Zweifelhafte Tankstellen-Erfahrung

Servus,
wie schätzt ihr das folgende Erlebnis ein?
Ich war heute an einer Tankstelle und wollte ganz normal tanken. Zapfhahn hochgenommen, Zapfsäulenanzeige stand auf 0,00€, Zapfhahn in den Tank gesteckt. Dann wollte ich den Tankvorgang starten. Nichts passierte. Dann habe ich den Zapfhahn herausgenommen, nochmals eingesteckt, passierte wieder nichts. Kein Benzin floss. Zapfhahn wieder an die Säule gehängt. Zapfsäule zeigte plötzlich 14,22€ an. Dann habe ich erneut versucht zu tanken. Beim Entnehmen des Zapfhahnes sprang die Anzeige wieder auf 0,00€, wieder kam kein Benzin. Beim Zurückhängen sprang die Anzeige wieder auf 14,22€.
Dann bin ich an die Kasse und habe höflich gefragt, ob die Zapfsäule defekt sei, weil ich den Tankvorgang nicht starten könne. Das Einzige, was mir die Kassiererin sagte war, dass ich 14,22€ zu zahlen hätte. Ich habe versucht, ihr nett zu erklären, dass ich noch kein Benzin im Tank habe. Das hat sie nicht verstanden. Nach langer Diskussion setzte sie die Säule zurück, ich konnte tanken und habe den dann entstandenen Betrag gezahlt.
Allerdings ging nach dem Bezahlen die Diskussion erneut los. Vor vollem
Tank-Shop erklärte mir die nette Dame, dass ich Benzin geklaut habe und betrügerische Absichten verfolgen würde. Sie notierte sich dann mein Kennzeichen und sagte, sie werde das prüfen und ggf. Anzeige erstatten. HALLO???? Geht's noch?
Der mehrmals von mir angeforderte Chef war übrigens nicht zu sprechen. Der wird aber am Montag einen Anruf erhalten!

Beste Antwort im Thema

Bei einer Abgabeleistung von ca. 35 Liter pro Minute bei PKW Zapfsäulen halte ich die Aussage "11-12 Liter in 3 Sekunden" für ein Gerücht :-)

187 weitere Antworten
187 Antworten

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 26. Januar 2017 um 21:53:14 Uhr:



Um über die Literprovision wieder auf Null anzukommen, muss ja gut die 80-fache Menge erstmal wieder verkauft sein.

Wobei der dann natürlich noch lange nicht auf Null ist, denn die Literprovision entspricht ja nur den Einnahmen, die aber sicher Größtenteils für Ausgaben (Betrieb der Tankstelle) wieder drauf gehen.

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 27. Januar 2017 um 10:09:50 Uhr:


Ohne ein Ausweisdokument gesehen zu haben würde ich dich aber auch nicht fahren lassen.
Auf dem Zettel kann alles stehen.
Wenn du dann einfach gehen würdest, würde ich dich auch daran hindern und ganz entspannt einer Anzeige deinerseits entgegensehen. Aber das ist nur meine Meinung.

Die darfst du auch haben. Da ich mich wie gesagt nicht gern kloppe, wäre dann meine erste Handlung ein Anruf bei der Polizei, dass ich von einem aggressiven Herrn bedroht und genötigt werde. Inklusive deiner Personenbeschreibung.

Was eine Bedrohung ist weißt du schon, oder?
Polizei wäre eine gute Idee. Läge dann auch im Interesse des anderen.

Schön wenn du eigentlich das gleiche möchtest, nämlich auf die Polizei zu warten. In dem Fall braucht man dich nicht einmal festhalten 😉.

Ähnliche Themen

Zitat:

@AS60 schrieb am 26. Jan. 2017 um 21:0:07 Uhr:


Liest du eigentlich was du schreibst oder bist du wirklich so naiv und glaubst diesen Mist selber.

Mag sein, dass @gast357 es ungluecklich ausgedrueckt hat. Ich habe das dem Threadverlauf entsprechend so verstanden, dass man seine Daten auf ein Stueck Papier schreibt und die Kassiererin anschliessend diese mit dem Ausweis vergleicht. Anders macht das wie du schreibst ja gar keinen Sinn.

