Zulässiges Gesamtgewicht im Anhängerbetrieb.
Hallo Forengemeinde,
ich möchte für meinen BMW 220i aut. einen Wohnanhänger kaufen. Der Wohnwagen der uns sehr interessiert hat 1300 kg zulässiges Gesamtgewicht. Modell Eriba Touring.
Da ich die Führerscheinklasse b habe, darf ich 3500 kg nicht überschreiten.
In meinem Fahrzeugpapieren vom BMW steht nun:
Zeile f1/f2 2130 kg
Und in Zeile 22
F.1/F.2: +75 B. ANHÄNGEBETRIEB*7.2/8.2: +110 B.ANHÄNGEBETRIEB WW.AHK LT. EGTG SOMMER- UND WINTERBEREIFUNG NUR AUF GUB- ODER SCHMIEDE-LM RAD DATUM ZUR EMISSIONSKLASSE: 29.03.2016*
Wie ist dann die Rechnung?
2130 plus 75 sind 2205
Plus Anhänger 1300
Sind 3505 kg
Sagt mal, verstehe ich das richtig dass ich und meine Frau wegen 5 kg einen extra Führerschein machen müssen?
Ich kann es nicht fassen und wollte deswegen nochmal nachfragen, ob ich das falsch verstehe.
Habt ihr schonmal ab Werk einen Wohnwagen ablasten lassen?
Liebe Grüße
Runningfox
154 Antworten
Oliola hat recht .
Mach den BE Schein und am besten nen Caravantraining hinterher , dann ist man auf dem richtigen Weg . Der ganze Firlefanz mit b96 und mach ich mal eben kurz nen Kurs kann den Wohnwagen aber nicht ein Stück rückwärts fahren und habe Angst auf der Bahn und weis nicht wie man belädt usw . Dann wird man angehalten und real gewogen ist drüber weg (20kg über dem was man fahren darf , und noch überladen ), was dann als fahren ohne Führerschein gewertet wird und man noch einen auf den Deckel bekommt wegen Überladung !!! Da gibt es genug von vor denen man Angst haben muss auf der Bahn . Wenn ich sehe was in Foren abgeht und was Leute machen da kriegt man Angst das solche Leute auf der Autobahn unterwegs sind , auch live alles schon erlebt , SORRY !
Wir sind grad auch im Urlaub und haben bei unserem Nachbarn gestern fest gestellt das seine Frau sie vor 3 Wochen b96 gemacht hat doch das Gespann am Sonntag nicht zurück fahren darf da er was falsch gerechnet und verstanden hat 😉 nun macht sie auch nen BE Schein .
Die haben sich auch erst nen Wohnwagen geholt .
Fahre viel Anhängerbetrieb ca . 8-10 tausend km im Jahr .
@invaderduck
Wer im Glashaus sitzt, soll nicht mit Steinen werfen.
Mehr Ausbildung ist sicher nicht verkehrt.
Allerdings haben Inhaber der alten Klasse III das Anhängerfahren auch nicht gelernt und sind trotzdem klargekommen.
Der B96 ist IMO durchaus eine Alternative, wenn die 4.250 kg zulässiges Gespanngewicht genügen, was meistens der Fall sein dürfte.
Ich kenne so viele die b96 gemacht haben und BE hinterher. Die 4250kg (bei klasse B) sind nur zugelassen bei einem Anhänger bis 750kg ! Heist alles andere ist 3500kg schluss als Gesamtgespann und das ist oft nicht mehr machbar aufgrund der Gewichte Wohnwagen und Zugmaschinen. Nochmal ein Bild :-)
Alle die mit altem Führerschein unterwegs sind haben Glück 🙂
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Mannomann, ich fasse es nicht.
Einfach mal den Link öffnen, lesen und verstehen:
https://bmdv.bund.de/.../fahrerlaubnisklassen-uebersicht.html
Sorry wir reden aneinander vorbei . Ich meine nur fahren mit klasse B . Mit B96 ist klar macht oft aber keinen Sinn mehr bei Wohnwagen da die Fahrzeuge schwer sind und die Wohnwagen auch aufgrund Ausstattung usw . wird vieles immer schwerer obwohl alle immer behaupten das alles leichter wird :-)
Dann macht man nen Fahrzeugwechsel und schon passt nix mehr ….
Aber die 3,5t Grenze soll ja auch erhöht werden aufgrund der schweren Wohnmobile, mal sehen ob das kommt das man dann pkws bis 4.25 t fahren darf mit Klasse B .
Mit der Klasse B, darf man ein Gespann fahren, bei dem z. B. das Zugfahrzeug ein zGG von 2.200 kg und der Anhänger ein zGG von 1.300 kg hat, sofern mindestens diese Anhängelast beim Zugfahrzeug eingetragen ist.
B96 ist erst erforderlich, wenn das zulässige Gespanngewicht von 3.500 kg überschritten wird; dann gehts bis 4.250 kg.
Jetzt klar?
Zitat:
@Oetteken schrieb am 25. Juli 2023 um 18:39:39 Uhr:
Mit der Klasse B, darf man ein Gespann fahren, bei dem z. B. das Zugfahrzeug ein zGG von 2.200 kg und der Anhänger ein zGG von 1.300 kg hat, sofern mindestens diese Anhängelast beim Zugfahrzeug eingetragen ist.
