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Zulassungsbescheinigung und Felgengrösse..

Themenstarteram 22. Oktober 2008 um 20:44

Hi,

ich habe hier heute Fahrzeugbrief und die Zulassungsbescheinigung für meinen Focus Titanium gekriegt und die Angaben zu Felgen haben mich etwas stützig gemacht. Ich kriege die 17 Zoll Felgen (Titanium X II Paket), in der Bescheinigung sind aber 195/65R15 85U eingetragen.

In einer zusätzlichen "EG-Übereinstimmungsbescheinigung für vollständige Fahrzeuge" sind die 17 Zoll Felgen eingetragen.

Muss ich meinen :) damit "belästigen" oder sind die 17 Zoll Felgen automatisch zugelassen? Ich dachte immer, es gilt nur das, was in der Zulassungsbescheinigung steht. Könnte es sein, dass ich dann bei der Zulassung auf mich noch draufzahlen muss, um die 17 Zoll Felgen einzutragen? Wie ist es eigentlich mit 18 Zoll, geht es überhaupt?

Ein Haufen Fragen. ;)

Gruß,

RoadJack

 

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20 Antworten

Moin,

 

in der Zulassungsbescheinigung ist nur eine der möglichen Größen eingetragen. Alles was ohne weitere Auflagen montiert werden darf, steht in der Übereinstimmungsbescheinigung.

Etwas anderes wird und kann Dir der Händler auch nicht sagen. Am besten eine Kopie davon ins Fahrzeug legen und bei einer eventuellen  Kontrolle gibt es gar keine Diskussionen.

Themenstarteram 22. Oktober 2008 um 21:04

Aha, danke.

Wenn jemand noch einen Tipp hat, wie ich mir das Grinsen aus dem Gesicht entfernen kann... vermutlich geht es nur noch operativ. :D

 

Themenstarteram 11. November 2008 um 22:26

Noch eine andere Frage zum Fahrzeugbrief...

Ist es normal, dass im Fahrzeugbrief eines neuen, von mir bestellten Wagens nicht ich als Eigentümer

eingetragen bin? Passiert dies erst, wenn ich das Ding in der Zulassungsstelle anmelde? Ich habe noch nie einen fabrikneuen Wagen gekauft, daher macht mich das etwas unsicher.

Fahrzeug ist, laut Stempel vom Ford-Werk in Köln, vor etwas über einem Monat vom Band gerollt und sollte demnächst hier bei mir eintreffen...

Mit Fahrzeugbrief meine ich die Zulassungsbescheinigung Teil II.

 

die zulassungsstelle wird dich eintragen. weder der händler noch der hersteller tun das. wenn dein auto da ist, gehst du/oder der handler damit zur zulassungstelle und schwupp die wupp, wird dein namen drin stehen und du den ersten großen wertverlust für dein auto verursachen. vile spass.

Themenstarteram 12. November 2008 um 21:45

Momentan ist da drin irgendeine Firma eingetragen, die ich nicht kenne. Das könnte u.U. der Händler sein, über den das ganze abgewickelt wird... Das Fahrzeug habe ich über eine Vermittler-Agentur bestellt (die anders heisst, als die Firma im Brief). Gerade das verwirrt mich. Die Daten (Fahrzeug Id) aus dem Schein stimmen mit den Angaben aus der EG-Übereinstimmungsbescheinigung überein. Der Wagen ist vor knapp einem Monat hergestellt worden. Es wird nicht so sein, dass wenn ich es anmelde, ich als Zweiteigentümer eingetragen werde, oder?

Für diesen Fall werde ich einfach die Annahme verweigern, weil es zum Zeitpunkt meiner Anmeldung kein Neuwagen mehr ist, da es bereits einen Vorbesitzer hatte. Mist, das verunsichert mich irgendwie. Wenn der Tachostand auch noch merkwürdig hoch sein wird, wird es stressig werden.

Kann es vielleicht die Tageszulassung sein?

Arghh.. ich gehe vormittags zur Zulassungsstelle und frage nach, was die von dem Brief halten, statt mich hier kirre zu machen. ;)

dann sieht die sache anders aus. jetzt mußt du lesen, was du wie gekauft hast. wenn schon jemand drin steht, dann bist du nicht der erst besitzer, dann hast du keinen "neuwagen" selbst mit 0 km. es ist eine tageszulassung. oder die firma bleibt halter. ich hoffe das die sache für dich gut ausgeht, und du nicht einem betrüger zum opfer gefallen bist.

Themenstarteram 12. November 2008 um 22:49

Es steht da was von Stillegung.

In der Zulassungsbescheinigung Teil I steht 'ausser Betrieb gesetzt am' und ein Datum und Stempel bzw. diese Aufkleber einer Zulassungsbehörde. Das Datum liegt zwei Tage nach dem Datum der Erstzulassung. Buchstabe B, in der linken, oberen Ecke der Zulassungsbescheinigung Teil I. In der Zulassungsbescheinigung Teil I steht aber ein amtlichen Kennzeichen, also Strassenschilder vom Ort der Zulassungsbehörde.

