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Meinungen/Erfahrungen bzgl. Arbeitsrecht: Fahrtkostenerstattung bei Minijob

Themenstarteram 14. Februar 2012 um 2:41

Hallo zusammen.

Anbei würden mich eure Meinungen und Erfahrung zu folgendem Thema interessieren, da wir ja im Forum ein buntgemischtes "Publikum" an Arbeitnehmern- und Gebern haben. Mir fehlen aufgrund mangelnder Erfahrung bzgl. Anstellungsverhältnissen ein wenig die Erfahrungen hierzu.

Es geht hierbei in erste Linie nicht um die Frage, ob der Sachverhalt rechts ist, sondern wie ihr erfahrungsgemäß/von der eigenen Einstellung her mit sowas vielleicht schon umgegangen seid.

Zur Zeit übe ich neben meiner Selbsständigkeit als kleinen Bonus noch einen 400-Euro Job aus. Der AG ist am Ort, beim Bewerbungsgespräch hieß es, es wird nur in diesem Werk gearbeitet, von Ausseneinsätzen war nie die Rede.

Nun gibt es seit gut zwei Monaten in der Umgebung (jeweils ca. 15 km entfernt vom Hauptwerk) Aussenwerke, zu denen nun nach Bedarf mit dem Privat-PKW angefahren werden muss (z.B. ab Mittags bis Nachmittags, zuvor musste jedoch erst einmal an´s Hauptwerk angefahren werden).

Es gab bisher offiziel die Möglichkeit, Reisekosten dafür in Rechnung zu stellen, diese Möglichkeit wird nun vermutlich Mitte der Woche bei einem "Gespräch" abgeschafft. Der Betrieb hat die Lösung/Idee, dass man jeweils eine Viertelstunde früher einstempeln könne und dann ja durch die Arbeitszeit quasi für die Privatfahrt entlohnt wird...

Natürlich kann man sagen: "Jupp, mach ich mit." oder "Nee, seh ich nicht ein, bei einem 400 Euro Job noch Privat-PKW zusätzlich abzunutzen, obwohl es ein Betriebssammeltaxi gäbe, welches nicht eingesetzt wird."

Was sind hierzu eure Meinungen bzw. wie wurde bei euch im Betrieb mit sowas umgegangen?

Vielen Dank und Gruß

Manu

Beste Antwort im Thema

Durch die Regelung mit der Mogelpackung Arbeitszeit erreicht es der AG , dass es bei einem eventuellen Crash nicht mehr eine Dienstfahrt ist und er aus der Haftung ist.

 

Üblich sind km-Geld Erstattungen im Bereich von 0,35 € pro km. Oftmals gibt es einen Zuschlag wenn Kollegen mitgenommen werden. Damit ist es dann auch eine offiziell vom AG angeordnete Fahrt bei der er in der Haftung ist bei eventuellen Schäden, auch wenn sie schuldhaft von dir - ausser grob fahrlässig - angerichtet wurden.

 

Alle anderen Lösungen sind nicht fair dem AN gegenüber

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am 14. Februar 2012 um 4:59

Meine Meinung zu diesem Betrieb schreib ich mal nicht.

Wenn du 15 min frueher Stempelst, muesste man deinen Stundenlohn wissen um zu sagen ob das Lohnt. Andersrum bist ja dann auch 15 min eher da, also musst ja frueher kommen. Ich persønlich wuerde es nicht machen. Entweder er zahlt mir die km oder ich fahr nicht.

gruss

Mein ehem. Arbeitgeber hat betriebsbedingte Fahrten mit 35 Ct. p-km vergütet. Sind bei 15 km also 5,25€.

Wenn sich jetzt noch vier weitere Kollegen mit Dir einen Wagen teilen, so daß nur einer die Kosten von 10,50€ trägt, lohnt es sich, wenn ihr mehr als 8,40€ Stundenlohn habt.

Allerdings müsst ihr dann auch wieder zum Werk zurückfahren, da gehen dann die 15 Minuten drauf.

Zitat:

Original geschrieben von mattalf

Ich persønlich wuerde es nicht machen. Entweder er zahlt mir die km oder ich fahr nicht.

