Zusatz im Fahrzeugschein

VW Golf 6 (1KA/B/C)

Hallo zusammen,

kann mir evtl. jemand diesen Zusatz in meinem Fahrzeugschein erklären?

F.1/F.2:+20 u. 7.2/8.2:+40 b. Anhängebetrieb*0.1:1200 bis 8% Steig.*zul. Ges-Gew. d. Zuges max. 2570Kg* Fahrzeug ist mit Anh.kuppl. werksseitig verbaut und M. spez. Fahrdyn.Stabi.Syst. f. Anh.Betr. f. Temp. 100 km/h gem. 3. Aend. VO.z.9.Voz.STVO*ww. AHK lt EGTG*

Hilfe!!!!!! Vor allem 2570 Kg zulässiges Gesamtgewicht des Zuges?

Vielen Dank....

Beste Antwort im Thema

- Du darfst einen Anhänger bis 1200 kg bei 8% Steigung ziehen

- Auto und Anhänger dürfen zusammen maximal 2570 kg wiegen

- Du hast die Möglichkeit mit einem Anhänger 100 km/h zu fahren dank intergriertem "Anti-Schlinger-Programm" oder wie das heißt.

Das ganze zusammen mit der werkseitig verbauten Anhängerkupplung, steht allerdings immer im Schein, egal ob Du sie hast oder nicht.

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Also, Ihr meint, ich kann mit 1200 Kg hinten dran ohne Sorge losziehen?
In SH, nicht auf i´welchen Alpenpässen... ;-)

Stimmt es eigentlich, dass man ganz offiziell 100 Kg überladen darf?

Also, dann wär ich ja 1300 Kg.

Ja kannst du ohne Sorgen. Überladen weoß ich nicht, es ist nur höchstens ein Problem welchen Führerschein du hast. Beim neuen B ist das dann schnell ein Fahren ohne Führerschein.

Mit vorhandenem Anhängerführerschein. ;-)

Moin

Zitat:

Also, Ihr meint, ich kann mit 1200 Kg hinten dran ohne Sorge losziehen?

Es gibt auch in S-H sicher vereinzelt Straßen, die mehr als 8% haben, die Bergstraße in Kiel könnte z.B. darüber liegen, aber das dürfte eher selten sein, von daher sehe ich da kein Problem.

Aber wie schon zuvor geschrieben, Du mußt dabei auch die Beladung des Zugfahrzeuges im Auge behalten. Wenn Du die 1.200 kg Anhängelast ausnutzt, darf der Golf nur noch maximal 1.370 kg wiegen, um das zulässige Gesamtgewicht des Zuges nicht zu überschreiten. Das sind dann noch rund 150 kg Zuladung zum Leergewicht des Golf, das ist nicht viel.

Zitat:

Stimmt es eigentlich, dass man ganz offiziell 100 Kg überladen darf? Also, dann wär ich ja 1300 Kg.

Offiziell ganz bestimmt nicht, dann bräuchte man die Vorschrift ja nicht. Das liegt bei einer Kontrolle immer im Ermessen der Polizei, bei 1.220 kg werden sie im Zweifel nichts sagen, eine gewisse Karenz werden sie gewähren, aber wie hoch die ist, hängt vom Einzelfall ab, drauf verlassen und das schon mit einplanen sollte man nicht.

Gruß
Stefan

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Zitat:

Original geschrieben von AkWei


Mit vorhandenem Anhängerführerschein. ;-)

Es sei denn das Leergewicht des Zugfahrzeuges wird nicht überschritten und das tatsächliche Gesammtgewicht Zugfahrzeug + Anhänger ist nicht höher als 3500 Kg das dürfe bei dieser Kombination nicht zutreffen.

Hab deshalb mittlerweile CE und muss mich nie wieder ärgern 🙂

Zitat:

Original geschrieben von Holsteiner72



Zitat:

Also, Ihr meint, ich kann mit 1200 Kg hinten dran ohne Sorge losziehen?

Es gibt auch in S-H sicher vereinzelt Straßen, die mehr als 8% haben, die Bergstraße in Kiel könnte z.B. darüber liegen, aber das dürfte eher selten sein, von daher sehe ich da kein Problem.
Aber wie schon zuvor geschrieben, Du mußt dabei auch die Beladung des Zugfahrzeuges im Auge behalten. Wenn Du die 1.200 kg Anhängelast ausnutzt, darf der Golf nur noch maximal 1.370 kg wiegen, um das zulässige Gesamtgewicht des Zuges nicht zu überschreiten. Das sind dann noch rund 150 kg Zuladung zum Leergewicht des Golf, das ist nicht viel.

Das Problem das ich hier bei voller Beladung sehe das der Polizist wenn er einem nicht gut gesonnen sein sollte anhand der Angaben im Fahrzeugschein bei einer tatsächlichen Überladung eine Fahrt ohne Zulassung feststellen könnte.