Fragen über Fragen... wie sieht so eine Tageszulassung aus? Steht da ausdrücklich 'Tageszulassung' drauf oder wie? Gekauft bzw. bestellt habe ich einen Neuwagen. In der Rechnung steht auch alles noch mal drin. Stimmt auch mit der Bestellung überein.

neuwagen sind autos, die noch nie zugelassen waren. alles andere ist eine tageszulassung meist auf den händler, deshalb spricht man auch von händlerzulassungen. groß darin sind opel und vw. mit werden die zulassungsstatistiken geschönt und herstellerprämien abgegriffen. der kunde hat den vorteil, ein neues auto zubekommen und ca 20 % nachlass ohne verhandlungsgeschick einzustreichen. garantie läuft aber ab tag der erstzulassung. problem wenn das auto längere zeit stillgelegt wurde. wenn du expliziet einen neuwagen bestellt hast, stimmt da dann was nicht. lese aber genau alles durch, auch das kleingedruckte, da steht meistens bei vermittlern immer was drin von kurzzeitzulassung. stell doch mal einen link vom vermittler ein.

Themenstarteram 13. November 2008 um 18:29

Hi,

die Zulassungsbehörde bei mir vor Ort meinte "Keine Panik, ist nur die Tageszulassung und sei normal bei Neuwagen". Es ist das erste mal, dass ich einen Neuwagen oder überhaupt bei einem Händler kaufe. Bisher ging alles immer von Privat an Privat. Ich dachte Tageszulassung wären diese Sonderschilder für drei Tage. Im Vertrag stand beides. "Neuwagen" im Kopf des Vertrages und dann unter Serienausstattung (?!) ist "Tageszulassung" drin.

Klartext: Das erklärt den Preis 24% unter Listenpreis. Mist, der Wagen ist keine Jungfrau mehr. :D Hauptsache das Ding wird keine Macke haben. Ist ein Titanium 1,6er Diesel mit paar Extras wie Titanium X II Paket und paar anderen, schönen Sachen, für die der Mann von heute sein Geld verschwendet. Die Händler vor Ort wollten für die gleiche Ausstattung gut 5000,- Doppelmark mehr haben wollen, obwohl ich direkt auf die Hand zahlen wollte. Die Tageszulassung wurde vom Vermittler in den Vertrag eingetragen, ich habe nicht drauf geachtet. Da kommt man sich ziemlich dämlich vor. Dabei drehte sich von Anfang alles um einen Neuwagen (über KFZVermittlung24 bzw. Autopreisagentur.de).

Gruß,

RoadJack

 

Zitat:

Original geschrieben von _RoadJack_

Hi,

 

die Zulassungsbehörde bei mir vor Ort meinte "Keine Panik, ist nur die Tageszulassung und sei normal bei Neuwagen".

Sorry, aber bei Neuwagen ist es nicht üblich dass ein Vorbesitzer eingetragen wurde. Es handelt sich damit nun um einen Gebrauchtwagen!

 

Und ein Nachlass von 24% ist derzeit auch bei vielen "echten" Neuwagen möglich. So ein Vertrag sollte schon gründlich gelesen und verstanden werden, wobei ein solches Geschäftsgebaren, bei dem der Kunde nicht direkt darüber aufgeklärt wird, schon sehr schlechter Stil ist.

Themenstarteram 13. November 2008 um 20:03

Zitat:

Original geschrieben von razor1

Zitat:

Original geschrieben von _RoadJack_

Hi,

die Zulassungsbehörde bei mir vor Ort meinte "Keine Panik, ist nur die Tageszulassung und sei normal bei Neuwagen".

Sorry, aber bei Neuwagen ist es nicht üblich dass ein Vorbesitzer eingetragen wurde. Es handelt sich damit nun um einen Gebrauchtwagen!

Ich dachte auch, dass es auf mich zugelassen wird, mit diesen vorübergehenden Schildern, damit ich es bei der Zulassungsstelle bei mir vor Ort anmelden kann.

Dazu ist ja die Tageszulassung gedacht, habe ich angenommen. Es wird kurz vor der Lieferung eine Tageszulassung auf mich ausgestellt und ist für drei Tage gültig. Danach muss ich es auf mich "normal" anmelden und die vorübergehenden Schilder zurückgeben.

So habe ich es mir jedenfalls gedacht. In dem ursprünglichen Vermittlungsvertrag bei KFZVermittlung24 war nie was von Tageszulassung drin. Die haben auf ihrer Seite und in dem Angebot, welches ich gekriegt habe, immer wieder vom Neuwagen geschrieben. Steht auch ganz fett auf deren Seite und in dem Angebot, das ich gekriegt habe. Die haben mich an die Autopreisagentur "vermittelt" und von dieser ist dann der Kaufvertrag gekommen.

