Zahlungsaufforderung nach Parken auf Kundenparkplatz Einzelhandel

Hoffe bin hier richtig und darf das posten?

Habe auf einen Kunden Parkplatz von einem Einzelhandelsgeschäft geparkt wo ich auch eingekauft habe.

Nun flattert mir eine Zahlungsaufforderung per Brief (Post) ins Haus.

Ich soll mich vertragswidrig verhalten haben, da ich auf einen Privatparkplatz geparkt habe der als Kundenparkplatz ausgewiesen war.

Werden noch Angaben benötigt bzw. kann mir jemand weiterhelfen?

121 Antworten

@Moewenmann Sprichst du da aus Erfahrung.😁

Zitat:

@Swallow schrieb am 22. März 2022 um 10:55:32 Uhr:



Firmen wie "fair parken" (lol) überwachen den privaten Parkraum im Auftrag des Geschäfts, denen der Parkplatz gehört. … Solltest du den Kassenbon noch haben, könntest du zum Ladeninhaber/Geschäftsleitung gehen und versuchen, dass die Zahlungsaufforderung zurück gekommen wird. …

Beides trifft nur in den seltensten Fällen zu.
– Der Parkraum wird im Auftrag des Verpächters bewirtschaftet, das ist normalerweise nicht das Geschäft. Auch ein Lidl oder Aldi haben die Filialen nur gepachtet.
– Ladeninhaber/Geschäftsleitung können hier gar nichts erreichen, da sie mit der Parkraumbewirtschaftung nichts zu tun haben. Der Laden kann dir aus Goodwill vielleicht einen Gutschein über die Höhe des Tickets geben, mehr aber nicht.

Zitat:

@gordonairdail schrieb am 22. März 2022 um 14:56:20 Uhr:


Wenn Du nicht widerrechtlich, so von Dir geschildert wurde, geparkt hast, kannst Du die Zahlungsaufforderung, gegen die Du ja Widerrede geführt hast, weitgehend ignorieren. Ein Bußgeld kann nur eine Behörde verhängen und keine private Institution. Sollte es zu weiteren Mahnschreiben mit etwaigen Mahngebühren kommen und letztlich Dir ein
Mahnbescheid vom Gericht zugestellt werden, kannst Du hiergegen Widerspruch einlegen. Dann muß die Gegenseite
gerichtlich beweisen, daß Du widerrechtlich geparkt hast. Mit anderen Worten, die Beweislast liegt letzten Endes nicht bei Dir, sondern bei den Forderungserheber.

Ergänzung : Bei Zustellung eines Mahnbescheid vom Gericht mußt Du auf jeden Fall Widerspruch einlegen.
Wenn das nicht geschieht, wird ein Vollstreckungsbescheid gerichtlich erwirkt ( gegen den.Du zwar auch den
Rechtsbehelf des Einspruchs einlegen könntest). Besser ist aber, bereits beim Mahnbescheid Widerspruch einzulegen, ansonsten droht die zivilrechtliche Zwangsvollstreckung, sprich Pfändung etc..

Zitat:

@ktown schrieb am 22. März 2022 um 15:28:12 Uhr:


@Moewenmann Sprichst du da aus Erfahrung.😁

Nein, aber ich bin lernfähig 😉. Ist ja nicht der erste Thread zu dem Thema. MT bildet.

Ähnliche Themen

Mal hier alles durchlesen

https://www.motor-talk.de/.../...hung-vertragsstrafe-t6713346.html?...

Zitat:

@ktown schrieb am 22. März 2022 um 14:56:59 Uhr:


2. Beleg dafür, dass die Parkscheibe (sollte sie Pflicht gewesen sein. Es gibt ja zwischenzeitlich andere Methoden die Standzeit zu ermitteln) auch wirklich sichtbar ausgelegt war.

Äh, nein. Der Bewirtschafter muss nachweisen, dass keine Parkscheibe ausgelegt war.