Ich werde mich bemühen, die 1200 Kg nicht zu überschreiten und ich werde auch nicht die Bergstraße versuchen hochzukommen. ;-)

Und ich werde von den 150 Kg, die ich dann noch mitnehmen darf, mein Gewicht abziehen und den Rest genau auswiegen. ;-)

Auf jeden Fall habt Ihr mir schon mal sehr gut weitergeholfen.

Nun brauche ich nur noch eine AHK, den Führerschein und einen Anhänger........ :-S

Hallo!

Wenn das zulässige Gesamtgewicht des Hängers nicht höher ist als das Leergewicht des Golfs darfst du den Hänger auch mit normalem B-Führerschein fahren.
Das wirklich besch*** daran ist, dass eben nicht das tatsächliche Gewicht des Hängers zählt, sondern das zulässige. Viele größere Hänger sind aber für >= 2000kg Gewicht zugelassen. Die darf jemand mit BE problemlos fahren, wenn er sie so belädt, dass sie nicht über 1200kg wiegen.
Ohne BE darf man den dann aber nicht fahren, dürfte den gleichen Hänger aber fahren, wenn er für 1200kg zul. GG eingetragen wäre. Solche Regelungen kann sich nur die Politik ausdenken, wobei "denken" da das falsche Wort ist 🙁 Letztlich ist das reine Geldmacherei - denn wenn jemand mit dem Argument kommt "fahren mit Anhänger ist eben doch etwas anders und man sollte es in der Fahrschule mal gelernt haben" - warum dürfte man dann wie im obigen Beispiel den gleichen Hänger mal fahren oder mal nicht fahren, nur weil etwas anderes in den Papieren steht?

Ist hier aber OT, sorry O:-)

-Johannes

Zitat:

Original geschrieben von AkWei


Und ich werde von den 150 Kg, die ich dann noch mitnehmen darf, mein Gewicht abziehen und den Rest genau auswiegen. ;-)

Das mußt Du nicht, denn im Leergewicht ist schon der Fahrer mit 68 kg, 7 kg Gepäck und ein zu 90% gefüllter Tank enthalten, gemäß irgendeiner EU-Norm. Du mußt also von Deinem Gewicht von den 150 kg nur das abziehen, welches die 68 kg übersteigt 😁

Gruß
Stefan

PS: Was gut, daß ich noch einen guten alten Führerschein Klasse 3 habe...😉

Oh ja, ich ärgere mich auch zuuuu gerne über diese besch*** Regelung. Zu mal ich gerade in dem Jahr meinen Führerschein gemacht habe, ab dem getrennt wurde. Und ich eben als "Pferdetussi" soch hin und wieder mal zum Anhängerfahren komme.

Ich hatte vor meinem Golf einen alten schweren W 124-er, mit dem hätte ich einen bestimmten Pferdeanhänger inkl. Pferd ohne BE-Führerschein ziehen dürfen, weil das Auto schon so schwer war.

Mit dem Golf habe ich aber keine Chance ohne BE.
Nun muss ich da also durch.

....

Na, man gut, dass ich wohl über dieses Norm-Gewicht von 68 Kg nicht hinaus komme..... ;-)

Glaub ich Dir, würde mich auch ärgern.
Dank Klasse 3 darf ich aber zum Glück noch Anhänger bis 12 t ziehen, allerdings nicht mit meinem Golf.

Oder hat schon jemand erfolgreich eine Druckluft-Bremsanlage nachgerüstet? 😁

Zitat:

Oh ja, ich ärgere mich auch zuuuu gerne über diese besch*** Regelung. Zu mal ich gerade in dem Jahr meinen Führerschein gemacht habe, ab dem getrennt wurde. Und ich eben als "Pferdetussi" soch hin und wieder mal zum Anhängerfahren komme.
Ich hatte vor meinem Golf einen alten schweren W 124-er, mit dem hätte ich einen bestimmten Pferdeanhänger inkl. Pferd ohne BE-Führerschein ziehen dürfen, weil das Auto schon so schwer war.

Oha, das wird dann aber echt eng.

So ein normaler Böckmann Classic wiegt ja schon leer seine 750-800 kg, ein normales Pferd etwa 600 kg, damit bin ich dann schon mal weit über dem Limit.

Also muß man immer einen kleineren Einpferdeanhänger zur Hand haben oder darf nur Ponys transportieren 😉

Gruß
Stefan (auch Pferdemensch 😉)

Zitat:

Original geschrieben von seppelceh


Oder hat schon jemand erfolgreich eine Druckluft-Bremsanlage nachgerüstet? 😁

Das würde mich auch interessieren ^^

Und die große Anhängekupplung vom LKW natürlich ^^

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