Zulassung für JOM Rückleuchten?!
Hallo. Hab von meiner Freundin zu Weihnachten Rückleuchten von der Firma JOM bekommen (siehe Bild). Letztens in der Werkstatt wurde ich auf diese angesprochen und es wurde mir gesagt, dass die nicht zulässig wären. Ich beteurte das Gegemteil. Und fragte: Warum???
Die Werkstatt: Die Leuchten haben zwar ein E-Prüfzeichen sind aber in kombination mit rot getönten Birnen, die ich dafür brauche, unzulässig. Weil eben diese rot getönten Birnen in der StVzo nicht zulässig sind.
Ich wollte das nicht glauben und holte mir ein paar Meinungen mehr ein wobei der größte Teil das ebenso bestätigte.
Jetzt die Frage: Sind diese Rückleuchten in kombination mit rot getönten Birnen Straßenzulässig obwohl es die Birnen eigentlich nicht sind?
P.S. Hab natürlich mit Firma JOM Kontakt aufgenommen. Die sagten mir nur, dass ich der erste sei, der sowas schreibt.
40 Antworten
Also mit anderen Worten: Die Leuchten sind so oder so schon unzulässig, weil der Reflktor nicht rot ist...!!!
ich hab gesehen bei den roten birnen steht was drauf,
was steht da genau?
vorhe hast du ja standart auch gelbe birnen 😉
Zitat:
Original geschrieben von Fischkoppstuttgart
Begründung siehe oben....
Was ich nicht ganz verstehe. Die Philips Silver Vision habe ein E-Prüfzeichen und leuchten normal gelb. Hab diese vorne in den Blinker drin. Warum sind sie nicht Zulässig? Wenn sie aber ein E-Prüfzeichen besitzten und ganz legal an jeder Tanke zu bekommen sind? Selbst bei meinem VW Händler kann man diese ohne Probleme kaufen, und werden da Teilweiße auch verbaut.
Ich glaube selbst der TÜV weiß noch nichtmal was zulässig ist und was nicht.
Die Abbildung der Birnen ist ÄHNLICH wie die, die ich drin hab. Es sollte nur ein Bild verschaffen wie die Birnen ungefähr aussehen.
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wenn da ein E zeichen drauf ist brauchst du dir keine sorgen machen,
musst du mal gucken
Gelbe Blinkerbirnen sind erlaubt. Denn Heutzutage haben viele Autos schon rot/weiße Rückleuchten wo man gelbe oder orange Birnen als Blinker einbauen MUSS.
Das trifft aber leider nicht für rote Birnen zu.
Zitat:
Original geschrieben von VW_Golf3GTI
Was ich nicht ganz verstehe. Die Philips Silver Vision habe ein E-Prüfzeichen und leuchten normal gelb. Hab diese vorne in den Blinker drin. Warum sind sie nicht Zulässig? Wenn sie aber ein E-Prüfzeichen besitzten und ganz legal an jeder Tanke zu bekommen sind? Selbst bei meinem VW Händler kann man diese ohne Probleme kaufen, und werden da Teilweiße auch verbaut.Zitat:
Original geschrieben von Fischkoppstuttgart
Begründung siehe oben....Ich glaube selbst der TÜV weiß noch nichtmal was zulässig ist und was nicht.
Moment...
Vorne sind sie Zulässig, da dort eine Streulinse drin ! !
Kein Klarglas!
Damit sind die Zulässig!
Es kommt auf den Einsatzungbereich an!
Die Silber Vision sind nur im KLARGLAS Bereich nicht Zulässig
Zitat:
Original geschrieben von Sanson86
Gelbe Blinkerbirnen sind erlaubt. Denn Heutzutage haben viele Autos schon rot/weiße Rückleuchten wo man gelbe oder orange Birnen als Blinker einbauen MUSS.
