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  5. zum Thema Fahren mit Flip-Flops bzw. barfuß hier eine rechtliche Würdigung:

zum Thema Fahren mit Flip-Flops bzw. barfuß hier eine rechtliche Würdigung:

Themenstarteram 2. Mai 2011 um 11:14

Entgegen oft verbreiteter Gerüchte hat die StVO nichts dagegen einzuwenden, wenn

sich ein Fahrer "unten ohne" in den Verkehr begibt: also barfuß oder nur mit Flip-

Flops beschuht.

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) enthält in § 23 einen Auffangtatbestand, der

eingreift, wenn speziellere Regelungen nicht anwendbar sind. Nach § 23 Abs. 1 Satz

1 ist der Fahrzeugführer dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör nicht

durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs

beeinträchtigt werden. Nach Satz 2 muss er dafür sorgen, dass das Fahrzeug, der

Zug, das Gespann sowie die Besetzung vorschriftsmäßig sind und dass die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht leidet.

Sehr lange war umstritten, ob es nach dieser Vorschrift auch verboten ist, sich barfuss, mit offenen Sandalen, mit Flip-Flops oder mit High-Heels hinters Steuer zu setzen. Kontrollorgane stellten sich oft auf den Standpunkt, so "ausgerüstet" wäre es

nicht möglich, sein Fahrzeug sicher zu lenken und die Pedale anständig zu bedienen.

Auch der Fahrer sollte nach dieser Auslegung zur "Besetzung" des Fahrzeugs

zählen; "Besetzung" wären danach alle Personen, die sich unabhängig von ihrer

Verkehrsfunktion- im Fahrzeug befänden. Und die müssten nun mal alle verkehrssicher sein.

Für Freiheit und Klarheit sorgten hier vor allem Entscheidungen des OLG Bamberg

aus den Jahren 2006 und 2007.

OLG Bamberg: Nackte Füße gehen den Staat nichts an

Im Jahr 2006 hatte ein Amtsgericht einen Lkw-Fahrer, der mit Socken hinterm Steuer

erwischt worden war, zu 50 Euro Bußgeld verdonnert. Ihm wurde zur Last gelegt,

gegen § 23 Abs. 1 Satz 2 StVO verstoßen zu haben. Das Gericht hielt es für unverantwortlich, ohne festes Schuhwerk zu fahren. Wesentliche Funktionen würden über Pedale mit Fußkontakt gesteuert, und es könne leicht passieren, dass jemand mit Socken an den Füßen abrutsche und es dadurch zum Unfall käme.

Ähnlich argumentierten Gerichte bei einem Fahrer, der barfuß unterwegs war, und

bei einem Mann, der mit hinten offenen Sandalen hinterm Lenkrad saß.

In drei Entscheidungen stellte das OLG Bamberg klar, dass es den Staat grundsätzlich nichts angehe, ob sich jemand barfuss oder mit Sandalen sein Auto steuert (Beschl. v. 15.11. 2006, Az. 2 Ss OWi 577/06, Beschl. 11.01.2007, Az. 3 Ss OWi 1796/06, 3 OWi 1796/2006 und Beschl. v. 04.04.2007, Az. 3 Ss OWi 338/2007, 3 Ss OWi 338/07). Das OLG sah es zwar auch als kritisch an, wenn ein Fahrzeugführer keine anständigen Schuhe trägt - verboten sei es aber durch § 23 StVO nicht. Denn der Fahrer zähle nicht zur "Besetzung" im Sinne des § 23 Abs. 1 Satz 2 StVO. Damit, so das Gericht, könnten nur Personen gemeint sein, die sich außer dem Fahrer noch im Fahrzeug befinden. Die Fallgestaltung eines eigenen, die Verkehrssicherheit beeinträchtigenden Verhaltens des Fahrers, das sich weder auf die Ladung noch auf die Besetzung des Fahrzeugs bezieht, werde von § 23 Abs. 1 Satz 2 StVO gerade nicht erfasst.

Das Fahren ohne festes Schuhwerk werde auch nicht von § 2 Abs. 1 Satz 1, § 75 Nr.

