Yanmar F15D Straßenzulassung
Guten Tag zusammen!
ich habe einen Yanmar F15D erworben und möchte diesen nun Zulassungsfähig umbauen.
Mit dem TÜV habe ich schon gesprochen, es würde wohl alles viel einfacher gehen wenn ich jemanden auftreiben könnte der mir eine Kopie seiner Papiere zur verfügung stellen könnte damit die Daten abgegriffen werden können.
Gerne könntet ihr mir auch schreiben welche Blinker und Lichter ihr verbaut habt die der TÜV/ Dekra durchgewunken hat.
Was mir wohl das "Genick brechen" könnte wäre einmal die Feststellbremse und die db Wert Messung die wohl richtig ins Geld geht.
Liebe Grüße, Valentin
17 Antworten
Hallo,
ich habe auch mit dem Gedanken gespielt mir einen Kleintraktor zuzulegen. Im Gespräch mit einem guten Bekannten wieß er mich darauf hin, daß die Unterschiede eines Traktors mit Betriebserlaubnis (also zulassungsfähig) zu einem ohne Betriebserlaubnis doch gravierend sein können. Neben nicht vorhandener Beleuchtung muß keine Feststellbremse mit einer separaten Betätigungseinrichtung vorhanden sein, auch sind die Grenzen bezüglich der Geräusche anders und höher, da sie nur die Vorschriften für Baumaschinen entsprechen müssen und dazu kommt noch, daß es keinen Nachweis für eine Anhängelast gibt.
Mit technischem Geschick und entsprechender Werkstattausrüstung bekommt man bestimmt die Probleme bezüglich der Beleuchtung, der Feststellbremse in den Griff und leiser bekommt man ihn auch, so daß die Geräuschmessung erfolgreich ist.
Als letztendliches Problem verbleibt die fehlende Anhängelast - man darf also nichts dahinter hängen.
Schaut man sich die eingestellte Begutachtung des DEKRA´s genau an, so ist der Kleintraktor als "Selbstfahrende Arbeitsmaschine - Schaufellader" und ohne Anhängelast beschrieben.
Will man tatsächlich eine Zulassung als Traktor haben, so ist es unerläßlich, daß es auch einen Nachweis für die Anhängelast gibt.
Falls möglich, würde ich den Kaufvertrag wandeln. Falls dies nicht möglich ist, den Traktor weiter verkaufen und einen mit Betriebserlaubnis kaufen.
Mit Glück findest du gleiches Modell mit Betriebserlaubnis, wo alles das kaputt ist oder fehlt, was bei deinem jetzigem einwandfrei funktioniert.
Ich denke, daß du deinen Kauf als Fehlkauf akzeptieren solltest.
Wie du weiter verfährst, sei dir überlassen.
Gruss.
Das mit der Betriebserlaubnis ist mehr eine Spielerei auf die ich nicht angewiesen bin.
Ich habe den Traktor gekauft um in unserem Privatwald an unserem Ferienhaus im Ausland Holz zu machen und dem Gärtner die Möglichkeit zu bieten schneller und besser zu arbeiten statt mit einem Aufsitzmäher (Garten knapp 1 ha Rasenfläche)
Der Traktor soll nur eine Zulassung kriegen damit man damit auch mal eine öffentliche Straße überqueren kann und darf.
Ich weiß, ich könnte ihn vermutlich auch in Frankreich zulassen aber KA was da die Regularien sind und ich schlage mich lieber mit Behörden in meiner Muttersprache rum.
Das mit der Feststellbremse ist geklärt, braucht keine extra, die welche vorhanden ist reicht aus.
Die Lichtanlage werde ich mir dann zulegen und montieren. Ist ja alles halb so wild.
Die Anhängelast stört mich nicht da ich nie mit dem Ding etwas auf öffentlichen Straßen ziehen möchte.
Hallo ValleKelle,
eine Straßenzulassung ist schon wichtig. Irgenwann fährst Du auf oder über eine öffentliche Fläche und dann kann es teuer werden. Im Schadenfall zahlt Du alles aus Deiner Tasche. Das mit der fehlenden Anhängelast kann man teilweise mit einem Heckcontainer abmildern. Mein YM155D hatte eine Fahrzeugzulassung für Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen und Anhänger nach § 2 Nr. 16 der Verordnung über die Zulassung von Kraftfahrzeugen zum Straßenverkehr (LoF).