ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Zu schnell Innerorts aber keine Beweise.

Zu schnell Innerorts aber keine Beweise.

Themenstarteram 2. Juli 2015 um 13:06

Hey, das hier ist mein erster Beitrag und ich komme direkt mit einer Frage:

(Wem das zuviel ist, unten kurz die Fakten)

Mein Problem:

Wer die Wege zur Messe in Hannover kennt, erkennt sicher auch ein teil des Problems.

Eine breite Strecke mit Ähnlichkeit zur Autobahn aber nur 50 Erlaubt.

Jedenfalls Komme ich von der Schule und vor mir ne mobile Straßenblockade von Omas die sich mit 45 bis 50 kmh ein Elefantenrennen bieten. Breite strecke, alles frei, Blinker gesetzt und kurz vorbei. Wer die Beschleunigung der Yamaha R6 kennt weiß wie schnell man.. naja zu schnell ist...

Genau in dem bereich stand ca. 20 meter weiter am Straßenrennrad ein Zivi der meine Geschwindigkeit gemessen hat. Am ende der strecke (2km weiter) winkt mich ein Polizist raus auf eine Art Parkplatz. Statt 50 wurde ich leider mit

104kmh - 3kmh Toleranz gemessen. Sie haben weder ein Bild noch ein Video und die mess Daten werden nur temporär gespeichert (laut der Aussage einem der jüngeren Polizisten) . Ich habe die Tat nicht zugegeben was auch im Bericht steht.

Wie stehen meine Chancen da durch einen, meiner Meinung nach recht fähigen Anwalt, nur mit "blauen flecken" wieder raus zu kommen ?

Daten:

50 (innerorts)

104 - 3 kmh

Kein Beweismaterial

Kurz danach aus dem Verkehr gezogen.

In Probezeit

Rechtsschutz versichert also Anwalt

Beste Antwort im Thema

Gut, dass Du RS-versichert bist.

Wenn man in der Probezeit schon mit einer mobilen Straßenblockade von Omas zu kämpfen hat, wird die Versicherung wohl während der (wahrscheinlich verlängerten) Probezeit noch viel mit dir zu tun bekommen.

Schlimmstenfalls können die den Vertrag übrigens ganz aufkündigen und dich auf eine "schwarze Liste" setzen.

Da der Vorgang durch mehrere Beamte protokolliert wurde und man dich sofort angehalten hat, ist die Messung damit bestätigt und die Beweise sind erbracht.

Dein Anwalt wird vermutlich Akteneinsicht einfordern und sich anschließend über die weitere Vorgehensweise mit dir beraten.

Sachen wie "Ich bin aber nicht selbst gefahren" scheiden somit schon mal aus. Eine Möglichkeit könnte darin bestehen, einen Messfehler nachzuweisen.

Ich persönlich schätze die Chancen sehr gering ein, ohne Punkte, Fahrverbot und die Verlängerung der Probezeit aus dieser Nummer raus zu kommen.

50 km/h über dem Limit ist natürlich schon echt heftig... ja, ja - die böse Yamaha R6 war Schuld. :)

Das sagt übrigens der Bußgeldrechner:

Mit PKW innerhalb geschlossener Ortschaften mit 54 km/h zu schnell gefahren.

Abzüglich 3% Toleranz sind das: 51 km/h

Konsequenzen, mit denen Sie zu rechnen haben:

Punkte: 2

Bußgeld: 280 €

Fahrverbot: 2 Monate

Hinweis: Aufbauseminar, Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre

87 weitere Antworten
Ähnliche Themen
87 Antworten

Gut, dass Du RS-versichert bist.

Wenn man in der Probezeit schon mit einer mobilen Straßenblockade von Omas zu kämpfen hat, wird die Versicherung wohl während der (wahrscheinlich verlängerten) Probezeit noch viel mit dir zu tun bekommen.

Schlimmstenfalls können die den Vertrag übrigens ganz aufkündigen und dich auf eine "schwarze Liste" setzen.

Da der Vorgang durch mehrere Beamte protokolliert wurde und man dich sofort angehalten hat, ist die Messung damit bestätigt und die Beweise sind erbracht.

Dein Anwalt wird vermutlich Akteneinsicht einfordern und sich anschließend über die weitere Vorgehensweise mit dir beraten.