1 FeV erfasst. Die Vorschrift, die teilweise auch für Fälle angewandt wird, in denen

sich ein Fahrer durch Tragen eines Walkmans in "künstliche Schwerhörigkeit" versetzt, beziehe sich nur auf solche Fälle, in denen ein körperlicher Mangel zur Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit beim Autofahren führen könne. Fehlendes oder ungeeignetes Schuhwerk stelle schon begrifflich keinen körperlichen Mangel dar. Ein Barfuß-Fahrer könne in rechtlicher Hinsicht auch nicht mit jemandem verglichen werden, der einen Gipsverband trägt. Denn damit werde tatsächlich ein - zumindest vorübergehend vorhandener körperlicher Mangel ausgeglichen. Aber gilt das denn immer?

Verboten könne das Fahren ohne geeignete Schuhe allerdings für Personen sein, so

das OLG Bamberg, die nach den Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft feste Schuhe tragen müssten. In § 44 Abs. 2 der Unfallverhütungsvorschrift "Fahrzeuge" (BGV D29) heißt es:

"Der Fahrzeugführer muss zum sicheren Führen des Fahrzeugs den Fuß umschließendes Schuhwerk tragen." Geltung beanspruchen als Unfallverhütungsvorschrift könne § 44 Abs. 2 BGV D29 aber nur im Rahmen eines Versicherungsverhältnisses nach dem SGB VII also soweit der gesetzliche Unfallversicherungsschutz reiche.

Dementsprechend richte sich der Bußgeldtatbestand des § 58 BGV D29 über die

Verweisung auf § 32 BGV D29 nur an Unternehmer und Versicherte als Normadressaten.

Selbst im Fall des Socken tragenden Lkw-Fahrers sah das OLG Bamberg den Geltungsbereich der Unfallverhütungsvorschriften nicht als eröffnet an: Das Urteil der

Vorinstanz enthielt keine Aussagen darüber, ob der Lkw-Fahrer beruflich am Steuer

saß. Das Führen eines Lkw mit Anhänger sei schließlich auch privat möglich.

Im Falle eines Unfalles

Was aber passiert, wenn tatsächlich mal was passiert? Dann könnte es tatsächlich

eng werden.

Nach § 1 Abs. 2 StVO hat sich jeder Verkehrsteilnehmer so zu verhalten, dass kein

anderer geschädigt, gefährdet oder mehr behindert oder belästigt wird, als nach den

Umständen unvermeidbar ist. Diese Vorschrift ist erfolgsqualifiziert - solange tatsächlich nichts passiert, greift sie nicht. Kommt es aber zu einem Unfall und ist das mangelnde Schuhwerk der Grund dafür, kann der Unfallverursacher unter Umständen mit einem Bußgeld abgestraft werden (OLG Bamberg, Beschl. v. 15.11. 2006, Az. 2 Ss OWi 577/06).

Für den Unfallschaden muss man aber nicht selbst aufkommen: Der Gesamtverband

der Deutschen Versicherer hat in einer Presseerklärung vom 8. Juni 2007 mitgeteilt,

dass die Kfz-Haftpflichtversicherung immer zahle, "egal, ob der Unfallverursacher

Flip-Flops, High Heels oder Knobelbecher trug". Die Vollkaskoversicherung für den

Schaden am eigenen Fahrzeug könne aber unter Umständen dann die Leistung verweigern, wenn grobe Fahrlässigkeit Ursache des Schadens war. Grob fahrlässig sei, wenn ganz naheliegende Überlegungen nicht angestellt werden und selbst das nicht beachtet wird, was jedem mit gesundem Menschenverstand klar sein müsste. Auch wenn im Einzelfall die Abgrenzung gegen einfache Fahrlässigkeit sehr schwierig sein könnte: "Allein das Tragen bestimmter Schuhe beim Autofahren bedeutet wohl kaum ein so schwerwiegendes außer Acht Lassen der üblichen Sorgfalt", stellten die Versicherer fest.

Quelle: Legal Tribune Online

Der Text entstammt einer Infoschrift für baden-württembergische Polizeibeamte

Beste Antwort im Thema
am 2. Mai 2011 um 15:58

ich musste heute nacht mit badelatschen eine kurze strecke fahren...weil an meinen regulären schuhen der schnürsenkel gleich dreimal - irreparabel - gerissen ist...als alternative hätte ich nurnoch ein paar stiefel gehabt, mit denen ich aber kupplung, gas und bremse gleichzeitig (mit einem fuß) getreten hätte...

ein absulot ekliges gefühl und die leute die damit dauerhaft fahren, können mir nicht erzählen, das diese mit flip-flops auch nur annährend so sicher fahren können, wie mit "festem schuhwerk"...

