Schwieriges Thema
Wenn der Komandant langsameres fahren anordnet dann wäre dies schon unterlassene Hilfeleistung.
Primär ist aber jeder Feuerwehrdienstleistende selbst für sich verantwortlich.
Es geht hier schließlich um die Straßenverkehrsordnung. Hier wird keine DV oder ein Feuerwehrgesetz berührt. Daher wäre es für den Kommandant das beste wenn er sich der Sache entzieht.
Eine ausführliche Blaulichtbelehrung würde ich hier empfehlen.
Das Problem ist ja bekannt und wurde schon oft diskutiert.