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Alkohol Fahrt. Unfall. Zahlt Haftpflicht?

Themenstarteram 8. Januar 2012 um 15:18

Angenommen, ich fahre mit 2 Promille Auto und überfahre ein kleine Kind das die Straße überquert. Dann sind hohe Schmerzengelder vonnöten. Zahlt das die Haftpflicht?

Beste Antwort im Thema
am 8. Januar 2012 um 15:25

eigentlich sollte es schon bestraft werden, allein solche Gedanken zu haben "was wäre wenn" mit Kinder und Co.:mad::mad::mad:

ich hoffe nicht das du dir hier eine Alkoholfahrt überlegst :rolleyes:

 

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Ja, aber die Versicherung wird dich mit der höchstzulässigen Summe in Regreß nehmen.

ja, sie wird (muss) zahlen!

ABER die verischerung kann den vertraglich verienbarten regress (max. 5000€) von dir fordern und die leistung beschränkt sich auf die gesetzl. mindestdeckungssumme...

am 8. Januar 2012 um 15:25

eigentlich sollte es schon bestraft werden, allein solche Gedanken zu haben "was wäre wenn" mit Kinder und Co.:mad::mad::mad:

ich hoffe nicht das du dir hier eine Alkoholfahrt überlegst :rolleyes:

 

Hat der TE die Absicht, ein Kind unter Alk-Einfluss über den Haufen zu fahren oder ist der Fall schon akut? Was soll diese prophylaktische Frage?

am 8. Januar 2012 um 15:28

Der TE wiegt ab, ob es sich lohnt, ein Taxi zu nehmen oder doch die 5.000 EUR zu riskieren :D :D

Für mich informativ: Ich dachte immer, dass man in einem solchen Fall den kompletten "Schaden" (im Falle der Kids eigentlich pervers von monetärem Schaden zu sprechen) begleichen muss..

am 8. Januar 2012 um 15:34

Zitat:

Original geschrieben von rnevik

Der TE wiegt ab, ob es sich lohnt, ein Taxi zu nehmen oder doch die 5.000 EUR zu riskieren :D :D

Für mich informativ: Ich dachte immer, dass man in einem solchen Fall den kompletten "Schaden" (im Falle der Kids eigentlich pervers von monetärem Schaden zu sprechen) begleichen muss..

Oder er rechnet ob Unterhalt oder Versicherung teurer ist.:D die Frage ist echt pervers. Ich find das die Versicherung in solchen Fællen zahlen muss schon gut aus sicht der Opfer. Nur sollte es møglich sein in solch harten Fællen ueber die 5000€ Grenze in Haftung zu nehmen.

Wer eine solche Tat im Suff begeht, hat anschließend weitaus größere Probleme als die Zahlung von 5000 € aus dem eigenen Vermögen...

Themenstarteram 8. Januar 2012 um 15:44

Und die wären?

Themenstarteram 8. Januar 2012 um 15:56

Bei fahrlässiger Körperverletzung mit dem Auto würde es wohl auf eine Geldstrafe hinauslaufen. Hat da wer Erfahrungen?

am 8. Januar 2012 um 15:58

Zitat:

Original geschrieben von micci1

Bei fahrlässiger Körperverletzung mit dem Auto würde es wohl auf eine Geldstrafe hinauslaufen. Hat da wer Erfahrungen?

Bei fahrlässiger KV im Suff, je nach Verletzungen eher Bewährungsstrafe (was je nach Verletzung wirklich sehr sehr milde ist, denn Bewährungsstrafe ist eigentlich keine Strafe). Der Böhse Onkel hat keine Bewährung bekommen z.B.

über 1,6 Promille ists nichts mehr mit fahrlässigkeit und auch ohne Personenschaden bereits eine Sache für Staatsanwalt und Gericht.

Themenstarteram 8. Januar 2012 um 16:12

Zitat:

über 1,6 Promille ists nichts mehr mit fahrlässigkeit

http://www.abendblatt.de/.../...faehrt-Radfahrerin-tot-Bewaehrung.html

Hier war es das aber noch.

Zitat:

Original geschrieben von micci1

Angenommen, ich fahre mit 2 Promille Auto und überfahre ein kleine Kind das die Straße überquert. Dann sind hohe Schmerzengelder vonnöten. Zahlt das die Haftpflicht?

sinn der frage?

wer das macht ist ein......

der gehört für ewig.....

 

willste dich beschimpfen lassen?

 

was ein unnötiger thread.....

 

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