Zu schnell Innerorts aber keine Beweise.

Hey, das hier ist mein erster Beitrag und ich komme direkt mit einer Frage:

(Wem das zuviel ist, unten kurz die Fakten)

Mein Problem:
Wer die Wege zur Messe in Hannover kennt, erkennt sicher auch ein teil des Problems.
Eine breite Strecke mit Ähnlichkeit zur Autobahn aber nur 50 Erlaubt.
Jedenfalls Komme ich von der Schule und vor mir ne mobile Straßenblockade von Omas die sich mit 45 bis 50 kmh ein Elefantenrennen bieten. Breite strecke, alles frei, Blinker gesetzt und kurz vorbei. Wer die Beschleunigung der Yamaha R6 kennt weiß wie schnell man.. naja zu schnell ist...
Genau in dem bereich stand ca. 20 meter weiter am Straßenrennrad ein Zivi der meine Geschwindigkeit gemessen hat. Am ende der strecke (2km weiter) winkt mich ein Polizist raus auf eine Art Parkplatz. Statt 50 wurde ich leider mit
104kmh - 3kmh Toleranz gemessen. Sie haben weder ein Bild noch ein Video und die mess Daten werden nur temporär gespeichert (laut der Aussage einem der jüngeren Polizisten) . Ich habe die Tat nicht zugegeben was auch im Bericht steht.

Wie stehen meine Chancen da durch einen, meiner Meinung nach recht fähigen Anwalt, nur mit "blauen flecken" wieder raus zu kommen ?

Daten:
50 (innerorts)
104 - 3 kmh
Kein Beweismaterial
Kurz danach aus dem Verkehr gezogen.
In Probezeit
Rechtsschutz versichert also Anwalt

Beste Antwort im Thema

Gut, dass Du RS-versichert bist.
Wenn man in der Probezeit schon mit einer mobilen Straßenblockade von Omas zu kämpfen hat, wird die Versicherung wohl während der (wahrscheinlich verlängerten) Probezeit noch viel mit dir zu tun bekommen.
Schlimmstenfalls können die den Vertrag übrigens ganz aufkündigen und dich auf eine "schwarze Liste" setzen.

Da der Vorgang durch mehrere Beamte protokolliert wurde und man dich sofort angehalten hat, ist die Messung damit bestätigt und die Beweise sind erbracht.
Dein Anwalt wird vermutlich Akteneinsicht einfordern und sich anschließend über die weitere Vorgehensweise mit dir beraten.
Sachen wie "Ich bin aber nicht selbst gefahren" scheiden somit schon mal aus. Eine Möglichkeit könnte darin bestehen, einen Messfehler nachzuweisen.

Ich persönlich schätze die Chancen sehr gering ein, ohne Punkte, Fahrverbot und die Verlängerung der Probezeit aus dieser Nummer raus zu kommen.

50 km/h über dem Limit ist natürlich schon echt heftig... ja, ja - die böse Yamaha R6 war Schuld. 🙂

Das sagt übrigens der Bußgeldrechner:

Mit PKW innerhalb geschlossener Ortschaften mit 54 km/h zu schnell gefahren.
Abzüglich 3% Toleranz sind das: 51 km/h

Konsequenzen, mit denen Sie zu rechnen haben:
Punkte: 2
Bußgeld: 280 €
Fahrverbot: 2 Monate
Hinweis: Aufbauseminar, Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre

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Wenn man einmal auf einem Motorroad mit über 100Pesen gesessen habt, dann versteht das jeder, dass er 104 innerorts gefahren ist, nachdem er kurz am gaas gedreht hat.

In Sachen Beschleunigung sind viele 500€ motorräder-krücken 99,9995% allen Autos dennen man im Alttag begegnet überlegen.

Zitat:

@pico24229 schrieb am 3. Juli 2015 um 13:09:05 Uhr:


Wenn man einmal auf einem Motorroad mit über 100Pesen gesessen habt, dann versteht das jeder, dass er 104 innerorts gefahren ist, nachdem er kurz am gaas gedreht hat.

Ich habe nur 98, vermutlich fehlen mir die 3 PS fürs Verständnis. 😁

Nee die reichen wohl auch 😁

Selbst mit meiner 80er vor paar Jahrzehnten gabs oftmals Express-Zuschlag.
Im übrigen hat man ein ähnliches Problem wenn man mit knapp 400PS im PKW unterwegs is. 😁

Naja. @TE, zahlen und gut is. paar Wochen ÖPNV fahren und Zeitung lesen. Beim nächsten mal weniger den Gashahn aufreißen.

