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Zu unrecht Bußgeldverfahren aufgebrumt, aufgrund einer Lüge der Polizei

Themenstarteram 11. Juni 2017 um 17:14

Hallo Leute hoffe man kann mir hier weiterhelfen.

Ich und ein Freund sind am 24.03.2017 um 23:15uhr von einer Streife mit zweimann Besatzung angehalten wurden.

Kurz zuvor musste mein Kollege stark abbremsen da die Straße überquert wurde von einer Dame die rot hatte und mit einem Handy in der Hand, als wir weiter fuhren und kurz zuvor den Streifenwagen gesehen haben, wie dieser einen Parkplatz passierte um sich dort zu wenden bzw zu drehen sind diese uns hinterher und haben uns angehalten.

Vorab der Parkplatz nicht beleuchtet, die Straße nur mit einer Laterne in Fahrtrichtung ausgestattet mit einem orangenen Farbton.

Desweiteren habe ich aufrecht gesessen.

Desweiteren haben diese uns letztendlich angehalten und nicht wie gedacht die Dame die zu Fuß über rot ging, als wir gebeten wurden sind rechts anzuhalten, begab sich die Polizistin zum Fahrerfenster meines Kollegen bevor diese sich überhaupt vorstellen konnte, konfrontierte ich sie damit ob diese nicht gesehen haben wie die frau über rot lief und wir diesbezüglich stark bremsen mussten.

Direkte Antwort der Polizisten dies soll nicht mein Problem sein, es sei viel schlimmer nicht angeschnallt in einem PKW zu sitzen, perplex und schockiert haben wir beide aus der Pistole geantwortet das ich angeschnallt gewesen bin und diese auch die ganze zeit war.

"seid ich meinen Lappen have, fahre ich nie unangeschnallt Auto"

Nach ungefähr einer Stunde Kontrolle, meinte sie zu mir ich bekomme Post von der Stadt, und kann dieser Sache Widerspruch einlegen.

Bußgeld kam am 30.03.2017 bei mir an mit einer Höhe von 58,80€.

Ich Widerspruch eingelegt und am 07.06.2017 Antwort bekommen das dieser nicht entgegengenommen werden kann, sprich Bußgeldverfahren kann nicht zurück genommen werden.

Punkt 1: die Behörde hat nur eine Stellungnahme der Polizei angefordert, nicht die meines Kollegen, der das Fahrzeug gefahren ist.

Punkt 2: behauptet die Polizei mir ein verwarngeld von 30€ angeboten zu haben was ich abgelehnt haben soll, was nicht stimmt.

Punkt 3: es konnte deutlich gesehen werden, dass sie nicht angegurtet waren. Dies war auch unter anderem dem Umstand geschuldet, dass Sie sich in dem Moment vorbeugten.

Ich war gerade sitzend im Auto, und selbst angeschnallt kann man sich vorbeugen.

Punkt 4: der fahrzegverkehr wurde gezielt beobachten, der FUSTKW (denke die Bedeutung soll das vom dienstfahrzeug sein) lief, die Scheinwerfer waren eingeschaltet und leuchteten die vor ihnen liegende Straße aus.

Was auch nicht stimmt denn das Fahrzeug für vorher 4 Autos vor uns, stand an der roten ampel, als diese grün umschlug überquerten diese Beamten die Kreuzung, und Bogen in den dunklen Parkplatz ab um sich dort zu drehen, wie ich vermute und der Kollege da diese uns gesehen haben und gezielt uns anhalten wollten da tiefer breiter lauter.

Jetzt soll ich den Wiederspruch zurücknehmen da ansonsten das ganze zur Staatsanwaltschaft geht, soll für eine Lüge 58,80€ bezahlen, habe keine rechtsschutz und bin Azubi (zweite ausbildung)

Das kann doch nicht wahr sein, kennt sich hier jemand aus, oder hat selbst sowas erlebt.

Will diese 60€ nicht zahlen, da diese Behauptung der Polizei aus frechen gestunken und gelogen ist.

Lieben Gruß.

Beste Antwort im Thema
am 11. Juni 2017 um 17:55

Was ich machen wuerde, sollen sie zum Staatsanwalt geben die Sache. Wegen 58 Euro wird er eher einstellen.

Das andere, haettest ihn nicht gleich Neunmalklug vollgesabbelt, sondern dir erstmal angehoert was er will. ;)

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Der Schalter sitzt in den allermeisten Modellen im Gurtschloss drin. Beifahrersitze machen eine Sitzbelegungsmatte im Sitz erforderlich.

Aber warum ist das jetzt relevant? Schnalle ich mich in meinem Auto ab, so piepst das Ding nicht sofort los. Das hat eine Hysterese drin.