So steht es im Kaufvertrag drin

Zitat:

 

Ford Focus 3 Tuerer Titanium

1.6l Duratorq TDCi, 80 kW (109 PS) Euro4/DPF, 5 Gang

Motordaten: 80 kW (109 PS), 4 Zylinder, Schalt. 5-Gang, 1.560 ccm, Kraftstoffverbrauch

innerorts: 5,8 außerorts: 3,8 kombiniert: 4,5 l/100 km Diesel, CO2-Emission kombiniert:

119 g/km

- Bestellfahrzeug -

Fahrzeugnummer: #####

Fahrgestellnummer: leer

Alter: Neuwagen

Lieferzeit: ca. 12-16 Wochen

Lieferdatum: leer

Serienausstattung: Tageszulassung, Einzelradaufhängung... usw. mit der ganzen Ausstattung.

Aussenfarbe, Innenausstattung, Sonderausstattung usw.

Ich könnte kotzen. Auf das ganze Kleingedruckte habe ich geachtet, die Tageszulassung bis zum Eintreffen des Briefs nie zur Kenntnis genommen. Ich habe es dort nicht eingetragen, kam so von der Autopreisagentur.

Ich habe auf die kleinsten Unstimmigkeiten gegenüber dem Angebot geachtet. Alles stimmt, nur dieses eine blöde Wort passt da nicht ins Konzept.

Muss ich das jetzt so hinnehmen?

Themenstarteram 13. November 2008 um 20:16

Ich habe etwas dazu gefunden. Angeblich mindert es den Wert des Wagens nicht.

Zitat:

Der Bundesgerichtshof hat zunächst seine ständige Rechtsprechung bekräftigt, wonach der Autohändler beim Verkauf eines Kraftfahrzeugs als Neuwagen grundsätzlich zusichert, daß das verkaufte Fahrzeug die Eigenschaft aufweist, "fabrikneu" zu sein. Unter Bezugnahme auf eine frühere Entscheidung und auf ein Urteil des I. Zivilsenats, des Wettbewerbssenats, weist der Senat weiter darauf hin, daß die Veräußerung eines neuen unbenutzten Kraftfahrzeugs mit Tages- oder Kurzzulassung auf den Autohändler eine besondere Form des Neuwagengeschäftes ist. Der Kunde erwirbt auch in diesen Fällen ein fabrikneues Fahrzeug und nicht einen Gebrauchtwagen. Die kurzfristige Zulassung dient nicht der Nutzung des Fahrzeugs, sondern ermöglicht es dem Autohändler unter anderem, dem Käufer einen gegenüber dem Listenpreis erheblichen Preisnachlaß zu gewähren. Für den Kunden, dem der Preisnachlaß zugute kommt, ist entscheidend, daß er ein unbenutztes Neufahrzeug erwirbt. Wenn eine Kurzzulassung die Herstellergarantie und die Fristen im Rahmen einer Vollkaskoversicherung sowie für eine nach § 29 StVZO vorgeschriebene Fahrzeuguntersuchung um nur wenige Tage verkürzt, ist das für ihn unter diesen Gegebenheiten nicht von wesentlicher Bedeutung. Bei einer Weiterveräußerung des Fahrzeugs ist nicht mit einer Erlösminderung zu rechnen, weil dem Käufer die Tageszulassung ohne weiteres nachzuweisen ist.

Urteil vom 12. Januar 2005 - VIII ZR 109/04

(LG Kiel - 17 O 243/02./. OLG Schleswig - 16 U 14/04)

Quelle: http://www.gomopa.net/.../...-Woche-Neuwagen-trotz-Tageszulassung.html

Irgendwie ist aber die Vorfreude getrübt. Ich fahre das Ding, aus Frust, gleich gegen die nächste Wand. :D

Ich hatte sowieso mal kurzfristig, nachdem der Schwachsinn mit der Aussetzung der Strassensteuer aufkam, den Anflug einer Idee den Wagen gleich weiter zu verkaufen und irgendein Sch... PS Monster (200PS mindestens) zu kaufen, um mich abzureagieren und dabei was Gutes für die Umwelt zu tun.

Sorry,aber 24% unter Liste geht nicht bei einem regulären für Deutschland produzierten Modell.Da müßte der Händler noch einige Prozentpunkte auf seine Marge draufpacken da kein Händler auch nur in die Nähe der 20% als Marge kommen dürfte und ein Geschäft bei dem er draufzahlt ist kein Gutes.

 

Ausnahmen mag es bei Auslaufmodellen oder Standuhren geben aber sicher nicht bei Fahrzeugen die vom Käufer konfiguriert wurden,die wird kein Hersteller so massiv subventionieren.:D Zumindest nicht so offensichtlich.

 

Bei deutlich über 20 % kann man davon ausgehen das man entweder eine Tageszulassung bekommt oder sogar einen Re-Import.Dank der neuen EU-Papiere fällt das auch nicht mehr so auf wie früher.Wenn zb die Tageszulassung im Ausland war steht davon gar nichts in der deutschen Zulassungsbescheinigung.

man lernt im leben nicht aus. aber sorgen mußt du dir bestimmt keine manchen. freu dich über die 5000 ocken die du eingestrichen hast. als erster besitzer drin zu stehen ist eitelkeit und lieber die kohle in de täsch als eitel wie ein pfau dazustehen.den brief sieht eh keiner und in der zulassung stehst nur du drin. :) und dem auto sieht es keiner an.

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