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Unberechtigt/Berechtigt parken auf Behindertenstellplätzen

Themenstarteram 19. Mai 2011 um 12:42

Hab da mal ne Frage zum Parken auf Behindertenparkplätzen...:

Neulich bemerkte ich bei meinem Stammsupermarkt einen Wagen auf dem Rolli-Parkplatz. OK, nix neues, da de direkt vor der Tür ist, isser quasi immer von einigen Ignoranten besetzt. Aber diesesmal war es anders. Der Wagen hatte einen Zettel mit einem blauen Rollstuhlsymbol auf dem Amarturenbrett (nebst Text und Nummern usw.) also wohl eine amtliche Berechtigung. So weit, so gut. Hinten drinn ein Spezialsitz, also gibt es in dieser Familie wohl ein schwerbehindertes Familienmitglied, dass mit diesem Fahrzeug transportiert wird.

Ich ging einkaufen. Als ich zurück kam, sah ich, wie die Familie in den Wagen stieg, nachdem die Einkäufe verstaut waren. Mama fuhr, Oma auf dem Beifahrersitz und das Töchterchen brachte den Einkaufswagen weg und sprang hinten rechts rein. Nur hinten links der Spezialsitz blieb leer... Hmm...

Wie sieht das rechtlich eigentlich aus? Hat man mit so einer Berechtigung quasi einen "Freiparkschein? Oder ist der Schein personenbezogen?

Zweite Frage: Meine Frau arbeitet in der Seniorenbetreuung. Für Ausflüge etc. wird ein umgebauter Caddy genutzt. Die Senioren sind schlecht zu Fuß, teilweise auch im Rollstuhl, deswegen hat der Caddy hinten eine Rampe. Darf dieses Spezialfahrzeug auf einem Behindertenparkplatz stehen, speziell, wenn jemand mit Rollstuhl transportiert wird?

 

Das beides sind Fälle die etwas vom Standard der Parksituation auf Behindertenparkplätzen abweichen. Bin gespannt, was Ihr dazu meint.

Beste Antwort im Thema
am 20. Mai 2011 um 6:46

Zitat:

Original geschrieben von CWeinert

ich fahre im Nebenjob mit einem Lieferwagen. Wenn alles voll ist, halte ich grundsätzlich auf dem Behindertenparkplatz (ca. 10min.).

An einer Stelle, wo sonst kein Auto mehr vorbeikommt sind davon zwei.

Ich fahre auf Behindertenparkplatz 1 (der zweite ist besetzt). Erste Kiste mit Ware ist schon im Laden, da macht draussen jemand Dauerhupe.

Ein alter Mann mit seiner Frau im Skoda Fabia (beide wirklich gehfähig, aber mit Ausweis) regen sich tierisch auf und blockieren die Einbahnstraße.

Zitat: Das ist eine Frechheit, wo haben Sie Ihren FS gemacht, das ist ein Behi Parkplatz usw...

Als er dann sagte: "Jetzt mach voran und trag schneller Junge" und ich bin wirklich flott (max. 5min). Bin ich stehen geblieben und zu seiner Tür gegangen.

Sie haben jetzt drei Möglichkeiten:

1. Ich fahre zurück und blockiere für ALLE Autos die Einbahnstrasse und lade dann aus. Sie werden es nicht glauben, aber dann kriegen Sie Ihren Parkplatz auch nicht.

2. Sie nehmen jetzt die Hand von der Hupe und gedulden sich an diesem sonnigen Samstagmorgen 5min und freuen sich das jemand für ihren Einkauf um 2 Uhr aufsteht.

3. Ich erstatte Anzeige wegen Beleidigung und Nötigung.

Unabhängig davon verlasse ich diesen Parkplatz erst, wenn Sie weiterfahren, denn Sie stehen gerade ordnungswidrig in zweiter Reihe.

Er ist dann seine "Runde" gefahren und war plötzlich ganz still.

 

Es geht hier nicht um die Legitimierung des Parkens auf Behindertenparkplätzen sondern um die Forderung nach logischem Denken, egal welche Sonderrechte man nun hat.

Auch wenn ich Deinen Unmut über die offenkundige Unhöflichkeit des Skodafahrers nachvollziehen kann (denn der Ton macht nunmal die Musik, wie ich gestern in einem anderen Fall wieder einmal erlebt habe ;) ) sind alle Deine "Möglichkeiten" ein Akt der Selbstjustiz und natürlich ebenso reine Polemik.

