Zweifelhafte Tankstellen-Erfahrung
Servus,
wie schätzt ihr das folgende Erlebnis ein?
Ich war heute an einer Tankstelle und wollte ganz normal tanken. Zapfhahn hochgenommen, Zapfsäulenanzeige stand auf 0,00€, Zapfhahn in den Tank gesteckt. Dann wollte ich den Tankvorgang starten. Nichts passierte. Dann habe ich den Zapfhahn herausgenommen, nochmals eingesteckt, passierte wieder nichts. Kein Benzin floss. Zapfhahn wieder an die Säule gehängt. Zapfsäule zeigte plötzlich 14,22€ an. Dann habe ich erneut versucht zu tanken. Beim Entnehmen des Zapfhahnes sprang die Anzeige wieder auf 0,00€, wieder kam kein Benzin. Beim Zurückhängen sprang die Anzeige wieder auf 14,22€.
Dann bin ich an die Kasse und habe höflich gefragt, ob die Zapfsäule defekt sei, weil ich den Tankvorgang nicht starten könne. Das Einzige, was mir die Kassiererin sagte war, dass ich 14,22€ zu zahlen hätte. Ich habe versucht, ihr nett zu erklären, dass ich noch kein Benzin im Tank habe. Das hat sie nicht verstanden. Nach langer Diskussion setzte sie die Säule zurück, ich konnte tanken und habe den dann entstandenen Betrag gezahlt.
Allerdings ging nach dem Bezahlen die Diskussion erneut los. Vor vollem
Tank-Shop erklärte mir die nette Dame, dass ich Benzin geklaut habe und betrügerische Absichten verfolgen würde. Sie notierte sich dann mein Kennzeichen und sagte, sie werde das prüfen und ggf. Anzeige erstatten. HALLO???? Geht's noch?
Der mehrmals von mir angeforderte Chef war übrigens nicht zu sprechen. Der wird aber am Montag einen Anruf erhalten!
Beste Antwort im Thema
Bei einer Abgabeleistung von ca. 35 Liter pro Minute bei PKW Zapfsäulen halte ich die Aussage "11-12 Liter in 3 Sekunden" für ein Gerücht :-)
187 Antworten
Er müsste den PA dort nicht dem Tankpersonal vorzeigen und er müsste auch nicht auf die Polizei warten. Er dürfte sich sogar angemessen zur Wehr setzen, wenn man ihn festhalten wollte. Das führt aber nicht unbedingt dazu, dass man damit letztlich nicht doch seine Zeit verschwenden würde, weil die Sache ggf. eskalieren würde.
Sinnvoller ist es, ohne verpflichtet zu sein den PA zum Abgleich einsehen zu lassen und dann zu gehen. Je nach Tageslaune ... 🙄
...mei, da werfen se alles durcheinandern und der andere kommt gleich noch mit nem komplett anderen Thema Unfallflucht... ja, hatte ich übrigends auch schon mal, dass mich so ein Blödmann wegen Unfallflucht angezeigt hat.
Das Ergebnis war, dass er sich mit seinen dummen & unüberlegten Aussagen bei der Polizei zusammen mit ein paar Ergänzungen durch mich selbst ans Messer geliefert hat. Gegen mich wurde das Verfahren von der Staatsanwaltschaft eingestellt, dafür hat die Polizei & Gewerbeaufsichtsamt -wie ich durch den Buschfunk mitbekommen hab- die konkurrierende Spedition zerlegt und den Anzeigenden solls angeblich den Führerschein gekostet haben... dabei hab ich mir die eigentlich fällige Anzeige gem. § 164 StGB Falsche Verdächtigung sogar gespart.
Bei rechtlichen Sachen sind bzw. können Kleinigkeiten entscheidend sein, daher ist das was irgendwelche Journalisten, Möchtegern-Juristen... oder irgendwelche Sprecher von Firmen lauthals verkünden in der Regel Murks... oft sogar wissentlich um die breite leider in rechtlichen Dingen wenig bewanderte Masse an Leuten zu verdummen und zu ihren Gunsten gefügig zu machen.
