zum Thema Fahren mit Flip-Flops bzw. barfuß hier eine rechtliche Würdigung:

Entgegen oft verbreiteter Gerüchte hat die StVO nichts dagegen einzuwenden, wenn
sich ein Fahrer "unten ohne" in den Verkehr begibt: also barfuß oder nur mit Flip-
Flops beschuht.
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) enthält in § 23 einen Auffangtatbestand, der
eingreift, wenn speziellere Regelungen nicht anwendbar sind. Nach § 23 Abs. 1 Satz
1 ist der Fahrzeugführer dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör nicht
durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs
beeinträchtigt werden. Nach Satz 2 muss er dafür sorgen, dass das Fahrzeug, der
Zug, das Gespann sowie die Besetzung vorschriftsmäßig sind und dass die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht leidet.
Sehr lange war umstritten, ob es nach dieser Vorschrift auch verboten ist, sich barfuss, mit offenen Sandalen, mit Flip-Flops oder mit High-Heels hinters Steuer zu setzen. Kontrollorgane stellten sich oft auf den Standpunkt, so "ausgerüstet" wäre es
nicht möglich, sein Fahrzeug sicher zu lenken und die Pedale anständig zu bedienen.
Auch der Fahrer sollte nach dieser Auslegung zur "Besetzung" des Fahrzeugs
zählen; "Besetzung" wären danach alle Personen, die sich unabhängig von ihrer
Verkehrsfunktion- im Fahrzeug befänden. Und die müssten nun mal alle verkehrssicher sein.
Für Freiheit und Klarheit sorgten hier vor allem Entscheidungen des OLG Bamberg
aus den Jahren 2006 und 2007.
OLG Bamberg: Nackte Füße gehen den Staat nichts an
Im Jahr 2006 hatte ein Amtsgericht einen Lkw-Fahrer, der mit Socken hinterm Steuer
erwischt worden war, zu 50 Euro Bußgeld verdonnert. Ihm wurde zur Last gelegt,
gegen § 23 Abs. 1 Satz 2 StVO verstoßen zu haben. Das Gericht hielt es für unverantwortlich, ohne festes Schuhwerk zu fahren. Wesentliche Funktionen würden über Pedale mit Fußkontakt gesteuert, und es könne leicht passieren, dass jemand mit Socken an den Füßen abrutsche und es dadurch zum Unfall käme.
Ähnlich argumentierten Gerichte bei einem Fahrer, der barfuß unterwegs war, und
bei einem Mann, der mit hinten offenen Sandalen hinterm Lenkrad saß.
In drei Entscheidungen stellte das OLG Bamberg klar, dass es den Staat grundsätzlich nichts angehe, ob sich jemand barfuss oder mit Sandalen sein Auto steuert (Beschl. v. 15.11. 2006, Az. 2 Ss OWi 577/06, Beschl. 11.01.2007, Az. 3 Ss OWi 1796/06, 3 OWi 1796/2006 und Beschl. v. 04.04.2007, Az. 3 Ss OWi 338/2007, 3 Ss OWi 338/07). Das OLG sah es zwar auch als kritisch an, wenn ein Fahrzeugführer keine anständigen Schuhe trägt - verboten sei es aber durch § 23 StVO nicht. Denn der Fahrer zähle nicht zur "Besetzung" im Sinne des § 23 Abs. 1 Satz 2 StVO. Damit, so das Gericht, könnten nur Personen gemeint sein, die sich außer dem Fahrer noch im Fahrzeug befinden. Die Fallgestaltung eines eigenen, die Verkehrssicherheit beeinträchtigenden Verhaltens des Fahrers, das sich weder auf die Ladung noch auf die Besetzung des Fahrzeugs bezieht, werde von § 23 Abs. 1 Satz 2 StVO gerade nicht erfasst.
Das Fahren ohne festes Schuhwerk werde auch nicht von § 2 Abs. 1 Satz 1, § 75 Nr.
1 FeV erfasst. Die Vorschrift, die teilweise auch für Fälle angewandt wird, in denen