Was anderes macht eine gerufene Polizei ja auch nicht.

Zitat:

@Bahnfrei schrieb am 28. Januar 2017 um 00:24:45 Uhr:



Mag sein, dass @gast357 es ungluecklich ausgedrueckt hat. Ich habe das dem Threadverlauf entsprechend so verstanden, dass man seine Daten auf ein Stueck Papier schreibt und die Kassiererin anschliessend diese mit dem Ausweis vergleicht. Anders macht das wie du schreibst ja gar keinen Sinn.
Was anderes macht eine gerufene Polizei ja auch nicht.

Ich gehe stark davon aus, dass du das aus folgender Aussage schlussfolgerst (hast den Threadverlauf ja verfolgt):

Zitat:

@gast356 schrieb am 25. Januar 2017 um 19:34:45 Uhr:


Und nochmals, ich hinterlasse keine falschen Daten / verteile keine falschen Visitenkarten und sehe daher keinerlei Grund, dass der / die Kassierer(in) irgendwelche Ausweispapiere von mir zu sehen bekommt.

Sie bekommt sie nicht mal zu sehen! Die Aussage ist eindeutig!

Davon abgesehen ist es für den Laien sicher nicht so einfach die Echtheit von Ausweisen zu beurteilen. Die Polizei kann beispielsweise abfragen, ob solch ein Dokument als gestohlen gemeldet ist ... ganz das gleiche ist das also nicht.

...ein Ausweisdokument ist vollkommen überflüssig, außerdem besteht keinerlei Verpflichtung sich gegenüber irgendwelcher Privatpersonen auszuweisen, daher würde meinen Ausweis auch niemand zu sehen bekommen.

Die Tankstelle (Kassierer(in), Pächter oder was auch immer ist gemeint) bekommt Adressdaten mit denen sie die Forderung eintreiben können z.B. in Form einer Rechnung.
Außerdem ist an jedem LKW ein amtliches Kennzeichen, das man sich notieren kann und damals der LKW war zusätzlich auch noch Werbung (mit dem Namen der Spedition + Telefonnummer) beschriftet... das kannman sich alles notieren.

Das sollte vollkommen ausreichen... dass ich zusätzlich selbst noch die Polizei informieren würde hat nur den Grund mich selbst vor der Unfähigkeit des Tankstellenpersonals abzusichern... wer weiß am Ende sind die so blöd und verschlampen den Zettel und behaupten die Adressdaten nie bekommen zu haben. Einzig aus diesem Grund würde ich die Polizei anrufen und darum bitten die Daten mal eben zu notieren damit sie dem Tankstellenpächter weitergegeben werden können. Aber vor allem damit der "Vorfall" bei der Polizei aktenkundig ist, damit ich einen Polizisten als Zeugen habe und eventuelle Überreaktionen des Tankstellenpersonals von vorneherein von der Polizei abgeblockt werden.

PS: Außerdem, was soll die Tankstelle mit meinen privaten Daten? Vertragspartner aus dem Kaufvertrag nach §433 BGB ist die Spedition, welche als GmbH oder GmbH & Co.KG über keine Ausweisdokumente verfügt... da hilft dem Tankstellenpächter nur ein Blick ins Handelsregister, ob die juristissche Person an welche er seine Forderung in Form einer Rechnung oder Klage zu richten hat existiert. Ich selbst bin nur Angestellter und handle im Namen der Spedition... Forderungen an mich würden ins Leere laufen.
Eine Rechnung mit meiner privaten Adresse würde ich getrost mit dem Hinweis, dass ich keinen LKW besitze und in mein Auto niemals die angegeben Spritmenge passen würde zurückschicken... man möge sich bitte an den richtigen Schuldern wenden.
Selbst wenn der Pächter versuchen würde die Tankrechnung bei mir einzuklagen... die Klage würde kostenpflichtig für den Tankstellenpächter abgewiesen werden, da ich nicht sein Vertragspartner bin.