Leider ist es in D so, dass die breite Masse nicht einmal Ahnung von den rechtlichen Dingen des täglichen Lebens hat... z.B. wie so ein Kaufvertrag gem. BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) funktioniert, was von solchen Sprücheklopfern und Verkündern dieser Scheißhausparolen ala "dies und das sei verboten", "dies oder das wäre so oder so" rigoros ausgenutzt wird.
PS:...wieso soll es verboten sein einen Personalausweis zu kopieren / abzuphotographieren... das mußte mir aber jetzt mal erklären, am besten mit einschlägigen §§ und / oder Urteilen. Wenn jemand von mir ein Auto kaufen will, dann gibt er mir die Zustimmung seinen Ausweis zu kopieren... ansonsten hat sich das mit dem Kaufen ganz schnell erledigt so einfach ist das.
Zitat:
@gast356 schrieb am 28. Januar 2017 um 17:19:37 Uhr:
...PS:...wieso soll es verboten sein einen Personalausweis zu kopieren / abzuphotographieren... das mußte mir aber jetzt mal erklären, am besten mit einschlägigen §§ und / oder Urteilen. Wenn jemand von mir ein Auto kaufen will, dann gibt er mir die Zustimmung seinen Ausweis zu kopieren... ansonsten hat sich das mit dem Kaufen ganz schnell erledigt so einfach ist das.
kopieren ist nicht verboten.
eine automatisierte Speicherung jedoch schon.
Also mit einer Polaroid kannst du den Ausweis gerne abfotografieren, digital nicht.
Dies jedoch nur, wenn es erforderlich ist.
Warum ist dies beim Autoverkauf bei dir notwendig? Die Identität des Käufers kannst du doch durch Inaugenscheinnahme prüfen?
Würde ein Käufer auch deinen Ausweis in Kopie bekommen?
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 28. Januar 2017 um 16:34:49 Uhr:
Er müsste den PA dort nicht dem Tankpersonal vorzeigen und er müsste auch nicht auf die Polizei warten. Er dürfte sich sogar angemessen zur Wehr setzen, wenn man ihn festhalten wollte. Das führt aber nicht unbedingt dazu, dass man damit letztlich nicht doch seine Zeit verschwenden würde, weil die Sache ggf. eskalieren würde.Sinnvoller ist es, ohne verpflichtet zu sein den PA zum Abgleich einsehen zu lassen und dann zu gehen. Je nach Tageslaune ... 🙄
Und bei vergessenem/ verlorenem PA die Polizei zu rufen. So würde das wahrscheinlich in der Praxis auch tatsächlich jeder handhaben, einschließlich meiner Wenigkeit.
Ehe jetzt noch mehr Aufregung entsteht, wäre es gut, sich mal gedanklich vom eigenen Handeln in so einer Szene abzukoppeln. Das ist hier sicherlich eine größtenteils theoretische Diskussion, aber es gibt Foristen, die es durchaus interessiert, welche Rechtslage vorliegt. (Und alle anderen dürfen das überlesen.)
Ich sehe die Kernfrage, ob ein reiner Anfangsverdacht ausreicht, jemanden berechtigt per Jedermann-Festnahme festzusetzen. Ich kann diese Frage nicht beantworten, aber ich tendiere zu "nein".
Ähnliche Themen
Zitat:
@gast356 schrieb am 28. Januar 2017 um 15:08:09 Uhr:
Zitat:
@Zahn schrieb am 28. Januar 2017 um 14:42:35 Uhr:
Hallo Gast356,
Ich würde als Tankstellenmitarbeiter in deinem Fall unterstellen, dass du soeben den LKW geklaut hast und jetzt auch noch den Sprit.
...§ 164 StGB ist Dir ein Begriff ...
(1) Wer einen anderen bei einer Behörde oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger oder... oder öffentlich wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat oder... in der Absicht verdächtigt, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2)...
