xenon
hi, jungs da ich sowieso neu streuscheiben bräuchte und ich nicht wirklich zufrieden mit meinen h7(denk ich mal bei bauja96) bin hab ich mir überlegt auf xenon umzurüsten.
hätte aber ein paar fragen
und zwar:
1. wie ist es am günstigsten? also fertige scheinwerfer oder umrüstsätze usw.
2. was sagen die grünen dazu? von wegen sra usw.
oder würdet ihr es lassen.
hab auch länger drüber nachgedacht, aber da ich gedacht habe das ich die kiste noch länger fahren werde ist das ok
kiste: 328ia ez.3/96
mfg
30 Antworten
Wo steht das denn bitte? Zeig mir den Gesetztestext. Das würde ich gerne mal lesen, wenn ich mich schon strafbar mache.
@Green
Ich weiß das Du xenon hast. Hast ja das Bild gepostet. Sieht bloß nicht aus wie Xenon und ausserdem gefallen mir die Hellas nicht, deshalb war es nie eine Alternative für mich.
Zitat:
Original geschrieben von Gr33nAcid
aber warum mahct man sich eigentlich noch die mühe, ist eh vergebens. dann sei halt glücklich, ich hoffe nur für dich, das du wenigstens ne sra und ne alwr verbaut hast.
also wenn er SRA auch ned hat kann ich kaum glauben das man das einträgt... was sind den das für PRÜFER ? armes deutschland 😁
Klar fällt sowas nicht so negativ ins Auge wie ein lauter Auspuff, nur es ist zumindest vorgeschrieben, dass man eine SRA sowie LWR benötigt.
Und Unwissenheit schützt nicht vor Strafe!
@hks
Bist du auch nicht der, der das Pfeifen der Turbos so sehr mag? 😁 😁
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Das ist mal wieder typisch Motortalk:
Anscheinend wissen wieder alle ausser ich was an meinem Auto verbaut ist und was nicht. 🙂
Rix hast Du vielleicht ne Ahnung ob ich mein Öl jetzt schon wechseln sollte? Oder meinste es ist noch gut? 😁
EDIT. Ja Ronn mein alter Ferund. 😁 Es war aber eher die Pop-Off entladung. 🙂
Zitat:
Original geschrieben von hks670
Rix hast Du vielleicht ne Ahnung ob ich mein Öl jetzt schon wechseln sollte? Oder meinste es ist noch gut? 😁
EDIT. Ja Ronn mein alter Ferund. 😁
wie wo was wer ? 😁
Na mir kommt es komisch vor das jetzt alle wissen das ich keine SRA habe.
Dabei habe ich doch eine eingebaut... hat die vielleicht jemand geklaut?
Zitat:
Original geschrieben von hks670
Das ist mal wieder typisch Motortalk:
...
EDIT. Ja Ronn mein alter Ferund. 😁 Es war aber eher die Pop-Off entladung. 🙂
Dann ist mir alles klar... 😁 😁
Zitat:
Original geschrieben von hks670
Na mir kommt es komisch vor das jetzt alle wissen das ich keine SRA habe.
Dabei habe ich doch eine eingebaut... hat die vielleicht jemand geklaut?
wasmeinst jetzt mit ÖL ?
leider kenne ich auch genug leute,die sich die ebay nachrüstsätze in ihre halogen scheinwerfer eingebaut haben...🙄
Du bist auch immer hier wa Ronn? Und immer nur am stänkern. 😁 Also entweder Du hast keine Freunde oder die hängen auch alle im Netz ab. 😁 Ich glaub mal ersteres.
So genug mit dem Blödsinn ich hab noch was zu tun. 😁
Zitat:
Original geschrieben von hks670
Du bist auch immer hier wa Ronn? Und immer nur am stänkern. 😁 Also entweder Du hast keine Freunde oder die hängen auch alle im Netz ab. 😁 Ich glaub mal ersteres.
So genug mit dem Blödsinn ich hab noch was zu tun. 😁
Stell dir vor, ich bin recht wenig hier, aber wenn ich hier bin dann ist es immer sehr unterhaltsam den Müll zu lesen den du schreibst, deshalb mach weiter so...du bist der Held des Tages! 😁
http://www.dekra.de/.../show.php3?...
Zitat:
Original geschrieben von st328
http://www.dekra.de/.../show.php3?...
AHAAA 😉
# einem System, das das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt,
das auch noch 😁 viel spass beim löten 😁
ich hab auch noch was gefunden:
Umrüstung auf Xenon Look
Das sagt das KBA:
Verbraucherwarnung vor Gasentladungs-Lichtquellen mit Vorschaltgeräten ohne Genehmigungszeichen
Flensburg, 26.09.2002. Das KBA warnt vor zunehmend zum Beispiel via Internet oder Zeitschriften angebotenen Gasentladungs-Lichtquellen mit Vorschaltgeräten zur nachträglichen Umrüstung von Scheinwerfern. Diese Systeme erwecken den Anschein einer legalen Nachrüstmöglichkeit und nur der aufmerksame Verbraucher entdeckt unter Umständen das Fehlen des Genehmigungszeichens. Sie sind nicht für den Straßenverkehr zugelassen, entsprechen nicht der StVZO und können die Verkehrssicherheit erheblich gefährden.
