Zu unrecht Bußgeldverfahren aufgebrumt, aufgrund einer Lüge der Polizei
Hallo Leute hoffe man kann mir hier weiterhelfen.
Ich und ein Freund sind am 24.03.2017 um 23:15uhr von einer Streife mit zweimann Besatzung angehalten wurden.
Kurz zuvor musste mein Kollege stark abbremsen da die Straße überquert wurde von einer Dame die rot hatte und mit einem Handy in der Hand, als wir weiter fuhren und kurz zuvor den Streifenwagen gesehen haben, wie dieser einen Parkplatz passierte um sich dort zu wenden bzw zu drehen sind diese uns hinterher und haben uns angehalten.
Vorab der Parkplatz nicht beleuchtet, die Straße nur mit einer Laterne in Fahrtrichtung ausgestattet mit einem orangenen Farbton.
Desweiteren habe ich aufrecht gesessen.
Desweiteren haben diese uns letztendlich angehalten und nicht wie gedacht die Dame die zu Fuß über rot ging, als wir gebeten wurden sind rechts anzuhalten, begab sich die Polizistin zum Fahrerfenster meines Kollegen bevor diese sich überhaupt vorstellen konnte, konfrontierte ich sie damit ob diese nicht gesehen haben wie die frau über rot lief und wir diesbezüglich stark bremsen mussten.
Direkte Antwort der Polizisten dies soll nicht mein Problem sein, es sei viel schlimmer nicht angeschnallt in einem PKW zu sitzen, perplex und schockiert haben wir beide aus der Pistole geantwortet das ich angeschnallt gewesen bin und diese auch die ganze zeit war.
"seid ich meinen Lappen have, fahre ich nie unangeschnallt Auto"
Nach ungefähr einer Stunde Kontrolle, meinte sie zu mir ich bekomme Post von der Stadt, und kann dieser Sache Widerspruch einlegen.
Bußgeld kam am 30.03.2017 bei mir an mit einer Höhe von 58,80€.
Ich Widerspruch eingelegt und am 07.06.2017 Antwort bekommen das dieser nicht entgegengenommen werden kann, sprich Bußgeldverfahren kann nicht zurück genommen werden.
Punkt 1: die Behörde hat nur eine Stellungnahme der Polizei angefordert, nicht die meines Kollegen, der das Fahrzeug gefahren ist.
Punkt 2: behauptet die Polizei mir ein verwarngeld von 30€ angeboten zu haben was ich abgelehnt haben soll, was nicht stimmt.
Punkt 3: es konnte deutlich gesehen werden, dass sie nicht angegurtet waren. Dies war auch unter anderem dem Umstand geschuldet, dass Sie sich in dem Moment vorbeugten.
Ich war gerade sitzend im Auto, und selbst angeschnallt kann man sich vorbeugen.
Punkt 4: der fahrzegverkehr wurde gezielt beobachten, der FUSTKW (denke die Bedeutung soll das vom dienstfahrzeug sein) lief, die Scheinwerfer waren eingeschaltet und leuchteten die vor ihnen liegende Straße aus.
Was auch nicht stimmt denn das Fahrzeug für vorher 4 Autos vor uns, stand an der roten ampel, als diese grün umschlug überquerten diese Beamten die Kreuzung, und Bogen in den dunklen Parkplatz ab um sich dort zu drehen, wie ich vermute und der Kollege da diese uns gesehen haben und gezielt uns anhalten wollten da tiefer breiter lauter.
Jetzt soll ich den Wiederspruch zurücknehmen da ansonsten das ganze zur Staatsanwaltschaft geht, soll für eine Lüge 58,80€ bezahlen, habe keine rechtsschutz und bin Azubi (zweite ausbildung)
Das kann doch nicht wahr sein, kennt sich hier jemand aus, oder hat selbst sowas erlebt.
Will diese 60€ nicht zahlen, da diese Behauptung der Polizei aus frechen gestunken und gelogen ist.
Lieben Gruß.
Beste Antwort im Thema
Was ich machen wuerde, sollen sie zum Staatsanwalt geben die Sache. Wegen 58 Euro wird er eher einstellen.