B96 ist erst erforderlich, wenn das zulässige Gespanngewicht von 3.500 kg überschritten wird; dann gehts bis 4.250 kg.
Jetzt klar?
Hab ich oben geschrieben .
Darf der bmw 220i überhaupt 1300kg ziehen oder nur 1200? Hab hier die gebremste anhängelast noch nicht gesehen aus dem Fahrzeugschein . Dann einfach weiter ablasten so das man noch ne Badehose einpacken kann 😛 aber viele fahren sowieso völlig überladen da sie nicht einschätzen können bzw. mal auf die Waage fahren und sich derbe erschrecken !
Du hast oben einen 750 kg Anhänger erwähnt.
Mit dem dürfen auch mit Klasse „B“ 4.250 kg erreicht werden, also z. B. Zugfahrzeug 3.500 kg plus 750 kg Anhänger.
Zitat:
@Oetteken schrieb am 25. Juli 2023 um 18:46:44 Uhr:
Du hast oben einen 750 kg Anhänger erwähnt.
Mit dem dürfen auch mit Klasse „B“ 4.250 kg erreicht werden, also z. B. Zugfahrzeug 3.500 kg plus 750 kg Anhänger.
Siehe Bild vom Post ;-)
Zitat:
@Andrehhq7 schrieb am 25. Juli 2023 um 18:23:59 Uhr:
Ich kenne so viele die b96 gemacht haben und BE hinterher. Die 4250kg (bei klasse B) sind nur zugelassen bei einem Anhänger bis 750kg ! Heist alles andere ist 3500kg schluss als Gesamtgespann und das ist oft nicht mehr machbar aufgrund der Gewichte Wohnwagen und Zugmaschinen. Nochmal ein Bild :-)Alle die mit altem Führerschein unterwegs sind haben Glück 🙂
@Oetteken Bild 2
falls die App spinnen sollte was mal vor kommt .
Wenn der bmw aber keine 1300 kg ziehen darf wird’s noch komplizierter wenn da nur 1270 kg drin stehen :-)
Ich gehe aber davon aus der der irgendwie 1400 bis 1500 ziehen darf :-) ist ja ein bmw 🙂
Soweit ich es gerade gelesen habe, hat der 220i eine zul Anhängelast von 1500kg und somit spielt die zul Anhängelast bei dem genannten Anhänger keine Rolle mehr.....zudem darf der mit dem Eriba auf ABs in D 100km/h fahren.
Wer einen Eriba Touring fährt wird den meist länger fahren und 1300kg sind für die Dinger schon fast die Obergrenze.
Wenn man eine 5kg-Ablastung für insgesamt (geschätzt) 100€ (TÜV plus Zulassungsstelle) hinbekommt, würde ich das der reinen Abzocke mit dem doppelten B96 vorziehen.
Die Frau des TE müsste dann ja auch B96 machen....
Das kann man, wenn es später mal sein muss, nachholen bzw. wenn es ganz schlimm kommt, den BE machen....
Immer dran denken:
Jeder der Führerschein 3 hat, hat nach Umschreibung automatisch auch den BE und i.d.R. dafür nichts in der Fahrschule geübt.
Das mit der Stützlast ist hier nicht entscheidend!
dein gesamtes Gespann darf ein zulässiges Gesamtgewicht von 3.500 kg nicht überschreiten. d.h. wenn das zulässige Gesamtgewicht deines BMW 2.130 kg beträgt, darf das zulässige Gesamtgewicht des Wohnwagens noch 1.370 kg betragen.
Das mit der Stützlast kommt erst zum Tragen, wenns um die zulässige Anhängelast geht. ist das zulässige gesamtgewicht des Anhängers größer als die zulässige Anhängelast des Zugwagens, darf die Stützlast, ausgenutzt oder nicht, angerechnet werden.
nehmen wir einfach mal an, ich habe an meinem Passatwagen, 1.500 kg zulässige Anhängelast, einen Brenderup AT 2500 Autotransportanhänger. der darf insgesamt 2.500 kg wiegen. Stützlast hat die Karre 85 kg. Das bedeutet, der Anhänger darf tatsächlich 1.585 kg wiegen. gehen wir von einem Leergewicht von 530 kg aus, darf das Auto, das ich damit transportiere, 1.045 kg wiegen.
Fahren darf ich das natürlich mit B nicht mehr, 1.890 kg zulässiges Gesamtgewicht am Passatwagen, plus die 2.500 kg am Anhänger das ist selbst mit B96 zu viel. hier wären es 4250 kg. ich brauche also zwingend BE
gruß, martin
Zitat:
@Maddin5e schrieb am 25. Juli 2023 um 19:04:54 Uhr:
Das mit der Stützlast ist hier nicht entscheidend!dein gesamtes Gespann darf ein zulässiges Gesamtgewicht von 3.500 kg nicht überschreiten. d.h. wenn das zulässige Gesamtgewicht deines BMW 2.130 kg beträgt, darf das zulässige Gesamtgewicht des Wohnwagens noch 1.370 kg betragen.
Beim Gespann des TE aber nicht, da sich das zul Gesamtgewicht bei Anhängerbetrieb um 75kg erhöht und somit für den Anhänger nur noch 1295kg "übrig" sind.
Nur darum, um diese 5kg zul GG, geht es doch die ganze Zeit....