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 22. März 2022 um 17:09:18 Uhr:



Zitat:

@ktown schrieb am 22. März 2022 um 14:56:59 Uhr:


2. Beleg dafür, dass die Parkscheibe (sollte sie Pflicht gewesen sein. Es gibt ja zwischenzeitlich andere Methoden die Standzeit zu ermitteln) auch wirklich sichtbar ausgelegt war.

Äh, nein. Der Bewirtschafter muss nachweisen, dass keine Parkscheibe ausgelegt war.

Ich zitiere mal:

Zitat:

@Moewenmann schrieb am 22. März 2022 um 15:20:19 Uhr:



Zitat:

@Go}][{esZorN schrieb am 22. März 2022 um 15:12:05 Uhr:


Man müsste beweisen, dass keine ausgelegt war.
Dazu wird dann ein Digitalfoto mit Uhrzeit vorgelegt, auf dem keine Parkscheibe zu sehen ist.

Ein seriöser Betreiber hat diese Beweise vorliegen.

Nun obliegt es dem Fahrzeugführer bzw. Halter das Gegenteil zu beweisen. Siehe also mein 2.

Zitat:

@DirkF1 schrieb am 22. März 2022 um 14:06:00 Uhr:



Ich habe mal Einspruch eingelegt gegen dieses Verfahren mit der Begründung das ich dort Kunde bin und auch auf einen Kundenparkplatz mein Fahrzeug abgestellt habe.

Zusätzlich kann ich Angestellte des Geschäftes als Zeugen benennen.

Vielleicht nicht unwichtig, die Parkzeit betrug 21 Minuten.

Was du benötigst ist der Nachweis, zB den Einkaufsbeleg.
Einfach „nur“ Einspruch lässt die kalt.

Ich hatte das schon mehrmals. Nach Einsendung der Kopie des Kassenbelegs war die Welt wieder gut.

Viele Firmen haben sogar Formulare dafür. War bei mir immer so.

Zitat:

@jaro66 schrieb am 22. März 2022 um 15:10:24 Uhr:


Wie kann man denn beweisen, dass die Parkuhr ausgelegt war?
Gruß jaro

Das muss man gar nicht beweisen. Wenn keine Parkscheibe drin lag, dann hat die Firma ein Foto gemacht, auf dem man das sieht. Die Firma ist in der Beweispflicht. Das gilt grundsätzlich im deutschen Strafrecht. Man muss nie seine Unschuld beweisen, sondern der Ankläger muss die Schuld beweisen.

Zitat:

@ktown schrieb am 22. März 2022 um 17:42:55 Uhr:



Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 22. März 2022 um 17:09:18 Uhr:


Äh, nein. Der Bewirtschafter muss nachweisen, dass keine Parkscheibe ausgelegt war.


Ich zitiere mal:

Zitat:

@ktown schrieb am 22. März 2022 um 17:42:55 Uhr:



Zitat:

@Moewenmann schrieb am 22. März 2022 um 15:20:19 Uhr:


Dazu wird dann ein Digitalfoto mit Uhrzeit vorgelegt, auf dem keine Parkscheibe zu sehen ist.

Ein seriöser Betreiber hat diese Beweise vorliegen.
Nun obliegt es dem Fahrzeugführer bzw. Halter das Gegenteil zu beweisen. Siehe also mein 2.

So wie Du es vorher geschrieben hattest konnte man meinen, der Bewirtschafter muss gar nix beweisen, der Fahrer muss seine Unschuld dokumentieren. Der (richtige) Einwand von @Moewenmann kam erst nach Deinem Post.

Also: erst muss der Bewirtschafter das Nichtvorhandensein der Parkscheibe beweisen. Die bloße Behauptung dürfte da nicht ausreichen. Hat der ein beweissischeres Foto (mit Datums- und Uhrzeitstempel, Kennzeichen und klar erkennbarer Scheibe (ohne Spiegelungen etc.), dann erst muss der Betroffene den Gegenbeweis antreten. Das dürfte aber schwierig werden, es sei denn er dokumentiert genauso jeden seiner Parkvorgänge.

