Zweifelhafte Tankstellen-Erfahrung

Servus,
wie schätzt ihr das folgende Erlebnis ein?
Ich war heute an einer Tankstelle und wollte ganz normal tanken. Zapfhahn hochgenommen, Zapfsäulenanzeige stand auf 0,00€, Zapfhahn in den Tank gesteckt. Dann wollte ich den Tankvorgang starten. Nichts passierte. Dann habe ich den Zapfhahn herausgenommen, nochmals eingesteckt, passierte wieder nichts. Kein Benzin floss. Zapfhahn wieder an die Säule gehängt. Zapfsäule zeigte plötzlich 14,22€ an. Dann habe ich erneut versucht zu tanken. Beim Entnehmen des Zapfhahnes sprang die Anzeige wieder auf 0,00€, wieder kam kein Benzin. Beim Zurückhängen sprang die Anzeige wieder auf 14,22€.
Dann bin ich an die Kasse und habe höflich gefragt, ob die Zapfsäule defekt sei, weil ich den Tankvorgang nicht starten könne. Das Einzige, was mir die Kassiererin sagte war, dass ich 14,22€ zu zahlen hätte. Ich habe versucht, ihr nett zu erklären, dass ich noch kein Benzin im Tank habe. Das hat sie nicht verstanden. Nach langer Diskussion setzte sie die Säule zurück, ich konnte tanken und habe den dann entstandenen Betrag gezahlt.
Allerdings ging nach dem Bezahlen die Diskussion erneut los. Vor vollem
Tank-Shop erklärte mir die nette Dame, dass ich Benzin geklaut habe und betrügerische Absichten verfolgen würde. Sie notierte sich dann mein Kennzeichen und sagte, sie werde das prüfen und ggf. Anzeige erstatten. HALLO???? Geht's noch?
Der mehrmals von mir angeforderte Chef war übrigens nicht zu sprechen. Der wird aber am Montag einen Anruf erhalten!

Beste Antwort im Thema

Bei einer Abgabeleistung von ca. 35 Liter pro Minute bei PKW Zapfsäulen halte ich die Aussage "11-12 Liter in 3 Sekunden" für ein Gerücht :-)

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Ist schon klar. Soweit wird jeder Erwachsene 🙂 sozialisiert sein. Für mein Empfinden ist die (etwaige) Tat der Kassiererin eben im Rahmen des menschlich Entschuldbaren; der Verfolgung nicht wert. Dabei habe ich allerdings vor Augen, dass es nicht zu körperlichen Handlungen unterhalb von Sympathiebekundungen kommt.

Zitat:

@Erwachsener schrieb am 25. Januar 2017 um 18:18:26 Uhr:


Dass ich nicht tanke, wenn ich vorher merke, dass das Portemonnaie in der andere Jacke ist, darfst du als gegeben voraussetzen.

Geringfügigkeit? Werde ich unberechtigt bedroht oder am Verlassen eines Ortes gehindert, habe ich das Recht, mich dagegen handfest zur Wehr zu setzen.

Und woher soll das wer wissen, der dich nicht kennt? Löse dich davon, dass es etwas persönliches ist.

Am Ende macht festhalten doch auch nur einen Sinn, wenn man das mittels Polizei lösen will. Wenn du dich gegen die "Drohung" (die keine ist), "ich hole die Polizei" entsprechend wehrst, dann wird die Luft für dich sehr schnell, sehr dünn.

Wobei ich dich wegen so etwas auch nicht festhalten würde, ich würde dir die Staatsanwaltschaft auf den Hals hetzen, denn nicht auf die Polizei zu warten, in einer solchen Situation, ist ein klares Indiz dafür, einen Diebstahl zu begehen. Denn jeder, dem so etwas aus Versehen passiert, der wird an sich nichts dagegen haben, seine Personalien eindeutig abklären zu lassen.

Zitat:

@Erwachsener schrieb am 25. Januar 2017 um 17:51:15 Uhr:



Wenn ich als betroffener Kunde mich ordnungsgemäß an der Kasse melde, für meine Vergesslichkeit um Entschuldigung bitte, meine Kontaktdaten, auch handschriftlich auf einem Stück Papier, hinterlasse und die unverzügliche Bezahlung zusichere, sollte das als Indiz für meine Ehrlichkeit ausreichen und auch vor jedem Gericht Bestand haben - nach meiner Anzeige gegen den Kassierer, der es dummerweise für eine gute Idee hielt, mich am Wegfahren hindern zu wollen.