Denn so unverständlich es für Dich vielleicht klingt, aber die eigentlichen Möglichkeiten (rein rechtlich gesehen wären)

4. Du fährst weg und suchst Dir einen RECHTMÄSSIGEN Parkplatz und schleppst Deinen Krempel ggf. eben drei Häuserblocks

5. Du fährst weg und verdonnerst Deinen Belieferten dazu, endlich bei der der Stadt mal eine Ladezone für Dich zu beantragen oder im Hof Platz für Anlieferung zu schaffen. ;)

Die normalerweise sinnvollste Möglichkeit ist ja leider dank des bornierten Auftretens des Skodafahrers vermutlich gleich hinten rüber gefallen: ihn HÖFLICH ansprechen und BITTEN, ob er sich noch ne Minute gedulden könnte ;)

Aber sieh auch mal die andere Seite: vermutlich bist Du nicht der einzige, der den Platz als "Ladezone" missbraucht und wenn ich bei jedem dritten Einkauf wieder so nen dämlichen Sprinter auf dem Behindertenplatz stehen hätte, würd ich auch keinen mehr höflich ansprechen sondern nur noch auf die Hupe steigen. Zumal so mancher Deiner Kollegen ggf. auch kein Blatt vor den Mund nimmt und den u. U. schon wer weiß wie beschimpft hat...

Denn zu sagen: wenn ich schon nicht widerrechtlich auf nem Behindertenstellplatz ausladen darf, stell ich mich eben gleich widerrechtlich auf die Straße ist ...naja... ein bißchen kindisch, meinst Du nicht?

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am 19. Mai 2011 um 12:47

Vielleicht hat die Oma auch eine Berechtigung?

Guckst du hier: http://www.verkehrslexikon.de/Module/BehAusweis.php

Soweit ich weiß, darf man den auch benutzen, wenn man für den Behinderten eine Erledigung macht. Zumindest hatte ich mal dafür ein Extra schreiben dabei, aber ob das generell so ist, weiß ich grad nicht genau.

Zitat:

Original geschrieben von Diabolomk

Soweit ich weiß, darf man den auch benutzen, wenn man für den Behinderten eine Erledigung macht. Zumindest hatte ich mal dafür ein Extra schreiben dabei, aber ob das generell so ist, weiß ich grad nicht genau.

Richtig. Vielleicht war das ja die Oma.Allerdings dürfte ein Familienausflug da kaum zu gehören.

Themenstarteram 19. Mai 2011 um 13:09

Zitat:

Allgemeine Sonderparkplätze für Behinderte und personenbezogene Einzelparkplätze

 

"Begünstigt sind nur Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinde, also derselbe Personenkreis wie bei der Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs. 1 Nr. 11 StVO. Die Parkerlaubnis gilt nicht nur für den Behinderten als Selbstfahrer, sondern auch für den ihn jeweils befördernden Fahrzeugführer.

[...]

Sie sind darauf angewiesen, von anderen Personen befördert zu werden. Es genügt aber nicht, dass das Fahrzeug im Interesse eines Schwerbehinderten (Besorgungsfahrt in Abwesenheit des Behinderten) eingesetzt ist; es muss eine Fahrt sein, die der Beförderung des Behinderten dient."

Quelle: http://www.verkehrslexikon.de/Texte/ParkenBehindert02.php

(Danke an R129 für diesen informativen Link.)

 

Es reicht also nicht, im Auftrag für jemanden unterwegs zu sein, sondern der betreffende MUSS auch befördert werden. So lese ich das jetzt zumindest und so hatte ich es auch vermutet.

PS: Die Omma war recht rüstig, sah mir weniger nach blind oder fußlahm aus.. :)

Kann gut sein, ich hatte aber mal vom Bürgermeister der Stadt Heidelberg für die Stadt Heidelberg eine weitergehende ausnahme, zum Vorzeigen falls die Politesse sieht wie ich flink aus dem Auto auf dem Behindertenparkplatz komme ;)

Hab aber jetzt rausgefunden, woher das kam mit dem im Auftrag für, das gilt bei KFZ mit Steuerbefreiung wg. Behinderung.

Zitat:

Original geschrieben von Diabolomk

Soweit ich weiß, darf man den auch benutzen, wenn man für den Behinderten eine Erledigung macht. Zumindest hatte ich mal dafür ein Extra schreiben dabei, aber ob das generell so ist, weiß ich grad nicht genau.

Du darfst ein Fahrzeug, das auf die behinderte Person zugelassen und damit in Bezug auf Steuer, Versicherung etc. Vorteile bringt auch nutzen, wenn Du eine "Erledigungsfahrt" machst und die Person nicht mit dabei ist.

Der Parkausweis ist allerdings personenbezogen und muss extra beantragt werden ("nur" ein Behindertenausweis mit Ausprägung aG oder Bl reicht da nicht). Die Nutzung eines Sonderparkplatzes mit vorhandenem Ausweis aber ohne die berechtigte Person ist also nicht zulässig.

Ab und an wundere ich mich allerdings schon, wer so einen Sonderausweis bekommt und wer nicht...

Zitat:

Original geschrieben von ulairi

Ab und an wundere ich mich allerdings schon, wer so einen Sonderausweis bekommt und wer nicht...

