XEON
hallo, hab mir jezt vor kurzer zeit ein Xeon kit gekauft, nachträglich, hab es eintragen lassen alles, ohne scheinwerferreinigungsanlage & höhenweiterregulierer,
gestern hatte mich die polizei angehalten und die meinten, 3 punkte, das gilt nicht.
was sagt ihr dazu?
Beste Antwort im Thema
Wobei.... Wenn, dann würde ich eh wenigstens die SWRA nachrüsten oder zumindest die Blenden. Dann noch das LSZ vom Xenon. Fertig die Attrappe! 😁
Also wenn man faken will, dann richtig! 😁
Nee, Spaß bei Seite, am Besten richtig machen (original nachrüsten) oder gar nicht. Was sonst passiert sieht man ja.... So füllt man nur die leeren Kassen, die nicht nur für Straßen usw. ausgegeben werden sondern auch für "Dienstreisen" bzw. "Urlaubsreisen" von Politikern 🙄
29 Antworten
es sind original Xenon scheinwerfer von Bmw , ich hab alles bloss nicht diesen Höhenwr. und die waschanlage, der rest ist drin ..
Naja ok das ist schon was anderes nur dann schreib das direkt und nicht irgendwas von XENON Kit nachgerüstet, dann wäre es auch nicht zu so einem Missverständnis hier gekommen. Das mit deinem Datum stimmt auch, ABER: Ich hab noch keinen e46 (auch vor 2000) gesehen wo die SWRA gefehlt halt von daher gilt das beim e46 nicht...
nächstes mal schreib ich gleich klar text...
also hier bei mir fahren mit mit sowas rum...
bzw. diese Tagfahrlicht LED streifen, die nur ein E4 prüfzeichen haben, was die groß bei "ebay " verkaufen, als Eintragungs Frei Durch E4 PRÜFZEichen, lach, da fehlt Nämlich das RL zeichen, deswegen halte ich nichts von son billigen mist...
mal ne andere frage, hast irgendein prolem mit dein cabrio?
wollte mir demnächst auch noch nen 323 oder 320 cabrio holen?
Hallo Styler72,
bitte ließ Dir den §50 Abs. 10, StVzO mal durch:
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_50.php
Falls Du nun noch Zweifel an der Rechtmäßigkeit Deiner 3 Punkte hast, kannst Du gern nochmal nachfragen.
Unter diesen Paragraphen fallen auch sämtliche nachträgliche Umrüstungen nach irgendwann in 2000 ... also schon extrem lange her.
Die Polizei hat sogar das Recht Dir Dein Fahrzeug komplett stillzulegen!
Mein Rat: Füße still halten, Arsch zusammenkneifen, zahlen, Punkte kassieren und durch ...
Gruß, Frank
Zitat:
Original geschrieben von styler72
nächstes mal schreib ich gleich klar text...
also hier bei mir fahren mit mit sowas rum...
bzw. diese Tagfahrlicht LED streifen, die nur ein E4 prüfzeichen haben, was die groß bei "ebay " verkaufen, als Eintragungs Frei Durch E4 PRÜFZEichen, lach, da fehlt Nämlich das RL zeichen, deswegen halte ich nichts von son billigen mist...
mal ne andere frage, hast irgendein prolem mit dein cabrio?
wollte mir demnächst auch noch nen 323 oder 320 cabrio holen?
Naja ich finde an einen BMW gehören auch keine LED Streifen, is natürlich immer geschmacksache aber Audi hat die Streifen, BMW die Ringe daher wenn dann Standlichtringe aber keine Streifen 🙂
Zum Cabrio: Also ich persönlich bin super begeistert vom e46 Cabrio, hatte bisher keinerlei defekte (nur die ZV auf der Beifahrerseite ging mal nicht, aber das war beim Kauf schon so und hab ich inzwischen repariert - is leider ne Krankheit beim e46 das die Drehfallenschlösser bis ca. 2005 nen Konstruktionsfehler hatten und dann irgendwann nicht mehr öffnen/schließen) Also speziell beim Cabrio gibts keine Probleme ansonsten natürlich die Typischen e46 Krankheiten wie Querlenker,Fensterheber wovon ich bisher aber glücklicherweise verschont wurde...
Zitat:
Mein Tip:
Don´t feed the trolls 😉
Merkt ihr nicht, dass uns der Typ komplett hochnimmt?
Xeonist übrigens das hier...und ich glaub nicht, dass die Polizei damit ein Problem hat...