Dafür gibt es Spezialwerkzeuge... :D

71ius7hfx0l-sl1500

@TE

Nicht jede objektiv falsche Aussage ist auch eine Lüge. Die Polizeimitarbeiter können sich das auch durchaus einfach nur einbilden, dass es so gewesen sei. Und so selten ist das wirklich nicht. Das hat auch keine dienstrechtlichen Konsequenzen, wenn sich ein Gericht einfach nur nicht anhand der Zeugenaussagen davon überzeugen kann, dass der vorgeworfene Sachverhalt auch wirklich zutrifft. Das ist einfach nur der Alltag. ;)

Themenstarteram 11. Juni 2017 um 19:25

@AMenge

Doch diese polisiztin geht dieses Risiko ein beim Leben meiner zwei Kinder, ich war angeschnallt.

Ich bin schon zu schnell gefahren habe auch einen Punkt in Flensburg habe immer meine Sachen ohne meckern gezahlt, aber an diesem Abend war ich angeschnallt seid dem ich meinen Führerschein habe fahre ich angeschnallt Auto nie unangeschnallt, niemand in meinem Auto fährt unangeschnallt mit mir mit oder geschweige fahre ich dann los.

Ich kann es nur nicht nachvollziehen das ein Beamter einen solche Probleme zubereiten kann, ich könnte kotzen.

Ich habe einen Ordner im Schrank, mit verwarngeldern und Bußgeldern alles immer gezahlt alles seiner Richtigkeit gewesen, direkt ohne zu meckern überwiesen oder vor Ort per Karte gezahlt nur dieses stimmt es nicht.

Meinen Kindern präge ich ein das anschnallen egal wie schnell man fährt, zwischen Leben und Tod entscheiden kann, ich war jetzt letzte Woche in der Türkei selbst als ich dort ein Taxi in Anspruch genommen habe oder einen Bus bin ich erst eingestiegen und habe diesen genutzt, wenn dieser ordnungsgemäß Sicherheitsgurte hatte. Diese auch funktionierten.

Sonst habe ich direkt bei Anruf eines Taxi Unternehmens dort darauf hingewiesen.

Zumal nicht nur meine Kinder sondern auch eine schwangere bekannte bei gewesen ist, sowie dessen Mann und ein guter gemeinsamer Freund und ich nicht Verantwortung dafür tragen möchte bei einem Unfall schuld daran gewesen zu sein, das mindestens einer schlau dachte und in ein auto einsteigt was wenigsten dieses hat.

Abgesehen vom optischen Zustand der Fahrzeuge, in so schon zusammen gebastelten Autos habe ich nen Bogen drum gemacht.

Zitat:

@rpalmer schrieb am 11. Juni 2017 um 21:20:20 Uhr:

 

Aber warum ist das jetzt relevant? Schnalle ich mich in meinem Auto ab, so piepst das Ding nicht sofort los. Das hat eine Hysterese drin.

Bei mir piepst es sofort los, egal auf welchem Sitz man sich abschnallt.

Ich dachte ja nur das man auf diesem Weg sachlich diskutieren kann vor Gericht oder sonstwo.

Themenstarteram 11. Juni 2017 um 19:29

Es handelt sich um einen corsa B.

Bekanntlich Augenmerkmal

Tief, Breit, Laut

Relativ junge Leute drin, da kann ja was nicht stimmen.

Also anhalten.

Themenstarteram 11. Juni 2017 um 19:30

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 11. Juni 2017 um 21:21:46 Uhr:

@TE

Nicht jede objektiv falsche Aussage ist auch eine Lüge. Die Polizeimitarbeiter können sich das auch durchaus einfach nur einbilden, dass es so gewesen sei. Und so selten ist das wirklich nicht. Das hat auch keine dienstrechtlichen Konsequenzen, wenn sich ein Gericht einfach nur nicht anhand der Zeugenaussagen davon überzeugen kann, dass der vorgeworfene Sachverhalt auch wirklich zutrifft. Das ist einfach nur der Alltag. ;)

Aber wenn das der Alltag ist, wie viele Menschen haben dann schon zu Unrecht zahlen müssen obwohl diese sich nichts zu Schulden kommen lassen haben?

Ist das der Rechtsstaat? Den andere Länder sich wünschen würden?

Mann muss jemanden überzeugen von seiner Unschuld und wenn es nicht glaubwürdig ist, ist man schuldig obwohl du wirklich nichts getan hast?

Zitat:

@AMenge schrieb am 11. Juni 2017 um 21:19:14 Uhr:

Zum einen gibt es diese putzigen Gurtschloss-Stecker, die üblicherweise ausreichen dürften. Zum anderen gibt es auch Helden, die den Gurt hinter dem Körper entlang führen.

Edit:

Warum sollte ein Autohersteller so eine komplexe Lösung entwickeln? Er hat schlicht nichts davon.

Vllt. sponsoren das ja Versicherungen.

Aber vermutlich bin ich ja zu naiv.

Ich glaube dem TE auf Grund seiner Schreib und Ausdrucksweise das er angeschnallt war.

Ich würde jetzt sachlich naiv argumentieren. So wirklich geht es ja um nix, mehr nur um die Ehre.