Den hatten wir schon mal.
........wider besseres Wissen..........
also nicht von Sachen reden, von denen man keine Ahnung hat.
@gast356
Hab den gesamten Thread noch mal durchgescrollt und festgestellt, dass du auch mal was vernünftiges gepostet hast.
http://www.motor-talk.de/.../...ankstellen-erfahrung-t5923566.html?...
Was ist zwischenzeitlich passiert, dass du jetzt ganz anders redest und jegliche Mitarbeit an der Aufklärung ablehnst?
Zitat:
@gast356 schrieb am 28. Jan. 2017 um 17:19:37 Uhr:
und der andere kommt gleich noch mit nem komplett anderen Thema Unfallflucht
Von UnfallFLUCHT war keine Rede. Dein Unfallgegner drueckt dir einen Zettel mit "seiner" Adresse in die Hand. Den allein wirst du auch nicht akzeptieren und stattdessen die Polizei rufen, obwohl es sich nur um eine Kleinigkeit handelt. Bei einem Unfall muss keine Polizei anwesend sein, wenn sich beide einig sind. Warum auch.
Dein Tankbetrug: dir wird im Fall einer Strafanzeige bei deinem Verhalten schwerfallen zu beweisen, dass du keinen Diebstahl begangen hast. Rechtlich magst du richtig liegen, aber vor Gericht ist Recht haben und Recht bekommen etwas komplett anderes. Warum machst du dir das Leben auch unnoetig schwer, nur weil du dich weigerst, ein fuer beide Seiten tragfaehigen Kompromiss einzugehen (Ausweis vorlegen), immerhin liegt der Fehler nicht bezahlen zu koennen bei DIR und nicht bei der Kassiererin
Ich bin raus, das hier ist mir damn doch zu doof..
Mir ist das früher als ich noch Fernverkehr fuhr auch passiert. Karte nicht lesbar. Mein Glück war das die Tankstelle noch so ein altes Teil hatte wo man die Karte mit Durchschlag durchzieht, falls das noch einer kennt?!
Zitat:
@Erwachsener schrieb am 28. Januar 2017 um 18:22:02 Uhr:
Und bei vergessenem/ verlorenem PA die Polizei zu rufen. So würde das wahrscheinlich in der Praxis auch tatsächlich jeder handhaben, einschließlich meiner Wenigkeit.Zitat:
@berlin-paul schrieb am 28. Januar 2017 um 16:34:49 Uhr:
Er müsste den PA dort nicht dem Tankpersonal vorzeigen und er müsste auch nicht auf die Polizei warten. Er dürfte sich sogar angemessen zur Wehr setzen, wenn man ihn festhalten wollte. Das führt aber nicht unbedingt dazu, dass man damit letztlich nicht doch seine Zeit verschwenden würde, weil die Sache ggf. eskalieren würde.Sinnvoller ist es, ohne verpflichtet zu sein den PA zum Abgleich einsehen zu lassen und dann zu gehen. Je nach Tageslaune ... 🙄
Ehe jetzt noch mehr Aufregung entsteht, wäre es gut, sich mal gedanklich vom eigenen Handeln in so einer Szene abzukoppeln. Das ist hier sicherlich eine größtenteils theoretische Diskussion, aber es gibt Foristen, die es durchaus interessiert, welche Rechtslage vorliegt. (Und alle anderen dürfen das überlesen.)
Ich sehe die Kernfrage, ob ein reiner Anfangsverdacht ausreicht, jemanden berechtigt per Jedermann-Festnahme festzusetzen. Ich kann diese Frage nicht beantworten, aber ich tendiere zu "nein".
Da tendiert dein "Kochlöffel" in die richtige Richtung. Das Jedermannsrecht der Festnahme besteht nur beim Antreffen des Verdächtigen während des Begehens einer tatsächlichen Straftat bzw. direkter Flucht danach. Ein Putativ-Festnahmerecht gibt es für Privatmenschen nicht. Für die Polizei/StA hingegen schon, zumindest in Form des Gewahrsams durch eine vorläufige Festnahme, weil der Anfangsverdacht ja erstmal aus polizeilicher Sicht gegeben ist und dann folgen - bei letztlich nicht bestätigtem Verdacht - daraus ggf. Schadenersatzansprüche gegen letztlich das Bundesland/den Bund.
