Zu schnell Innerorts aber keine Beweise.
Hey, das hier ist mein erster Beitrag und ich komme direkt mit einer Frage:
(Wem das zuviel ist, unten kurz die Fakten)
Mein Problem:
Wer die Wege zur Messe in Hannover kennt, erkennt sicher auch ein teil des Problems.
Eine breite Strecke mit Ähnlichkeit zur Autobahn aber nur 50 Erlaubt.
Jedenfalls Komme ich von der Schule und vor mir ne mobile Straßenblockade von Omas die sich mit 45 bis 50 kmh ein Elefantenrennen bieten. Breite strecke, alles frei, Blinker gesetzt und kurz vorbei. Wer die Beschleunigung der Yamaha R6 kennt weiß wie schnell man.. naja zu schnell ist...
Genau in dem bereich stand ca. 20 meter weiter am Straßenrennrad ein Zivi der meine Geschwindigkeit gemessen hat. Am ende der strecke (2km weiter) winkt mich ein Polizist raus auf eine Art Parkplatz. Statt 50 wurde ich leider mit
104kmh - 3kmh Toleranz gemessen. Sie haben weder ein Bild noch ein Video und die mess Daten werden nur temporär gespeichert (laut der Aussage einem der jüngeren Polizisten) . Ich habe die Tat nicht zugegeben was auch im Bericht steht.
Wie stehen meine Chancen da durch einen, meiner Meinung nach recht fähigen Anwalt, nur mit "blauen flecken" wieder raus zu kommen ?
Daten:
50 (innerorts)
104 - 3 kmh
Kein Beweismaterial
Kurz danach aus dem Verkehr gezogen.
In Probezeit
Rechtsschutz versichert also Anwalt
Beste Antwort im Thema
Gut, dass Du RS-versichert bist.
Wenn man in der Probezeit schon mit einer mobilen Straßenblockade von Omas zu kämpfen hat, wird die Versicherung wohl während der (wahrscheinlich verlängerten) Probezeit noch viel mit dir zu tun bekommen.
Schlimmstenfalls können die den Vertrag übrigens ganz aufkündigen und dich auf eine "schwarze Liste" setzen.
Da der Vorgang durch mehrere Beamte protokolliert wurde und man dich sofort angehalten hat, ist die Messung damit bestätigt und die Beweise sind erbracht.
Dein Anwalt wird vermutlich Akteneinsicht einfordern und sich anschließend über die weitere Vorgehensweise mit dir beraten.
Sachen wie "Ich bin aber nicht selbst gefahren" scheiden somit schon mal aus. Eine Möglichkeit könnte darin bestehen, einen Messfehler nachzuweisen.
Ich persönlich schätze die Chancen sehr gering ein, ohne Punkte, Fahrverbot und die Verlängerung der Probezeit aus dieser Nummer raus zu kommen.
50 km/h über dem Limit ist natürlich schon echt heftig... ja, ja - die böse Yamaha R6 war Schuld. 🙂
Das sagt übrigens der Bußgeldrechner:
Mit PKW innerhalb geschlossener Ortschaften mit 54 km/h zu schnell gefahren.
Abzüglich 3% Toleranz sind das: 51 km/h
Konsequenzen, mit denen Sie zu rechnen haben:
Punkte: 2
Bußgeld: 280 €
Fahrverbot: 2 Monate
Hinweis: Aufbauseminar, Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre
87 Antworten
Zitat:
@Swallow schrieb am 4. Juli 2015 um 09:39:53 Uhr:
Und ich mit einer Antwort:Zitat:
@LordNudelhut schrieb am 2. Juli 2015 um 15:06:04 Uhr:
Hey, das hier ist mein erster Beitrag und ich komme direkt mit einer Frage:... Rechtsschutz versichert also Anwalt
Frage sowas nicht in DEM Forum für Klugscheißer und Moralapostel - frage besser gleich einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Sagt jemand, der regelmäßig in diesem Forum postet. Warum eigentlich.😕🙄
Zitat:
@AS60 schrieb am 4. Juli 2015 um 14:37:21 Uhr:
Sagt jemand, der regelmäßig in diesem Forum postet. Warum eigentlich.😕🙄Zitat:
@Swallow schrieb am 4. Juli 2015 um 09:39:53 Uhr:
Und ich mit einer Antwort:
Frage sowas nicht in DEM Forum für Klugscheißer und Moralapostel - frage besser gleich einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Wegen der AUSGEWOGENHEIT. 😉
Zitat:
@LordNudelhut schrieb am 2. Juli 2015 um 17:05:07 Uhr:
Deshalb bin ich kein Fan von Foren.
Das ich sie verdiene weiß ich selber.