Zitat:

@gast356 schrieb am 28. Januar 2017 um 08:59:41 Uhr:


...ein Ausweisdokument ist vollkommen überflüssig, außerdem besteht keinerlei Verpflichtung sich gegenüber irgendwelcher Privatpersonen auszuweisen, daher würde meinen Ausweis auch niemand zu sehen bekommen.

Da hast du sogar recht. Du bis nicht verpflichtet Privatpersonen deinen Ausweis zu zeigen. Deswegen bleibt, weil du dich ja gegenüber der Kassierein nicht ausweisen willst, dein Arsch auch vor Ort und wartet auf die Polizei gegenüber der du ja verpflichtet bist, dich auszuweisen.

Zitat:

Die Tankstelle (Kassierer(in), Pächter oder was auch immer ist gemeint) bekommt Adressdaten mit denen sie die Forderung eintreiben können z.B. in Form einer Rechnung.
Außerdem ist an jedem LKW ein amtliches Kennzeichen, das man sich notieren kann und damals der LKW war zusätzlich auch noch Werbung (mit dem Namen der Spedition + Telefonnummer) beschriftet... das kannman sich alles notieren.

Die Kassiererin hat gar nichts, ausser einem Zettel auf dem du irgendwas geschrieben hast.

Und die Personalienfeststellung anhand eines Kennzeichens - Respekt für diesen Unsinn -

Zitat:

Das sollte vollkommen ausreichen...

Nö. Reicht nicht aus. Stell mir gtrad vor, das würde jede Firma machen. Tanken und abhauen, weil ja die Reklame am Auto ist. Du redest vielleicht ein dummes Zeug, das ist schon fast strafbar.

Zitat:

dass ich zusätzlich selbst noch die Polizei informieren würde hat nur den Grund mich selbst vor der Unfähigkeit des Tankstellenpersonals abzusichern... wer weiß am Ende sind die so blöd und verschlampen den Zettel und behaupten die Adressdaten nie bekommen zu haben. Einzig aus diesem Grund würde ich die Polizei anrufen und darum bitten die Daten mal eben zu notieren damit sie dem Tankstellenpächter weitergegeben werden können. Aber vor allem damit der "Vorfall" bei der Polizei aktenkundig ist, damit ich einen Polizisten als Zeugen habe und eventuelle Überreaktionen des Tankstellenpersonals von vorneherein von der Polizei abgeblockt werden.

Hatte ich schon mal erwähnt. Das ist Quatsch. Was soll das für eine Beweiskraft haben, wenn irgendjemand telefonisch bei der Polizei nicht zu überprüfende Personalien angibt. Ganz zu schweigen davon, dass das keiner machen würde. Kein Polizist mein ich. Dass es genug Leute gibt, die so was probieren, weiß ich aus eigener Erfahrung. Und ich weiß auch wie das dann weitergeht. Das ist also völliger Blödsinn und reines Wunschdenken.

Zitat:

PS: Außerdem, was soll die Tankstelle mit meinen privaten Daten? Vertragspartner aus dem Kaufvertrag nach §433 BGB ist die Spedition, welche als GmbH oder GmbH & Co.KG über keine Ausweisdokumente verfügt... da hilft dem Tankstellenpächter nur ein Blick ins Handelsregister, ob die juristissche Person an welche er seine Forderung in Form einer Rechnung oder Klage zu richten hat existiert. Ich selbst bin nur Angestellter und handle im Namen der Spedition... Forderungen an mich würden ins Leere laufen.
Eine Rechnung mit meiner privaten Adresse würde ich getrost mit dem Hinweis, dass ich keinen LKW besitze und in mein Auto niemals die angegeben Spritmenge passen würde zurückschicken... man möge sich bitte an den richtigen Schuldern wenden.
Selbst wenn der Pächter versuchen würde die Tankrechnung bei mir einzuklagen... die Klage würde kostenpflichtig für den Tankstellenpächter abgewiesen werden, da ich nicht sein Vertragspartner bin.

Solange du tankst und nicht bezahlen kann, bist du Ansprechpartner für die Tankstelle und sonst niemand. Dein Angestelltenverhältnis interessiert die Tankstelle nicht. Wenn du die Rechnung bekommen solltest, kannst du sie natürlich weiterleiten.

