Zu unrecht Bußgeldverfahren aufgebrumt, aufgrund einer Lüge der Polizei
Hallo Leute hoffe man kann mir hier weiterhelfen.
Ich und ein Freund sind am 24.03.2017 um 23:15uhr von einer Streife mit zweimann Besatzung angehalten wurden.
Kurz zuvor musste mein Kollege stark abbremsen da die Straße überquert wurde von einer Dame die rot hatte und mit einem Handy in der Hand, als wir weiter fuhren und kurz zuvor den Streifenwagen gesehen haben, wie dieser einen Parkplatz passierte um sich dort zu wenden bzw zu drehen sind diese uns hinterher und haben uns angehalten.
Vorab der Parkplatz nicht beleuchtet, die Straße nur mit einer Laterne in Fahrtrichtung ausgestattet mit einem orangenen Farbton.
Desweiteren habe ich aufrecht gesessen.
Desweiteren haben diese uns letztendlich angehalten und nicht wie gedacht die Dame die zu Fuß über rot ging, als wir gebeten wurden sind rechts anzuhalten, begab sich die Polizistin zum Fahrerfenster meines Kollegen bevor diese sich überhaupt vorstellen konnte, konfrontierte ich sie damit ob diese nicht gesehen haben wie die frau über rot lief und wir diesbezüglich stark bremsen mussten.
Direkte Antwort der Polizisten dies soll nicht mein Problem sein, es sei viel schlimmer nicht angeschnallt in einem PKW zu sitzen, perplex und schockiert haben wir beide aus der Pistole geantwortet das ich angeschnallt gewesen bin und diese auch die ganze zeit war.
"seid ich meinen Lappen have, fahre ich nie unangeschnallt Auto"
Nach ungefähr einer Stunde Kontrolle, meinte sie zu mir ich bekomme Post von der Stadt, und kann dieser Sache Widerspruch einlegen.
Bußgeld kam am 30.03.2017 bei mir an mit einer Höhe von 58,80€.
Ich Widerspruch eingelegt und am 07.06.2017 Antwort bekommen das dieser nicht entgegengenommen werden kann, sprich Bußgeldverfahren kann nicht zurück genommen werden.
Punkt 1: die Behörde hat nur eine Stellungnahme der Polizei angefordert, nicht die meines Kollegen, der das Fahrzeug gefahren ist.
Punkt 2: behauptet die Polizei mir ein verwarngeld von 30€ angeboten zu haben was ich abgelehnt haben soll, was nicht stimmt.
Punkt 3: es konnte deutlich gesehen werden, dass sie nicht angegurtet waren. Dies war auch unter anderem dem Umstand geschuldet, dass Sie sich in dem Moment vorbeugten.
Ich war gerade sitzend im Auto, und selbst angeschnallt kann man sich vorbeugen.
Punkt 4: der fahrzegverkehr wurde gezielt beobachten, der FUSTKW (denke die Bedeutung soll das vom dienstfahrzeug sein) lief, die Scheinwerfer waren eingeschaltet und leuchteten die vor ihnen liegende Straße aus.
Was auch nicht stimmt denn das Fahrzeug für vorher 4 Autos vor uns, stand an der roten ampel, als diese grün umschlug überquerten diese Beamten die Kreuzung, und Bogen in den dunklen Parkplatz ab um sich dort zu drehen, wie ich vermute und der Kollege da diese uns gesehen haben und gezielt uns anhalten wollten da tiefer breiter lauter.
Jetzt soll ich den Wiederspruch zurücknehmen da ansonsten das ganze zur Staatsanwaltschaft geht, soll für eine Lüge 58,80€ bezahlen, habe keine rechtsschutz und bin Azubi (zweite ausbildung)
Das kann doch nicht wahr sein, kennt sich hier jemand aus, oder hat selbst sowas erlebt.
Will diese 60€ nicht zahlen, da diese Behauptung der Polizei aus frechen gestunken und gelogen ist.
Lieben Gruß.
Beste Antwort im Thema
Was ich machen wuerde, sollen sie zum Staatsanwalt geben die Sache. Wegen 58 Euro wird er eher einstellen.
Das andere, haettest ihn nicht gleich Neunmalklug vollgesabbelt, sondern dir erstmal angehoert was er will. 😉
128 Antworten
Hallo, Cocker,
Zitat:
@cocker schrieb am 12. Juni 2017 um 10:30:39 Uhr:
zur Not nächstes Mal schnell und unauffällig die Dashcam aktivieren ... 😁
damit würde aus einer möglichen Ordnungswidrigkeit (angeblicher Gurtverstoß) eine eindeutige Straftat (§ 201 StGB) und somit sollte man so etwas keineswegs empfehlen.
