend ausgewiesen hast.
Tausche Visitenkarte gegen einen offiziellen Ausweis und alles ist gut.
Zitat:
Es gibt einen Rechtfertigungsgrund, dich am Fahren zu hindern. Und zwar der, dass du dich nicht oder unzureichend ausgewiesen hast.
Jein. Bei Nichtidentifizierung sollte der Fall klar, das wäre ein sehr starkes Indiz für eine Betrugsabsicht und könnte eine Jedermann-Festnahme des Tatverdächtigen zwecks Feststellung seiner Identität rechtfertigen.
Anders liegt es bei "unzureichend". Die einfache Frage ist: Was heißt "unzureichend"? Wer legt fest, was "zureichend" ist? Was ist, wenn ich als Kunde meine Brieftasche komplett zu Hause vergessen habe, also auch keinerlei Ausweis bei mir trage?
Nötigung, Freiheitsberaubung, vielleicht sogar noch mit Körperverletzung, sind Straftaten, ich hoffe, hier sind wir uns einig. Die möglicherweise verletzten Rechtsgüter des so behandelten Kunden haben einen hohen Stellenwert. Selbstverständlich entsteht hier eine Aufrechnung gegen ein anderes Rechtsgut, nämlich das Interesse des Tankstellenbetreibers, nicht durch Tankbetrug geschädigt zu werden. Wer aber einfach nur - entgegen der zivilrechtlichen Vereinbarung - die Tankrechnung nicht sofort bezahlt, ist genau das eben noch nicht, ein Tankbetrüger. Er ist zunächst lediglich mit einer Zahlung im Verzug = Zivilforderung.
Wenn ich als betroffener Kunde mich ordnungsgemäß an der Kasse melde, für meine Vergesslichkeit um Entschuldigung bitte, meine Kontaktdaten, auch handschriftlich auf einem Stück Papier, hinterlasse und die unverzügliche Bezahlung zusichere, sollte das als Indiz für meine Ehrlichkeit ausreichen und auch vor jedem Gericht Bestand haben - nach meiner Anzeige gegen den Kassierer, der es dummerweise für eine gute Idee hielt, mich am Wegfahren hindern zu wollen.
Die Kassenkraft wird sich dann - im Zweifel - in einem Irrtum befunden haben und es würde eine Einstellung wegen Geringfügkeit folgen müssen. Die herbeigerufene Polizei würde u.a. die Kassenkraft als Beschuldigte ansehen müssen. Also besser gar nicht tanken. 😉
Zitat:
@Erwachsener schrieb am 25. Januar 2017 um 17:51:15 Uhr:
Nötigung, Freiheitsberaubung, vielleicht sogar noch mit Körperverletzung, sind Straftaten, ich hoffe, hier sind wir uns einig.
Natürlich, Betrug bzw. Diebstahl natürlich aber auch.
Dabei denke ich schon, dass im Fall dessen, dass man sich nicht ausweisen kann, es durchaus zumutbar ist, dass eine Identitätsfeststellung durch die Polizei erfolgt.
Im Fall von Schwarzfahren (=60€) wird das z.B. auch als zumutbar angesehen. Denn nein, einfach nur die Daten aufschreiben ist sicher kein ausreichendes Indiz für die Ehrlichkeit (Betonung liegt auf ausreichend).
Dass ich nicht tanke, wenn ich vorher merke, dass das Portemonnaie in der andere Jacke ist, darfst du als gegeben voraussetzen.
Geringfügigkeit? Werde ich unberechtigt bedroht oder am Verlassen eines Ortes gehindert, habe ich das Recht, mich dagegen handfest zur Wehr zu setzen. Das Recht muss dem Unrecht nicht weichen. Nota bene: Ich selber würde mich da wohl zurückhalten, bin nicht der Typ für Kloppereien. Aber es sollte mal so als Hinweis nicht fehlen. Ergänzt um den Hinweis, dass das allerdings auch gewaltig nach hinten losgehen kann, wenn man keine Zeugen hat und die Tankstelle die Videoaufzeichnung "versehentlich" löscht und meinen Adresszettel vernichtet und das Personal obendrauf Stein und Bein schwört, ich sei sofort und als erster gewalttätig geworden.