Zusatz im Fahrzeugschein
Hallo zusammen,
kann mir evtl. jemand diesen Zusatz in meinem Fahrzeugschein erklären?
F.1/F.2:+20 u. 7.2/8.2:+40 b. Anhängebetrieb*0.1:1200 bis 8% Steig.*zul. Ges-Gew. d. Zuges max. 2570Kg* Fahrzeug ist mit Anh.kuppl. werksseitig verbaut und M. spez. Fahrdyn.Stabi.Syst. f. Anh.Betr. f. Temp. 100 km/h gem. 3. Aend. VO.z.9.Voz.STVO*ww. AHK lt EGTG*
Hilfe!!!!!! Vor allem 2570 Kg zulässiges Gesamtgewicht des Zuges?
Vielen Dank....
Beste Antwort im Thema
- Du darfst einen Anhänger bis 1200 kg bei 8% Steigung ziehen
- Auto und Anhänger dürfen zusammen maximal 2570 kg wiegen
- Du hast die Möglichkeit mit einem Anhänger 100 km/h zu fahren dank intergriertem "Anti-Schlinger-Programm" oder wie das heißt.
Das ganze zusammen mit der werkseitig verbauten Anhängerkupplung, steht allerdings immer im Schein, egal ob Du sie hast oder nicht.
34 Antworten
Die 8% und die 12% beziehen sich übrigens auf das Gefälle. Die Steigung, auch wenn sie angegeben ist, ist so ziemlich egal...
Daraus ergeben sich aber auch die möglichen Belastungen. Einzige Hürde für den Golf ist die Fahrzeugklasse. Wäre es ein Geländewagen, dürfte man das 1,5 fache der Fahrzeugmasse ziehen 😁
Und kommen tut das aus der EU, die hat das System erstellt, bzw entliehen. Und so schlecht isses an sich ja überhaupt nicht, hat ja auch 30 Jahre in der DDR funktioniert 😁
Ach, Druckluftbremsanlagen sind unter 7,5to zGG verboten, darüber Pflicht. Also nix mit nachrüsten 😛
Zitat:
Original geschrieben von call0174
Die 8% und die 12% beziehen sich übrigens auf das Gefälle. Die Steigung, auch wenn sie angegeben ist, ist so ziemlich egal...Daraus ergeben sich aber auch die möglichen Belastungen. Einzige Hürde für den Golf ist die Fahrzeugklasse. Wäre es ein Geländewagen, dürfte man das 1,5 fache der Fahrzeugmasse ziehen 😁
Und kommen tut das aus der EU, die hat das System erstellt, bzw entliehen. Und so schlecht isses an sich ja überhaupt nicht, hat ja auch 30 Jahre in der DDR funktioniert 😁Ach, Druckluftbremsanlagen sind unter 7,5to zGG verboten, darüber Pflicht. Also nix mit nachrüsten 😛
Sicher? Unser Unimog beim THW mit 5,5 t Leergewicht hat ja auch Druckluftbremsen sogar mit 18 bar ^^
Unimog, bei der BW liebevoll 2 Tonner genannt, heißt 2 Tonner, weil er eine Nutzlast von 2 Tonnen besitzt. Moment, Taschenrechner raus, und mal überprüft....
Jupp, sind 7,5to 😉 (zGG - zulässiges Gesamtgewicht)
Und nur der Luftvorrat ist 16 Bar, Bremsdruck dann nur noch 8 bar. Was im übrigem auch genormt ist. Warum 16 bar kann ich dir auch kurz erklären, wenn du magst. Da auf Grund der geringen Platzes am Fahrzeug die Kessel nicht groß sein durften, wurde halt statt dem Kessel der Speicherdruck verdoppelt. Macht den selben Effekt. 🙂
[Oha, das wird dann aber echt eng.
So ein normaler Böckmann Classic wiegt ja schon leer seine 750-800 kg, ein normales Pferd etwa 600 kg, damit bin ich dann schon mal weit über dem Limit.
Also muß man immer einen kleineren Einpferdeanhänger zur Hand haben oder darf nur Ponys transportieren 😉
Gruß
Stefan (auch Pferdemensch 😉)Da hast Du wohl Recht. Ich schau mich auch schon gerade nach nem schönen 1 1/2-er um. Die wiegen dann so zwischen 500 und 600 Kg und dann paßt´s wie die Faust auf´s Auge. ;-)
Aber das steht erst auf Platz 3. Erstmal der Lappen (dafür habe ich mich vorhin angemeldet...), dann die AHK und alles weitere später....
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Zitat:
Original geschrieben von call0174
Unimog, bei der BW liebevoll 2 Tonner genannt, heißt 2 Tonner, weil er eine Nutzlast von 2 Tonnen besitzt. Moment, Taschenrechner raus, und mal überprüft....Jupp, sind 7,5to 😉 (zGG - zulässiges Gesamtgewicht)
Und nur der Luftvorrat ist 16 Bar, Bremsdruck dann nur noch 8 bar. Was im übrigem auch genormt ist. Warum 16 bar kann ich dir auch kurz erklären, wenn du magst. Da auf Grund der geringen Platzes am Fahrzeug die Kessel nicht groß sein durften, wurde halt statt dem Kessel der Speicherdruck verdoppelt. Macht den selben Effekt. 🙂
Danke wollt ich schon immer mal wissen !