sich ein Fahrer durch Tragen eines Walkmans in "künstliche Schwerhörigkeit" versetzt, beziehe sich nur auf solche Fälle, in denen ein körperlicher Mangel zur Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit beim Autofahren führen könne. Fehlendes oder ungeeignetes Schuhwerk stelle schon begrifflich keinen körperlichen Mangel dar. Ein Barfuß-Fahrer könne in rechtlicher Hinsicht auch nicht mit jemandem verglichen werden, der einen Gipsverband trägt. Denn damit werde tatsächlich ein - zumindest vorübergehend vorhandener körperlicher Mangel ausgeglichen. Aber gilt das denn immer?
Verboten könne das Fahren ohne geeignete Schuhe allerdings für Personen sein, so
das OLG Bamberg, die nach den Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft feste Schuhe tragen müssten. In § 44 Abs. 2 der Unfallverhütungsvorschrift "Fahrzeuge" (BGV D29) heißt es:
"Der Fahrzeugführer muss zum sicheren Führen des Fahrzeugs den Fuß umschließendes Schuhwerk tragen." Geltung beanspruchen als Unfallverhütungsvorschrift könne § 44 Abs. 2 BGV D29 aber nur im Rahmen eines Versicherungsverhältnisses nach dem SGB VII also soweit der gesetzliche Unfallversicherungsschutz reiche.
Dementsprechend richte sich der Bußgeldtatbestand des § 58 BGV D29 über die
Verweisung auf § 32 BGV D29 nur an Unternehmer und Versicherte als Normadressaten.
Selbst im Fall des Socken tragenden Lkw-Fahrers sah das OLG Bamberg den Geltungsbereich der Unfallverhütungsvorschriften nicht als eröffnet an: Das Urteil der
Vorinstanz enthielt keine Aussagen darüber, ob der Lkw-Fahrer beruflich am Steuer
saß. Das Führen eines Lkw mit Anhänger sei schließlich auch privat möglich.
Im Falle eines Unfalles
Was aber passiert, wenn tatsächlich mal was passiert? Dann könnte es tatsächlich
eng werden.
Nach § 1 Abs. 2 StVO hat sich jeder Verkehrsteilnehmer so zu verhalten, dass kein
anderer geschädigt, gefährdet oder mehr behindert oder belästigt wird, als nach den
Umständen unvermeidbar ist. Diese Vorschrift ist erfolgsqualifiziert - solange tatsächlich nichts passiert, greift sie nicht. Kommt es aber zu einem Unfall und ist das mangelnde Schuhwerk der Grund dafür, kann der Unfallverursacher unter Umständen mit einem Bußgeld abgestraft werden (OLG Bamberg, Beschl. v. 15.11. 2006, Az. 2 Ss OWi 577/06).
Für den Unfallschaden muss man aber nicht selbst aufkommen: Der Gesamtverband
der Deutschen Versicherer hat in einer Presseerklärung vom 8. Juni 2007 mitgeteilt,
dass die Kfz-Haftpflichtversicherung immer zahle, "egal, ob der Unfallverursacher
Flip-Flops, High Heels oder Knobelbecher trug". Die Vollkaskoversicherung für den
Schaden am eigenen Fahrzeug könne aber unter Umständen dann die Leistung verweigern, wenn grobe Fahrlässigkeit Ursache des Schadens war. Grob fahrlässig sei, wenn ganz naheliegende Überlegungen nicht angestellt werden und selbst das nicht beachtet wird, was jedem mit gesundem Menschenverstand klar sein müsste. Auch wenn im Einzelfall die Abgrenzung gegen einfache Fahrlässigkeit sehr schwierig sein könnte: "Allein das Tragen bestimmter Schuhe beim Autofahren bedeutet wohl kaum ein so schwerwiegendes außer Acht Lassen der üblichen Sorgfalt", stellten die Versicherer fest.
Quelle: Legal Tribune Online