Besser wäre es natürlich, sich vernünftig auszuweisen und gleichzeitig darauf hinzuweisen, dass die Rechnung an die Firma geht, anstatt sich wie ein kleines Kind zu verhalten. Aber für diese Handlungsweise reicht dein Denken offensichtlich nicht.

Zitat:

@AS60 schrieb am 28. Januar 2017 um 11:56:49 Uhr:


...
Deswegen bleibt, weil du dich ja gegenüber der Kassierein nicht ausweisen willst, dein Arsch auch vor Ort und wartet auf die Polizei gegenüber der du ja verpflichtet bist, dich auszuweisen.
...

Nein, ich habe meine bzw. die Daten der Firma hinterlegt, anschließend drehe ich mich um und gehe... stellt sich mir jemand in den Weg wird er Probleme bekommen... einschlägige §§ wie §240 StGB, § 239 StGB und letztendlich im Falle eines rechtswidrigen handgreiflichen Angriffs §39 StGB Notwehr wurden ja bereits genannt.

Es gibt keinerlei Veranlassung weitere Zeit zu vergeuden um auf irgendwelche Beamte zu warten, die vermutlich sowieso nicht kommen würden, da die Sache mit dem Vorlegen der Adressdaten bereits geklärt ist.

Wenn die Tankstelle (Kassierer(in), Pächter, oder was auch immer) zu dumm ist sich z.B. durch das Notieren der Kennzeichen abzusichern ist nicht mein Problem.
Mit dem Hinterlassen einer Rechnungsadresse / ladungsfähiger Anschrift des Käufers (Spedition) habe ich meinen Teil erledigt, ich bin nicht verpflichtet irgendwelche Kaspereien mitzumachen nur damit sich irgendein Kassier oder Pächter besser fühlt.

Und dass ich nicht der Ansprechpartner bin und Forderungen gegen mich ins Leere laufen würden, würde ich nicht schreiben, hätte das nicht letztens ein Rechtsanwalt genau so in einem Vortrag referiert... ging zwar um andere Leistungen, aber Vertragspartner und Leistungsempfänger ist von Anfang an die Spedition und nicht der Fahrer, so dass eine Klage gegen diesen fruchtlos & kostenpflichtig für den Tankstellenpächter abgewiesen würde.

Hallo Gast356,
Ich würde als Tankstellenmitarbeiter in deinem Fall unterstellen, dass du soeben den LKW geklaut hast und jetzt auch noch den Sprit. Das du nicht im Geringsten in deinen Gegenüber hineinversetzen kannst, spricht wirklich nicht für dich.
Ich glaube, dem Pächter, der dich als Kunde loswird, ist es dem Preis wert 40 weitere Kunden zu verlieren.
Falls du im wahrem Leben tatsächlich so wie beschrieben auftreten solltest, hoffe ich, dass wir uns nicht begegnen.

Zitat:

@Zahn schrieb am 28. Januar 2017 um 14:42:35 Uhr:


Hallo Gast356,
Ich würde als Tankstellenmitarbeiter in deinem Fall unterstellen, dass du soeben den LKW geklaut hast und jetzt auch noch den Sprit.
...

§ 164 StGB ist Dir ein Begriff ...

(1) Wer einen anderen bei einer Behörde oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger oder... oder öffentlich wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat oder... in der Absicht verdächtigt, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2)...

Zitat:

@gast356 schrieb am 28. Januar 2017 um 12:23:36 Uhr:



Zitat:

@AS60 schrieb am 28. Januar 2017 um 11:56:49 Uhr:


...
Deswegen bleibt, weil du dich ja gegenüber der Kassierein nicht ausweisen willst, dein Arsch auch vor Ort und wartet auf die Polizei gegenüber der du ja verpflichtet bist, dich auszuweisen.
...