Sachen wie "Ich bin aber nicht selbst gefahren" scheiden somit schon mal aus. Eine Möglichkeit könnte darin bestehen, einen Messfehler nachzuweisen.

Ich persönlich schätze die Chancen sehr gering ein, ohne Punkte, Fahrverbot und die Verlängerung der Probezeit aus dieser Nummer raus zu kommen.

50 km/h über dem Limit ist natürlich schon echt heftig... ja, ja - die böse Yamaha R6 war Schuld. :)

Das sagt übrigens der Bußgeldrechner:

Mit PKW innerhalb geschlossener Ortschaften mit 54 km/h zu schnell gefahren.

Abzüglich 3% Toleranz sind das: 51 km/h

Konsequenzen, mit denen Sie zu rechnen haben:

Punkte: 2

Bußgeld: 280 €

Fahrverbot: 2 Monate

Hinweis: Aufbauseminar, Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre

Zitat:

50 km/h über dem Limit ist natürlich schon echt heftig... ja, ja - die böse Yamaha R6 war Schuld. :)

Wobei die böse Yamaha eh gedrosselt sein müsste, um nicht mehr ganz so böse zu sein um eben sowas zu vermeiden. Außer der TE ist natürlich schon so alt, dass er nicht gedrosselt fahren muss.

Themenstarteram 2. Juli 2015 um 13:41

Ich habe mich mit dem meisten abgefunden. Darunter die PZ verlängerung auf 4J. Klar ist nicht geil. Aber mehr als 4 Jahre können sie mir nicht geben ^^

Währe nur halt sehr schade wenn ich meinen lappen abgeben muss da ich ihn nicht nur für den Schulweg sondern auch für diverse Nebenjobs neben dem Abi brauche.

Einer der Polizisten erwähnte das man das Bußgeld ,was bei mir 280€ beträgt, verdoppeln kann dafür aber den lappen behält. Hast du oder ein anderer hier Erfahrungen damit?

Mit dem Geld habe ich keine Probleme. muss es zwar selber zahlen aber nicht arbeiten können bedeutet einen größeren Verlust.

Und ja sie ist gedrosselt aber da ich zu beginn noch die volle Leistung habe durch eine sperre die den Gaszug beeinflusst, und sie immer noch problemlos auf die 200 kommt... naja böse bleibt böse auch wenn sich mich immer so niedlich ansieht weil sie gefahren werden will.

Der witz ist ja beim Lasern, dass sie die Toleranz abziehen wegen dem möglichen Messfehler und dass sie dich gleich anhalten und somit den Beweis erbracht haben.

Sorry aber wenn du da zusammen mit deinen Lappen rausgehst läuft irgendetwas verdammt falsch. 50km\h drüber sind nicht mal eben.

Dennoch viel Glück und gehe zu einem Anwalt.

Zitat:

@LordNudelhut schrieb am 2. Juli 2015 um 15:06:04 Uhr:

 

Wie stehen meine Chancen da durch einen, meiner Meinung nach recht fähigen Anwalt, nur mit "blauen flecken" wieder raus zu kommen ?

Ich persönlich sehe deine Chancen bei genau 0%.

Deine Rechtsschutzversicherung wird den Fall nicht übernehmen, da es in Deinem Fall kein Recht zu schützen gibt, der Versuch wäre aussichtslos.

So wie Du gelasert wurdest, ergeht es täglich tauseneden anderen VTs, es ist kein ungewöhnlicher Fall, da Du auch andere Polizisten erwähntest sind auch Zeugen vorhanden. Das Fahrverbot in eine erhöhte Geldstrafe umzuwandeln wird bei Dir auch nicht funktionieren da Du noch in der Probezeit bist. Das klappt evtl. bei alten Hasen die nachweisen können das sie auf den Schein angewiesen sind.

Themenstarteram 2. Juli 2015 um 14:02

Ist es denn ein beweiß wenn die Messergebnis bei der Verhandlung nicht mehr zur Verfügung stehen?

Eine Einsicht auf die Ergebnisse hatte ich nicht.

Dachte ohne Foto oder video kommt es auf ein Aussage gegen Aussage hinaus.

zum letzten mit dem Bußgeld verdoppeln fürs Lappen behalten. Hat da jemand Erfahrungen?