Der Text entstammt einer Infoschrift für baden-württembergische Polizeibeamte

Beste Antwort im Thema

ich musste heute nacht mit badelatschen eine kurze strecke fahren...weil an meinen regulären schuhen der schnürsenkel gleich dreimal - irreparabel - gerissen ist...als alternative hätte ich nurnoch ein paar stiefel gehabt, mit denen ich aber kupplung, gas und bremse gleichzeitig (mit einem fuß) getreten hätte...

ein absulot ekliges gefühl und die leute die damit dauerhaft fahren, können mir nicht erzählen, das diese mit flip-flops auch nur annährend so sicher fahren können, wie mit "festem schuhwerk"...

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Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm



Zitat:

Original geschrieben von Holk1ng


wärste besser barfuß gefahren, ist das deutlich geringere Übel als mit Schlappen.
nö...
im fußraum befindet sich - berufsmäßig bedingt - ein halber steinbruch 😁

und soen steinchen am fuß kann höllisch wehtun, wenn man dann mal kräftiger ins pedal treten muss ^^

Daran sieht man wieder, welche Vorteile ein gepflegtes Auto hat ;-)

Hallo in die Runde 😉

Ich fahre schon seit Jahren weite Strecken, aber insbesondere bei Urlaubsfahrten die so zwischen 1.000 bis 2.000 km pro Weg liegen, ohne Schuhe. Ich habe noch nie Probleme gehabt. Selbst bei den früheren Fahrzeugen, die noch über keinen Bremsassistenten verfügten, habe ich bei zwei Vollbremsungen, die mir noch gut in Erinnerung sind, keine Probleme gehabt.

Viele Grüße vom Pastaflizzer 😉

Zitat:

Original geschrieben von Holk1ng


Daran sieht man wieder, welche Vorteile ein gepflegtes Auto hat ;-)

auch wenn ich den stift das auto jeden tag zig-mal aussaugen lasse...spätestens, sobald ich auf dem betriebsgelände einmal ausgestiegen bin, siehts wieder genauso aus wie vorher... 😛

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm


auch wenn ich den stift das auto jeden tag zig-mal aussaugen lasse...spätestens, sobald ich auf dem betriebsgelände einmal ausgestiegen bin, siehts wieder genauso aus wie vorher... 😛

Man man man, so wird das nichts. Lass den Stift doch einfach mal das Betriebsgelände säubern und gut ist 😁 😁

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Ich würde auch sagen wer kann der kann. Nur weil man selbst nicht in der Lage ist mit bestimmten Utensilien sicher zu fahren, sollte man das nicht verallgemeinern

Ich persönlich fahre auch immer in Sneakers, bzw. habe immer ein paar davon im Kofferaum liegen, da ich je nach Anlass oder Geschäftstermin natürlich anderes Schuhwerk trage.
Barfuss wäre nix für mich, allein schon deswegen weil ich im Sommer Schweißfüße habe und von den Pedalen abrutschen würde 😛
Flip Flops sind für mich auch ein absolutes Unding.

Mein Gegenbeispiel ist ein gute Freundin von mir, mit der ich ab und an über die Nordschleife fahre.
Sie fährt Heel toe mit High Heels absolut perfekt und behauptet sogar das es für die Hacke Spitze Technik nichts besseres als High Heels gibt, da man den Spann nicht so überdehnen muss. 😁

Flip-Flops seh ich jetzt eher kritischer (trage ich im Sommer fast immer). Was ist aber gegen barfuß auszusetzen? Mehr Gefühl und weniger Gefahr des abrutschens hat man mit KEINEM Schuh.

Zitat:

Original geschrieben von stef 320i


Flip-Flops seh ich jetzt eher kritischer (trage ich im Sommer fast immer). Was ist aber gegen barfuß auszusetzen? Mehr Gefühl und weniger Gefahr des abrutschens hat man mit KEINEM Schuh.

Das sehe ich wiederum genau anders. 😉

Ich fahre selbst im Sommer sehr häufig mit Flip-Flops, laufe auch viel in den Schuhen und finde das überaus bequem. Für jemanden, der dies zum ersten mal macht, ist es wirklich ungewohnt und ich verstehe, wenn man dies (erstmal) als "unsicher" einstuft.
nachdem ich jedoch diesen uralten Geländewagen fast 1,5Jahre lang quer durchs Outback in Flipflops manövriert habe, kann ich mit ziemlicher Sicherheit behaupten, dass es reine Gewöhnungssache ist. 😉

Die Gefahr des Barfußfahrens sehe ich jedoch darin, dass der Fuß hierbei keine steife Auflagefläche für die Pedalerie hat, welche sonst durch die Schuhsohle gegeben ist.
Ich habe es selber schon auf kurzen strecken probiert (Auto im Garten umparken o.ä.) und dabei immer gemerkt, dass einem der vordere Teil des Fußes "wegknickt" und man gar nicht den stellenweise notwendigen Druck im gleichen Maße aufbauen kann, wie man es mit einer echten Schuhsohle (ganz gleich ob flip-flop oder robuster Wanderschuh) machen könnte.