Viele Grüße,
Uhu110
zum einen war das (siehe Smiley) als Spass gedacht, zum anderen, wenn du schon Paragrafen zitierst, dann lies auch zu Ende
"2Die Tat nach Satz 1 Nr. 2 ist nur strafbar, wenn die öffentliche Mitteilung geeignet ist, berechtigte Interessen eines anderen zu beeinträchtigen. 3Sie ist nicht rechtswidrig, wenn die öffentliche Mitteilung zur Wahrnehmung überragender öffentlicher Interessen gemacht wird."
Wenn dadurch nachgewiesen werden kann, dass Polizeibeamte Verkehrskontrollen "türken" bzw. vorsätzlich lügen, ist das imho durchaus im öffentlichen Interesse... und das entscheidet am Ende immer noch der Richter.
Zitat:
@der_Nordmann schrieb am 12. Juni 2017 um 09:06:35 Uhr:
Zitat:
@Macal mm50 schrieb am 12. Juni 2017 um 06:07:52 Uhr:
Hier nur im Anhang als Beispiel eines dieser Fahrzeuge, die hatten vorne zwei sitze direkt dahinter drei, dahinter direkt nochmal drei macht also 8 sitze abzüglich Fahrer 7
5 Erwachsene + 2 kinder = 7 Personen
Sprich passten alle rein, viele hatten Gurte, aber diese waren nicht leicht gängig wie Butter, sondern auch viele schwer. Und selbst diese habe ich vermieden.Was hat denn jetzt ein türkisches Taxi mit dem Corsa b, mit dem du und dein Kumpel unterwegs wart, zu tun?
Bleib sachlich, auch wenn man dir was falsches vorwirft. Rumpöbeln ist da nicht zielführend.
Mal eine Frage, als die Polizistin dir vorgeworfen hat nicht angeschnallt z sein. Hast du ihr da den angelegten Gurt gezeigt, und wenn ja, was hat sie dann dazu gesagt?
Gruß,
der_Nordmann
Als ich diesen gezeigt habe, meinte sie das ich mir diesen schnell angesetzt hätte.
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Zitat:
@metalhead79 schrieb am 12. Juni 2017 um 10:15:55 Uhr:
Mann sind das wieder kurze Seiten in einigen Threads heute. 😁Ich würde da einfach Widerspruch einlegen und schauen was passiert.
Brauchst du doch keinen Anwalt. Vor einem Richter schilderst du dann die Situation. Zeuge ist ja auch vorhanden.
So teuer wird das nicht und einfach hinnehmen würde ich das auch nicht.
Geld kostet doch nur der Anwalt.Gruß Metalhead
Gegen dieses Bußgeld habe ich Widerspruch eingelegt, dich dieses wurde nicht angenommen, die haben nur eine anhörung der Polizei vorgenommen aber nicht die meines Kollegen, Desweiteren habe ich nur zwei Wochen Zeit mich zu melden und den Wiederspruch zurück zu ziehen, da ansonsten die Staatsanwaltschaft eingeschaltet wird.
Ein ehemaliger ehrenamtlicher Richter aus dem Rhein erft Kreis, hat mir heute zukommen lassen das die Staatsanwaltschaft sowas meist fallen lässt, da die Amtsgerichte wichtigere Dinge nachzugehen haben anstatt sich über einen bagatell Sachverhalt zu ärgern und wegen 60€ einen enormen Aufwand zu betreiben.
Im Anhang befindet sich der Bußgeldbescheid und einmal die Antwort der Stadt, von meinem Einspruch habe ich keinen Brief sondern auf PC abgespeichert, ich habe aber in meinem Widerspruch erwähnt den Zeugen also den fahrer des Fahrzeugs.
Sollte das gegen Richtlinien oder Regeln hier im forum verstoßen das ich diese bilder hoch geladen habe, bitte ich diese zu entfernen, Sorry das ich so viel poste aber über Handy geht das schwer alles in einem zusammen zu packen.
Zitat:
@Macal mm50 schrieb am 11. Juni 2017 um 21:41:11 Uhr:
Es geht mir nicht um Ehre, sondern ums Prinzip das es den Beamten so einfach gemacht wird aus grund einer behauptung oder falschen Wahrnehmungen, Menschen solche Probleme auf zu heimsen.
