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Yamaha RD 250 auf 350 umschreiben

Yamaha RD 350
Themenstarteram 12. Mai 2020 um 8:30

Habe mit einem Freund eine RD 250, BJ 1973 wieder aufgebaut. Bei der Motorrevision haben wir festgestellt,

dass ein 350er Motor verbaut wurde oder der alte 250er auf 350 umgerüstet wurde. Im Brief ist der 250er

eingetragen. Was ist zu tun, damit der 350er eingetragen wird. Das Motorrad ist seit ca. 15 Jahren abgemeldet.

Der Originalfahrzeugbrief ist vorhanden.

Vielleicht hat jemand von Euch schon Erfahrung und kann mir helfen. Ich würde mich freuen.

Grüße an alle Mopedfahrer.

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17 Antworten

1. )

Zuerst beantragst Du bei dem Straßenverkehrsamt oder Bürgerbüro einen neuen Brief (Zulassungsbescheinigung Teil 2).

Dann frag mal beim TÜV nach. Die sind diejenigen, denen man die Maschine vorstellen muss. Evtl wird eine Bestätigung einer Werkstatt mit STEMPEL benötigt. Manche Sachverständigen akzeptieren bei großer Sachkunde auch die Angaben des versierten Schraubers. Freundlich und konstruktiv mit dem Tüver durchsprechen.

Hat Dein Motor vorne die Nummer 351 (350er)

oder 352 (250er)?

Meistens wurden damals nur Kolben und Zylinder des 350 ccm Motors eingebaut.

Das von dir erwähnte Modell hat eigentlich 6 Gänge,wobei der letzte Gang gesperrt ist.

Sollte der 6.Gang freigelegt sein und der Prüfer macht eine Probefahrt,so wird es keine Zulassung geben wegen der Emissionwerte.

Daher bitte vorher überprüfen.

Ich habe meine RD 250 auch auf 350 ccm umgerüstet.Die Abnahme ging glatt durch.

Danach den 6.Gang freigelegt.Lohnt sich;geht bei Vollgas aber gegen 10 Liter/100 KM.

Yamaha-rd-250-bj
Yamaha-rd-250-bj

Nee, halte ich für übertrieben.

Interessiert niemanden ob 6.Gang frei oder nicht. Auch misst niemand Geräusch und Abgas bei diesem Oldie.

Er hat doch noch den Brief!

Von daher : Bei der Zul.stelle vorsprechen mit EVB und allen Papieren, Kennzeichen zuteilen lassen, damit ohne Siegel zur Prüfstelle, (muss nicht der TÜV sein!) ganz normale einfache HU machen und schon ist sie wieder auf der Strasse.

Reifen, Beleuchtung, und der übliche Kram müssen halt funktionieren.

War bei meiner nicht anders. ( Auch eine 352 von 1973 )

Seit 2003 abgemeldet, Brief und Abmeldebescheinigung vorhanden. 6.Gang war schon lange frei...

Vorläufiges Kennzeichen zuteilen lassen, zum KÜS gefahren.

Prüfer ist bei der Probefahrt nicht über den 2.hinaus gekommen.

War alles easy und in 5 min.vorbei.

Zitat:

@Mopedmongo schrieb am 12. Mai 2020 um 20:08:21 Uhr:

Nee, halte ich für übertrieben.

Interessiert niemanden ob 6.Gang frei oder nicht. Auch misst niemand Geräusch und Abgas bei diesem Oldie.

Er hat doch noch den Brief!

Von daher : Bei der Zul.stelle vorsprechen mit EVB und allen Papieren, Kennzeichen zuteilen lassen, damit ohne Siegel zur Prüfstelle, (muss nicht der TÜV sein!) ganz normale einfache HU machen und schon ist sie wieder auf der Strasse.

Reifen, Beleuchtung, und der übliche Kram müssen halt funktionieren.

War bei meiner nicht anders. ( Auch eine 352 von 1973 )

Seit 2003 abgemeldet, Brief und Abmeldebescheinigung vorhanden. 6.Gang war schon lange frei...

Vorläufiges Kennzeichen zuteilen lassen, zum KÜS gefahren.

Prüfer ist bei der Probefahrt nicht über den 2.hinaus gekommen.

War alles easy und in 5 min.vorbei.

@mattzedes: Warum hast Du dann den 6.Gang nicht auch eintragen lassen zusammen mit den 350ccm?

Wenn das so ein Problem wäre mit der Zulässigkeit, müsstest Du nun vor jeder HU den 6.Gang wieder sperren, da Dir der Prüfer, so er es merkt ,dann konsequenterweise die Plakette ebenso verweigern müsste.

PS: ich hab bisher noch keine RD gefunden oder von eine gehört, bei der der 6.Gang nicht (illegalerweise) freigelegt wurde.