Mich nicht, es gibt Leute, da denkt man, die können gut laufen, allerdings nur 50m, weiter ist es nur mit sehr viel schmerzen verbunden, die kriegen dann auch einen. Aber auf den 1. Blick denkt man natürlich, was soll das.

Zitat:

Original geschrieben von fire-fighter

 

PS: Die Omma war recht rüstig, sah mir weniger nach blind oder fußlahm aus.. :)

Da kann man sich auch schnell irren.

Mein Vater ist auch recht flott und rüstig unterwegs.

Berechtigt ist er nach Oberschenkelamputation trotzdem.

 

Und da es sich bei einem Supermarkt zu 90% im privaten Parkraum handelt, sollte man den Marktleiter fragen wie diese Schilder zu interpretieren sind und was er durchgehen läßt.

Hier in Essen sind diese " Mutter und Kind" Parkplätze an Supermärkten große Mode. Der EDEKA Fillialleiter wird mich so schnell nicht vergessen. :D

am 19. Mai 2011 um 13:51

Also das mit dem Behindertenausweis hat mein Onkel auch (widerrechtlich ;) ) Jahrzehnte so praktiziert. Dank seiner entsprechend eingeschränkt mobilen Tochter hatte der auch nen Ausweis und hat sich auch immer damit gebrüstet, dass er vor jedem Geschäft seinen Privat-Parkplatz hat ;)

Ist halt das Problem, dass da faktisch NIE ein Missbrauch nachweisbar ist. Im schlimmsten Falle hat er gesagt, er hätte seine Tochter gerade da abgesetzt oder umgekehrt er müsse sie abholen. Und das ein Knöllchenschreiber bei Ankunft UND Abfahrt DIREKT anwesend gewesen wäre, dass hats selbst in dieser Knöllchenschreiber-City in 20 Jahren nie gegeben ;)

Moralisch bewerten möchte ich das gar nicht - weder hier noch meinem Onkel gegenüber ;)

Und was den Caddy betrifft: zumindest als ich 1992 Zivildienst beim Fahrdienst gemacht hab, hat man uns immer eingebläut, dass wir NICHT auf die Behindertenstellplätze dürfen. Letztlich brauchten wir die auch nicht, weil man bei dem Caddy ja den Rolli-Fahrer HINTEN rausfahren lässt und dazu streng genommen auch die überbreiten Stellplätze nicht braucht. Haben wir dann in Ermangelung von Parkmöglichkeiten aber trotzdem manchmal gemacht...

Gerade bei schwer Gehbehinderten ohne Rolli, die noch ansatzweise laufen konnten, wär das sonst echt manchmal hanebüchen gewesen, wenn Du die quasi dank Parkplatzmangel weiter von der Pflegeeinrichtung absetzt, als sie es von der Stelle aus zu Fuß gehabt hätten, von der Du die abgeholt hast ;)

am 19. Mai 2011 um 14:52

Hab ich das richtig verstanden? Einfach nur schwerbehindert sein reicht nicht, sondern man braucht auch noch mal nen gesondert ausgestellten Parkausweis?

So ein Ärger.

Widerrechtlich auf einem Behindertenparkplatz parken rangiert in meinem Rechtsempfinden irgendwo zwischen alter Oma ein Bein stellen und kleinem Kind den Lutscher abnehmen.

Solche Leute halte ich für ziemlich asozial, egal ob nun mit geklautem, gefälschtem oder ausgeliehenem Behindertenausweis.

Und auch wenn eine Besorgung für den Behinderten gemacht wird, rechtfertigt dies in meinen Augen nicht den Behindertenparkplatz zu benutzen ... mit welcher Begründung auch?

am 19. Mai 2011 um 14:58

Zitat:

Original geschrieben von Wraithrider

Hab ich das richtig verstanden? Einfach nur schwerbehindert sein reicht nicht, sondern man braucht auch noch mal nen gesondert ausgestellten Parkausweis?

So ein Ärger.

Japp, DIE Behinderung zählt nicht :D

Zitat:

Original geschrieben von Vollgasfuzzi

Widerrechtlich auf einem Behindertenparkplatz parken rangiert in meinem Rechtsempfinden irgendwo zwischen alter Oma ein Bein stellen und kleinem Kind den Lutscher abnehmen.

Solche Leute halte ich für ziemlich asozial, egal ob nun mit geklautem, gefälschtem oder ausgeliehenem Behindertenausweis.

Und auch wenn eine Besorgung für den Behinderten gemacht wird, rechtfertigt dies in meinen Augen nicht den Behindertenparkplatz zu benutzen ... mit welcher Begründung auch?

Nur kann man als Aussenstehender oft gar nicht nachvollziehen, weshalb der Berechtigte eigentlich berechtigt ist.

Man kann z.B. auch das Merkmal "H" (Hilflos) erhalten ohne dass man das dem Behinderten ansieht.

Mit "H" erhält man i.d.R. einen entsprechenden Parkausweis.

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