Das brach mir hier nicht jeder 2te sagen.
Hätte nur gedacht hier kommt auch was produktives zusammen (was der ein oder andere ja sogar geschafft hat).
Aber eure Moral Predigt könnt ihr woanders auslassen. ...
Immerhin: Nachdem ICH hier auch meine Meinung - nur nicht zu Dir - kundgetan habe, ist Ruhe eingekehrt.
Vielleicht haben sich die Moralisten aber auch nur längst ausgetobt.
Die Erfahrung bei MT zeigt allerdings, das 5-6 Seiten dazu meist nicht ausreichen.
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 4. Juli 2015 um 10:54:08 Uhr:
Wie ist Deine Meinung zum Thema ? Bevor man so etwas schreibt sollte man die äußern.Dies nur weil Du mich wieder durch die Blume angesprochen hast.
Ich lasse mich gerade nicht von Dir hier als Depp, Klugscheißer oder Moralapostel bezeichnen.
Hier kommt es aber nicht auf die Meinung der Leute an, sondern um die Fakten zum Thema. Wir sind hier schließlich nicht bei der Beildzeitung, obwohl einige diese bei weitem überbieten.
Zitat:
@pico24229 schrieb am 3. Juli 2015 um 13:09:05 Uhr:
Wenn man einmal auf einem Motorroad mit über 100Pesen gesessen habt, dann versteht das jeder, dass er 104 innerorts gefahren ist, nachdem er kurz am gaas gedreht hat.In Sachen Beschleunigung sind viele 500€ motorräder-krücken 99,9995% allen Autos dennen man im Alttag begegnet überlegen.
So isses... Aber dennoch darf man die Geschwindigleit, auch beim überholen, nicht übertreten. Der Fahrer muss mit Gefühl beschleunigen, und nicht nur kurz. Hierbei kann man im Stillstand gut üben. Z.B. Einfach bei laufendem Motor schnellstmöglich auf 3000 Umdrehungen beschleunigen, kommt man dabei in den roten Bereich, muss weiter geübt werden, bis es nicht mehr vor kommt.
Ähnliche Themen
Ich finde das so gar nicht aussichtslos. Das KBA hat klare Regeln zu Geschwindigkeitsmessungen mit Laserpistolen erlassen. Kurz gefasst muss die Messung über jeden Zweifel erhaben sein.
Erster Ansatz ist das Messprotokoll. Da von vielen Polizisten das komplette Messprotokoll am Computer in eine Tabelle übertragen wird ist das schon einmal einguter Ansatzpunkt. Meisten findet sich in der Akte nur die Abschrift und nicht das Original. Wie will man dann Fehler beim Übertrag feststellen oder aber Fehler bei der Messung.
Hat mir damals auch geholfen. Um das rauszubekomen würde ich dem Themenstarter empfehlen bei der Bußgeldstelle Akteneinsicht zu fordern (geht ohne Anwalt). Kostet so ca. 15,- Euro (kann man erfragen) und ist bevor man zum Anwalt geht gut investiertes Geld.
Moralisch und da sind wir uns alle einig, verdient hat er die Strafe, hatte ich auch. Bezahlen und Lappen abgeben musste ich nicht.
Naja, ob er da eine Strafe bekommt oder nicht, ist mehr oder weniger Wurst. Persoenlich macht mir eher Angst wie er mit einem gedrosseltem Motorrad ueberfordert ist. Seiner Beschreibung nach hat er seinen 34 PS freien lauf gelassen. Dabei zog es ihm die Arme lang, es drueckte ihm die Pickel auf dem Ruecken aus und das Hirn blieb an der Stelle stehen wo er Gas gegeben hatte.
Anstatt dem Fuehrerschein sollte der TE lieber das Moped abgeben und eins suchen was besser passt. Das ist sicherer fuer ihn und den Rest der sich um ihn herum bewegt.
Die Chance mit dem doppelten Bußgeld aus der Sache zu kommen halte ich auch für relativ gering, dafür müssten "Härten ganz außergewöhnlicher Art" vorliegen also bspw. die Exisitenzgrundlage auf dem Spiel stehen.
Sofern Du also noch von deinen Eltern finanziert wirst und das Geld aus den Nebenjobs nicht deine Existenz sichert ist die Möglichkeit eigentlich nicht gegeben.
Zitat:
@mattalf schrieb am 9. Juli 2015 um 06:30:04 Uhr:
Naja, ob er da eine Strafe bekommt oder nicht, ist mehr oder weniger Wurst. Persoenlich macht mir eher Angst wie er mit einem gedrosseltem Motorrad ueberfordert ist. Seiner Beschreibung nach hat er seinen 34 PS freien lauf gelassen. Dabei zog es ihm die Arme lang, es drueckte ihm die Pickel auf dem Ruecken aus und das Hirn blieb an der Stelle stehen wo er Gas gegeben hatte.