Das andere, haettest ihn nicht gleich Neunmalklug vollgesabbelt, sondern dir erstmal angehoert was er will. 😉
128 Antworten
Zitat:
@Macal mm50 schrieb am 12. Juni 2017 um 17:45:23 Uhr:
Zitat:
@der_Nordmann schrieb am 12. Juni 2017 um 09:06:35 Uhr:
Was hat denn jetzt ein türkisches Taxi mit dem Corsa b, mit dem du und dein Kumpel unterwegs wart, zu tun?
Bleib sachlich, auch wenn man dir was falsches vorwirft. Rumpöbeln ist da nicht zielführend.
Mal eine Frage, als die Polizistin dir vorgeworfen hat nicht angeschnallt z sein. Hast du ihr da den angelegten Gurt gezeigt, und wenn ja, was hat sie dann dazu gesagt?
Gruß,
der_NordmannAls ich diesen gezeigt habe, meinte sie das ich mir diesen schnell angesetzt hätte.
Und dein Kumpel hat dann nichts dazu gesagt?
Und wenn du zu Hause einen Ordner mit OWI's und Bußgeldbescheiden hast, dann weißt du doch, dass du vor Ort eine Verwarngeld angeboten bekommst.
Nicht böse sein, aber die Geschichte ist schon sehr verworren.
Kann es auch vielleicht sein, dAss du in der Situation ein wenig aufgeregt warst und das eine oder andere falsch verstanden hast?
Und dann noch mal eine Frage an die Runde.
Sollte der TE doch vor Gericht gehen und der Richter gibt ihm Recht, hat er dann trotzdem irgendwelche Kosten zu tragen? Gerichtskosten/Gebühr?
Gruß,
der_Nordmann
Bei einem Freispruch müsste er nichts bezahlen. Bei einer Einstellung in der Regel auch nicht, soweit er keine eigenen Auslagen hatte.
... und bei einem Schuldspruch ...?
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"§ 465 StPO, Kostenpflicht des Verurteilten
(1) Die Kosten des Verfahrens hat der Angeklagte insoweit zu tragen, als sie durch das Verfahren wegen einer Tat entstanden sind, wegen derer er verurteilt oder eine Maßregel der Besserung und Sicherung gegen ihn angeordnet wird. Eine Verurteilung im Sinne dieser Vorschrift liegt auch vor, wenn der Angeklagte mit Strafvorbehalt verwarnt wird oder das Gericht von der Strafe absieht."
Quelle: https://dejure.org/gesetze/StPO/465.html
Im Bußgeldbescheid wurde auch auf diesen Paragrafen Bezug genommen.
Doch kumpel hat auch gesagt das diese eine falsche fest Stellung sei zu der Polizistin das ich angeschnallt gewesen bin.
Aufgeregt war ich erst nachdem sie diese Behauptung äußerte davor war ich eigentlich sehr umgänglich.
Und wegen verwarngelder Sorry jeder Polizist sagte immer zu mir sie erhalten ein verwarngeld von xy, wenn sie damit nicht einverstanden sind sagen dies bitte jetzt, sonst haben sie sieben Tage Zeit dieses auf angegebenes Konto zu überweisen.
Weiß auch nicht wie es abläuft wenn man dieses ablehnen würde.
Und wie gesagt diese Polizistin hat mir keines angeboten.
Alles gut und schön. Aber wenn die zuständige Behörde die Aussagen Deines Kumpels nicht berücksichtigt, kannst Du Dich entweder darüber ärgern und bezahlen, oder Du gehst vor Gericht.
Das kostet zusätzliches Geld, und die Verhandlung kann im Zweifel nicht sicher zu Deinen Gunsten ausgehen.
Und in der Verhandlung geht es auch darum, wie glaubwürdig das Gericht die Aussagen Deines Kumpels einschätzt. Wie was passiert ist, und wer sich wie verhalten hat, ist dann zweitrangig; da geht es darum, wer den Sachverhalt dem Gericht gegenüber am besten beweisen kann.
Lass Dir das mal von Deinem Anwalt erklären.
