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Zu schnell gefahren

Themenstarteram 30. März 2005 um 20:02

hi

wie gesagt wurde ich von der Polizei angehalten weil ich zu schnell war. dann sagten die mir wenn ich nochmal so schnell fahre das sie einen Breif an die Führerscheindienststelle verfassen wollen. Das sie meinen geistigen zustand überprüfen soll auf gut deutsch Idiotentest. Können dir mir überhaupt mit sowas drohen, wenn die keine beweise haben?

mfg

dr.Bizzaro

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43 Antworten

Aber in Österreich glaube ich, Simon!

Der Feind ist also nicht weit :p

Viele Grüße

Timo

Ja.. da verwechselst du was.

Aber trotzdem: wenn die Polizei den Eindruck gewinnt, dass jemand charakterlich nicht geeignet ist, ein Fahrzeug zu führen, dann können sie einem schon an den Karren fahren.

Das funktioniert z.B. auch mit Rentnern, die augenscheinlich zu klapprig sind, ein Auto sicher zu bewegen. Da braucht denen auch niemand "Raserei" oder Ähnliches nachzuweisen.

sMART

Themenstarteram 30. März 2005 um 20:46

die hätten eh keine chance gehabt die fahren ja nur opel. können ja nicht dafür. denk mal war nur neid den der NETTE Polizist war vielleicht 3 jahre älter wie ich. Also können die mir nichts antun. nächstes mal lache ich die aus. hat mein Freund auch schon gemacht hat das Fenster zugemacht und ist weggefahren

Meine Frau meint (kommt aus Österreich ;) ) das das wohl früher mal so war, heute aber auch nicht mehr so ist (zu 80% sicher... kann ich dir nächste Woche sagen dann bin ich wieder aus dem Ding zurück ;) )

Boa Dr.Bizzaro du bist auf jeden Fall der ober oben drüber über Aufschneider :P :)

Themenstarteram 30. März 2005 um 20:50

Wer sagt den das halte ich für ein gerücht habe nur jung und habe spaß im leben da MUSS spaß dabei sein für was geh ich arbeiten

Ja weis ich auch nicht ne, must du ja wissen.

Setzt mal ein paar Satzzeichen!!

Ist ja grauenhaft!!!!

MfG Timo

am 30. März 2005 um 21:41

Also ganz Unrecht hatte ich doch nicht:

 

Zitat:

Geschwindigkeitsschätzung durch Polizeibeamte

Die Geschwindigkeit eines Kraftfahrzeugs kann auch durch entsprechende Schätzung von Polizeibeamten festgestellt werden. Solche Schätzungen sind wegen ihrer Ungenauigkeit aber nur unter Berücksichtigung hoher Toleranzwerte verwertbar.

An der Verlässlichkeit von Geschwindigkeitsschätzungen bestehen jedoch dann keine Zweifel, wenn es nicht um die Feststellung einer bestimmten Geschwindigkeit geht, sondern lediglich geklärt werden soll, ob ein Autofahrer wesentlich schneller als Schrittgeschwindigkeit (z. B. beim Vorbeifahren an einem anhaltenden Bus mit eingeschalteter Warnblinkanlage) gefahren ist.

Beschluss des BayObLG vom 20.10.2000

2 ObOWi 500/00

DAR 2001, 37

Gruß Simon

Falls das ganze vor Gericht landen sollte und keine wirklichen Beweise vorliegen so sag ich nur:

IM ZWEIFEL FÜR DEN ANGEKLAGTEN!

Natürlich hängt das auch davon ab, wie dein Punktestand in Flensburg steht und welche Einträge du sonst noch im Polizeiregister drin hast. Wenn nichts steht, dann kannst du dich beruhigt zurücklehnen, wenn du aber öfters aufgefallen bist, dann sieht es wohl eher schlecht aus. Und da hab ich extra eine Polizistin gefragt *g.

In dem Urteil scheint es um Schrittgeschwindigkeit gegangen zu sein, oder ? Wo kann man denn den Prozess einsehen ? (im Internet natürlich) war doch bestimmt öffentlich ...

Aber Bayern ... naja wenigstens nicht in Deutschland :) ... soweit ich weis hat das olg bayern keinen einfluss auf rechtssprechung in anderen bundesländern.

im übrigens gibts wohl gerade heise diskussionen was schrittgeschwindigkeit überhaupt ist :)

Zitat:

Original geschrieben von Edroxx

In dem Urteil scheint es um Schrittgeschwindigkeit gegangen zu sein, oder ? Wo kann man denn den Prozess einsehen ? (im Internet natürlich) war doch bestimmt öffentlich ...

Aber Bayern ... naja wenigstens nicht in Deutschland :) ... soweit ich weis hat das olg bayern keinen einfluss auf rechtssprechung in anderen bundesländern.

im übrigens gibts wohl gerade heise diskussionen was schrittgeschwindigkeit überhaupt ist :)

Warum soll Bayern keine Rechtssprechung in anderen Bundesländern haben?? Sicher gehört Bayern nur noch auf dem Papier zu Deutschland :D, aber an dem Urteil könne sich andere Gerichten richten. Es sei denn, es geht mal einer bis zu BGH!!

Gruß

Torsten

am 31. März 2005 um 6:04

Zitat:

Original geschrieben von Edroxx

.... aber in Deutschland und auch in Bayern nie niemals nicht.

rofl :D:D:D für den Satz würd ich dich am liebsten heiraten :)

@Timo245

wenn du der meinung bist mit nem guten anwalt kriegt man das hin...

 

lass die sagen es ist nicht so! vor gericht zählt die aussage eine Poliziebeamten gemäß: "ich vermute ich habe ihn belehrt wie üblich" mehr als die aussage einer zeuging: "er hat uns nicht belehrt"

ist so hab ich selber erlebt!

also deutschland ist zwar ein rechtsstaat aber recht kriegt man deshalb nur ganz selten mal!!

mfg

Zitat:

Original geschrieben von therget

Beamter > Pöbel

 

Ich werte das mal als: Wenn man Beamter ist, dann wird man zum Pöbel :D

 

Aber ich glaube, die Polizei darf einem bei Geschwindigkeitsübertretungen die nur geschätzt sind, ein Ordnungsgeld aufbrummen, also maximal 35 Euro.

Aber für ein Bußgeld, also 40 Euro und mehr oder Punkte muss eine Messung vorliegen.

Letztes Jahr sind auch ein paar Freunde von mir auf einer breiten Straße mitten in der Knüste ( war eigentlich schon ne Landstraße, aber dennoch nur 50 km/h ) mit ca. 120 km/h an einer Tanke vorbeigefahren, von dort kam ein Polizeiwagen raus.

Sofort hinter denen her und die angehalten.

Die haben es zu spät gemerkt, dass sie verfolgt wurden.

Auf alle Fälle hatten die dann auch nur gemeint, die könnten froh sein, dass sie keinen Messung vorliegen haben, sonst wären die Führerscheine erstmal weg.

Aber so konnten die denen nur 15 Euro abknüpfen und das wars.

Sowas deutet doch schon drauf hin, dass die es nicht einfach so können.

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