Das trifft aber leider nicht für rote Birnen zu.
verstehe jetzt deinen Beitrag nicht ganz, klaro gelbes Blinklicht ist sogar vorgeschrieben. Wenn die Leuchtmittel ein Prüfzeichen habe sollte nichts dagegen sprechen, würde ich jedenfalls so beurteilen.
Pfilips und Osram äußern sich auf deren Homepage zu den Blinkerbirnchen nicht, keine Ahnung was auf der Verpackung steht, wenn es nicht zulässig ist, muss darauf ein Hinweis stehen!!! In manchen eBay-Auktionen zu den roten Diadem oder wie die auch heißen steht drin nicht im Bereich der StVZO zulässig. Was dann für Fischkoppstuttgarts Beitrag spricht.
Zu deinen Schlußleuchten, ja erstmal nicht zulässig, da die Rückstrahler fehlen. Mit dem Leuchtmittel gibt es ja anscheinend eine Lösung, wie Fischkoppstuttgart sie auch so fährt.
Zitat:
Original geschrieben von styler72
wenn da ein E zeichen drauf ist brauchst du dir keine sorgen machen,
musst du mal gucken
Jein...
inzwischen sind soooo viele Billiganbieter u.a aus China auf dem Markt, die haben alle ein E-Zeichen....
Die interessiert es nicht!
Die kleben das drauf, weil ohne verkauft es sich nicht...
Die Händler reden sich raus mit "steht doch drauf"
und angeschiessen ist der Verbraucher... er hat sich drauf verlassen!
es kauft sich ja wohl keiner birnen wo was RAUFGEKLEBT ist,
das kenn ich nicht,
mit aufgeklebt 😕😰
Zitat:
Original geschrieben von Sanson86
Also mit anderen Worten: Die Leuchten sind so oder so schon unzulässig, weil der Reflktor nicht rot ist...!!!
Jein...
du MUSST nur zusätzliche rote Katzenaugen an dein Heck kleben...
Dann ist wieder alles i.o.
Jetzt mal ganz im ernst...
Fahr zum TÜV...
Frage die, was du machen sollst, und gut ist!
Die Onkels da werden es dir schon erklären!
Und man sollte nicht vergessen:
Wenn du hinfährts, um das Thema von dir aus zu klären, da ist sind die Onkels vom TÜV meisten "handzahm" und helfen gerne!
Ausserdem kostet das Fragen dort nix!
Sowas ist beim TÜV Service!
Zitat:
Original geschrieben von Fischkoppstuttgart
Jein...Zitat:
Original geschrieben von Sanson86
Also mit anderen Worten: Die Leuchten sind so oder so schon unzulässig, weil der Reflktor nicht rot ist...!!!
du MUSST nur zusätzliche rote Katzenaugen an dein Heck kleben...
Genau das will ich ja nicht. Mir noch irgendwo reflektoren ans auto zu kleben. Dann bau ich mir lieber wieder meine originalen ein.
Zitat:
Original geschrieben von styler72
es kauft sich ja wohl keiner birnen wo was RAUFGEKLEBT ist,
das kenn ich nicht,
mit aufgeklebt 😕😰
Nimm es Sinngemäss!
Die Schreiben IRGENDWAS auf die Packung....
Toll
Auf dem Sockel steht NIE (soweit ich das im Kopf hab) eine E-Nummer....
Die steht irgendwo, wenn überhaupt, auf der Verpackung!
hier mal ein LINK zu Ebay in dem die Philips als STVO zugelassen gekennzeichnet sind
Zur Klärung.
Habe eben mal Google angschmissen und das Thema STVO
Folgendes hab ich auf http://www.einkaufonline.net/ gefunden
Osram Diadem NEUE Version (ab 2010).... nach STVO
Osram Diadem ALTE Version (bis 2010).... KEINE STVO
Philips PR21W (bzw Baugleich die Osram PR21W) .... nach STVO
Habe die Bilder mal angehängt!