Zitat:

@Macal mm50 schrieb am 11. Juni 2017 um 21:29:01 Uhr:

Es handelt sich um einen corsa B.

Hats da schon gepiept ?

Ich glaube nicht, früher hätte ich auch mal so ein Teil.

Themenstarteram 11. Juni 2017 um 19:41

Es geht mir nicht um Ehre, sondern ums Prinzip das es den Beamten so einfach gemacht wird aus grund einer behauptung oder falschen Wahrnehmungen, Menschen solche Probleme auf zu heimsen.

Anders rum glaubt dir kein Mensch, ausser du lässt über die Presse Beweise ausliefern, die korrupte Polizisten zeigt.

So würde jeder sagen unzulässiges Beweis Material, aufgrund Menschen Rechte.

Bilder und Videos ohne Erlaubnis der aufgenommenen Person sind nicht als Beweis zu Werten.

Du kannst nicht mal eben einen Polizisten zur Rechenschaft ziehen wenn du eine evtl falsche Wahrnehmung hattest, bei dennen läuft das so: Harald dich zeigt jemand an, das du im Dienstwagen 2089 gestern telefoniert hast am Steuer.

Harald: und jetzt

Staatsanwaltschaft: Ach lassen wir fallen, bis ja ein cop der einen Eid abgegeben hat.

Es ist vlt weit her geholt, aber es regt mich tierisch auf.

Themenstarteram 11. Juni 2017 um 19:42

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 11. Juni 2017 um 21:36:48 Uhr:

Zitat:

@Macal mm50 schrieb am 11. Juni 2017 um 21:29:01 Uhr:

Es handelt sich um einen corsa B.

Hats da schon gepiept ?

Ich glaube nicht, früher hätte ich auch mal so ein Teil.

Nein, mir ist auch kein B corsa bekannt der so eine technische Bauweise gehabt haben soll, der Wagen ist baujahr 1994.

Einzige Besonderheit ist der 1,4 90ps sau laut, sau breit, sau tief typisch Futter für die Polizei.

Ohne Rechtsschutz ist der Weg zum Anwalt keine gute Idee. Selbst die Erstberatung ist deutlich teurer als das Bußgeld.

Zum normalen Verfahren:

Über die Staatsanwaltschaft (die stellt mit ziemlicher Sicherheit nicht ein) geht's zum Amtsgericht. Dort gibt es eine Verhandlung mit dem/den Polizeibeamten und deinem Kumpel als Zeugen.

Kann man die Polizisten in Widersprüche verwickeln? Was und wie sagt dein Kumpel aus?

Im Idealfalle gibt's einen Freispruch - ist aber sehr selten.

Einstellung wäre auch gut - dann zahlst du nur deine Auslagen selbst.

Leider öfter ist eine Rücknahme des Einspruchs bzw. Verurteilung - dann zahlst du das Bußgeld und die Verfahrenskosten.

Wie viele Bußgeldverfahren hattest du bisher? Falls mehrere tendieren Richter leicht dazu, dir Verkehrsverstöße zuzutrauen.

Punkte kriegst du keine - als Anwalt würde ich dir raten, zu zahlen. Risiko und Chancen einfach abwägend, Risiko ist deutlich höher.

Hast du eigentlich den Fahrzeughalter mal gefragt, ob der eine Rechtsschutz hat?

Themenstarteram 11. Juni 2017 um 19:49

Nein habe ich ihn nicht gefragt, Bußgelder wie soll ich sagen wurde geblitzt und bekam einen Brief.

Habe gezahlt und gut war.

Höchste via jetzt 128€ 1 Punkt in Flensburg. Sonst immer nur parken überzogen, 10kmh zu schnell,

Und das mit den 128€ ist auch schon zwei Jahre her.

Wenn du tief, breit, laut unterwegs bist musst du dich nicht wundern, wenn du öfters angehalten wirst. Das passt einfach ins Beuteschema. Wird auch oft genug was bei rauskommen, sonst hätte die Polizei andere Prioritäten.

Wenn die Polizisten der Meinung waren, dich unangeschnallt gesehen zu haben, dann sind sie eben der Meinung. Muss nicht unbedingt böse Absicht sein, vielleicht hatten sie einen Blickwinkel, aus dem es so aussah. Du weißt es zwar besser, aber jetzt steht der Vorwurf im Raum.

Die werden sich um nichts in der Welt von ihrer Version der Vorkommnisse mehr abbringen lassen. Also zahlen, wenn es bei den 58 Euro bleiben soll. Die ziehen es durch, und wenn es die Vorderzähne kostet.

Das mag ungerecht erscheinen, aber Gerechtigkeit ist uns erst für den Tag des jüngsten Gerichts versprochen worden. Vorher sollte man dahingehend keine allzu hohen Ansprüche stellen, das führt nur zu Enttäuschungen.

Werd erwachsen.

Themenstarteram 11. Juni 2017 um 21:08

Erwachsen bin ich, weiß nicht wie ich das werten soll als dämliche Beleidigende Aussage, oder als rede Wendung.

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