EDIT: Text angepasst
Zitat:
@cocker schrieb am 13. Juni 2017 um 11:31:39 Uhr:
eben ... deshalb nochmal:
Ärger runterschlucken und bezahlen, fertig aus... ist saublöd gelaufen
Exakt; das Leben ist leider manchmal ungerecht, aber nicht zu ändern.
Zitat:
@Macal mm50 schrieb am 12. Juni 2017 um 17:49:13 Uhr:
Gegen dieses Bußgeld habe ich Widerspruch eingelegt, dich dieses wurde nicht angenommen, die haben nur eine anhörung der Polizei vorgenommen aber nicht die meines Kollegen, Desweiteren habe ich nur zwei Wochen Zeit mich zu melden und den Wiederspruch zurück zu ziehen, da ansonsten die Staatsanwaltschaft eingeschaltet wird.
Was denn das für 'ne Lachplatte: Widerspruch nicht angenommen, muß aber zurück genommen werden. 😁😁
Zum Staatsanwalt geht das sowieso, weil die Bußgeldbehörde freiwillig nix einstellt (erst selber gehabt, Widerspruch mit 3 OLG-Urteilen begründet, die die Anschuldigung eindeutig als Bullshit ausgewiesen haben) und ging doch zum Amtsgericht (wurde eingestellt)).
Da ist ja mal wieder ganz großes Kino. Widerspruch kann nur bei Fristüberschreitung (2 Wochen) nicht angenommen werden. Kann man sogar online machen (zumindest in Bayern).
Gruß Metalhead
Zitat:
@cocker schrieb am 13. Juni 2017 um 11:31:39 Uhr:
eben ... deshalb nochmal:
Ärger runterschlucken und bezahlen, fertig aus... ist saublöd gelaufen
Ich würde kein ungerechtfertigtes Bußgeld zahlen (auch nicht 60,-), aber das ist nur meine Meinung.
Wenn da seitens der Polizei ausgesagt wird, daß das Licht am Streifenwagen eingeschaltet war (und das wirklich nicht stimmt ist doch da was faul).
Vorausgesetzt die Story stimmt so.
Gruß Metalhead
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 13. Juni 2017 um 11:39:10 Uhr:
Zitat:
@Macal mm50 schrieb am 12. Juni 2017 um 17:49:13 Uhr:
Gegen dieses Bußgeld habe ich Widerspruch eingelegt, dich dieses wurde nicht angenommen, die haben nur eine anhörung der Polizei vorgenommen aber nicht die meines Kollegen, Desweiteren habe ich nur zwei Wochen Zeit mich zu melden und den Wiederspruch zurück zu ziehen, da ansonsten die Staatsanwaltschaft eingeschaltet wird.
Was denn das für 'ne Lachplatte: Widerspruch nicht angenommen, muß aber zurück genommen werden. 😁😁
Zum Staatsanwalt geht das sowieso, weil die Bußgeldbehörde freiwillig nix einstellt (erst selber gehabt, Widerspruch mit 3 OLG-Urteilen begründet, die die Anschuldigung eindeutig als Bullshit ausgewiesen haben) und ging doch zum Amtsgericht (wurde eingestellt)).Da ist ja mal wieder ganz großes Kino. Widerspruch kann nur bei Fristüberschreitung (2 Wochen) nicht angenommen werden. Kann man sogar online machen (zumindest in Bayern).
Gruß Metalhead
Kann diesem nicht ganz folgen, geht das was genauer xD
Und nein das Licht war abgeschaltet, aber nicht leuchtend auf die Straße gerichtet sondern hat der Streifen Wagen sich auf diesen dunklen Parkplatz gedreht, beim vorbei fahren haben wir uns noch gedacht "hah jetzt holen die sich die frau, die über rot ging" aber nein sind uns hinterher.
Du hast einen Widerspruch eingelegt, jetzt kannst du warten was passiert oder diesen Zurückziehen.
Daß der Widerspruch nicht angenommen wurde trifft nicht zu.
Gruß Metalhead
Die bearbeiter dieser Sachen schrieben ja das diese Bußgeldverfahren nicht zurückgenommen werden kann.