Das sehe ich genauso. Wenn ein Betrieb bei einem derartig gering entlohnten Arbeitsverhältnis auch noch mit dem Erbsenzählen beginnt, ist das für mich als Arbeitnehmer ein Zeichen mangelnder Seriösität bzw. finanzieller Leistungfähigkeit.

am 14. Februar 2012 um 9:30

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Wenn ein Betrieb bei einem derartig gering entlohnten Arbeitsverhältnis auch noch mit dem Erbsenzählen beginnt, ist das für mich als Arbeitnehmer ein Zeichen mangelnder Seriösität bzw. finanzieller Leistungfähigkeit.

Äh hab ich was überlesen?

Bisher wurde doch zum Stundenlohn des TE noch garnichts gesagt.

MfG Zille

Stimmt.

Ich habe hier als Basis die Info 400-€-Job genommen, die der TE genannt hat, d.h., wir reden hier über einen maximalen Monatslohn von 400 (!) €, unabhängig von der zu leistenden Stundenzahl. Wenn der Betrieb dann noch mit Erbsenzählerei anfängt, kann ich den nicht mehr ernst nehmen.

Zitat:

... zu denen nun nach Bedarf mit dem Privat-PKW ...

Die Aussage ist etwas dürftig und schwammig. Wie oft ist "nach Bedarf" und wird die Viertelstunde nur dann gewährt? Würde die Viertelstunde "Dienstfahrt" die Kosten decken?

Ansonsten ist Fahrtkostenerstattung sehr oft Verhandlungssache. Der eine bekommt sie, weil er danach fragt, andere vergessen zu fragen ...

In "meinem Zweitbetrieb" (Stadtzentrum) gibt es ein reduziertes Firmenticket für den öPNV.

Als Leistungsprämie wahlweise Parkplatzzuschuss, Tankgutschein, oder Gutschein für die Kantine.

am 14. Februar 2012 um 11:12

Also ich würde es vermutlich nicht machen.

Fahrt zur Arbeit ist okay. Aber von einem Werk zum anderen, da soll sich der AG mal drum kümmern.

Was anderes wäre es, wenn es hier über einen überschaubaren Zeitraum geht und es nur ein sehr kurzfristiger Zustand ist. Dann kann man das durchaus mal machen.

Mfg Zille

Durch die Regelung mit der Mogelpackung Arbeitszeit erreicht es der AG , dass es bei einem eventuellen Crash nicht mehr eine Dienstfahrt ist und er aus der Haftung ist.

 

Üblich sind km-Geld Erstattungen im Bereich von 0,35 € pro km. Oftmals gibt es einen Zuschlag wenn Kollegen mitgenommen werden. Damit ist es dann auch eine offiziell vom AG angeordnete Fahrt bei der er in der Haftung ist bei eventuellen Schäden, auch wenn sie schuldhaft von dir - ausser grob fahrlässig - angerichtet wurden.

 

Alle anderen Lösungen sind nicht fair dem AN gegenüber

Zitat:

Original geschrieben von Blacky11111

Durch die Regelung mit der Mogelpackung Arbeitszeit erreicht es der AG , dass es bei einem eventuellen Crash nicht mehr eine Dienstfahrt ist und er aus der Haftung ist.

Stimmt, daran hatte ich jetzt überhaupt noch nicht gedacht. Noch ein Grund mehr, sich hier als Arbeitnehmer eine solche Lösung nicht auf's Auge drücken zu lassen.

Themenstarteram 14. Februar 2012 um 12:24

Vielen Dank für die rege Anteilnahme. :-)

Gut zu hören, dass ich mit meiner eigentlichen Meinung zu dem Thema nicht ganz alleine dastehe oder sogar überzogen hohe Ansprüche habe.

Der Stundenlohn beträgt acht Euro. Die Regelung mit der "viertelstunde früher kommen" ist für mich persönlich Augenwischerei, da mir nachwievor die Abnutzung sowie die Gefahr eines Unfalles etc. nicht erstattet wird.

Ich gehe davon aus, dass es beim morgigen "Gespräch" darum geht, der Belegschaft mitzuteilen, dass sich die Werksstrukturen nun geändert haben und man es eben so sehen soll/muss, dass man nun zur eigentlichen Arbeitsstelle eben nichtmehr zum Hauptwerk, sondern eben weiter zur Aussenstelle fahren muss. Macht man es mit - ok. Möchte man sich nich damit abfinden, wird einem vermutlich nahegelegt, zu gehen.