Auch wenn du es als Kunde ehrlich meinst wird sich keiner mit einem Zettel zufrieden geben, auf dem du deine Personalien hinterlassen hast. Da wird man auf das Erscheinen der Polizei bestehen und das zu recht. Man kann den Menschen nur vor den Kopf gucken.
Und es wird, so wie schon gesagt würde vor Gericht mit Sicherheit zu einer Einstellung kommen, wenn du dich anschließend gegen das Festhalten wehrst. Falls es überhaupt zu einem Verfahren kommt und die StA nicht vorher schon die Hand drauf hält.
Aber wie gesagt. Ein Zettel muss, genau wie eine Visitenkarte nicht akzeptiert werden.

@AS60 ...Du machst den Fehler, dass Du jeden unter Generalverdacht stellst und damit die Unschuldsvermutung, den Grundsatz schlechthin in der Juristerei außer acht läßt.

Und nochmals, ich hinterlasse keine falschen Daten / verteile keine falschen Visitenkarten und sehe daher keinerlei Grund, dass der / die Kassierer(in) irgendwelche Ausweispapiere von mir zu sehen bekommt.
Die angegeben / hinterlassenen Daten reichen aus um eine Rechnung zu stellen oder nach belieben den Betrag auch vor einem Gericht auf dem Zivilweg einzuklagen - aus, Ende, Amen.

Was da irgendwer gerne hätte oder nicht akzeptiert interessiert mich nicht... das Leben ist kein Wunschkonzert... weder rechtlich noch sonst irgendwie gibts die Veranlassung irgendwelche Ausweise zu zücken und damit gibts die auch nicht zu sehen.

Danach gehe/fahre ich... und werde ich daran gehindert, wird derjenige der mich hindert mit den entsprechenden Abwehrreaktionen gegen diesen rechtswidrigen Angriff rechnen müssen und sich ggf. vor einem Richter rechtfertigen müssen.

Den Anruf bei der Polizei würde ich nur tätigen um mich abzusichern und um irgendwelchen dummen, hirnrissigen & sinnlosen Anzeigen durch das Tankstellenpersonal von vorneherein den Wind aus den Segeln zu nehmen.
Außerdem habe ich ggf. einen Polzisten als Zeugen, der bezeugen kann dass ich angerufen habe und er sich meine Daten notiert hat... damit ist der Tankstellenpächter vor einem etwaigen Gericht der Dumme, sollte er irgendwelche hanebüchenden Anzeigen gegen mich lostreten.

Und ja, zumindest bei uns hier in der Gegend haben die Polizisten soviel auf dem Kasten, dass die mal eben ein paar Adressdaten auf ihren Notizblock kritzeln um sich die Arbeit durch sinnlose "ABM-Anzeigen" zu erleichtern oder gleich komplett zu ersparen... und wenn nichts mehr nachkommt wird die Notiz später einfach im Rundordner entsorgt.

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Zitat:

@gast356 schrieb am 25. Januar 2017 um 19:34:45 Uhr:



Und nochmals, ich hinterlasse keine falschen Daten / verteile keine falschen Visitenkarten und sehe daher keinerlei Grund, dass der / die Kassierer(in) irgendwelche Ausweispapiere von mir zu sehen bekommt.
Die angegeben / hinterlassenen Daten reichen aus um eine Rechnung zu stellen oder nach belieben den Betrag auch vor einem Gericht auf dem Zivilweg einzuklagen - aus, Ende, Amen.

Du hast aber auch gar kein Einfühlungsvermögen, wie es der anderen Seite geht, oder nicht?

Stell dir vor, du verkaufst ein Auto für 1000€.
Ihr seid euch einig, aber der Interessent stellt fest, ups, Geldbeutel vergessen.
Er sagt dir, kein Ding, ich schreib dir meine Daten auf, ich überweise dann. Ausweis hätte ich sogar, aber ich sehe keinen Grund den vorzuzeigen.
Aber du gibst dem dann Schlüssel und Papiere oder wie?

