zu hoher spritverbrauch?

BMW 3er E36

hab jetz meinen 3.16i seit einer woche und angemeldet ist er seit vorgestern. bin jetz ca. 130km gefahren und die tankanzeige ist scho über dem ersten Balken drüber (war mit super vollgetankt). warm gefahren wird er bei mir schon, und dann halt schon auch hin und wieder getreten, aber einen bleifuß hab ich auch nicht! naja wollt mal wissen, ob das nicht zu viel ist? kann halt noch nicht genau sagen, wieviel er tatsächlich braucht. möcht halt mal wissen, ob das normal ist, dass die anfangs so schnell zurück geht.

17 Antworten

Es geht darum, dass der Händler wahrscheinlich den Tüv-Beleg kopiert hat und da mein Name draufsteht. Das heißt also, ich wusste vor dem Kauf, dass das Fahrzeug diese Mängel hat! Er könnte es somit halt beweisen.

Nein, also der Mechaniker meinte nur, dass der Tacho und das Serviceheft evtl. manipuliert worden sein könnte, weil er nicht glaub, dass ein BMW nach 8 Jahren und 108.000km schon so verrostet ist und der Auspuff auch schon komplett hinüber sein kann!!! Der Händler hat und wird des natürlich nicht zugeben!

Er ist mit dem Preis von 3900 auf 3800 Euro untergegangen.

"schon so verrostet ist" ... Wie groß ist denn der Schaden am Unterboden? Ein Auspuff darf nach 8 Jahren eigentlich kaputt gehen, vor allem wenn Kurzstrecke gefahren wurden.

100 EUR runter? Mann der war echt frech... Also diese "Schäden" sind ja wie gesagt, Lack und Blech und das ist sowieso vom Garantieanspruch ausgeschlossen, wenns im Vertrag steht. Motor egal was, unterliegt der Gewährleisungspflicht von mind. 1/2 Jahr, mein Anwalt meint sogar, dass das auf 1 Jahr angehoben wurde (seit 1.1.03 neue Gesetze!) und da muss er haften, wenn was ist. Da würde ich mir dann also keine Sorgen machen, auch wenn er sich den kopiert hat. Du kannst ja sagen, dass Du mit der Kopie nicht einverstanden warst, wenn er sich drauf bezieht. Denn was Du Dir ermittelst, auf Deine Kosten, geht den Typen nix an, das ist Dein gutes Recht als Käufer und Besitzer eines Wagens.

Diese Verkäufer, so nett sie im Gespräch auch sein mögen, haben ja nur ein einziges Interesse: Autos verkaufen zu höchstmöglichen Preisen und weiter gehts. Sofern Du nichts unrerschrieben hast, dass Du irgendwelche bestimmten Mängel anerkannt hast, gilt nur das, was im Vertrag steht und alles andere ist egal.

(Das neue Gebrauchtwagenverkaufsgesetz oder wie das heisst, macht es den Verkäufern nämlich sehr schwer und die versuchen alles mögliche, Dich einzuschüchtern oder sich aus der Sache herauszuwinden)

Die Gewährleistung gilt generell für ein Jahr. Eigentlich sogar für 2, aber das kann und wird in allen Fällen auf 1 Jahr per Vertrag reduziert (Gebrauchtkauf zwischen juristischer und privater Person). Die Beweispflicht kehrt sich nach 6 Monaten allerdings um. Bis 6 Monate muß der Verkäufer nachweisen, das ein Mangel beim Kauf nicht schon vorhanden war, danach der Käufer. So gesehen nutzt ihm die Kopie von deinem TüV-Wisch gar nix...

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