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Zitat:

@2schnell4you schrieb am 3. Juli 2015 um 11:29:05 Uhr:


wenn 50 erlaubt dann darf auch nur 50 gefahren werden. wer zu dumm, ungeduldig oder sich für gott hält muss bestraft werden. geh zu fuß!

Und vorallem sein Fahrzeug nicht im Griff hat, braucht kein Mitleid anderer....!!!! Wer sich halt nicht an die Regeln halten kann, dem kann nicht geholfen werden.

Zitat:

@tomold schrieb am 3. Juli 2015 um 01:43:55 Uhr:



Die natürliche Auslese regelt dann, dass er nächstes Jahr nicht mehr schreiben kann...

.....gut formuliert....

Zitat:

@mandelpflaume schrieb am 2. Juli 2015 um 17:42:19 Uhr:


Ich glaube kaum, das man hier noch Tipps geben sollte, wie man die Geschwindigkeit "am besten" überschreiten sollte.
Verkehrsregeln sind dazu da, damit jeder etwas zum Verhalten im Straßenverkehr lernen kann,- nicht, wie man geltende Regeln "am besten" umgehen sollte. Vielleicht lernst du das ja auch noch irgendwann....beim 3-Monatigen Fahrverbot oder so.

Naja an welche Gesetze ich mich in welcher Form halte, entscheide immer noch ich. Nach dem Abwägen der möglichen Konsequenzen. Und wenn der TO für sich entscheidet, dass 50 zu viel ok waren, er nun die Strafe zahlt (und die Zeit zu Fuß geht), dann ist das ok. Vor 18 Jahren hätte es mich auch im Gasfuß gejuckt, wenn ich auf solche "40 in der 50er Zone" Schleicher treffen würde, heute würd ich mich nur drüber aufregen, und eben hinterherjuckeln. Ich brauch halt den Lappen. 😉

Für mich sind die Temposünden ansich überhaupt kein Problem, nur das Gejammere im Nachhinein bringt mich doch eher zum schmunzeln. Männer - wenn Ihr Scheisse gebaut habt, dann steht auch dafür gerade. 😎

Vor dem Gesetz ist jeder gleich zu behandeln. Wenn es also eine legale Möglichkeit gibt, einer Strafe zu entgehen, muss deren Nutzung jedem zustehen, ohne dafür (für deren Nutzung) angefeindet zu werden. Eine moralische Bewertung des vorgeworfenen Tatbestandes ist davon unabhängig. Moralische Bewertungen sind hier auch mehr als ausreichend niedergeschrieben worden.

Selbstverständlich haben die Beamten des mobilen Meß- und Anhaltetrupps vorschriftsmäßig gehandelt. Aber sie sind, wie jeder Mensch, nicht frei von Fehlern.
So könnte das Eichzertifikat des Meßgerätes abgelaufen gewesen sein, die ordnungsgemäße Funktion wurde vor Meßbeginn nicht hinreichend geprüft und dokumentiert, die Geometrie des Meßpunktes ... usw. ... es gibt eine Fülle von Vorschriften, die einzuhalten sind.

Ob eine solche Konstellation vorliegt, kann nur ein Anwalt klären. Ob deshalb eine RS- Versicherung pauschal die Deckung verweigert ist fraglich.

Zitat:

@Moewenmann schrieb am 3. Juli 2015 um 15:17:25 Uhr:


Selbstverständlich haben die Beamten des mobilen Meß- und Anhaltetrupps vorschriftsmäßig gehandelt. Aber sie sind, wie jeder Mensch, nicht frei von Fehlern.
So könnte das Eichzertifikat des Meßgerätes abgelaufen gewesen sein, die ordnungsgemäße Funktion wurde vor Meßbeginn nicht hinreichend geprüft und dokumentiert, die Geometrie des Meßpunktes ... usw. ... es gibt eine Fülle von Vorschriften, die einzuhalten sind.

Und da mittlerweile jedes Hausfrauen und Rentnerblättchen diese Fehlerquellen als Garant verkauft den Hals aus der Schlinge zu ziehen dürfte jeder normal denkende Polizist wissen auf was Er achten muß, oft genug sind ja die Vorgaben schon in den Formularen in denen die Sünder verewigt werden aufgeführt so das sich die Vorschriften schön abarbeiten lassen.

😁 Aber Anwälte und Medien kommen ja bis Heute mit Fehlerquellen die die Hersteller schon in den 90ern abgestellt haben.