Anstatt dem Fuehrerschein sollte der TE lieber das Moped abgeben und eins suchen was besser passt. Das ist sicherer fuer ihn und den Rest der sich um ihn herum bewegt.
Ich stimme die vollkommen zu... wenn der TE dieses Problem regelmäßig haben sollte... Sollte dies ein einmaiger Ausrutscher sein, kann der TE aber mit seinem Motorrad weiter fahren.
Zitat:
Und da mittlerweile jedes Hausfrauen und Rentnerblättchen diese Fehlerquellen als Garant verkauft den Hals aus der Schlinge zu ziehen dürfte jeder normal denkende Polizist wissen auf was Er achten muß, oft genug sind ja die Vorgaben schon in den Formularen in denen die Sünder verewigt werden aufgeführt so das sich die Vorschriften schön abarbeiten lassen.
😁 Aber Anwälte und Medien kommen ja bis Heute mit Fehlerquellen die die Hersteller schon in den 90ern abgestellt haben.
Im Übrigen ist die Laserpistole das Gerät mit den wenigsten Fehlermöglichkeiten, entweder man bekommt einen Wert und Der stimmt dann auch oder das Gerät gibt erst gar keinen Wert aus.
Was das Eichzertifikat angeht, selbst wenn die Eichung zb im Mai abgelauen wäre dürfte das Gerät noch bis zum 31.12. dieses Jahres benutzt werden.
Genau, das ist totaler Blödsinn. Vor Gericht hilft meistens nur eine gute Ausrede und das Verständnis des Richters. (Oder der Richterin, aber Frauen sind da erfahrungsgemäß sehr spassfrei)
Mein Bruder hat mal ne Laserpistole erwischt, die garnicht geeicht war, das Thema war auch schnell durch...
Mich hat bei 127,6 in der 70er nach Sichtung der Beweise und der Feststellung das ich Schuld bin n Amtsrichter gefragt, was ich bei ihm will ^^
Da hab ich ihm gesagt "naja, keine Punkte und kein Fahrverbot wären gut" und was sagt der zu mir?
"Ok, machen wir 35€ und gut ist. Auf Wiedersehen, der Nächste..."
Wenn eine Verdopplung des Bußgeldes im Raume steht, kann man in dem Moment immernoch den Einspruch zurück ziehen und nach Hause gehen. Kommen dann die Gerichtskosten, Zustellungs und Zeugengelder mit drauf, musste um 80-100€ extra rechnen, 2x ins Kino kostet das gleiche, also kann man sich für das Geld auch mal ne Verhandlung geben...
Meine Verhandlung hätte genau 40,-Euronen gekostet.
Wenn hier einer schreibt, die Laserpistole gibt einen Wert oder nicht, der sollte sich einmal mit den einzelnen Modellen auseinandersetzen. Da gibt es sehr wohl welche, die Werte ausgeben die falsch sein können. Ich nehm da als Beispiel mal das zweispurige messen.
Was auch gut ist sind die Polizisten. Die werden zwar irgendwann an den Geräten geschult. Jedoch kann es passieren, das zum Beispiel die Inbetriebname einer Laserpistole vom Hersteller geändert wird. Dafür wird dann eine neue Bedienungsanleitung erstellt die dann laut KBA für die Inbetriebname bindent ist.
Bei mir hatte der Polizist das Lasergerät incl. Bedienungsanleitung dabei. Er durfte dann die Inbetriebname des Gerätes erklären und hat die Frage ob dies gemäß der Bedienungsanleitung sei mit ja beantwortet und diese sofort gezückt. Oedentlich wie die Dienststelle war lag die Anleitung dem Gerät bei.
Dumm nur das der Hersteller selbst zugegeben hatte das mit der alten Inbetriebname Messfehler nicht auszuschließen sind.
Die Frage warum denn bei seiner Laserpistole eine veraltete nicht mehr gültige Bedienungsanleitung beim Gerät lag und warum er denn nach veralteter falscher Vorschrift das Gerät in Betrienb nehme konnte er nicht beantworten.
Wie sich hier die altbekannten MT Moralapostel wieder mal künstlich aufplustern, herrlich. 😁
Aufpassen solltest du, TE, auf jeden Fall bis zum Ende der PZ sehr, denn sonst findest du dich schneller bei einem Schmalspurpsychologen bei der MPU wieder als dir lieb ist.
Abstand zur Fahrbahn könnte noch ein Verfälschungsgrund sein. Gab da mal eine nette Reportage in den öffentlich rechtlichen, nach der alle Messungen Müll waren.