Ich glaub auch dass er uns alle nur hochnimmt und verarschen will.
Welcher TÜV-Prüfer trägt denn auch solches xenon ein? Ausserdem ist es nicht einfach möglich nur den scheinwerfer auszuwechseln und dann hat man Xenon. Passendes lsz benötigt man auch.
Und nochwas zu dem xenon ohne swra und lwr. Ja das stimmt das gabs früher mal. Aber wenn man heute Xenon nachrüstet braucht man definitiv SWRA und LWR.
Naja also Xenon an sich kann man auch mit dem Halogen LSZ betreiben, muss nur umcodiert werden. Und mit seinem genannten Datum hat er zwar wie schon gesagt recht, davor gab es glaub ich keinen Zwang zur ALWR und SWRA aber wie ich schon sagte bin ich der Meinung das beim e46 von Anfang an die beiden Komponenten bei Xenon Serie waren von daher isses dann nach wie vor illegal.
Ich finds auch seltsam das man erst schreibt Xenon Kit und dann auf einmal die Original Xenon Scheinwerfer meint aber ich unterstell hier jetzt mal nichts und glaube einfach mal das er sich da vertippt hat 🙂
Selbst schuld, entweder richtig und legal nachrüsten, oder bleiben lassen. Ist sonst nur auf Kosten und Blendung der anderen Verkehrsteilnehmer. Ich könnt jedesmal kotzen wenn mir so'n Möchtegern-Proll mit Frickel-Xenon blendend entgegenkommt....😠
Und die Angaben des TE kann ich sowieso nicht so ganz glauben, ich denke der ist gezielt wegen dem Xenon aufgehalten worden, weil es eben geblendet hat. Wenn alles original gewesen wäre, wäre niemanden die fehlende aLWR aufgefallen. Ich vermute dann doch eher Halogen-SW mit Xenon-Kit, wie im ersten Posting auch angedeutet...
Zitat:
Original geschrieben von styler72
also ich hab mir XEON scheinwerfer gekauft, und nichts von EBAY bei dem laden kauf ich mir nichts !
oder bist du son BILLIG tuner? ^^
naja die Polizei hier hat gesagt ist alles okay.. also brauch ich mir kein kopf machen,
ich zahl hier nüüüscht ...
ist alles ORDNUNGSgemäß,
guck mal bei mobile oder autos mit XEOn die vor braujahr Juli 2000 gebaut sind 😉
also !😁 Geht doch nix über Xeon Scheinwerfer !
Und ne`n gutes braujahr ist beim Auto total wichtig! 😁
Rattenegal ob Xeon vor Braujahr 2000 auch ohne LWR verbaut wurde.
Nachrüstungen müssen grundsätzlich incl. LWR eingebaut werden.
Gruß, Frank
also...
hier mal meine meinung..
leider gilt hier denk ich mal "unwissenheit schütz vor strafe nicht"
in dem falle...mal abgesehn ob xenon kit, komplettscheinwerfer blabla
der prüfer hat den scheiss eingetragen....
also ich als "laie" denk ja im ersten moment "alles klaa..dann darf ich das ja haben"
und dann kommt der schock bei der rennleitung...
auf der einen seite zurecht...aba auf der anderen seite totales ausnutzen der unwissenheit des fahrers
ich meine wie soll ich das denn wissen wenn ich zb gesagt bekomme "klar kannse einbaun" und bekomm das dann auch noch eingetragen...wir sind doch keine fachmänner...
und im normalfall geht jeder doch davon aus "is eingetragen...darf ich"
oda seh ich da was falsch...
und dann bekomm ich als fahrer einen aufn sack und muss blechen...für meine unwissenheit..
mal ganz im ernst...das ist doch nur die geldgeilheit vom staat....finde ich persönlich totaler schwachsinn....könnt ich mich immer drüber aufregen....
mein tipp...das was deine grünen da gesagt haben "das ist doch legal...." lass dir das direkt ma schriftlich geben....dann haste schonmal was inder hand wo du sagen kanns...
vllt bekommstet so aufn verwarnung gedrückt...versuchen kannstet ja mal..
glg dew
Ich glaube nicht dass er das eingetragen hat bekommen. Kein Tüv-prüfer trägt sowas ein.
Der TE soll das erst mal beweisen und ein Bild von der Eintragung einstellen.
Zitat:
Original geschrieben von hohand
Kein Tüv-prüfer trägt sowas ein.
es gibt genug "ich kenn da einen beim tüv" die sowas eingetragen haben!