Im Übrigen ist die Laserpistole das Gerät mit den wenigsten Fehlermöglichkeiten, entweder man bekommt einen Wert und Der stimmt dann auch oder das Gerät gibt erst gar keinen Wert aus.
Was das Eichzertifikat angeht, selbst wenn die Eichung zb im Mai abgelauen wäre dürfte das Gerät noch bis zum 31.12. dieses Jahres benutzt werden.

Wie dem auch sei, bei dieser Überschreitung wird es Langwierig und Teuer um aus der Nummer rauszukommen wenn nicht gerade gröbste Fehler gemacht wurden, was Unwahrscheinlich ist.

😉 Und noch wichtiger als zu wissen wo und wann man schneller als erlaubt fahren kann ist zu wissen wann und wo man piano unterwegs sein sollte, sprich max das Erlaubte.

Vielleicht hätte man die Grenze für Anfänger bei 27PS belassen sollen?

Zitat:

@Sir Donald schrieb am 3. Juli 2015 um 16:56:22 Uhr:



Wie dem auch sei, bei dieser Überschreitung wird es langwierig und teuer um aus der Nummer rauszukommen wenn nicht gerade gröbste Fehler gemacht wurden, was unwahrscheinlich ist.

Ist doch alles völlig egal, was Du schreibst. Die Chance aus der Nummer wieder rauszukommen ist gering, aber gegeben. Es bleibt jedem überlassen, wie er vorgehen will und wieviel Geld und Anstrengung einem das Wert ist.

Ein möglicher Ausgang ist auch, dass es einem Anwalt gelingt genug Zweifel zu streuen, so dass ein Richter oder auch Amtsleiter einen höheren Abzug anordnet und so das Fahrverbot vom Tisch sein kann.

Hier besteht aber auch die Gefahr, dass einem etwas wegen den +50 mit Vorsatz einfällt und sich das Regel-Bußgeld verdoppelt, ohne dass sich am Fahrverbot etwas verändert.

Zitat:

@Dramaking schrieb am 3. Juli 2015 um 18:03:21 Uhr:


Hier besteht aber auch die Gefahr, dass einem etwas wegen den +50 mit Vorsatz einfällt und sich das Regel-Bußgeld verdoppelt, ohne dass sich am Fahrverbot etwas verändert.

Deswegen sollte er lieber den Mund halten, also der TE, und nix sagen von wegen neues Motorrad, hab nicht gemerkt wie schnell ich war, der Typ is geschlichen usw.

Fahrlässigkeit, Vorsatz, die drehn dir gleich nen Strick draus also immer Klappe zu 🙂

Zitat:

@LordNudelhut schrieb am 2. Juli 2015 um 15:06:04 Uhr:


Hey, das hier ist mein erster Beitrag und ich komme direkt mit einer Frage:

... Rechtsschutz versichert also Anwalt

Und ich mit einer Antwort:

Frage sowas nicht in DEM Forum für Klugscheißer und Moralapostel - frage besser gleich einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Der kann Dir sicher auch gleich Auskunft geben, ob die RS-Versicherung die Kosten wohl übernehmen würde.

Hier bekommst Du außer dem erhobenen Zeigefinger und vereinzelter Deppenanworten Pauschalaussagen ("das übernimmt keine RS- Versicherung" etc.) nicht viel hilfreiches - sage ich, nach Überflug der ersten Seite Antworten.

🙄🙄🙄

Zitat:

@Swallow schrieb am 4. Juli 2015 um 09:39:53 Uhr:



Zitat:

@LordNudelhut schrieb am 2. Juli 2015 um 15:06:04 Uhr:


Hey, das hier ist mein erster Beitrag und ich komme direkt mit einer Frage:

... Rechtsschutz versichert also Anwalt

Und ich mit einer Antwort:

Frage sowas nicht in DEM Forum für Klugscheißer und Moralapostel - .....

Kannst Du eigendlich was anderes als Gift versprühen ?

Bist Du im RL auch immer so fies zu anderen ?

Warum liest Du dann hier mit ?

Wie ist Deine Meinung zum Thema ? Bevor man so etwas schreibt sollte man die äußern.

Dies nur weil Du mich wieder durch die Blume angesprochen hast.
Ich lasse mich gerade nicht von Dir hier als Depp, Klugscheißer oder Moralapostel bezeichnen.

Ich hatte Anfang des Jahres mal einen persönlichen Wunsch geäußert.
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