Wenn du jetzt sagst, würde ich nicht tun, dann hast du begriffen, wie die andere Seite klar kommen muss.

Zitat:

@gast356 schrieb am 25. Januar 2017 um 19:34:45 Uhr:


@AS60 ...Du machst den Fehler, dass Du jeden unter Generalverdacht stellst und damit die Unschuldsvermutung, den Grundsatz schlechthin in der Juristerei außer acht läßt.

Und nochmals, ich hinterlasse keine falschen Daten / verteile keine falschen Visitenkarten und sehe daher keinerlei Grund, dass der / die Kassierer(in) irgendwelche Ausweispapiere von mir zu sehen bekommt.
Die angegeben / hinterlassenen Daten reichen aus um eine Rechnung zu stellen oder nach belieben den Betrag auch vor einem Gericht auf dem Zivilweg einzuklagen - aus, Ende, Amen.

Ruhig Blut. Ich unterstell dir doch gar nichts. Trotzdem bleibt es dabei. Eine Visitenkarte reicht nicht. Dass du eine ehrliche Haut bist, wissen Leute die dich kennen, aber nicht irgendein Kassierer. Und dementsprechend wird er auch reagieren. Ob du jetzt Ende und Amen sagst oder nicht.

Und die ganze Sache hat mit deiner beschriebenen Unschuldsvermutung nichts zu tun. Hier stehen noch nicht mal die Personalien fest. Unschuldig ist jeder so lange bis seine Schuld bewiesen ist. Da weiß ich aber von wem ich spreche. Du weißt glaube ich nicht wirklich wovon du sprichst.

Wenn mir einer Geld schuldet, will ich gesichert erfahren, wer das ist und nicht auf einem selbstgeschriebenen Zettel lesen.

Zitat:

Danach gehe/fahre ich... und werde ich daran gehindert, wird derjenige der mich hindert mit den entsprechenden Abwehrreaktionen gegen diesen rechtswidrigen Angriff rechnen müssen und sich ggf. vor einem Richter rechtfertigen müssen.

Und das wird dann so enden wie ich beschrieben habe.

Zitat:

Den Anruf bei der Polizei würde ich nur tätigen um mich abzusichern und um irgendwelchen dummen, hirnrissigen & sinnlosen Anzeigen durch das Tankstellenpersonal von vorneherein den Wind aus den Segeln zu nehmen.
Außerdem habe ich ggf. einen Polzisten als Zeugen, der bezeugen kann dass ich angerufen habe und er sich meine Daten notiert hat... damit ist der Tankstellenpächter vor einem etwaigen Gericht der Dumme, sollte er irgendwelche hahnebüchenden Anzeigen gegen mich lostreten.

Du fantasierst. Kein Polizist kann bezeugen wer du bist, wenn er mit dir telefoniert. So nach dem Motto: Hallo, hier ist Herr xy. "Sie kennen mich zwar nicht, aber schreiben sie mal auf, dass ich das bin, damit sie das hinterher vor Gericht bezeugen können. Und dann können sie auch gleich sagen, dass ich niemanden betrügen will, weil das ja jeder wissen muss. Steht ja auf meiner Stirn." Das ist mit Verlaub gesagt völliger Blödsinn und ich hab jetzt mit Absicht übertreiben.

Vielmehr wird er dir sagen dass du vor Ort bleiben soll, bis die Streife deine Personalien einwandfrei festgestellt hat. Die bekommt dann der Kassierer und dann ist der Schutz privater Rechte gesichert. Das war´s.

Zitat:

Und ja, zumindest bei uns hier in der Gegend haben die Polizisten soviel auf dem Kasten, dass die mal eben ein paar Adressdaten auf ihren Notizblock kritzeln um sich die Arbeit durch sinnlose "ABM-Anzeigen" zu erleichtern oder gleich komplett zu ersparen... und wenn nichts mehr nachkommt wird die Notiz später einfach im Rundordner entsorgt.

Was sind ABM-Anzeigen?
Zum Rest sage ich nichts, da Quatsch.