Dann entschuldige ich mich, dass dies falsch rüber kam.

Zitat:

@Florian48 schrieb am 22. März 2022 um 15:28:59 Uhr:



Zitat:

@Swallow schrieb am 22. März 2022 um 10:55:32 Uhr:



Firmen wie "fair parken" (lol) überwachen den privaten Parkraum im Auftrag des Geschäfts, denen der Parkplatz gehört. … Solltest du den Kassenbon noch haben, könntest du zum Ladeninhaber/Geschäftsleitung gehen und versuchen, dass die Zahlungsaufforderung zurück gekommen wird. …

Beides trifft nur in den seltensten Fällen zu.
– Der Parkraum wird im Auftrag des Verpächters bewirtschaftet, das ist normalerweise nicht das Geschäft. Auch ein Lidl oder Aldi haben die Filialen nur gepachtet.
– Ladeninhaber/Geschäftsleitung können hier gar nichts erreichen, ...

Trotzdem und obwohl du das natürlich besser weißt, wäre das meine erste Empfehlung.

Wenn nicht, dann hat es halt nichts genutzt.

Hier nochmals eine Zusammenfassung

https://www.bussgeldkatalog.de/privatparkplatz/

Muss ich die Vertragsstrafe für Falschparken auf einem Privatparkplatz bezahlen?
Es droht eine Vertragsstrafe, wenn Sie sich nicht an die Regelungen auf einem Privatparkplatz halten.
Es droht eine Vertragsstrafe, wenn Sie sich nicht an die Regelungen auf einem Privatparkplatz halten.
Haben Sie eine Vertragsstrafe erhalten, weil Sie auf einem Privatparkplatz die Regeln missachtet haben? Das muss nicht zwangsläufig bedeuten, dass Sie diese auch bezahlen müssen. Der Betreiber muss bei der Einfahrt auf den Privatparkplatz nämlich deutlich auf die Möglichkeit einer Vertragsstrafe hinweisen.

Einer anderen gängigen Praxis, um die Vertragsstrafe zu umgehen, hat der Bundesgerichtshof im Dezember 2019 einen Rigel vorgeschoben: Bis zu diesem Urteil konnten sich Parksünder nämlich rausreden, indem sie behauptet haben, dass sie das Fahrzeug nicht selbst dort abgestellt haben.

Die Richter haben Ende 2019 dann die Rechte der Betreiber von Privatparkplätzen gestärkt und deutlich gemacht, dass diese nicht in der Beweispflicht stehen. Demnach muss der Halter des Fahrzeugs für die Vertragsstrafe aufkommen, wenn er den tatsächlichen Fahrer nicht benennen kann oder möchte.

Wo bleibt eigentlich Geisslein? 😁

Zitat:

@Bulwey schrieb am 22. März 2022 um 18:04:27 Uhr:



Zitat:

@jaro66 schrieb am 22. März 2022 um 15:10:24 Uhr:


Wie kann man denn beweisen, dass die Parkuhr ausgelegt war?
Gruß jaro

Das muss man gar nicht beweisen. Wenn keine Parkscheibe drin lag, dann hat die Firma ein Foto gemacht, auf dem man das sieht. Die Firma ist in der Beweispflicht. Das gilt grundsätzlich im deutschen Strafrecht. Man muss nie seine Unschuld beweisen, sondern der Ankläger muss die Schuld beweisen.

Aha, im deutschen Strafrecht muss der Ankläger die Schuld (des Angeklagten) beweisen. Vollkommen richtig und was heißt das für diesen Fall? Nur weil eine Vertragsstrafe geltend gemacht wird, handelt es sich nicht um das deutsche Strafrecht.

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