Nein, ich habe meine bzw. die Daten der Firma hinterlegt, anschließend drehe ich mich um und gehe... stellt sich mir jemand in den Weg wird er Probleme bekommen... einschlägige §§ wie §240 StGB, § 239 StGB und letztendlich im Falle eines rechtswidrigen handgreiflichen Angriffs §39 StGB Notwehr wurden ja bereits genannt.
Es gibt keinerlei Veranlassung weitere Zeit zu vergeuden um auf irgendwelche Beamte zu warten, die vermutlich sowieso nicht kommen würden, da die Sache mit dem Vorlegen der Adressdaten bereits geklärt ist.

Ganz so schwarz/weiss sieht die Sache nicht aus. Auch bei

Verdacht

kann es

in gewissem Rahmen

erwartet werden, dass mögliche Beteiligte aufs Eintreffen der Polizei warten oder an der Klärung mitwirken.

Zitat:

@gast356 schrieb am 28. Januar 2017 um 15:08:09 Uhr:



Zitat:

@Zahn schrieb am 28. Januar 2017 um 14:42:35 Uhr:


Hallo Gast356,
Ich würde als Tankstellenmitarbeiter in deinem Fall unterstellen, dass du soeben den LKW geklaut hast und jetzt auch noch den Sprit.
...

§ 164 StGB ist Dir ein Begriff ...

(1) Wer einen anderen bei einer Behörde oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger oder... oder öffentlich wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat oder... in der Absicht verdächtigt, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2)...

Ich habe mal die Fettmarkierung an die richtige Stelle gesetzt.

Zitat:

(1) Wer einen anderen bei einer Behörde oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger oder militärischen Vorgesetzten oder öffentlich wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat oder der Verletzung einer Dienstpflicht in der Absicht verdächtigt, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer in gleicher Absicht bei einer der in Absatz 1 bezeichneten Stellen oder öffentlich über einen anderen wider besseres Wissen eine sonstige Behauptung tatsächlicher Art aufstellt, die geeignet ist, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen.
(3) Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer die falsche Verdächtigung begeht, um eine Strafmilderung oder ein Absehen von Strafe nach § 46b dieses Gesetzes oder § 31 des Betäubungsmittelgesetzes zu erlangen. In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.

Das "bessere Wissen" hätte ich beispielsweise, wenn du gezahlt hättest.
Warum denkst du, hat der Gesetzgeber eben diesen Passus eingefügt?

Zitat:

@gast356 schrieb am 28. Jan. 2017 um 08:59:41 Uhr:


.ein Ausweisdokument ist vollkommen überflüssig, außerdem besteht keinerlei Verpflichtung sich gegenüber irgendwelcher Privatpersonen auszuweisen, daher würde meinen Ausweis auch niemand zu sehen bekommen.

Damit haben Jupp und all die anderen dich doch richtig verstanden.

Eine Verpflichtung besteht nicht, dann musst du halt auf die Polizei warten, oder riskierst eben eine Strafanzeige - dein Zettel ist hier nix wert.

Und ich kann dem Tankstellenbetreiber nur gratulieren, einen derart weltfremden Kunden endlich losgeworden zu sein. Wer weiss was noch so alles gekommen waere.

Ist dir schon mal jemand irgendwo reingefahren? Wenn ja haben irgendwelche Zettel mit irgendwelchen Adressdaten vollkommen ausgereicht? Ohne Pruefung? Dich geht ja das Ausweisdokument nichts an. War ja nur n Kratzer, schick die Rechnung dahin...

Zitat:

@Bahnfrei schrieb am 28. Januar 2017 um 15:57:53 Uhr:


...
Ist dir schon mal jemand irgendwo reingefahren? Wenn ja haben irgendwelche Zettel mit irgendwelchen Adressdaten vollkommen ausgereicht? Ohne Pruefung? Dich geht ja das Ausweisdokument nichts an. War ja nur n Kratzer, schick die Rechnung dahin...

Hier gibt es bestimmt unterschiedliche Vorgehensweisen:
A) gas356 ist Verursacher: Perso nicht erforderlich
B) gast356 ist Geschädigter: Ausweisdokumente sind selbstverständlich notwendig und werden wahrscheinlich sogar abfotografiert (verboten!)

Deine Antwort
Ähnliche Themen