Du musst mal einsehen, dass man dir nicht auf Anhieb alles glauben muss, auch wenn es wirklich der Wahrheit entspricht. Was nicht einwandfrei feststeht kann falsch oder gelogen sein. Und so lange diese Möglichkeit besteht, und die besteht bei einer Visitenkarte oder einem Zettel, hast du gefälligst da zu bleiben und deine Personalien vernünftig feststellen zu lassen, wenn der Berechtigte darauf besteht. Was ist auch dabei auf die Polizei zu warten, du bist doch eine ehrlihe Haut und hast nichts zu verbergen.

@Jupp78 ...nö, der bekommt von mir keine Papiere und auch keine Schlüssel... derjenige wird nach Hause fahren müssen -ohne mein Auto- und die 1000,- EUR holen müssen, danach gucke ich mir seinen Ausweis an & kopier mir das Ding, er unterschreibt danach einen schriftlichen Kaufvertrag und legt die Kohlen auf den Tisch damit ich Schlüssel und Papiere danaben legen kann.

Da staunt jetzt so mancher könnte ich mir denken ... bzgl. der Tankstelle... ganz einfach falsches Geschäftsmodell.

Wenn ich meinem Vertragspartner irgendwelche Bedingungen diktieren will wie z.B. den Ausweis zu sehen oder irgendwelche Zahlungsmodalitäten, dann muß ich meinen Geschäftsablauf entsprechen gestalten... z.B. indem der Tankkunde sich an der Kasse ausweist, irgendwelches Pfand / Geldbeträge in welcher Form auch immer hinterlegt bevor die Zapfsäule freigeschaltet wird.
Könnte man ja machen... ist ja in so manch anderem Land sogar so üblich.

Aber hinterher mit irgendwelchen widerrechtlichen "Wild-West-Methoden" ... als da wäre z.B. Nötigung ... nö das geht nicht gut.

@AS60... das ist mir eigentlich relativ egal was da irgendwer glaubt oder nicht glaubt... die Daten wurden hinterlassen damit abgerechnet werden kann... was der Tankstellenpächter damit macht ist mir eigentlich relativ Wuppe.

Und der Polizist braucht keinerlei Personalien bestätigen... den Namen von ihm hab ich um ihn laden zu können und der bräuchte ggf. vor einem Gericht nur erscheinen, sagen, dass da einer angerufen hat irgendwas von einer Tankstelle gefaselt und folgende Daten hinterlassen hat, die er ggf. an einen aufgeregten Tankstellenpächter rausgeben soll... bestenfalls legt er einfach den seinen Schmierzettel vor... das wars.
Daraus und aus der Tatache, dass die Daten richtig sind, was vor einem Gericht zweifelsfrei bewiesen werden kann kommt jeder Richter zum Schluß, dass kein "Tankbetrug, oder was auch immer" vorliegt.
"...na Herr Tankstellenpächter warum bemühen Sie die überlastete Justiz, schreiben Sie doch einfach eine Rechnung damit der Herr... bezahlen klann." so oder so ähnlich würde wahrscheinlich ein Richter auf eine Klage antworten.

Zitat:

@gast356 schrieb am 25. Januar 2017 um 19:58:55 Uhr:


@Jupp78 ...nö, der bekommt von mir keine Papiere und auch keine Schlüssel... derjenige wird nach Hause fahren müssen -ohne mein Auto- und die 1000,- EUR holen müssen, danach gucke ich mir seinen Ausweis an & kopier mir das Ding, er unterschreibt danach einen schriftlichen Kaufvertrag und legt die Kohlen auf den Tisch damit ich Schlüssel und Papiere danaben legen kann.

Warum Ausweis Da sollte doch eine Visitenkarte reichen.

Komisch.Wenn´s um die eigene Kohle geht......................😕

Zitat:

@gast356 schrieb am 25. Januar 2017 um 19:58:55 Uhr:


Wenn ich meinem Vertragspartner irgendwelche Bedingungen diktieren will wie z.B. den Ausweis zu sehen oder irgendwelche Zahlungsmodalitäten, dann muß ich meinen Geschäftsablauf entsprechen gestalten... z.B. indem der Tankkunde sich an der Kasse ausweist, irgendwelches Pfand / Geldbeträge in welcher Form auch immer hinterlegt bevor die Zapfsäule freigeschaltet wird.
Könnte man ja machen... ist ja in so manch anderem Land sogar so üblich.