Dann hätten wir das schon mal.
Anders sieht es sicherlich bei einem dringenden Tatverdacht aus. Der wiederum liefe auf eine einzige Frage hinaus. Remember, unser hypothetischer Kunde geht nach dem Tanken aus freien Stücken zur Kasse, gibt dort unverzüglich an, dass er wg. fehlender Brieftasche (vergessen) weder zahlen noch sich ausweisen kann, bittet höflich um Entschuldigung, verspricht sofortige Nachzahlung und hinterlässt einen Namen und eine Adresse. Der einzige möglicherweise verdächtige Punkt ist, er möchte danach nicht wie vom Kassierer gewünscht auf die Polizei warten, sondern in sein Fahrzeug steigen und wegfahren.
Ist das ausreichend für einen dringenden Tatverdacht?
Der Privatmensch hat keinen dringenden Tatverdacht zu haben. Für die Polizei ist es erstmal nur ein Anfangsverdacht, der sicherlich die Personalienfeststellung und - soweit das ernsthaft nötig sein sollte - auch eine vorübergehende Ingewahrsamnahme rechtferftigt. Sobald die Personalien feststehen, ist der Gewahrsam aber auch schon wieder zu beenden.
Zitat:
@Erwachsener schrieb am 27. Januar 2017 um 21:05:49 Uhr:
... dass ich von einem aggressiven Herrn bedroht und genötigt werde.
Ist das noch so offensichtlich, mist, mein Psychater hat eigentlich von Fortschritten bei meinen unkontrollierbaren Wutausbrüchen gesprochen. 😁
Gruß Metalhead
Dann wäre das auch geklärt.
Welche rechtlich saubere Begründung könnte nun der Kassierer überhaupt noch aus der Tasche ziehen dafür, dass er den Kunden zu etwas genötigt bzw. festgesetzt hat?
Wohlgemerkt, es geht um eine juristische Frage. Praktisch würde ein Verfahren gegen einen Kassierer, der vom Kunden wegen Nötigung oder Freiheitsberaubung angezeigt wird, vermutlich gegen geringe Auflagen eingestellt, wenn der Kunde bei der Sache nicht zu ernsthaftem Schaden gekommen ist.
Das heißt aber eben nicht, dass eine Festnahme des Kunden gerechtfertigt und die nachfolgende Anzeige unberechtigt wäre.
Zitat:
@gast356 schrieb am 28. Januar 2017 um 12:23:36 Uhr:
Es gibt keinerlei Veranlassung weitere Zeit zu vergeuden um auf irgendwelche Beamte zu warten, die vermutlich sowieso nicht kommen würden, da die Sache mit dem Vorlegen der Adressdaten bereits geklärt ist.
Die Nummer kann auch voll nach hinten losgehen.
Stell dir vor, die Kassierin wirft deinen Zettel in den Papierkorb und ruft während du vom Hof fährst die Polizei an, dass jemand im Wert von 1000€ grade Sprit gestohlen hat ... da kommt ein Spaß auf dich zu.
Zitat:
@gast356 schrieb am 28. Januar 2017 um 15:08:09 Uhr:
Zitat:
@Zahn schrieb am 28. Januar 2017 um 14:42:35 Uhr:
Hallo Gast356,
Ich würde als Tankstellenmitarbeiter in deinem Fall unterstellen, dass du soeben den LKW geklaut hast und jetzt auch noch den Sprit.
...§ 164 StGB ist Dir ein Begriff ...
(1) Wer einen anderen bei einer Behörde oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger oder... oder öffentlich wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat oder... in der Absicht verdächtigt, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2)...
Das rot markierte ist nicht erfüllt. 😉
Gruß Metalhead