Dann wohl im Umkehrschluss auch gewöhnungs Sache.
Fazit: Regelmäßig barfuß und in FlipFlops fahren und man ist für alle Situationen gewappnet! 😁

"Ich fahre barfuß, also sind FlipFlops unsicher!"
"Ich fahre in FlipFlops, also ist barfuß unsicher!"
"Ich fahre mit festen Schuhen, also sind FlipFlops UND barfuß unsicher!"

Das liest sich echt wie die reinste Comedy-Show.

Genau und um die ganze Diskussion zu umgehen benutze ich ab jetzt nur noch die Handbremse! *rofl*

Zitat:

Original geschrieben von Hellhound1979


Genau und um die ganze Diskussion zu umgehen benutze ich ab jetzt nur noch die Handbremse! *rofl*

Manchmal hilft es auch wenn man ein wenig das Denkwerkzeug benutzt und nicht nur die Handbremse 😁😁😁

Also jeder der schon mal mit Flip Flops gefahren ist, wird gemerkt haben, das das schon gefährlich sein kann. Spätestens wenn man eine Vollbremsung machen muß, kann das Schief gehen weil man beim Durchdrücken der Bremse leicht abrutschen kann.

Zitat:

Original geschrieben von Wraithrider



Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm


ein absulot ekliges gefühl und die leute die damit dauerhaft fahren, können mir nicht erzählen, das diese mit flip-flops auch nur annährend so sicher fahren können, wie mit "festem schuhwerk"...
Ich kenne Leute die problemlos in solchen Badelatschen die nur zwischen den Zehen klemmen Abhänge hoch und runter sind, wo andere Urlauber sich mit Wanderstiefeln einen abgebrochen haben, oder mit Stöckelschuhen über den Strand.

Wie gesagt, ich kann's auch nicht, aber bloß weil man selber zu etwas nicht fähig ist, macht's das bei anderen nicht gefährlich.

Na ja, das gleiche Argument könnte man ja wohl auch bei Alkohol/Drogen im Straßenverkehr bringen. Da behaupten ja auch manche, entgegen der wissenschaftlichen Fakten, sie seien nach ein paar Bier oder Gläser Wein noch vollkommen in der Lage, am Straßenverkehr teilzunehmen. Die durch Trunkenheit am Steuer verursachten Verkehrstoten sprechen eine andere Sprache. Was im Straßenverkehr geht und was nicht, sollte eben daher nicht dem individuellen Urteil überlassen bleiben.

Was interessieren mich angebliche "wissenschaftliche Fakten" wenn ich live und höchst selbst sehe, dass sie nicht zutreffen?

Ich fahr seit *überleg..* 13 Jahren ohne Schuhe. Außer im Winter wenn die Heizung noch nicht wärmt oder die Fußmatte dreckig ist.
Fakt ist:
Man hat viel mehr Gefühl in den Pedalen, mit allen konsequenzen.(Sanfter kuppeln, Gasgeben, Bremsen)
Abgerutsch bin ich noch nie. Mit Feuchten Schuhsohlen sehr wohl schon...
Es tut nicht weh, verursacht keine Stein-Stickverletzungen. Meine Füße sind für eine Statische Belastung von 85kg gewachsen. So viel braucht kein Bremspedal.
Ich habe so schon mehrere hundert Regelbremsungen (ABS Regelung) absolviert, Zahlreiche Brems-Ausweichmanöver gut gemeistert, und mich tausende km lang im fahrdynamsichen Grenzbereichen bewegt. ..ohne Schue zu vermissen.

Flopflops: Kann ich nix zu sagen. Hab noch nie welche getragen.
Schlappen/Schluren: Höchtens mal auf der Auffahrt hin und her. Ansonsten zu unsicher, meiner Meinung nach.
Schweißfüße (hab ich auch): Keine Schuhe- keine Schweißfüße.

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