@ han_omag: es würde vermutlich 2-3x wöchentlich vorkommen, dass zur Aussenstelle gefahren werden muss. Bis vor Kurzem war es noch "legitim" und "erlaubt", dass eine Reisekostenabrechnung abgegeben werden konnte. Nun hat es sich vermutlich gehäuft (wobei die Mitarbeiter nur geltendes Recht in der Firme genutzt haben) und die Geschäftsleitung möchte Kosten einsparen.

Das sind allerdings zwei paar Schuhe. Dein Arbeitgeber ist durchaus dazu berechtigt, deinen regelmäßigen Arbeitsplatz aufgrund einer Umstrukturierung in eine Nebenstelle zu verlegen. Wenn dem so ist, muss dir dein zusätzlicher Anfahrtsweg auch nicht vergütet werden (die Leute, die dann zufällig näher dran wohnen als vorher, müssen ja auch keine Strafe zahlen, weil sie nun weniger pendeln)...

Wechselst du allerdings während deiner Arbeitszeit die Standorte, weil dein Chef dich dazu beauftragt, so steht das auf einem ganz anderen Blatt. Dann fällt in der Tat in deine Dienstzeit...

Nachtrag:

Und üblicherweise kriegst du dann sowohl Arbeitszeit- als auch Kilometergeld bezahlt...

Wenn das in Zukunft bei euch nicht mehr so ist, muss man sich halt entscheiden, obs einem die Kündigung wert ist... oder ob man damit lebt...

Zitat:

Original geschrieben von jamakasi

...es würde vermutlich 2-3x wöchentlich vorkommen, dass zur Aussenstelle gefahren werden muss. Bis vor Kurzem war es noch "legitim" und "erlaubt", dass eine Reisekostenabrechnung abgegeben werden konnte. Nun hat es sich vermutlich gehäuft (wobei die Mitarbeiter nur geltendes Recht in der Firme genutzt haben) und die Geschäftsleitung möchte Kosten einsparen.

Was sagt denn euer Betriebsrat zu diesem Ansinnen der Geschäftsleitung?

Themenstarteram 14. Februar 2012 um 13:26

Betriebsrat? Gute Frage! :-) Gibt´s überhaupt einen...*grübel*

Bzgl. Hinfahrt zu Nebenstellen: Es muss zuerst immer das Hauptlager angefahren werden und erst dann gibt´s die jeweilige Anweisung, ob in ein Nebenlager gefahren werden muss.

am 14. Februar 2012 um 16:33

Zitat:

Original geschrieben von Blacky11111

Durch die Regelung mit der Mogelpackung Arbeitszeit erreicht es der AG , dass es bei einem eventuellen Crash nicht mehr eine Dienstfahrt ist und er aus der Haftung ist.

Ganz so einfach kann sich der Arbeitgeber meiner Meinung nach nicht aus der Haftung entziehen.

Ist im Arbeitsvertrag geregelt, daß der Arbeitnehmer mit seinem Privat-Kfz während der Arbeitszeit Dienstfahrten unternehmen muß, dann haftet auch der Arbeitgeber wenn es zu einem Unfall kommt.

Probleme könnte es nur dann geben, wenn sich der Unfall nicht auf dem direkten Weg vom Startpunkt zum Zielpunkt ereignen würde.

Diese Problematik kann man ganz einfach umgehen.

Das Zeiterfassungsgerät wird so programmiert, daß man "Dienstlich gehen" einbucht und dann aussticht und bei der Rückkehr sticht und dann "Dienstlich kommen" einbucht.

So zeigt der Arbeitnehmer an, daß er dienstlich unterwegs war und der Arbeitgeber kann die Fehlzeiten kontrollieren.

So wird das zumindest bei uns gehandhabt. Auch bei den Kollegen, die ein Dienstfahrzeug gestellt bekommen.

Wer meint diese Regelung positiv für sich auszulegen bzw. generell beim Bedienen der Stechuhr zu betrügen spielt mit seinem Job.

Denn das ist ein fristloser Kündigungsgrund.

Bleibt dann nur noch das Problem mit der Kostenerstattung.

Und das ist wie bereits geschrieben, Verhandlungssache.

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