Sorry, aber die Argumentation, "wer sein Eigentum nicht ausreichend schützt, der ist selber Schuld, wenn er bestohlen wird" ist eine vollkommen falsche Rechtsauffassung deinerseits.
Wenn du dir etwas nimmst, dann gehst du entsprechende Verpflichtungen ein. In dem Fall die Verpflichtung es auch zu bezahlen. Kommst du der Verpflichtung nicht nach, dann bist du in der Bringschuld und niemand anders. Du darfst auch vorher zahlen, tust du es nicht, dann musst du hinterher zahlen. Und wenn deine Karte nicht tut, ist das in erster Linie dein Problem!

@Jupp78
Er meint dass jeder wissen muss dass er ehrlich ist und dementsprechend mit den normalen Abläufen, nämlich das vernünftige und zweifelsfreie Ausweisen, nichts am Hut hat.
Das gilt natürlich nicht für andere. Die sollten schon den Ausweis parat haben.
Komische Einstellung find ich. Aber was solls.

Zitat:

@Jupp78 schrieb am 25. Januar 2017 um 20:11:18 Uhr:


..., ist das in erster Linie dein Problem!

Deshalb kriegt er einen Zettel mit der Adresse drauf, wo er die Rechnung hinschicken kann... nicht mehr und nicht weniger.

Und entweder die Rechnung wird per Überweisung beglichen oder wenn ich in den nächsten Tagen wieder vorbeikomme bekommt er gegen eine Quittung oder quittierte Rechnung sein Geld... und wenn er meint irgendwie benachteiligt zu sein, dann kann er, wie jeder andere Gläubiger auch vor Gericht ziehen und das Ganze auf dem Zivilweg einklagen.

...und wenn er Pech hat... hat die Spedition zwischenzeitlich Insolvenz angemeldet, dann kann er seine Forderung beim Insolvenzverwalter anmelden und sich in der langen Schlange der Gläubiger anstellen... so ist das Leben, hart aber ungerecht.

@AS60 ... Du übersiehst eine kleine aber entscheidende Kleinigkeit.
Die Konditionen kann man verhandeln so lange man seinen Teil es Geschäfts noch nicht rausgerückt hat... hinterher rumheulen bringt nichts, da geht dann nur noch der Weg, der gesetzlich / rechtlich vorgesehen ist... im Zweifel die Klage auf dem Zivilweg.

Zitat:

@AS60 schrieb am 25. Januar 2017 um 20:24:26 Uhr:


Das gilt natürlich nicht für andere. Die sollten schon den Ausweis parat haben.
Komische Einstellung find ich. Aber was solls.

Richtig, an der Transferleistung scheitert es.

Als Tankstellenpächter wäre er vermutlich ein noch härterer Hund, aber das bekommt er nicht hin sich vorzustellen.

Zitat:

@gast356 schrieb am 25. Januar 2017 um 20:31:59 Uhr:


Deshalb kriegt er einen Zettel mit der Adresse drauf, wo er die Rechnung hinschicken kann... nicht mehr und nicht weniger.

Da liegst du einfach falsch!
Entweder du gibst das was du dir genommen hast zurück (wie du das anstellst, ist dein Problem) oder du bezahlst es. Punkt.

Und nein, einfach nehmen und nicht bezahlen, da sind wir erst mal direkt im Strafrecht, das nennt sich Diebstahl!
Da wirst du zum Verbrecher! Auch wenn du meinst im Recht zu sein, ein Richter wird dir im Zweifel anderes erklären!

@gast356
Sorry. Jetzt werden deine Beiträge lächerlich.
Du willst es nicht einsehen. Du hast deinen Namen auf einer Karte hinterlassen. Der kann falsch sein. Dementsprechend hat der Geschädigte dann keine Möglichkeit mehr an sein Geld zu kommen. Dass der Name richtig war weiß er vorher nicht. Ist das so schwer zu verstehen. Du bist in der Pflicht. Du hast getankt und kannst nicht bezahlen. Warum ist für den Geschädigte erst mal egal.
Aber ich bin dann erst mal raus. Vielleicht kommt ja noch was vernünftiges von dir.

... was für schlimmen Worte.
Ich bin doch zahlungswillig... hab ich doch oben schon zigfach geschrieben, "Rechnung schreiben -Rechnungsadresse steht aufm Zettel!- und das Geld kommt".

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