49 weitere Antworten
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49 Antworten
am 3. Mai 2011 um 6:44

Zitat:

Original geschrieben von bigLBA

Zitat:

Original geschrieben von Roter-Baron

Selbst wenn hier Gerichtsurteile vorliegen (leider berufen sich zuuuu viele "Leichtgläubige" darauf) und es den Staat nichts angeht, halte ich es trotzdem für verantwortungslos und leichtsinnig sich Barfuss oder nur mit Flip-Flops besohlt hinters Steuer zu setzen.

Darf ich fragen wieso?

Läufst Du öfters längere Strecken barfuss und stolperst ständig oder rutschst aus?

Nach ca. 10 Minuten hat sich der Fuss ans bare gewöhnt und man fährt völlig normal wie sonst auch.

Bei Flippflopps sehe ich da allerdings auch ein 'Problem'.

Si.

Barfuß habe ich sogar ein etwas besseres Gefühl insbesondere für die Kupplung. Auch Plateauschuhe sind kein Problem, so sie denn fest am Fuß sitzen (bei mir tun sie es).

Zitat:

Original geschrieben von gruni1984

Feste und geeignete Schuhe beim fahren zu tragen ist doch eigentlich selbstverständlich.

Nein! Auch barfuß gehts wunderbar.

Ich wurde auch schon mal von der Polizei aufgehalten, die haben zwar erwähnt dass sie sich wünschen würden ich würde Schuhe tragen, aber machen konnten sie nichts.

Bin natürlich barfuß weitergefahren.

Barfuß auf dem Gaspedal ist wie mit der Sonnenbrille auf der Nase, wenn es eigentlich schon zappenduster ist. Will man anders sein als andere oder nur cool?:rolleyes:

Zitat:

Original geschrieben von meehster

 

Barfuß habe ich sogar ein etwas besseres Gefühl insbesondere für die Kupplung.

Aber latsch‘ Du dann mal bei einer in der Regel unvorhersehbaren Notbremsung mit dann hoffentlich maximaler Kraft voll in die Eisen! Ich bin überzeugt, Du wünscht Dir dann, Du hättest doch lieber anständiges Schuhwerk angezogen.

Möglicherweise hättest Du dann auch noch eine Kollision mit vielleicht sogar schlimmsten Folgen vermeiden können.

 

am 3. Mai 2011 um 9:37

Zitat:

Original geschrieben von FirstFord

Zitat:

Original geschrieben von meehster

 

Barfuß habe ich sogar ein etwas besseres Gefühl insbesondere für die Kupplung.

Aber latsch‘ Du dann mal bei einer in der Regel unvorhersehbaren Notbremsung mit dann hoffentlich maximaler Kraft voll in die Eisen! Ich bin überzeugt, Du wünscht Dir dann, Du hättest doch lieber anständiges Schuhwerk angezogen.

Möglicherweise hättest Du dann auch noch eine Kollision mit vielleicht sogar schlimmsten Folgen vermeiden können.

Die Kraft ist exakt die selbe, ob ich nun Schuhe anhab oder nicht.

Eine Sonnenbrille besitze ich übrigens gar nicht erst.

Zitat:

Original geschrieben von meehster

Zitat:

Original geschrieben von FirstFord

 

Aber latsch‘ Du dann mal bei einer in der Regel unvorhersehbaren Notbremsung mit dann hoffentlich maximaler Kraft voll in die Eisen! Ich bin überzeugt, Du wünscht Dir dann, Du hättest doch lieber anständiges Schuhwerk angezogen.

Möglicherweise hättest Du dann auch noch eine Kollision mit vielleicht sogar schlimmsten Folgen vermeiden können.

Die Kraft ist exakt die selbe, ob ich nun Schuhe anhab oder nicht.

Dies will ich Dir auch überhaupt nicht absprechen.

Wo ich so meine Zweifel habe, dass Du dann auch durchgehend diese (Maximalkraft) barfuß einsetzt, einsetzen willst oder einsetzen kannst, ohne Gefahr zu laufen, Deinen Fuß über die Maßen zu strapazieren sprich zu verletzen. Weh tuts auf alle Fälle.

