Zahlungsaufforderung nach Parken auf Kundenparkplatz Einzelhandel

Hoffe bin hier richtig und darf das posten?

Habe auf einen Kunden Parkplatz von einem Einzelhandelsgeschäft geparkt wo ich auch eingekauft habe.

Nun flattert mir eine Zahlungsaufforderung per Brief (Post) ins Haus.

Ich soll mich vertragswidrig verhalten haben, da ich auf einen Privatparkplatz geparkt habe der als Kundenparkplatz ausgewiesen war.

Werden noch Angaben benötigt bzw. kann mir jemand weiterhelfen?

121 Antworten

Zitat:

@Go}][{esZorN schrieb am 22. März 2022 um 18:30:41 Uhr:


Wo bleibt eigentlich Geisslein? 😁

Du Hetzer… 😁

Zitat:

@DirkF1 schrieb am 22. März 2022 um 14:06:00 Uhr:


Ich meinte natürlich die Parkuhr im Auto.

Ich habe mal Einspruch eingelegt gegen dieses Verfahren mit der Begründung das ich dort Kunde bin und auch auf einen Kundenparkplatz mein Fahrzeug abgestellt habe.

Irgendwie ist jetzt trotz deiner Erklärung nicht wirklich klar geworden, ob du eine Parkscheibe ausgelegt hattest und diese gut sichtbar war und auch richtig eingestellt war. Falls das nicht zutrifft, nützen ja deine Hinweise nichts, dass du Kunde warst.

Zitat:

@DirkF1 schrieb am 22. März 2022 um 14:06:00 Uhr:


Zusätzlich kann ich Angestellte des Geschäftes als Zeugen benennen.

Aber doch wieder nur für die Tatsache, dass du Kunde warst, nicht dafür, dass du eine Parkscheibe ausgelegt hattest.

Auf dem gelben Strafzettel ist immer der Grund angegeben

https://www.berliner-kurier.de/.../...t-mit-den-strafzetteln-li.132260

Entweder keine Parkscheibe ausgelegt oder Parkzeit überschritten.

Anbei Foto

Ich weiß nicht ob dieses noch aktuell ist!

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Zitat:

@PeterBH schrieb am 22. März 2022 um 19:14:00 Uhr:



Zitat:

@Bulwey schrieb am 22. März 2022 um 18:04:27 Uhr:


Das muss man gar nicht beweisen. Wenn keine Parkscheibe drin lag, dann hat die Firma ein Foto gemacht, auf dem man das sieht. Die Firma ist in der Beweispflicht. Das gilt grundsätzlich im deutschen Strafrecht. Man muss nie seine Unschuld beweisen, sondern der Ankläger muss die Schuld beweisen.

Aha, im deutschen Strafrecht muss der Ankläger die Schuld (des Angeklagten) beweisen. Vollkommen richtig und was heißt das für diesen Fall? Nur weil eine Vertragsstrafe geltend gemacht wird, handelt es sich nicht um das deutsche Strafrecht.

Habe ich ja auch niemals behauptet. Das Strafrecht habe ich nur als Beispiel aufgeführt, dass immer die Schuld bewiesen werden muss.

Zitat:

@segret schrieb am 22. März 2022 um 19:56:42 Uhr:


Ich weiß nicht ob dieses noch aktuell ist!

Ist es nicht, siehe http://juris.bundesgerichtshof.de/.../document.py?...

Allerdings bestreitet der TE ja auch gar nicht, dass er der Fahrer war. Im Gegenteil, er hat ja in seinem Schreiben schon zugegeben, dass er der Fahrer war:

"Ich habe mal Einspruch eingelegt gegen dieses Verfahren mit der Begründung das ich dort Kunde bin und auch auf einen Kundenparkplatz mein Fahrzeug abgestellt habe."

Ist eigentlich eine Parkuhr nicht zu klobig um sie hinter die Windschutzscheibe legen zu können und muss man bei der nicht ständig Geld einwerfen damit die Parkzeit weiterläuft?😁
Da finde ich die schmalen Parkscheiben schon handlicher.😉

Vor allen Dingen, Parkuhren sind inzwischen im Straßenbild so rar geworden, die bekommt man nur noch bei eBay.

Mit absägen, wie früher, ist da nix (aka nichts) mehr.

Genau richtig, hierbei handelt es sich nicht um einen strafrechtlichen Tatbestand, sondern lediglich um eine außergerichtliche privatrechtliche Forderungsangelegenheit, die im etwaigen Fall nur zivilrechtlich eingeklagt werden kann.

Zitat:

@Swallow schrieb am 23. März 2022 um 08:07:09 Uhr:



(...) nix (aka nichts) (...).

😁 YMMD 😁

Wenn da die Pflicht der Parkscheibe war und diese nicht genutzt wurde,
zahlen und glücklich sein 😉

Tom

Zitat:

@DirkF1 schrieb am 21. März 2022 um 18:54:10 Uhr:


Hoffe bin hier richtig und darf das posten?

Habe auf einen Kunden Parkplatz von einem Einzelhandelsgeschäft geparkt wo ich auch eingekauft habe.

Nun flattert mir eine Zahlungsaufforderung per Brief (Post) ins Haus.

Ich soll mich vertragswidrig verhalten haben, da ich auf einen Privatparkplatz geparkt habe der als Kundenparkplatz ausgewiesen war.

Werden noch Angaben benötigt bzw. kann mir jemand weiterhelfen?

Zitat:

@Swallow schrieb am 23. März 2022 um 08:07:09 Uhr:


Vor allen Dingen, Parkuhren sind inzwischen im Straßenbild so rar geworden, die bekommt man nur noch bei eBay.

Mit absägen, wie früher, ist da nix (aka nichts) mehr.

Nö, ich hab sogar eine "Parkuhr" hinter der Windschutzscheibe verklebt. Kostete 20,- €, beim Anhalten zeigt sie erst die Ankunftszeit korrekt an (so von wegen Uhr) und stellt dann die Ankunftszeit auf die nächste halbe Stunde automatisch ein (so von wegen Parkscheibe). Vergessen nicht möglich. Lustig war nur das erste Knöllchen über 20,- € wegen "sie parkten ohne Parkscheibe". Foto gemacht, hingemailt, Verfahren eingestellt.

[Korinthenkacker]Nennen die sich nicht einfach elekrtonische Parkscheibe?[/Korinthenkacker]

duckundwech😉

Stimmt, jetzt wo du es schreibst, fällt es mir wie Schuppen von die Augen...

und die Variante, welche mit der Zeit geht 🙂

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