...
"solche Probleme" sind hier knapp 60 €. Mag es auch nicht der Wahrheit entsprechen oder eine dreiste Lüge sein, hast du doch nun weit mehr als "nur" die 60 € geopfert: Zeit, Nerven...
Ich glaube dir, kann dir/deinem Kumpel aber nur raten das Auto zu wechseln. Es muss keine Kiste mit 1,5 Tonnen sein, aber Auffallen im Straßenverkehr ist immer das falsche Mittel und sicher sind die Kisten (egal welche in deinem Profil und auch der Corsa B) nicht.
Viel Glück, denn das kannst du wohl brauchen.
Übrigens, falls du verlierst:
Denk dran, dass Polizisten auch nur Menschen sind und es noch gar nicht einmal böse Absicht sein muss, sondern auch tatsächlich eine Fehleinschätzung sein kann - er/sie 100 % schwören könnte, dass du nicht angegurtet warst.
Letztlich findet jeder seinen Meister und nein, damit meine ich jetzt gar nichts arg schlimmes. Vielleicht stößt er/sie sich ordentlich den Zeh... oder klemmt sich mal den Finger in der Autotür. Dann weiß er/sie vielleicht auch warum.
Letztlich würde ich es mit Humor nehmen, alles andere hilft nichts. Aber da bist du wohl schon drüber weg. Versuch´s trotzdem.
Auch wenn´s nicht wirklich hilft, mein einziger und gut gemeinter Rat zum Thema. 🙂
Also deiner Aussage nach Zähne knierschend zahlen und ruhe haben.
Habe heute mal einen Anwalt erreicht, morgen einen Termin zur Beratung, kostet mich erstmal nichts.
Zitat:
@Macal mm50 schrieb am 12. Juni 2017 um 17:56:16 Uhr:
Sollte das gegen Richtlinien oder Regeln hier im forum verstoßen das ich diese bilder hoch geladen habe, bitte ich diese zu entfernen, Sorry das ich so viel poste aber über Handy geht das schwer alles in einem zusammen zu packen.
Du solltest schnellstens dafür sorgen, dass die Bilder da weg kommen; es sei denn, es ist Dir egal, dass da Dein Nachname, das AZ und das Kennzeichen des Opels zu lesen sind.
Zitat:
@Macal mm50 schrieb am 12. Juni 2017 um 19:04:47 Uhr:
Also deiner Aussage nach Zähne knierschend zahlen und ruhe haben.
Habe heute mal einen Anwalt erreicht, morgen einen Termin zur Beratung, kostet mich erstmal nichts.
Du musst halt selbst wissen, wie Du mit der Sache umgehst.
Ich hätte nicht den Nerv, mich solange darüber zu ärgern, und hätte ein angebotenes Verwarngeld bezahlt, oder, falls es kein solches Angebot gegeben hat, das Bußgeld bezahlt.
Recht haben und Recht bekommen sind immer noch zwei unterschiedliche Dinge.
Schreib mal, was das der Anwalt zu dem Fall sagt.
Wir können ja mal raten, was ein Anwalt zu einem potentiellen Mandanten mit Bußgeldverfahren sagt.
Wenn er anständig berät, weist er auch auf das Kostenrisiko hin. Machen viele aber erst auf Nachfrage.
Zitat:
@RalphM schrieb am 12. Juni 2017 um 19:41:53 Uhr:
Zitat:
@Macal mm50 schrieb am 12. Juni 2017 um 17:56:16 Uhr:
Sollte das gegen Richtlinien oder Regeln hier im forum verstoßen das ich diese bilder hoch geladen habe, bitte ich diese zu entfernen, Sorry das ich so viel poste aber über Handy geht das schwer alles in einem zusammen zu packen.Du solltest schnellstens dafür sorgen, dass die Bilder da weg kommen; es sei denn, es ist Dir egal, dass da Dein Nachname, das AZ und das Kennzeichen des Opels zu lesen sind.
Ich war mal so frei und habe meine Moderatoren-Möglichkeiten genutzt 😉
Zitat:
@Macal mm50 schrieb am 12. Juni 2017 um 19:04:47 Uhr:
Also deiner Aussage nach Zähne knierschend zahlen und ruhe haben.
Habe heute mal einen Anwalt erreicht, morgen einen Termin zur Beratung, kostet mich erstmal nichts.
mal hören, was der für-lau-Anwalt so sagt, aber es wird wohl auf ersteres hinauslaufen.