Was ich damit sagen will? Hierzu ein zugegebenermaßen extrem überzeichnetes und auch nicht gerade lebensnahes Beispiel:

Du willst einen Nagel in ein Holzbrett einschlagen. Was passiert, wenn Du dies wohlgemerkt mit gleicher Kraft

mit einem Hammer machst

oder

mit dem bloßen Handballen?

Zitat:

Original geschrieben von meehster

 

Die Kraft ist exakt die selbe, ob ich nun Schuhe anhab oder nicht.

Was FirstFord meint ist, dass sich die Kraft auf eine größere Fläche verteilt (Pedalfläche vs. Schuhinnensohle). Im Schuh ist es - zumindest bei mir - auch sauberer als im Auto, da muss ich nicht damit rechnen in ein spitzes Steinchen oder so zu treten, das im Pedalprofil hängt.

Trotzdem würde ich behaupten, dass barfußfahren für daran gewöhnte Fahrer unkritischer ist als schlabbriges Schuhwerk oder solches, das das Fußgelenk einengt. Mit meinen Bergstiefeln kann ich übertrieben gesagt nur digital fahren - Vollgas oder Vollbremsung.

am 3. Mai 2011 um 11:56

Ich klopfe mir ja die Füße ab bevor ich ins Auto einsteige, statt kübelweise Steinchen mit rein zu schleppen die sich dann zwischen Fuß und Pedal festsetzen. Und die Pedale der Autos die ich kenne haben auch so ne Art Platte an dem Ende wo man drauf tritt, nicht etwa nen Nagelkopf oder nur ne dünne Stabspitze. Was sollen da Motorradfahrer sagen, die ohne dicke Schuhsohle wirklich nur an nem dünnen Hebel ziehen?

A propos, kann's sein, dass die Leute die sich so ganz und gar nicht vorstellen können, wie es ist barfuß ein Pedal zu bedienen, auch die jenigen sind, die mich fragen ob ich das denn mit den großen Motorradschuhen könne? Scheint mir nach dem gleichen "was der Bauer nicht kennt"-Prinzip abzulaufen.

Zitat:

Original geschrieben von Wraithrider

Ich klopfe mir ja die Füße ab bevor ich ins Auto einsteige, statt kübelweise Steinchen mit rein zu schleppen die sich dann zwischen Fuß und Pedal festsetzen. Und die Pedale der Autos die ich kenne haben auch so ne Art Platte an dem Ende wo man drauf tritt, nicht etwa nen Nagelkopf oder nur ne dünne Stabspitze.

Ein einziges Steinchen an der Platte des Bremspedals reicht eigentlich schon (aua!), aber dieses war ja eigentlich nicht originär mein Thema.

Solltest Du vielleicht auch meinen Hinweis auf die Überzeichnung in meinem Beispiel nicht mitbekommen haben oder wolltest Du einfach nur meine Intension daraus missverstehen?

 

Zitat:

Was sollen da Motorradfahrer sagen, die ohne dicke Schuhsohle wirklich nur an nem dünnen Hebel ziehen?

Du sagst ja richtig: „an nem dünnen Hebel ziehen

Bei einer Notbremsung im Auto (schon mal an einem Fahrsicherheitstraining teilgenommen?), da trete ich aber mit Schwung und voller „Bein“-Kraft auf das Bremspedal, die Belastung/der Druck ist dabei auch ein ganz anderer. 

 

Zitat:

A propos, kann's sein, dass die Leute die sich so ganz und gar nicht vorstellen können, wie es ist barfuß ein Pedal zu bedienen, auch die jenigen sind, die mich fragen ob ich das denn mit den großen Motorradschuhen könne? Scheint mir nach dem gleichen "was der Bauer nicht kennt"-Prinzip abzulaufen.

Wenn Du auch mich damit meinst, da muss ich Dich leider enttäuschen. Gerade weil ich erfahren habe, wie es ist, barfuß die Pedale im Auto zu bedienen, werde ich weiter nur mit Schuhen Auto fahren.

Zitat:

Original geschrieben von mooshuf

[...]

Nach § 1 Abs. 2 StVO hat sich jeder Verkehrsteilnehmer so zu verhalten, dass kein

anderer geschädigt, gefährdet oder mehr behindert oder belästigt wird, als nach den

Umständen unvermeidbar ist. Diese Vorschrift ist erfolgsqualifiziert - solange tatsächlich nichts passiert, greift sie nicht. Kommt es aber zu einem Unfall und ist das mangelnde Schuhwerk der Grund dafür, kann der Unfallverursacher unter Umständen mit einem Bußgeld abgestraft werden (OLG Bamberg, Beschl. v. 15.11. 2006, Az. 2 Ss OWi 577/06).