Die wenigsten haben das dann eintragen lassen.

Beim Umbau auf 350 sollte auch deren Ölpumpe verbaut werden, sonst sind die raren Zylinder bald wegen Ölmangel hinüber. Weil das vielfach nicht gemacht wurde, sind die großen Zylinder inzwischen schwer zu bekommen. Öl zumischen ist auch nicht die Lösung, durch das Öl nimmt die Viskosität des Sprits zu, so dass das Gemisch abmagert. Ebenfalls ungünstig für die Kolben.

re

Zitat:

@Mattzedes schrieb am 12. Mai 2020 um 19:48:57 Uhr:

Das von dir erwähnte Modell hat eigentlich 6 Gänge,wobei der letzte Gang gesperrt ist.

Sollte der 6.Gang freigelegt sein und der Prüfer macht eine Probefahrt,so wird es keine Zulassung geben wegen der Emissionwerte.

Daher bitte vorher überprüfen.

Ich habe meine RD 250 auch auf 350 ccm umgerüstet.Die Abnahme ging glatt durch.

Danach den 6.Gang freigelegt.Lohnt sich;geht bei Vollgas aber gegen 10 Liter/100 KM.

Schönes Moped, weckt Erinnerungen und etwas Neid ;)

 

Themenstarteram 10. Juni 2020 um 9:43

Vielen Dank an alle. Hat mir schon mal geholfen. Angeblich gibt es von Yamaha ein Gutachten in dem beschrieben ist was bei der Umschreibung alles zu beachten ist. Hat davon schon einmal jemand gehört? Hat vielleicht jemand so ein Gutachten? Vielen Dank schon mal vorab.

Ich würde die Frage mal in diesem Forum stellen:

http://forum.rd350lc.de/index.php

Rolf

am 10. Juni 2020 um 15:00

Zitat:

@Mattzedes schrieb am 12. Mai 2020 um 19:48:57 Uhr:

 

Sollte der 6.Gang freigelegt sein und der Prüfer macht eine Probefahrt,so wird es keine Zulassung geben wegen der Emissionwerte.

Quatsch! Die Lautstärke wird nicht im 6.Gang gemessen - und Abgas-Werte bei Motorrädern gibt es erst seit 1989! Um was für Emissionen soll es denn gehen? Das ist wohl das kleinste Problem.

@TE: Sprich einfach mit dem TüV - bei den alten Kisten ist manches viel einfacher als man denkt. Probleme gibt es eher, wenn man es NICHT ändert und dann einen Unfall hat. Ich denke, daß das eine einfache Eintragung gibt, mit der man dann bei der KFZ-Zulassungsstelle neue Papiere holt. Und an Gutachten kommt der TüV auch ran.

am 11. Juni 2020 um 18:32

Servus, meinst Du sowas im Anhang?

Das findest Du mit den entsprechenden Suchbegriffen leicht mit Google.

am 11. Juni 2020 um 18:44

Das mit den Abgasmessungen seit 1989 bezieht sich aber nur auf die alle 2 Jahre fällige HU.

Natürlich gab es auch vorher schon Lärm und Abgas Vorschriften.

Die bezogen sich dann auf die Erteilung der ABE für neu zum Verkehr zugelassenen Motorräder.

Wobei Mit Emission sowohl Abgas als auch Lärm gemeint sein kann.

Damals war die Vorgabe bei der Phonmessung so, dass im 3.Gang bei 50 kmh gemessen wurde und die RD halt einen Tick über der damals geltenden Phon Grenze lag.

Deshalb wurde der 6.Gang gesperrt, die Gesamtübersetzung dafür länger gemacht durch ein kleineres Kettenrad hinten.

Somit drehte sie bei 50 KmH im Dritten dann etwas niedriger und die Dezibel Hürde wurde bestanden.

2Jahre später hat‘s dann aber beim Typ 522 auf Anhieb geklappt mit der Phonmessung auch mit 6 Gängen.

am 11. Juni 2020 um 19:53

Hä??? Dann wär es doch ausreichend wenn man die Gesamtübersetzung hinten ändert und den 6.Gang läßt wie er ist? Versteh ich jetzt nicht.

Durch den gesperrten 6. wird sie ganz sicher nicht leiser. Das mit der Endübersetzung ist aber klar.

Warum die den 6. zwar verbaut, aber dann gesperrt haben, entzieht sich meiner Kenntnis.

Die Nachfolgemodelle(250) hatten andere ( längere) Schalldämpfer, außerdem entfiel ja die 350er und wurde durch die 400er ersetzt.

 

Die war ganz anders ausgelegt, nicht mehr so rauhbautzig wie die Vorgängerin.

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