Zitat:

@LordNudelhut schrieb am 2. Juli 2015 um 15:41:36 Uhr:

Einer der Polizisten erwähnte das man das Bußgeld ,was bei mir 280€ beträgt, verdoppeln kann dafür aber den lappen behält. Hast du oder ein anderer hier Erfahrungen damit?

Ich würde glatt beides (Bußgeld und zu Fuß gehen) verdoppeln...

Ja Aussage gegen Aussage, deine gegen die von wievielte Polizisten waren es noch gleich?

am 2. Juli 2015 um 14:14

Nimms wie ein Mann, du hast Sch..... gebaut. 50kmh zu viel ist sehr eindeutig. Hoffentlich lernst du daraus, sonst hat der Lappen auf Dauer keine Zukunft.

Themenstarteram 2. Juli 2015 um 14:16

Naja Kevin... (._. )

Eigendlich 2.

Einer der gemessen hat.

Und der Polizist der mich abgefangen hat.

Der 2te jedoch hatte kein Blickkontakt zu der tag durch Kurven etc.

 

Na klar lernt man daraus.. Aber bin halt 18. als ob ihr da alle so lieb und brav wart. ^^

Nee, so läuft das nicht, damit gehst du Baden. Wenn die Polizei sagt das war so, dann war das halt so...

Nimm dir n Anwalt und berichte, das läuft vor Gericht wie aufm türkischen Basar...

Als ich noch in deinem Alter war, habe 190 in der 50er geschafft, mein Kumpel in der 80er 268km/h (mit Bild), das sind so Jugendsünden, die rahmt man sich ein und hängt die in die Küche, gelaufen ist von uns allen nie einer...

Zitat:

Sorry aber wenn du da zusammen mit deinen Lappen rausgehst läuft irgendetwas verdammt falsch.

Glaub mir, so läuft das in Deutschland... Wir sind 3 Geschwister und früher (schon viele Jahre nicht mehr, man wird älter) standen wir, vor allem wegen Tempoverstößen laufend vorm Kardi... 2x im Jahr war Standard, wie gesagt, gelaufen ist nie einer.

Themenstarteram 2. Juli 2015 um 14:23

Wenigstens Ehrlich ;)

Werde ich auch machen ^^

Kann ja wenn ich dann das Ergebnis habe den verlauf und das Resultat hier berichten ^^ @Mark-86

Mal sehen ob ich mich da irgend wie wieder raus winden kann.

Zitat:

@LordNudelhut schrieb am 2. Juli 2015 um 16:02:44 Uhr:

Ist es denn ein beweiß wenn die Messergebnis bei der Verhandlung nicht mehr zur Verfügung stehen?

Eine Einsicht auf die Ergebnisse hatte ich nicht.

Dachte ohne Foto oder video kommt es auf ein Aussage gegen Aussage hinaus.

Es gibt in solchen Fällen keine "Aussage gegen Aussage" - das gibt es ohnehin nur in amerikanischen TV-Serien.

Versteh' es doch:

Die Polizisten haben dich gemessen und angehalten, somit haben die dich ganz klar identifiziert und dir das Vergehen nachgewiesen.

Da braucht es kein Video oder Foto mehr.

Es sind Beamte, die zur Wahrheit und Korrektheit verpflichtet sind, das setzt der Gesetzesgeber einfach voraus. Dafür sind die irgendwann mal vereidigt worden.

Wenn dein Anwalt es schafft, denen nachzuweisen, dass sie zu blöd waren, das Gerät richtig zu bedienen, dann könntest Du eine Chance haben, aus der Nummer raus zu kommen - aber wie sollte der das schaffen?

Mittlerweile denke ich auch, dass die Versicherung keine Kostenübernahme zusagen wird, weil der Fall total klar und eindeutig ist. Wenn Du Glück hast, zahlen sie eine Erstberatung.

Zitat:

@LordNudelhut schrieb am 2. Juli 2015 um 16:02:44 Uhr:

zum letzten mit dem Bußgeld verdoppeln fürs Lappen behalten. Hat da jemand Erfahrungen?

Wie schon geschrieben: Die Chance, dass sich ein Verkehrsrichter bei einem Fahranfänger in der Probezeit darauf einlässt, dürfte eher gering sein.

Trotzdem natürlich viel Erfolg und weiterhin gute und sichere Fahrt !!

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Zu schnell Innerorts aber keine Beweise.