Zahlungsaufforderung nach Parken auf Kundenparkplatz Einzelhandel

Hoffe bin hier richtig und darf das posten?

Habe auf einen Kunden Parkplatz von einem Einzelhandelsgeschäft geparkt wo ich auch eingekauft habe.

Nun flattert mir eine Zahlungsaufforderung per Brief (Post) ins Haus.

Ich soll mich vertragswidrig verhalten haben, da ich auf einen Privatparkplatz geparkt habe der als Kundenparkplatz ausgewiesen war.

Werden noch Angaben benötigt bzw. kann mir jemand weiterhelfen?

121 Antworten

Aktueller Stand ist folgender…
Die Firma mit Ihrer Forderung wird aus meiner Sicht immer unseriöser.

Jetzt habe die tatsächlich geschrieben, dass ich mich nachweislich vom Parkplatz entfernt habe.

Ich glaube das macht fast jeder Autofahrer der sein Fahrzeug auf einen Parkplatz abstellt.

Ich war heute noch einmal da um alles zu überprüfen.

Ich habe mich vorschriftmäßig verhalten und auch eine schriftliche Bescheinigung von dem Einzelhandel, dass ich in dem vorgeworfenen Zeitfenster auch bei Ihm war.

Ich habe schriftlich den Wunsch geäußert, fortan von Belästigungen abzusehen.

Dann hast Du ja auch nichts zu befürchten. Nur wie vorher erwähnt, aufpassen wenn Mahnbescheid eintrudelt.
..... denn wer bei einem Mahnbescheid oder Vollstreckungsbescheid keinen Rechtsbehelf einlegt, der läuft Gefahr, daß
gegen ihn eine Zwangsvollstreckung mit weiteren außer- sowie gerichtlichen Kosten betrieben werden kann.

Zitat:

@DirkF1 schrieb am 23. März 2022 um 17:18:01 Uhr:


Jetzt habe die tatsächlich geschrieben, dass ich mich nachweislich vom Parkplatz entfernt habe.
Ich glaube das macht fast jeder Autofahrer der sein Fahrzeug auf einen Parkplatz abstellt.

Gemeint ist wohl eher, dass du dich vom Parkplatz entfernt und nicht in eines der Geschäfte begeben hast. Kann es sein, dass der Parkplatz nicht für alle umliegenden Geschäfte ist, sondern nur für einige davon? Das müsste ja dann auch anhand der Beschilderung zu erkennen sein.

Zitat:

@gordonairdail schrieb am 23. März 2022 um 17:26:08 Uhr:


Nur wie vorher erwähnt, aufpassen wenn Mahnbescheid eintrudelt.

Mache ich, aber ich vermute da wird nichts kommen.

Ich halte euch aber auf dem Laufenden.

quote]
@Rockville schrieb am 23. März 2022 um 17:31:02 Uhr:
Das müsste ja dann auch anhand der Beschilderung zu erkennen sein.

Mein Händler wo ich die Bescheinigung her habe steht auch auf den Schildern.

Habe heute Bilder gemacht.

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Wird ja immer verrückter, jetzt muss man noch nachlesen zu welchem Händler man gehen darf um da zu parken???
Eig. Sollte es doch nur um das Auslegen einer Parkscheibe gehen.
Gruß jaro

Zitat:

@DirkF1 schrieb am 23. März 2022 um 17:46:56 Uhr:


...
Habe heute Bilder gemacht.
...

dann stell mal ein Bild ein, auf denen das Schild mit den Vertragsbedingungen zu lesen ist.

Zitat:

@bug99 schrieb am 23. März 2022 um 18:30:11 Uhr:



Zitat:

dann stell mal ein Bild ein, auf denen das Schild mit den Vertragsbedingungen zu lesen ist.

1

und du warst ausschließlich in einem dieser Geschäfte und hast den Parkplatz ansonsten nicht verlassen?

Ich frage mich wie man beweisen will, dass man den Parkplatz verlassen hat?
Falls es eine Videoaufnahme gibt hat man wohl Pech gehabt.

https://datenschutz-agentur.de/.../

Die von den Geschäften beauftragten privaten Überwachungsunternehmen kontrollieren, ob die Parkscheibe genutzt und die Höchstparkdauer eingehalten wird. Zur Beweisführung erheben sie in der Regel die folgenden Daten: Kennzeichen, Typ und Farbe des Fahrzeugs, Parkplatz, Uhrzeit sowie Fotos von der Windschutzscheibe und dem Armaturenbrett zum Nachweis, ob eine Parkscheibe angebracht wurde.

Die „Vertragsbedingungen“ sind bereits in sich widersprüchlich, daher nach Anforderungen, die an AGB gestellt werden, nicht bestandskräftig.

Jetzt fehlt immer noch eine Info, nämlich ob der TE in einem der "an der Einfahrt ausgeschilderten Geschäften" war.

Genau, und zwar ausschließlich dort und nicht noch woanders.

Laut seiner Aussage war er in einem der benannten Geschäfte.

Nein, er hat weder bestätigt, dass das Geschäft, in dem er war, zur Liste der benannten Geschäfte gehört, noch hat er verneint, dass er nicht zusätzlich noch woanders war. Er wurde ja vermutlich von einem Mitarbeiter der Parkraumbewirtschaftung beobachtet.

Neben meinem Arbeitsplatz ist ein Mix Markt mit dem gleichen Schild. Da funktioniert es über Video-Aufzeichnung. Die sehen dass dein Auto rein fährt und verfolgen dich dann auf dem Videomaterial in welche Richtung du läufst und ob du das Gelände des Supermarktes verlässt. Wenn ja: Rechnung über 30€

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