[...]

Welcher Paragraph wird dann herangezogen?

§ 1 Abs. 2 StVO?

Laufende Nummer 1.4?

http://bundesrecht.juris.de/bkatv_2002/anlage_8.html

Ich meine, wenn´s außer § 1 Abs. 2 StVO kein anderes "Verbot" gibt, dann kann man wohl auch schwer ein anderes Bußgeld verhängen.

Würde doch sämtlichen Rechtsgrundsätzen widersprechen...

Achja, diskutieren will ich nicht... nur mal eure Meinung hören...

Zitat:

Original geschrieben von meehster

Zitat:

Original geschrieben von FirstFord

 

Aber latsch‘ Du dann mal bei einer in der Regel unvorhersehbaren Notbremsung mit dann hoffentlich maximaler Kraft voll in die Eisen! Ich bin überzeugt, Du wünscht Dir dann, Du hättest doch lieber anständiges Schuhwerk angezogen.

Möglicherweise hättest Du dann auch noch eine Kollision mit vielleicht sogar schlimmsten Folgen vermeiden können.

Die Kraft ist exakt die selbe, ob ich nun Schuhe anhab oder nicht.

Eine Sonnenbrille besitze ich übrigens gar nicht erst.

Mach mal auf den Fäusten Liegestütz... einmal mit Unterlage und einmal ohne... auf hartem Untergrund...

Theoretisch mag es dieselbe Kraft sein, aber unter Schmerz wirst du garantiert nicht dieselbe Kraft aufbringen...

Genauso bei den Füßen, wenn du abrutscht und das Pedal mit dem Gewölbe triffst, ist das einfach suboptimal und wird weh tun.

Beim Schuh mit fester Sohle ist´s egal, da der den Fuß stützt...

Bei den heutigen Autos ist das doch ohnehin so eine Sache... fahren sich doch wie Spielzeug:

Bremse antippen (kommt da eher auf die Schnelligkeit an, nicht auf die Kraft) und der Wagen macht sofort eine Vollbremsung.

Muss doch jeder selbst wissen... ist doch ohnehin wie´s oben steht: Solange nichts passiert... lalalala... :rolleyes:

Barfuß fahren geht wunderbar wenn man daran gewöhnt ist. Das plötzlich wärend eine Vollbremsung ein spitzer Stein auf dem Bremspedal erscheint halte ich übrigens für ausgeschlossen, der wäre schon wärend der Fahrt vorher unangenehm aufgefallen.

Von losem Schuhwerk halte ich allerdings auch nichts.

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

ich musste heute nacht mit badelatschen eine kurze strecke fahren...weil an meinen regulären schuhen der schnürsenkel gleich dreimal - irreparabel - gerissen ist...als alternative hätte ich nurnoch ein paar stiefel gehabt, mit denen ich aber kupplung, gas und bremse gleichzeitig (mit einem fuß) getreten hätte...

ein absulot ekliges gefühl und die leute die damit dauerhaft fahren, können mir nicht erzählen, das diese mit flip-flops auch nur annährend so sicher fahren können, wie mit "festem schuhwerk"...

ja da geb ich dir recht, wärste besser barfuß gefahren, ist das deutlich geringere Übel als mit Schlappen.

am 3. Mai 2011 um 15:31

Zitat:

Original geschrieben von Holk1ng

wärste besser barfuß gefahren, ist das deutlich geringere Übel als mit Schlappen.

nö...

im fußraum befindet sich - berufsmäßig bedingt - ein halber steinbruch :D

und soen steinchen am fuß kann höllisch wehtun, wenn man dann mal kräftiger ins pedal treten muss ^^

Zitat:

Original geschrieben von Wraithrider

A propos, kann's sein, dass die Leute die sich so ganz und gar nicht vorstellen können, wie es ist barfuß ein Pedal zu bedienen, auch die jenigen sind, die mich fragen ob ich das denn mit den großen Motorradschuhen könne? Scheint mir nach dem gleichen "was der Bauer nicht kennt"-Prinzip abzulaufen.

Es ist am Anfang auch recht gewöhnunxbedürftig, gerade dann wenn man eigentl. immer mit festen Schuhwerk gefahren ist.

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