Nachträgliche Veränderungen an bauartgenehmigten Lichtquellen (dazu zählt auch der Sockel) oder an bauartgenehmigten Scheinwerfern (einschließlich der mit der Genehmigung für den Scheinwerfer festgelegten Lichtquelle) können zum Erlöschen der Bauartgenehmigung und somit zum Erlöschen der Betriebserlaubnis für das Fahrzeug führen. In diesem Zusammenhang sollen auch die weiteren Forderungen des Verordnungsgebers bei Verwendung von Xenon-Scheinwerfern für Abblendlicht in Kraftfahrzeugen nicht unerwähnt bleiben. Kraftfahrzeuge mit Xenon-Scheinwerfern für Abblendlicht sind zusätzlich mit einer automatischen Leuchtweiteregulierung, einer Scheinwerferreinigungsanlage und einem System, das das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sichergestellt, auszurüsten – gemäß
der Richtlinie des Rates 76/756/EWG über den Anbau der Beleuchtungs- und Signaleinrichtungen für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger
der ECE-Regelung 48 "Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung der Fahrzeuge hinsichtlich des Anbaus der Beleuchtungs- und Signaleinrichtungen"
§ 50 Abs. 10 StVZO).
Bei der nachträglichen Umrüstung älterer Kraftfahrzeuge dürfen seit 01.04.2000 nur bauartgenehmigte Scheinwerfer mit Gasentladungslampen unter den in § 50 Abs. 10 StVZO genannten Bedingungen verwendet werden (§ 72 Abs. 2 zu § 50 Abs. 10 StVZO).
Das Kraftfahrt-Bundesamt wird Anbieter von Gasentladungs-Lichtquellen mit ungültigen oder fehlenden Genehmigungszeichen beziehungsweise Umbausets mit Vorschaltgeräten, die zum Umrüsten von genehmigten Scheinwerfern mit Glühlampen bestimmt sind, soweit bekannt und erreichbar, darüber in Kenntnis setzen, dass Hinweise wie: "... nicht für den Straßenverkehr zugelassen und entspricht nicht der StVZO!" oder ähnliche Formulierungen nicht ausreichen, um gegenüber dem Endverbraucher eine ausreichende Warnfunktion hinsichtlich der rechtlichen Konsequenzen beim Einbau dieser Komponenten auszulösen.
Da von derart veränderten Scheinwerfern eine erhebliche Gefährdung für die Verkehrssicherheit ausgehen kann, wird das KBA die angebotenen Umrüstsätze weiterhin kritisch beobachten.
Demgegenüber richtet sich die Verbraucherwarnung nicht gegen komplette Scheinwerfer mit Gasentladungs-Lichtquellen, die nach der ECE-Regelung 98 genehmigt wurden.
Quelle: http://www.kba.de/Stabsstelle/Press.../pm_33_2002.htm
Das sagt die Dekra:
Eine derartige Umrüstung ist nur zulässig, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.
Diese sind im § 50 Abs. 10 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) wie folgt benannt:
Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, die mit Gasentladungslampen ausgestattet sind, müssen mit
einer automatischen Leuchtweitenregulierung (im Sinne des Absatzes 8)
einer Scheinwerferreinigungsanlage
einem System, das das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt,
ausgerüstet sein.
Die Scheinwerfer müssen
für Gasentladungslampen geeignet
in amtlich genehmigter Bauart ausgeführt und gekennzeichnet sein.
In Zweifelsfällen sollten Sie unbedingt Kontakt mit unseren Sachverständigen oder Prüfingenieuren aufnehmen. Und das ist an allen DEKRA Standorten in ganz Deutschland möglich.
Quelle: http://www.dekra.de/dekra/show.php3...36&_language=de
Das sagt der Tüv:
Im Fahrzeugzubehörhandel werden vermehrt Gasentladungs-Lichtquellen mit Vorschaltgeräten zum nachträglichen Einbau in Scheinwerfer angeboten, die ausschließlich mit herkömmlichen Glühlampen als Leuchtmittel genehmigt worden sind. Bei diesen Angeboten werden die Gasentladungs-Lichtquellen häufig auch als Xenon-Glühlampe oder Xenon-Brenner bezeichnet. Teilweise gibt es bereits schon entsprechend umgerüstete Scheinwerfer im Angebot.
Derartige Umrüstungen auf Xenon-Licht sind unzulässig, da nachträgliche Veränderungen an bauartgenehmigten Scheinwerfern, zu denen auch der Sockel und die mit der Bauartgenehmigung festgelegte Lichtquellen-Art gehört, zum Erlöschen der Bauartgenehmigung der Scheinwerfer und damit auch zum Erlöschen der Betriebserlaubnis des Fahrzeugs führen.
Zulässige Umrüstungen auf Xenon-Licht sind nur durch Einbau von kompletten Scheinwerfersätzen möglich, die eine entsprechende Bauartgenehmigung aufweisen. Dabei ist zu beachten, dass Kraftfahrzeuge, die auf Xenon-Abblendlicht umgerüstet werden, zusätzlich ausgerüstet sein müssen mit:
einer automatischen Leuchtweitenregelung
einer Scheinwerferreinigungsanlage und
einem System, dass das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichts auch bei Fernlicht sicherstellt.
Wir empfehlen Ihnen, nur Umrüstsätze auf Xenon-Licht zu erwerben, für die ein Teilegutachten oder eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) vorliegen. Nur so können Sie sicher sein, dass die Scheinwerfer eine gültige Bauartgenehmigung haben. Der zugehörigen Einbauanleitung können Sie entnehmen, welche Umbauarbeiten am Fahrzeug neben der eigentlichen Scheinwerferumrüstung zusätzlich erforderlich sind.
Wir wollen, dass Sie sicher fahren.
Ihr TÜV NORD STRASSENVERKEHR
Quelle: http://www.tuev-nord.de/21868.asp